Protokoll der Sitzung vom 14.11.2018

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wo wir sicherlich auseinander sind mit der Regierungskoalition und der AfD, sind die Zivilklausel und Nachhaltigkeit. Ich habe diese Klauseln alle in der Großen Anfrage gelesen.

Ich will Ihnen sagen: Dieses Bekenntnis der Hochschulen zu unseren demokratischen Werten, zur Herausbildung verantwortlicher Persönlichkeiten und zur Friedenssicherung hat mich mit Freude und Respekt berührt. Es ist doch wunderbar, wenn die Hochschulen dies entsprechend in ihren Grundordnungen verankern und damit zum Ausdruck bringen, dass sie eben auch eine werteorientierte Bildungseinrichtung sind und nicht freischwebend im Hier und Jetzt.

Das verstehen wir auch unter politischer Verantwortung, die wahrgenommen werden muss, weil wir eben der Geldgeber für diese Hochschulen sind.

Ich persönlich finde – da will ich mich Herrn Bolte ausdrücklich anschließen –, dass es dann auch Aufgabe dieses Hohen Hauses sein muss, solche Fragen miteinander zu diskutieren und den Hochschulen die Bitte anzutragen, dies entsprechend zu regeln. Sie haben das in einer hervorragenden Art und Weise gemacht. Deswegen gibt es da aus meiner Sicht überhaupt nichts zu meckern.

Wenn vier Projekte, die hier aufgelistet worden sind, nicht realisiert wurden, Herr Dr. Berger, dann frage ich Sie allen Ernstes: Hätte die Hochschule nicht auch diese Projekte, unabhängig von der gesetzlichen Regelung im Rahmen ihrer Verantwortung, diskutieren müssen?

Wir haben damals diese Zivilklausel jedenfalls auch eingeführt, um Konflikte, die zum Beispiel an der RWTH Aachen an der Tagesordnung bestanden, aus den Hochschulen herauszunehmen und unserer Verantwortung mehr gerecht zu werden, damit diese Konflikte ein Stück weit nicht immer wieder in den Hochschulen ausgetragen werden müssen. Insoweit will ich sehr deutlich sagen, dass das aus unserer Sicht eher eine Erfolgsgeschichte ist, die das Hochschulzukunftsgesetz geschrieben hat.

Der weitere Punkt, der sich aus unserer Sicht wirklich ausgesprochen positiv niederschlägt – auch jetzt bei der Beantwortung der Großen Anfrage –, sind die Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte.

Auch das ist eine Regelung, die Sie wieder abschaffen. Zumindest sagen Sie, Sie wollen den Hochschulen freistellen, ob sie es tun. Aber wir haben gesehen, dass hier eine extrem positive Entwicklung Raum gegriffen hat, die aus unserer Sicht ebenfalls autonomieaffin ist.

Es gibt unterschiedliche Amtszeiten, unterschiedliche Freistellungsmöglichkeiten. Das ist ein sinnvolles Instrument, um studentischen Hilfskräften endlich auch Gehör im universitären Alltag zu verschaffen. Ich plädiere ausdrücklich dafür, dieses Instrument nicht nur fakultativ, sondern ausdrücklich beizubehalten.

Suchen Sie doch mal das Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der studentischen Hilfskräfte, welche Fälle diese in der Praxis wirklich beraten. Das ist aus meiner Sicht sicherlich erkenntnisleitend, um da weiterzukommen.

Dann zum Thema „Anwesenheitspflicht“. Herr Dr. Berger, das war eine bemerkenswerte Kehrtwende, die Sie in dieser Debatte gerade vorgenommen haben. Sie haben bis jetzt immer behauptet, es wäre überhaupt nicht möglich, Anwesenheitspflichten durchzusetzen.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Jetzt sagen Sie nicht nein, sonst hole ich die Protokolle raus. Ihre Behauptung war, es wäre nicht möglich, Anwesenheitspflichten an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen.

Wir haben Ihnen immer gesagt: Schauen Sie doch einmal in die Begründung des Gesetzes rein, was da schon alles möglich ist. Sie sehen, dass es letztlich auch hier eine angemessene Handhabungspraxis gibt, die nämlich genau das ermöglicht, was Sie immer wollen: bei bestimmten Studieninhalten, wo die Notwendigkeit besteht, auch Anwesenheitspflichten mit zu vereinbaren.

