Die Arbeitgeberinteressen in den Vordergrund zu stellen, wird das Problem des dramatischen Fachkräftemangels in der Pflege nicht lösen, sondern weiter verschärfen. Die Attraktivität des Pflegeberufs lässt sich nur steigern, wenn wir die Pflegenden in den Mittelpunkt unseres politischen, gestalterischen Handelns stellen und uns am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten orientieren.
Das sollten wir auch in der Debatte im Ausschuss tun. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich gerne zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflegekräfte in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege verdienen größten Respekt für ihre verantwortungsvolle Arbeit im Angesicht hoher Anforderungen und Arbeitsbelastungen. Ohne sie wäre die Versorgung der Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern sowie der pflegebedürftigen Menschen in Heimen oder der durch ambulante Dienste Gepflegten nicht denkbar. Ihnen möchte ich im Namen der ganzen FDP-Fraktion herzlich danken.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt unser Land das Pflegeberufegesetz des Bundes um. Der Entwurf enthält notwendige Zuständigkeitsregelungen, wie die Einrichtung einer Ombudsstelle, eine befristete Ausnahme für die Qualifikation von Lehrkräften an Pflegeschulen sowie Verordnungsermächtigungen. Das sind überwiegend technische Regelungen, die kaum einer Debatte bedürfen.
Ich möchte daher grundsätzlich auf ein paar Aspekte der Pflegeberufereform eingehen. Die Reform sieht die Zusammenführung der bisher geforderten Ausbildung in Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einer einheitlichen, generalistischen Pflegeausbildung vor. Damit verbunden ist die Hoffnung, durch eine stärkere Verknüpfung der Ausbildung in den Pflegeberufen eine Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes zu erreichen.
Mehr Attraktivität und Qualität der Ausbildung in den Pflegeberufen sind auch das Ziel der Freien Demokraten. Wir brauchen zusätzliches qualifiziertes Personal für die wachsende Zahl der Pflegebedürftigen.
Doch werden wir mit dieser Reform aus dem Deutschen Bundestag die angestrebten Ziele erreichen? Da haben wir leichte Zweifel. Wir sehen die Gefahr, dass die Reform zulasten gerade der bisherigen Ausbildung in der Altenpflege geht und so zum Abbau von Kapazitäten in der Ausbildung führen kann. Das wäre fatal für die Zukunft der Pflege in Deutschland.
In der praktischen Ausbildung sollen die Trägerbetriebe für die Koordinierung aller Einsätze verantwortlich sein. Gerade kleinere Pflegeheime und ambulante Dienste werden damit durch zusätzliche Bürokratie belastet, was sicherlich nicht die Bereitschaft zur Ausbildung fördert. Aber auch die bisherigen Altenpflegeschulen sind gegenüber den Krankenpflegeschulen in Bezug auf ein umfassendes Unterrichtsangebot mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften benachteiligt.
Die NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP hat dieses Problem erkannt. Wir werden die monatliche Schulkostenpauschale des Landes für die Ausbildung in der Altenpflege von 280 auf 380 Euro je Schulplatz erhöhen. Dazu werden wir den entsprechenden Haushaltsansatz um 22,5 Millionen Euro auf insgesamt 85,5 Millionen Euro aufstocken.
Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflegeschulen. Wir können damit die Voraussetzung für gute Ausbildungsstrukturen – gerade auch im Hinblick auf die Pflegeberufereform – schaffen. Dennoch müssen wir überlegen, wie wir die Schulen und Betriebe der bisherigen Altenpflegeausbildung weiter unterstützen können.
Mir liegt auch die Assistenzausbildung in der Pflege sehr am Herzen. Diese kann den Einstieg in die Pflegeberufe für Hauptschulabsolventen, für Menschen
mit Erfahrung in der Pflege ihrer eigenen Angehörigen sowie für Bewerber mit Einwanderungsgeschichte erleichtern, für die ein direkter Einstieg in eine dreijährige Ausbildung nicht infrage kommt. Die einjährige Ausbildung bietet eine Möglichkeit, mehr Menschen für eine Beschäftigung in der Pflege zu gewinnen.
Wir sollten und müssen jedem, der in diesem schönen und zukunftssicheren Bereich arbeiten möchte, die Möglichkeit dazu geben.
Leider sind die Zahlen in diesen Ausbildungen überschaubar. Das liegt sicher auch an der kritischen Haltung der früheren Grünen-Ministerin, die dem Aufbau zusätzlicher Ausbildungsangebote eher Steine in den Weg gelegt hat.
Ich erinnere mich gut an einen Besuch in einem Fachseminar, in dem es nicht nur 30 Bewerber, sondern auch die nötigen Ressourcen für deren Ausbildung gab. Das damalige Gesundheitsministerium lehnte aber ab. – Ein solches Vorgehen ist bei der jetzigen NRW-Koalition mit Sicherheit undenkbar.
