Protokoll der Sitzung vom 29.09.2018

Aktuell haben wir einen Doppelmandatsträger hier im Landtag, der zugleich ein Europamandat innehat. Der ist über die Liste der AfD eingezogen, auch wenn er dieser Fraktion inzwischen nicht mehr angehört.

(Zuruf von der AfD: Zum Glück!)

Herr Strotebeck, Sie haben gerade selbst sehr intensiv darauf hingewiesen.

Stand der Dinge ist: Landtagsmandatsträger, die zu Bürgermeistern oder Landräten gewählt worden sind, müssen ihr Landtagsmandat niederlegen. Dies gilt jedoch nicht für Kandidaten, die in den Bundestag oder das Europäische Parlament gewählt worden sind. In diesem Fall ist ein Doppelmandat gesetzlich nicht ausgeschlossen.

Wenn wir sehen, dass dies in den letzten 38 Jahren gerade zweimal der Fall war, können wir mit Fug und Recht von Einzelfällen reden. Meine Damen und Herren, nicht alles muss immer gesetzlich geregelt sein.

Nach dem Wahlrechtsgrundsatz der freien Wahl soll das passive Wahlrecht möglichst wenig eingeschränkt werden. Das freie Mandat des Abgeordneten bedeutet, dass ihm keine Vorschriften zu machen sind, an welchen Debatten und Abstimmungen er teilnimmt. Entscheidend muss doch sein, wie die Parteien und ihre Mandatsträger das den Wählerinnen und Wählern begreiflich machen wollen. Das muss dann jede Partei bzw. jeder Mandatsträger selbst regeln. Vielleicht fragt die antragstellende Fraktion einmal bei Ihrem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden, Herrn Pretzell, nach, wie er das aktuell regelt.

Ob die AfD bei der Aufstellung der Landesliste hätte berücksichtigen müssen, dass sich ein Doppelmandat anbahnen könnte oder vorab eine Absprache mit ihrem damaligen Mitglied hätte treffen sollen, möchte ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen wagen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Finanziell bringt ein solches Doppelmandat dem Doppelmandatsträger übrigens kaum Vorteile. Die Diäten werden, wie im Abgeordnetenentschädigungsgesetz typischerweise geregelt, ganz oder größtenteils verrechnet.

Es ist – wenn ich das nochmals zusammenfassend sagen darf – keine Sache, die wir zwingend gesetzlich regeln müssen. Es ist eine Sache des Anstands.

Obwohl wir den Antrag heute inhaltlich zurückweisen, bin ich auf Ihre Argumentation im federführenden Hauptausschuss gespannt; dort sehen wir uns ja ein zweites Mal. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Für die SPD hat nun unsere Kollegin Müller-Witt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick klingt das gewählte Thema des Antrags durchaus plausibel. Allerdings stellt man beim Lesen desselben schnell fest: Da will eine Partei über ihre Landtagsfraktion ihre hauseigenen Probleme lösen lassen, und das soll am besten die Landesregierung – die Exekutive – erledigen. Das ist haarsträubend!

(Beifall von Marcus Pretzell [fraktionslos])

Wir als Abgeordnete sind grundsätzlich frei in der Ausübung unseres Mandats, und das ist auch gut so. Doppelmandate lassen aber deutliche Zweifel auf

kommen, ob der Mandatsträger, die Mandatsträgerin – der Vorredner hat das schon ausgeführt – den Aufgaben in beiden Parlamenten gerecht werden kann.

Rechtlich ist dieser Zustand, ein Doppelmandat innezuhaben, in NRW derzeit möglich, gleichzeitig wird er aber durch unser Abgeordnetenrecht eingeschränkt. Die Diäten – das wurde eben auch schon erwähnt – aus beiden Parlamenten werden miteinander verrechnet, und das ist gut so. Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich damit von anderen Parlamenten, aber auch durch sein modernes Abgeordnetenrecht, das für Transparenz sorgt.

Doppelmandate sind in NRW also legal. Sind sie aber auch legitim? – Mandatsträger haben eine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und müssen ihnen gegenüber Rechenschaft über die geleistete Arbeit ablegen. Es ist also auch eine Frage der Moral, ob jemand beim Übergang von Mandaten kurzzeitig eine doppelte Mandatierung innehat oder diese Situation als Dauerzustand betrachtet. Es ist allerdings ebenso eine Frage des Selbstverständnisses eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten, aber auch des Selbstverständnisses einer Partei, in dem Fall Ihrer Partei. Sie entsenden schließlich die Menschen in Mandate.