Wir haben da zum Beispiel bei der Universität Bonn einen Anteil von 17 %. Es gibt an der Fachhochschule Aachen Schwankungen in Studiengängen, die relativ hoch sind. Das variiert zwischen 0 % und 57 %. Das zeigt, dass auch dies bereits ein flexibles Instrument ist.

Ich sage Ihnen: Wenn Sie den Konflikt wieder in die Hochschulen reintragen, wird es Sie nicht von der Frage entbinden, diese Debatte auch in der Perspektive zu führen. Deswegen gilt aus unserer Sicht: auch das gehört praxisnah und vernünftig geregelt. Das bedarf aus unserer Sicht auch keiner entsprechenden gesetzlichen Novellierung.

Dann kommen wir allerdings zur abschließenden Beurteilung der Landesregierung, die nach der Auflistung der entsprechenden Inhalte zum Landeshochschulentwicklungsplan schreibt:

„Den Hochschulen wurde damit von Landesseite nicht nur Misstrauen entgegengebracht,“

das ist auch Ihre Argumentation –

„sondern es flossen auch erhebliche Ressourcen in die flankierenden Aushandlungsprozesse. Die Landesregierung sieht sich demgegenüber den

Grundsätzen moderner Governance und einem partnerschaftlichen Verhältnis mit den Hochschulen verpflichtet.“

Ich sage Ihnen sehr deutlich: Das werden wir bei der Debatte über das Hochschulgesetz sehr intensiv beraten. Das, was Sie – das ist wirklich eine ganz mutige Interpretation – als moderne Governance bezeichnen, ist nichts anderes als ein Schuh von gestern.

Ich war vor wenigen Wochen auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin und habe dort mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass der nordrhein-westfälische Landeshochschulentwick

lungsplan die Vorlage für die Strukturierung des bayerischen Landeshochschulentwicklungsplanes darstellt.

Informieren Sie sich mal bei Ihren Kollegen im bayerischen Ministerium: Das ist so. Nordrhein-Westfalen ist in dieser Frage Vorbild für Bayern.

Warum machen die das so? – Ich empfehle dringend, dass Sie sich mit den neuen Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Hochschul-Governance auseinandersetzen. Da heißt es unter anderem – hier geht es um die Frage der Verantwortung der Länder, und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Für die weitere Entwicklung“

von Hochschulen –

„ist es von entscheidender Bedeutung, Schwerpunktbildungen, Kooperationen, Infrastrukturnutzungen usw. verschiedener Hochschulen – etwa innerhalb eines Landes oder einer Region – aufeinander abzustimmen. Diese Abstimmung kann in gewissem Maße direkt zwischen den Hochschulen erfolgen. Gleichwohl haben die Länder auch hier eine Verantwortung, für eine Abstimmung der Lehrangebote und Forschungsprofile zu sorgen. Dies muss nicht zwangsläufig im Rahmen übergreifender Entwicklungspläne stattfinden; Kontinuität und Kohärenz sollten jedoch über die Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulen hinweg gewährleistet sein.“

Angesichts der Aussagen zum Thema „Digitalisierung an den Hochschulen“ bin ich wirklich gespannt, wie Sie Kohärenz im System sicherstellen wollen, wenn Sie ein Instrument wie den Landeshochschulentwicklungsplan abschaffen, aber nicht im Ansatz eine Idee haben, wie es weitergehen soll.