Wir werden im kommenden Haushalt die freiwillige Förderung des Landes von 660 auf 1.000 Plätze erhöhen. Mit der Pflegeberufereform wird zukünftig zusätzlich eine zweijährige Assistenzausbildung stärker im Fokus stehen: Ein weiterer Baustein, um für jeden Bewerber ein passgenaues Angebot zu finden – für eine gute Pflege für die Menschen in unserem Land. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schneider, Ihre Reden sind immer so angelegt, dass Sie zuerst den Sachverhalt ein Stück weit schildern und dann eine Nebelkerze werfen. Hinsichtlich der Pflegeausbildung will ich an diesem Punkt ansetzen:
Was der rot-grünen Koalition in der letzten Legislaturperiode gelungen ist, ist eine Verdopplung der Altenpflegeplätze in Nordrhein-Westfalen. Kein anderes Bundesland hat im Bereich „Pflege“ annähernd so erfolgreich gearbeitet wie Nordrhein-Westfalen – das ist die Wahrheit.
Wenn Sie das witzig finden und es für einen Sport halten, mag das so sein. Ich würde das aber gerne inhaltlich bewerten.
Die Altenpflege wird meine große Sorge für die nächsten Jahre sein. Herr Minister Laumann, wir haben ja nicht nur dieses Pflegeberufegesetz, sondern auch ein Pflegestärkungsgesetz, das ausgerechnet diejenigen stärkt – was, weil es zu lange verschlafen wurde, auch richtig und notwendig ist –, die zumindest in Nordrhein-Westfalen am wenigsten für die Pflegeausbildung getan haben: die Krankenhäuser. Und das ist sehr eindeutig; denn es sind dort keine Ausbildungsplätze hinzugekommen – in der Altenpflege hingegen immerhin 10.000 pro Jahrgang.
Dass die Krankenkassen jetzt vollumfänglich jeden neuen Pflegeplatz finanzieren werden, wird – wie die letzten Jahre gezeigt haben – das Potenzial für diejenigen, die in die Altenpflege gehen wollen, deutlich reduzieren. Diese Einschätzung teilen eigentlich alle.
Kommen wir zum Ausgangspunkt zurück: Warum machen wir das hier heute? – Weil der Bund – statt sich um die Quantität zu kümmern – der Meinung gewesen ist, es müsse – durch die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung – etwas an der Qualität getan werden. Die beiden Aspekte wurden nicht zusammengebracht.
Was wird die Folge sein? – Die Altenpflege wird in den nächsten Jahren deutlich geschwächt werden. Frau Kollegin Weng hat aus meiner Sicht schon alle Punkte richtig ausgeführt. Die Qualität ist auf Bundesebene insbesondere in der Altenpflege gesenkt worden und man ist den privaten Anbietern aus völlig unerklärlichen Gründen – es sei denn, man möchte Klientelpolitik machen – entgegengekommen. Das ist völlig falsch und ein schlechter Ausgangspunkt für diese Reform. Daran kann jetzt der Minister hier nichts mehr ändern; er war aber ja durchaus auch in der Bundesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich teile inhaltlich eins zu eins die Einschätzung von Frau Weng. Leider aber hat die SPD im Bund es mitgetragen.
Der Kollege von der CDU hat vorhin vorgetragen, wir bräuchten eine attraktivere und zukunftsfähigere Altenpflegeausbildung. – Das wird es so nun nicht geben. Wir werden Leute, die eigentlich in die Altenpflege gehen wollten, durch die Rahmenbedingungen – das Pflegestärkungsgesetz und die anderen von mir angesprochenen Punkte – eher davon abhalten. Es wird nicht attraktiver, im Gegenteil.
Die derzeitige Situation in der Altenpflege ist folgendermaßen: Es ist zu wenig Personal vorhanden und – das muss man sich mal vorstellen – in anderen Bundesländern muss noch Schulgeld für die Altenpflegeausbildung bezahlt werden.
Der Bundesgesundheitsminister hat es in der letzten Legislaturperiode nicht geschafft, ein überzeugendes und umfassendes Konzept vorzulegen – heute ist die Situation unverändert.
Frau Kollegin Schneider hat es angesprochen: Wenn man für die generalistische Ausbildung ist, dann muss man konsequent sein und die Altenpflege auch hinsichtlich der Finanzierung mit der Krankenpflege gleichstellen. Das kann nichts anderes heißen, als dass das Niveau in der Altenpflege einer Ausstattung mit mindestens 500 Euro pro Pflegeplatz entsprechen muss. Genau das werden wir beantragen.
Man kann nämlich nicht Anforderungen auf Bundesebene stellen und als Pflegebeauftragter eine Gleichstellung fordern, und dann aber denjenigen in der Krankenpflegeausbildung über 500 Euro pro Platz zur Verfügung stellen, und in der Altenpflegeausbildung wird gerade mal von 280 auf 380 Euro …
Das ist doch Stümperei. Sie haben nur 380 Euro vorgesehen; und Sie haben dieses Gesetz auch nicht gemacht. Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat abgelehnt, was Sie auf Bundesebene vorgelegt haben – und zwar aus sehr guten, inhaltlichen Gründen und weil Sie die Finanzierung nicht nachliefern.
Das fehlt an dem Ganzen. Sie müssen auch offen zugestehen, dass Sie den Teil bei der Altenpflege eben nicht nachgeschoben haben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir natürlich dieses Gesetz ausführlich beraten. Die Fehler liegen in der Vergangenheit. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen. Das
klingt erst mal ziemlich dröge, ist aber alles anderes als dröge, denn es ist ein wirklich wichtiges Thema.