Bemerkenswert ist, dass die AfD diesen Zustand über eine längere Zeit hinweg billigend in Kauf genommen hat. Interessanterweise hatte die AfD offensichtlich so lange mit den Doppelmandaten kein Problem, solange die Mandatsträger Mitglieder der Fraktion und der Partei waren.

Grundsätzlich ist es fragwürdig, wenn Mandatsträger ihre Partei und ihre Fraktion verlassen und ihr Mandat nicht zurückgeben. Das ärgert jede Partei. Die Aufgabe des Landtages ist es aber nicht, dieses Problem für eine Partei zu beseitigen.

Bislang hat hauptsächlich die AfD Beispiele für Doppelmandate in ihren Reihen. Herr Meuthen hat sich lange gesträubt, ein Mandat abzugeben. Andreas Mrosek hat Monate gebraucht, um sich zu entscheiden. Es scheint sich hier hauptsächlich um ein AfDProblem zu handeln.

Unsere Kritik an Ihrem Antrag geht aber noch weiter. Es ist geradezu abstrus, dass Sie die Landesregierung auffordern, Angelegenheiten des Parlaments – der Legislative – zu regeln oder vielmehr für die Regelung einen Entwurf zu fertigen. Das Parlament regelt seine Angelegenheiten aus sich heraus. Wenn Sie aber dennoch den Weg eines gesetzlich geregelten Verbots von Doppelmandaten gehen wollen, hätte man zumindest erwarten können, dass Sie dem Parlament einen Entwurf vorlegen, und zwar über das hinausgehend, was eben mündlich dargelegt wurde.

Klären Sie die Angelegenheit erst einmal auf der Ebene Ihrer Partei. Dann werden Sie in Zukunft – egal ob Parteimitglied oder ehemaliges Parteimitglied – das Parlament mit dem Thema „Doppelmandate“ nicht mehr befassen müssen. Am besten, Sie ziehen Ihren Antrag zurück.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Witt. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Freimuth jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der Aufforderung an die Landesregierung hat Frau Kollegin Müller-Witt schon alles zutreffend gesagt. Ich habe wirklich herzhaft gelacht, weil das in der Tat eine Angelegenheit des Parlaments ist, die wir selber regeln müssen – auch aus unserem Selbstverständnis heraus, dass wir im Übrigen der Gesetzgeber sind.

Als ich den Antrag das erste Mal gesehen habe, dachte ich: Mensch, welche Probleme, welche Herausforderungen. – Derzeit hat ein Abgeordneter des Nordrhein-Westfälischen Landtags – ein ehemaliger Vorsitzender der antragstellenden Fraktion; das wurde schon erwähnt – zwei Parlamentsmandate inne: Landtag und Europa. Im Deutschen Bundestag hat eine Abgeordnete – ebenfalls eine ehemalige Vorsitzende der Partei der Antragsteller – zwei Mandate inne: im Bundestag und im Sächsischen Landtag. Insoweit mögen die Antragsteller hierin in der Tat ein Problem sehen. Dafür bedarf es aber einer Änderung einer bestehenden Regelung?

Rechtlich ist das Doppelmandat in den meisten Parlamenten zulässig. Lediglich die Mitgliedschaft im Bundestag ist mit dem Mandat im Europäischen Parlament unvereinbar, und der Niedersächsische Landtag untersagt die Mitgliedschaft in weiteren Parlamenten. Das wurde bereits angesprochen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich entscheidet der Souverän – die Bürgerinnen und Bürger –, wen er mit einem Parlamentsmandat und mit der Volksvertretung im Parlament beauftragt. Darüber hinaus haben politische Parteien bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten ihre Verantwortung zu prüfen. Und jede und jeder Abgeordnete muss sich selbst gewissenhaft prüfen, ob er sein Mandat nach bestem Wissen und Können ausübt, oder ob ein anderes Mandat, eine andere berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit oder eine persönliche Prioritätensetzung bei ihm möglicherweise Vorrang genießt. Die Bewertung wird in jedem Falle letztlich der Souverän vornehmen.

Der Antrag wird ja in den Hauptausschuss überwiesen. Insofern besteht die Möglichkeit, den Diskussionsraum dort dafür zu nutzen, um zu klären, ob zum Beispiel mit Blick auf die Regelungen zur Anrechnung etwaiger steuerfreier Kostenpauschalen und Funktionszulagen ein Anpassungsbedarf besteht, insbesondere um monetäre Anreize zu minimieren, die man möglicherweise bei der Mandatsmehrung im Familienmodell Pretzell und Petry sehen mag.