Ich will auch noch etwas zu der grundsätzlichen Tendenz des Gesetzes sagen, nach der die Mitbestimmungsqualität der Studierenden sehr stark eingeschränkt wird, und durch die ein Bild von Studierenden gezeichnet wird, das nicht unserem Bild eines mündigen Studierenden an nordrhein-westfälischen Hochschulen entspricht. Der Wissenschaftsrat sagt:

„Als Mitglieder der Hochschule sollten Studierende insbesondere in Fragen, welche die Lehre betreffen, in die Governance eingebunden werden. Viele Studierende haben nur geringe Kenntnisse über die Governance-Strukturen und -Prozesse ihrer Hochschule. Die Hochschulen sollten die Studierenden dabei unterstützen, sich stärker in der Governance zu engagieren.“

Dem habe ich nichts hinzuzufügen – außer, dass ich hoffe, dass die Regierungskoalition und die Landesregierung lernfähig sind und das, was der Wissenschaftsrat darlegt, bei der Novellierung des Gesetzes noch aufgreifen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bell. – Für die FDP hat nun unser Abgeordneter Herr Körner das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich möchte mich bei den Grünen für die Große Anfrage bedanken. Es ist das Recht der Opposition, Große Anfragen zu stellen. Ich will meinen Dank aber auf die Mitarbeiter im Ministerium und vor allem in den Hochschulen ausweiten, die die 205 Seiten – auch inhaltlich – zusammenstellen mussten.

Ich finde es ganz spannend, dass der Kollege Bell nun Bayern bzw. die CSU als großes Vorbild dafür heranzieht, wie Hochschulen in Zukunft gesteuert werden sollen. Die Bayern wollen die Dinge immer relativ zentral aus München steuern, und ich finde spannend, dass ihr das, was die CSU als Staatsregierung da macht, zum Vorbild nehmen wollt.

(Vereinzelt Beifall von der FDP – Matthi Bolte- Richter [GRÜNE]: Demnächst fordert er noch ein Raumfahrtprogramm!)

Wenn man sich die Antwort auf die Große Anfrage durchliest, ist schon interessant, dass sich hindurchzieht, dass das Thema sehr komplex ist. Ich habe sie mir ebenfalls durchgelesen: Es gibt auf fast alle Fragen sehr unterschiedliche Antworten dazu, wie die Hochschulen es vor Ort machen.

Ich beginne mit den Gruppenparitäten. Es gibt allein fünf Modelle, die an den Universitäten durchgeführt werden. An den Fachhochschulen gibt es sogar noch die Drittelparität – der Kollege Bell hat vorhin zugegeben, dass er gar nicht wusste, dass dieses Modell umgesetzt wurde.

Das heißt, die Hochschulen haben offensichtlich noch ausdifferenziertere Modelle gefunden, als ihr mit eurem Gesetz vorgesehen habt. Ihr beschwert

euch jetzt darüber, dass wir diese zentralen Steuerungen wieder herausnehmen wollen? – Das ist doch nicht konsequent.

(Beifall von der FDP – Dietmar Bell [SPD]: Es gibt keine zentrale Steuerung!)

Die Hochschulen können das meiner Meinung nach sehr gut, und das beweist gerade diese Differenzierung.

(Dietmar Bell [SPD]: Es gibt keine zentrale Steuerung!)

Ich fahre fort mit den SHK-Vertretern. Dazu habt ihr dargestellt, dass es ganz unterschiedliche Regelungen gibt. Was du unterschlagen hast, ist, dass es an vier Hochschulen keinen SHK-Vertreter gibt, weil man niemanden gefunden hat, der bereit war, zu kandidieren.

(Dietmar Bell [SPD]: Deswegen muss man die Regelung doch nicht …!)

Auch dazu ist zu sagen: Das können die Hochschulen selbst entscheiden, und vielleicht ist an Hochschulen, an denen sich offensichtlich kein Studierender findet, der sich bereit erklärt, SHK-Vertreter zu sein, dieses Instrument nicht richtig.

Zu den Anwesenheitspflichten: Auch da zeichnet sich das Bild einer riesigen Vielfalt an den verschiedenen Hochschulen. Vor allem bei den Hochschulen, die sich die Mühe gemacht haben, differenziert zu antworten, sieht man, dass die Vielfalt sich vor allem in den Fachbereichen, in den einzelnen Studiengängen zeigt. Inwieweit Präsenz in verschiedenen Studiengängen vorzusehen ist, macht einen sehr großen Unterschied.

Deshalb ist unsere Regelung genau richtig. Wir sagen nicht, dass es in Zukunft überall Anwesenheitspflichten geben soll, sondern wir sagen, dass es sie genau da geben soll, wo es richtig ist. Das sollen die Leute vor Ort entscheiden.