Protokoll der Sitzung vom 29.09.2018

klingt erst mal ziemlich dröge, ist aber alles anderes als dröge, denn es ist ein wirklich wichtiges Thema.

Der mittlerweile fast omnipräsente Pflegenotstand betrifft die meisten Menschen auch persönlich in irgendeiner Form: Entweder man hat selber beruflich damit zu tun, man ist selber gegebenenfalls pflegebedürftig oder hat Angehörige, die pflegebedürftig sind, und somit hat man seine ganz eigenen Erfahrungen damit gemacht. Deshalb betrifft es jeden Einzelnen von uns, dass sich in der Pflege tatsächlich etwas tut.

Auch wir von der AfD-Fraktion sind froh und auch ein wenig hoffnungsvoll, dass sich mit der Pflegeberufereform mehr junge Menschen für den Pflegeberuf interessieren und ihn dann tatsächlich auch ergreifen. Die Vorzüge liegen auf der Hand. Deutschlandweit bekommen Azubis künftig eine angemessene Vergütung, das Schulgeld entfällt, die generalistische Ausbildung entspricht den EU-Richtlinien und macht es auch deutschen Pflegekräften gegebenenfalls eines Tages einfacher, ins Ausland zu wechseln.

Kontroverser wäre sicherlich die Finanzierungsverordnung, die hier allerdings noch nicht zur Debatte steht, die insbesondere bei den privaten Anbietern einige Fragen offengelassen hat, zum Beispiel: Wie verhält es sich denn im Übergangszeitraum? Für einen mittelständischen ambulanten Pflegedienstanbieter ist es schon nicht ohne Bedeutung, ob man gegebenenfalls gleichzeitig in zwei Umlagetöpfe zahlen muss, einmal für das alte Ausbildungssystem und schon für das neue Ausbildungssystem. Jenseits dieses Klein-Kleins ist es richtig und wichtig, dass die Veränderung in Fahrt kommt.

Allerdings, ich glaube nicht, dass die Pflegeberufereform alleine dazu führen wird, dass mehr junge Menschen nach Abschluss der Schule einen sozialen Beruf ergreifen. Die Probleme in der Pflege wurden nun – wir haben es heute gerade in vorangegangenen Redebeiträgen gehört – sehr deutlich in den öffentlichen Fokus gerückt.

Einerseits ist das gut, denn deshalb stehen wir heute hier, und es werden Veränderungen eingeleitet; aber die andere Seite der Medaille ist doch auch, dass der öffentliche Diskurs in Bezug auf den Pflegeberuf vor allem vom Schlechtreden der Pflege bestimmt wird: schlechte Bezahlung, hohe Belastung, Gewalt in der Pflege, wenig Planungssicherheit, wer seinen Beruf liebt, kann ihn nicht angemessen ausüben, Überstunden, ein zu frühes Ende der Erwerbsbiografie wegen Bandscheibenvorfällen, Burnout usw. sind ständig Thema im Zusammenhang mit Pflege.

Ja, da frage ich mich doch allen Ernstes: Wie will man denn einen jungen Menschen für diesen Beruf begeistern und ihn dazu motivieren, diese Ausbildung zu machen, wenn wir jeden Tag von morgens bis abends hören, wie schlecht das alles ist?

Wir verstehen die Klagen über diese Missstände. Ich habe es gerade schon gesagt: Das ist vielleicht auch die Voraussetzung dafür, dass sich tatsächlich etwas tut. Meiner Meinung nach reicht das nicht aus. Jetzt ist es an der Zeit, auch das Image der Pflege ganz bewusst und gesteuert zu verbessern.

(Beifall von der AfD)

Und das hat auch mit Werten zu tun. Da, wo Bildungsrendite, Work-Life-Balance und Spaßhaben vor allen Dingen die Berufswahl bestimmen, werden soziale Berufe, egal ob Pfleger oder Erzieher oder sonst was, weiterhin das Nachsehen haben. Deswegen verfolgen wir die im Bund angestoßene Diskussion über die allgemeine Dienstpflicht mit großer Neugier.

