deutlich weniger, als uns nach Studierendenzahl zugestanden hätte. Deswegen die konkrete Frage: Hat die Landesregierung eine Strategie, den Strukturwandelprozess mitzudenken und Forderungen genau davon abzuleiten, und das Ganze nicht nur auf die energiewirtschaftliche Seite zu beschränken?
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Man muss jetzt schauen, Herr Abgeordneter, wie das Ergebnis insgesamt erzielt werden kann: was sich die Kommission vorgenommen hat, was ihr Auftrag ist, nämlich Beiträge zu erzielen – noch kurzfristig, 2020/2022, und auf der Zeitachse 2030 und auf dem Weg hin zu 2050, und das möglichst früh – und die bisherigen Planungen noch dahin gehend zu übertreffen, dass durch die frühere Herausnahme von Steinkohlekraftwerken die CO2-Emissionen reduziert werden können. Das ist die Aufgabenstellung.
Da spielen viele Faktoren mit hinein, so natürlich die Netzstabilität. So war es von Anfang an problematisch, die Steinkohle etwa in Baden-Württemberg infrage zu stellen. Man muss sehen: Baden-Württemberg ist das zweitgrößte Steinkohleverstromungsland Deutschlands. Das wird in der öffentlichen Debatte nicht immer so wahrgenommen, aber das entspricht den Tatsachen.
Dennoch gibt es keine großen Bemühungen aus Baden-Württemberg, die Steinkohlekraftwerke vom Netz zu nehmen, weil der süddeutsche Raum durch den Ausstieg aus der Kernenergie nach 2022 in ganz erheblichem Maße gesicherte Energieleistungen verliert und auch nach Aussagen der Bundesnetzagentur darüber hinaus die Netzstabilität im südlichen Teil Deutschlands dadurch zusätzlich belastet würde, wenn wir neben der Kernenergie auch dort noch Steinkohlekraftwerksblöcke vorzeitig vom Netz nehmen würden.
Daher können wir natürlich einerseits klimapolitisch über gewisse Gigawattleistungsmengen und CO2Mengen, die man vorher herausnehmen möchte, reden. Aber energiewirtschaftlich muss man über die Frage reden: Wo kann man sie überhaupt wann wie am besten herausnehmen, auch was die Versorgungssicherheit und die Netzstruktur betrifft?
Dann muss man sich fragen: Was heißt das auch strukturpolitisch? Haben wir hinreichende Vorläufe für die Regionen, damit keine Strukturbrüche auftreten oder weitgehend vermieden werden? Das ist natürlich auch Teil der Diskussion in der Kommission und auch im politischen Raum.
So fragt man sich etwa bei der Braunkohle: Wo kann man das früher machen? Wo kann man oder sollte man es strukturpolitisch vielleicht später machen? Welche Verteilung sollte man anstreben, damit die Belastungen nicht einseitig erfolgen?
Das Gleiche sehe ich bei der Steinkohle. Aber dazu wird man jetzt abwarten müssen, wie der energiewirtschaftliche Vorschlag, die Mengen, die Anzahl der Blöcke aussehen, die in Rede stehen. Dann muss man das strukturpolitisch abwägen und zu einem möglichst klugen Gesamtvorschlag kommen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat sich Frau Kollegin Schäffer für ihre erste Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin Schäffer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben als Landesregierung für das Rheinische Revier bereits Eckpunkte erstellt. Das sehen wir als Grüne zwar noch nicht als Gesamtstrategie an, aber immerhin haben Sie Eckpunkte vorgelegt. Darauf haben wir uns zum Teil heute Morgen auch in der Debatte zu unserem Antrag bezogen.
Soweit ich weiß, haben Sie diese Eckpunkte auch in der Kohlekommission vorgestellt und eingebracht. Haben Sie für das Ruhrgebiet, sprich: die Steinkohleregion in Nordrhein-Westfalen, ähnliche Eckpunkte oder vielleicht sogar ein Konzept erstellt? Und wenn ja: Haben Sie vor, diese auch in die Kohlekommission einzubringen?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich will noch einmal bekräftigen, dass der Einsetzungsbeschluss für die WSBKommission zum Zwischenbericht ausschließlich die Braunkohle zum Gegenstand hat.
