Das hat nichts damit zu tun, welche Regierung ein Jahr oder sieben Jahre oder wie lange regiert hat,
sondern es geht darum, dass wir heute Lösungen finden auf einem Pfad, auf dem wir uns – zum Glück – bewegen.
Wir haben über Streckenfahrverbote und über die Sinnhaftigkeit hier schon mehrfach diskutiert. In Bonn kann man das Ganze jetzt beobachten.
Die zwei Hauptachsen sind sozusagen gesperrt. Das wird auch dort zu erheblichen Konsequenzen führen.
Ich komme zum Fahrverbot in Köln. Sie haben vorhin von der Innenstadt gesprochen. Herr Kutschaty, schauen Sie sich lieber mal die Karte an.
Betroffen ist der komplette Bereich innerhalb des Autobahnrings. Es gibt kaum noch Stadtteile, die nicht davon betroffen wären, wenn es denn so käme.
Ich sage Ihnen hier als Vorsitzender des Regionalrats: Es geht nicht nur um die Stadt Köln, es geht nicht nur um die 500.000 Pendler, die nach Köln oder wieder hinaus wollen. Es geht um die ganze Region. Das ist nicht nur ein Problem der Stadt Köln; denn die Sperrung hätte Auswirkungen weit über die Stadtgrenzen hinaus.
Wie können wir hier Mobilität erhalten, wie können wir die Wirtschaft, das Handwerk, die Industrie, den Handel erhalten? Es sind mehr als drei Millionen Menschen betroffen.
Jetzt regen Sie sich doch nicht so auf. Warten Sie erst einmal ab! – Es geht um eine halbe Million Leute, die nach Köln pendeln, und darüber hinaus um die ganze Region. Und das ist die wirtschaftlich stärkste Region in Nordrhein-Westfalen;
die können wir nicht einfach lahmlegen. Die Region ist ohnehin gebeutelt – jetzt kann man auch da Schuldzuweisungen machen –: Leverkusener Brücke, Mülheimer Brücke, Bahnknoten Köln.
Ich erinnere mich noch an die Versprechungen von Herrn Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, im Jahr 2004 zum Bahnknoten Köln. Was ist passiert? – Meine Damen und Herren, das hilft doch alles nichts.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar geurteilt: Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Darum geht es doch. Was ist verhältnismäßig? Ich muss Ihnen sagen, der Begriff der Verhältnismäßigkeit wird aus meiner Sicht viel zu häufig auf die individuellen Rechte des Einzelnen bezogen. Das greift meines Erachtens zu kurz. Das Berufungsverfahren bringt hoffentlich Gelegenheit, den Verhältnismäßigkeitsbegriff weiter zu fassen.
ob das Lahmlegen einer ganzen Region nicht bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit mit abgewogen werden muss. Der Bezirksregierung kann ich nur empfehlen, auch diesen Aspekt im Berufungsverfahren sehr dezidiert einzuführen und vorzutragen.
Die Ministerin wird gleich die Einzelmaßnahmen, die diese Landesregierung ergriffen hat, noch darstellen.
Aber wir sollten uns darüber im Klaren sein: Es ist nie die Einzelmaßnahme, es ist auch nicht die Nachrüstung allein, sondern es ist eine Kombination von vielen Maßnahmen, die wir angehen.
Da will ich wieder auf meinen eigenen Kreis zurückgreifen. Wir haben uns 2011 auf den Weg gemacht, Wasserstoff-Busse einzuführen. Die ersten Busse werden 2019 fahren.
Das hat nichts mit CDU, SPD oder sonstigen Landesregierungen zu tun; es hat einfach mit den ganz normalen technischen Abläufen zu tun.
Wir haben uns in Deutschland, in Europa, ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt, und wir erkennen jetzt, dass dieses Ziel so schnell wohl nicht zu erreichen ist. Diese Ehrlichkeit sollten wir mitbringen. Jetzt müssen wir mit Hilfe der Gerichte, mit Hilfe der Politik und – ich lade Sie dazu herzlich ein – mit Hilfe der Opposition Lösungen finden,
Ich bin mir sicher, wir können das alle gemeinsam schaffen. Wir müssen es nur wollen, und wir müssen vor allem die technischen Lösungen vorantreiben. Frau Heinen-Esser wird dazu gleich noch etwas sagen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fahrverbote – das will ich für meine Fraktion gleich zu Beginn sehr deutlich sagen – sind für uns nach wie vor kein Instrument, das wir für tauglich halten, die Emissionsprobleme in unseren Innenstädten zu lösen. Wir lehnen Fahrverbote nach wie vor ab, und wir werden alles unternehmen, um sie noch abzuwenden.
Keinem Autobesitzer ist es zu vermitteln, dass der Staat noch vor wenigen Jahren zur Anschaffung eines Dieselfahrzeugs aufgerufen hat und er heute von kalter Enteignung bedroht ist. Deswegen unterstützen wir die Landesregierung nachdrücklich in der Absicht, gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung einzulegen.
In derselben Klarheit will ich sagen: Wenn wir heute über die drohende Verhängung von Dieselfahrverboten in den Städten unseres Landes sprechen, dann sind diese ausschließlich das Ergebnis einer jahrelangen Untätigkeit der Bundesregierung und der vorangegangenen rot-grünen Landesregierung.
Sie werden gleich noch einiges lernen können – ist klar, dass die Automobilindustrie illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat, um die Vorgaben zu umgehen. Und spätestens seit 2016 ist bekannt, dass auch die Fahrzeuge, bei denen keine Manipulation vorgenommen wurde, im Realbetrieb etwa zehnmal so viel Stickstoffdioxid ausstoßen.