Herr Laumann, Sie haben mal gesagt, Sie halten nichts von der allgemeinen Dienstpflicht, weil Sie von niemandem gepflegt werden wollen, der dazu gezwungen wird. Ich persönlich sehe das schon etwas anders. Auch da ist es für mich eine Frage der Einstellung dazu und eine Frage der Werte.

Zahlreiche junge Menschen nehmen sich nach der Schulzeit eine Auszeit, wollen erst mal jobben, Erfahrungen sammeln, warten auf ihren Studienplatz, wollen neue Eindrücke im Ausland gewinnen. Work and Travel in Australien und Neuseeland sind so etwas von en vogue, und es ist hip, am anderen Ende der Welt beim Bauer oder Winzer für Kost und Logis zu helfen. Warum kann es nicht auch hip sein, im eigenen Land dort anzupacken, wo man gebraucht wird?

(Beifall von der AfD)

Wir beklagen so häufig, dass viele Menschen sich danach sehnen, einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen, dass jeder ein Recht auf Teilhabe hat. Auch da sehe ich in der Debatte um die allgemeine Dienstpflicht eher eine Chance.

Mir ist klar, in der Tat geht es bei Ihrem Gesetzentwurf nicht um diese Dinge. Da geht es um Ombudswesen, Fristen usw. Aber ich bin überzeugt: Wir müssen auch über Werte sprechen, wenn wir junge Menschen für die Pflegeberufe gewinnen möchten. – Vielen Dank, und wir sind gespannt.

(Beifall von der AfD)

Herzlichen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3775 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Wirtschaftsausschuss. Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung nicht folgen wollen, dann bitte ich um

das Handzeichen. – Möchte sich jemand enthalten? – Dann haben wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

7 Keine Doppelmandate im Landtag NRW

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/3798

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Strotebeck von der AfD das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Diese Woche ist Sitzungswoche – nicht nur hier im Landtag, sondern auch im Bundestag und im EU-Parlament. Dass ein Abgeordneter nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann, das liegt in der Natur der Sache. Das Amt eines Abgeordneten erfordert den ganzen Menschen, wie das Bundesverfassungsgericht feststellt. Es ist an der Zeit, dass auch wir in Nordrhein-Westfalen uns zu dieser Feststellung bekennen.

(Beifall von der AfD)

Es ist in vielerlei Hinsicht nicht möglich, zwei Vollzeitmandate auszuüben. Nur juristisch ist es bei uns in NRW nach wie vor möglich. Anders als in einigen anderen Landtagen sind hier Doppelmandate ausdrücklich erlaubt.

Warum gibt es überhaupt Doppelmandate? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt fest: Doppelmandate entstehen, weil Abgeordnete der Landesparlamente ihr Mandat häufig als Karrieresprungbrett nutzen, um sich in den Bundestag wählen zu lassen.

(Helmut Seifen [AfD]: Lindner!)

Die AfD fordert daher, dass es künftig keine Sprungbretter im Landtag von Nordrhein-Westfalen mehr geben darf.

(Zuruf von der SPD)

Gerne liefern wir auch gleich einen Vorschlag mit, wie das erreicht werden kann. Dem Landeswahl- und bzw. Abgeordnetengesetz müsste folgender Satz hinzugefügt werden: „Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und der Volksvertretungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören.“ – Ende.

Doppelkassierer und Abgeordnete, die sich vor Neuwahlen mit einem Zweitmandat absichern wollen, wären so nicht mehr möglich.

Genau dieses Doppelmandatsverbot steht im Abgeordnetengesetz von Thüringen und in ähnlicher

Weise in der niedersächsischen Verfassung. Auch ein Doppelmandat im Bundestag und im EUParlament ist seit mehr als einem Jahrzehnt verboten. Warum folgen wir nicht den positiven Beispielen aus anderen Landesparlamenten? – Heute haben wir die Möglichkeit, unser Parlament und damit die Demokratie zu stärken.

Glücklicherweise kommen Doppelmandate nicht häufig vor, aber sie kommen vor, in allen Parteien und in allen Parlamenten. Ja, leider auch die AfD hatte Doppelmandatsträger.