Wir haben aber daran mitgewirkt, dass die Steinkohle in dem Bericht schon Berücksichtigung findet und darauf aufmerksam gemacht wird, dass es dort auch zu Strukturproblemen kommen kann. Ich habe Ihnen auch dargelegt, wie wir diese für uns in Nordrhein-Westfalen sehen.
Es wird jedoch den weiteren Verhandlungen und Beratungen vorbehalten bleiben, inwieweit Steinkohlekraftwerke überhaupt berührt sind, inwieweit sich daraus auch strukturwirksame Folgen für die Regionen ergeben und wie man diesen dann begegnen kann.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, was Sie gerade ausgeführt haben, interpretiere ich einmal so: müsste, hätte, könnte. – Sie beschreiben die Situation, ohne bisher konkret auf unsere Frage geantwortet zu haben, was die Landesregierung an konkreten Vorstellungen in die Kommissionsarbeit eingebracht hat.
Ich gehe mal davon aus, Sie haben, außer dass Sie später vielleicht auf die Grundstücke spekulieren, bisher keine konkreten Vorstellungen. Aber vielleicht können Sie das korrigieren.
Nennen Sie bitte konkrete Vorstellungen der Landesregierung, Projekte oder auch energiewirtschaftliche Notwendigkeiten, beispielsweise den Ersatz der bestehenden Kraftwerke durch drei bis vier Gaskraftwerke, ähnlich wie wir sie in Düsseldorf haben. Das wäre ja mal was, wenn die Landesregierung das fordern würde. Haben Sie solche konkreten Vorstellungen?
Ich bleibe bei meiner Antwort. Ich habe Ihnen dargelegt, wie wir generell in dieser Sache verfahren: Wir können nur dann Vorschläge einbringen, wenn sie tatsächlich angenommen und somit Gegenstand der Beratung werden.
Das war bisher nicht der Fall – das habe ich Ihnen dargelegt –, weil der Zwischenbericht dazu bislang keine Projekte vorsah, sondern sich auf die Braunkohleregionen bezog. Ich habe Ihnen das vorgeschlagen.
Wir haben zum Zwischenbericht Wert darauf gelegt, dass vorsorglich auch Steinkohlekraftwerke mit angesprochen werden, und wir können auch nur dann Vorschläge machen, wenn tatsächlich Steinkohlekraftwerke infrage stehen sollten. Das wissen wir aber noch nicht, weil wir den energiewirtschaftlichen Teil noch gar nicht kennen.
Zum Zweiten ist völlig klar, dass wir für Kraftwerkstandorte, auch für Braunkohlestandorte – das habe ich in dieser Debatte schon dargelegt – genauso wie bei der Steinkohle die Möglichkeit sehen, sie auch künftig energiewirtschaftlich zu nutzen.
Es gibt Überlegungen beispielsweise von STEAG, ein Kohlekraftwerk in ein GuD-Kraftwerk umzuwandeln. Das wird sich nur als wirtschaftlich erfolgreich erweisen, wenn es gelingt, das KWK-Gesetz zu verlängern. Dafür setzen wir uns als Landesregierung ein, aber es gibt noch keine positive Entscheidung. Das muss geklärt werden, und daran arbeiten wir.
Aber Sie haben danach gefragt, was wir eingebracht haben. Wir haben es bisher nicht eingebracht, weil
es bisher nicht einzubringen war. Es wird vielmehr dann eingebracht werden, wenn die Kommission tatsächlich für diese Vorschläge offen ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Pinkwart, als Abgeordneter aus dem Kreis Steinfurt interessiert mich Folgendes ganz konkret: Sie sagten, Sie hätten dafür gesorgt, dass die Steinkohle im Zwischenbericht erwähnt wird. Mit Bottrop und Ibbenbüren haben wir zwei Zechen, die in diesem Jahr geschlossen werden. Daher würde es sich geradezu anbieten, diese beiden Gebiete als Fördergebiete aufzunehmen.
Mich würde interessieren, ob Sie konkret beabsichtigen, diese beiden Standorte einzubringen bzw. zu fordern, dass sie aufgenommen werden.