Insofern werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Für den Antrag sehen wir gleichwohl keine Notwendigkeit, erst recht nicht in der gestellten Form. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Klocke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Reihe von Sachargumenten sind von den Kollegen von CDU und SPD und von der Kollegin Freimuth von der FDP genannt worden. Ich würde Ihnen von der AfD-Fraktion – wir werden die Debatte im Hauptausschuss ja noch führen – gerne ein Zitat von Gustav Heinemann mit auf den Weg geben, der einmal gesagt hat: Wer mit dem Finger auf andere zeigt, bei dem weisen an der eigenen Hand die übrigen Finger auf ihn selbst.

(Zuruf von Roger Beckamp [AfD])

Ich kann mich gut an den Satz erinnern. – Dazu, dass Sie diese Debatte eher bei sich intern zu führen haben, hat die Kollegin Freimuth eben schon eine Fülle von Namen von Leuten genannt, die sich entweder mal in Ihrer Partei und Fraktion bewegt haben oder aber sich nicht mehr darin bewegen, weshalb Sie hier diesen entsprechenden Antrag stellen. Interessant ist auch, dass Sie ihn erst jetzt stellen und nicht vorher gestellt haben, als Herr Pretzell noch zu Ihrer Fraktion gehörte.

Wir Grüne könnten uns durchaus vorstellen, eine Regelung wie in Thüringen und Niedersachsen zu haben – ich glaube, in Schleswig-Holstein existiert sie auch –, nach der es grundsätzlich keine Doppelmandate gibt. Aber man fragt sich, warum Sie dieses Fass jetzt aufmachen. Wenn man sich die letzten 30 Jahre des Nordrhein-Westfälischen Landtags anguckt, dann stellt man fest, dass es einen einzigen Fall gegeben hat, nämlich – das ist hier eben auch genannt worden – mit Jürgen Möllemann, der gleichzeitig ein Bundestags- und ein Landtagsmandat hatte. Also, die Auffassung, dass es sich hierbei um ein schwerwiegendes Problem handelt, mit dem wir als Landtag uns dringend gesetzgeberisch beschäf

tigen müssten, teilen wir nicht. Die Landesregierung – das ist eben schon zu Recht gesagt hat – ist der falsche Adressat. Vielleicht machen Sie es so, dass Sie das erst einmal intern für sich bei der AfD regeln und diskutieren, und alles andere können wir im Hauptausschuss miteinander austauschen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Pretzell das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist mir zuwider, heute die Fortsetzung jahrelanger innerparteilicher Fake-News-Kampagnen zu erleben, und es tut mir leid um die inhaltlichen Gemeinsamkeiten, die ich immer noch mit einigen Mitgliedern der AfD-Fraktion habe.

In aller Kürze zu den Fakten. Anders, als in Ihrem Antrag behauptet, gibt es bei Doppelmandaten im Europa-Parlament und im NRW-Landtag weder doppelte Diäten noch doppelte Altersvorsorge noch doppelte Kostenpauschalen noch doppelte Sitzungsgelder.

Aber darum geht es Ihnen auch nicht, sondern es geht Ihnen um das Mandat, was Sie gerne hätten für das, was Sie Politik nennen. Sie sind wahrlich schnell angekommen an den Futtertrögen, meine Damen und Herren. Aber ich erkläre Ihnen auch, warum Sie dieses Mandat nicht bekommen werden.

Nachrücker, die für mich in den Landtag einziehen würden, wenn ich mein hiesiges Mandat aufgäbe, haben ganz unverblümt meine Kollegen Neppe und Langguth und deren Familien bedroht, um sie zum Mandatsverzicht zu nötigen. Von Strafanzeigen haben wir zunächst abgesehen und lediglich den Präsidenten des Landtags informiert. Einen der Nachrücker beschäftigt Ihre Fraktion. Solche Leute gehören nicht in Mandate.

Aber es sind auch Absonderlichkeiten Ihrer Fraktion, die das nicht wünschenswert erscheinen lassen:

Wenn Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Seifen seine Ablehnung des Faschismus vor der Jungen Alternative damit begründet, dass der Faschismus junge SS-KZ-Aufseher zur Grausamkeit erzogen habe, die Grausamkeit eigentlich ablehnten, und damit die Verantwortung des Individuums in totalitären Systemen leugnet;

wenn Frau Walger-Demolsky, inzwischen zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden aufgestiegen, jahrelang berufsunfähig geschrieben, mit dem Mandat ihre Arbeitsfähigkeit wiederentdeckt,

(Heiterkeit)

der Anstand also sprichwörtlich an den Grenzen des deutschen Sozialstaats endet, während Sie sich zum Anwalt der kleinen Leute aufschwingen;

wenn Herr Blex – zu feige zum Eintritt in die NPD, aber eben verschlagen genug – Leute bei der Infiltration der AfD berät, die offiziell auf Unvereinbarkeitslisten stehen;