Dem können wir als Landtag NRW für die Zukunft einen Riegel vorschieben. Alle würden davon profitieren. Der Bürger hätte Politiker, welche sich voll und ganz auf ihre Macht und ihr Mandat konzentrieren können. Doppelmandate und auch zahlreiche andere Nebentätigkeiten könnten ein Grund dafür sein, dass manche Abgeordnete zu wenig Zeit für ihr Landtagsmandat haben und höhere Mitarbeiterpauschalen benötigen.

(Beifall von der AfD)

Interessanterweise berichtete sogar die „Rheinische Post“ im August, dass der aktuelle Landtag trotz der erhöhten Mitarbeiterpauschalen weniger arbeitet als die beiden vorherigen, und fordert eine Reduzierung.

Ich nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass die Stoßrichtung des AfD-Antrags über Parteigrenzen hinweg geteilt wird. Ein baden-württembergischer CDULandtagsabgeordneter sagt, es sei inkonsequent, dass ein Bürgermeister nicht zugleich Landtagsabgeordneter sein darf, aber eine Tätigkeit im Europaparlament und im Landtag miteinander vereinbar sein soll.

Ein hessischer SPD-Bundestagsabgeordneter hält eine doppelte Mitgliedschaft weder zeitlich noch organisatorisch und vor allem demokratietheoretisch nicht miteinander vereinbar.

Ein FDP-Bundestags- und Vorstandsmitglied, Gero Hocker, sprach sich vor kurzer Zeit für eine Gesetzesnovellierung bezüglich der Doppelmandate aus.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Holm macht deutlich, eine ordnungsgemäße Abgeordnetentätigkeit ist mit einem dauerhaften Doppelmandat schon wegen des Arbeitspensums nicht zu bewältigen.

Aus der Politikwissenschaft kommt der Vorwurf, dass Doppelmandate die vertikale Gewaltenteilung unterlaufen und nicht gerechtfertigte Kosten verursachen würden.

Kosten: Bislang werden Bezüge aus Doppelmandaten in NRW nur verrechnet. Nicht verrechnet wird unter anderem die Mitarbeiterpauschale. Wer zum Beispiel im Landtag NRW und im EU-Parlament sitzt, hat ein Mitarbeiterbudget von über 32.000 Euro pro Monat.

Jetzt werden die Redner der anderen Fraktionen möglicherweise unseren Antrag als populistisch, zeitlich unpassend und als nicht notwendig bezeichnen. Vielleicht bekommen Sie sogar noch das Wort „rassistisch“ untergebracht. Das können Sie alles gerne machen, aber das hilft uns nicht weiter. Hier helfen uns nur Taten weiter.

Der „Westfälische Anzeiger“ schreibt übrigens über den AfD-Antrag auf Verkleinerung des Landtags: Die Diskussion über Größe und Kosten eines Parlaments darf kein Tabu sein. – Meine Damen, meine Herren, auch das Thema „Doppelmandat“ würden wir gerne aus der Diskussionstabuzone herausholen und direkt zu einem Gesetzestabu machen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Hagemeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor nicht einmal einem Jahr haben wir hier im nordrheinwestfälischen Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes verabschiedet. An diesem Gesetz sehen wir bis dato keinen weiteren Änderungsbedarf. Um es deutlich zu sagen: Den Antrag der Fraktion der AfD „Keine Doppelmandate im Landtag Nordrhein-Westfalen“ lehnen wir ab, weil wir keinen Handlungsbedarf sehen. Ich komme in meinen Ausführungen jetzt noch zur Begründung.

Es hat seit 1990 nur eine einzige Doppelmitgliedschaft zwischen dem nordrhein-westfälischen Landtag und dem Deutschen Bundestag gegeben. Diese hatte Jürgen W. Möllemann für ein gutes Dreivierteljahr inne.

Aktuell haben wir einen Doppelmandatsträger hier im Landtag, der zugleich ein Europamandat innehat. Der ist über die Liste der AfD eingezogen, auch wenn er dieser Fraktion inzwischen nicht mehr angehört.