Sie sollten sich den Einsetzungsbeschluss und den Arbeitsauftrag der WSB-Kommission noch einmal genau anschauen.
In Ibbenbüren befindet sich ein Kohlekraftwerk, das bisher aus der Zeche, die dort in Arbeit war und dieses Jahr geschlossen wird, gespeist worden ist. Es gibt eine Bahnverbindung, die nach meinem heutigen Kenntnisstand dieses Kohlekraftwerk in Zukunft mit Importkohle versorgen wird.
Für den Fall, dass das so bliebe und weiter genutzt würde, ist aus Sicht der WSB-Kommission kein Kompensationsfall gegeben, weil dort kein Kraftwerk vom Netz genommen wird und damit dann auch kein Klimabeitrag vor Auslauf dieser Kraftwerksnutzung erfolgen würde. Also wären hier keine Strukturausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Punkt.
Sollte es aber anders kommen – das möchte ich hinzufügen; ich formuliere bewusst im Konjunktiv – und sollte es beispielsweise Überlegungen des Kraftwerksbetreibers geben, vielleicht eine Vereinbarung zu treffen – aber nehmen Sie mich jetzt nicht beim Wort; bleiben wir im Abstrakten – und irgendwo ein Kraftwerk vorzeitig vom Netz genommen werden, um einen Beitrag im Rahmen dieser Kommissionsarbeit zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu leisten, dann wäre natürlich zu fragen:
Oder leistet etwa das Unternehmen den Strukturbeitrag, indem eine andere Aktivität – etwa der Betrieb eines Gaskraftwerkes – erfolgt?
Das muss im Einzelnen Punkt für Punkt entlang eines Fahrplans besprochen werden. Dabei geht es um den Dreiklang „Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz“.
Das wird in den nächsten Tagen und Wochen verhandelt. Man wird dann auch in Regionen zu Strukturmaßnahmen kommen, wo es – auch über die Braunkohleregion hinaus – stärkere Einschränkungen geben würde. Das sieht auch der Zwischenbericht genauso vor.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat für seine zweite Nachfrage Herr Kollege Mostofizadeh das Wort.
Herr Minister, ich bin – das muss ich sehr offen sagen – schon überrascht. Die Kollegen aus Ostdeutschland gehen unverhohlen – damit haben sie bisher offensichtlich Erfolg – mit folgender These in die Kommission hinein: Wir haben einen Strukturwandel, der über die Frage der unmittelbaren Kompensation von stillzulegenden Kraftwerksblöcken hinausgeht. Und dazu stellen wir sehr klare Forderungen. – Was dabei herauskommt, ist eine zweite Frage.
Wir haben aber jetzt die Situation, dass das Ruhrgebiet im Zwischenbericht zweimal als mahnendes Beispiel für einen verpassten Strukturwandel vorkommt. Allein aus dieser These würde ich, ganz offen gesagt, Folgendes ableiten: Wenn schon ein verpasster Strukturwandel vorliegt – darüber kann man jetzt lange philosophieren; das müssen wir an anderer Stelle machen –, wäre es doch als Land NordrheinWestfalen unsere Aufgabe, diesen Strukturwandel konsequent fortzusetzen, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen, zu kämpfen und zu schauen, was dabei herauskommt.
Deswegen stelle ich Ihnen, Herr Minister, noch einmal die Frage: Können wir noch damit rechnen, dass diese Landesregierung für diese notwendigen Strukturanpassungen im Ruhrgebiet ganz konkrete Projekte vorschlägt? Wenn ja, wäre es natürlich schön, zu wissen, welche das sind.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Das habe ich Ihnen genauso vorgetragen. Ich
habe Ihnen gesagt, dass wir, wenn wir in der Kommission zum Thema „Steinkohle“ Projekte vorlegen können, dieses auch tun werden.
Da sind wir nicht alleine. In der Kommission ist – nur um ein Beispiel zu geben – auch das Saarland vertreten. Natürlich werden die Saarländer dann ebenfalls ihre Vorschläge mit einbringen. Auch das Land Niedersachsen ist dort vertreten. Wir sind also nicht allein.