Protokoll der Sitzung vom 14.11.2018

Für die Städte und Gemeinden im Flächenland NRW hat sich das System der Straßenausbeiträge aber grundsätzlich bewährt. Natürlich kann man sich trotzdem darüber Gedanken machen, das System zu modernisieren.

Eine Frage drängt sich mir in dem Zusammenhang aber auf: Warum hat die SPD die Straßenausbaubeiträge nicht abgeschafft, als sie dazu die Gelegenheit hatte?

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD)

Sieben Jahre rot-grüne Landesregierung reichten nicht aus, um eine Änderung des KAG auch nur in Erwägung zu ziehen.

(Zuruf von der SPD)

Schlimmer noch: In der letzten Legislaturperiode wurden Sie von der CDU mit einem Gesetzentwurf zur Einführung wiederkehrender Beiträge direkt auf das Thema gestoßen.

(Christian Dahm [SPD]: Das ist aber nicht die Lösung!)

Ihre Reaktion darauf war Nichtbeachtung.

(Christian Dahm [SPD]: Nein!)

Der seinerzeit zuständige Minister Ralf Jäger widmete der Sache im Plenum ganze drei Sätze.

(Zuruf von Inge Blask [SPD])

Dass die SPD jetzt einen Gesetzentwurf vorlegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordert, zeigt nur, wie verzweifelt die Genossen angesichts aktueller Wählerumfragen sein müssen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD: Oh! – Marlies Stotz [SPD]: Da ist ja billig, sehr billig!)

Da wird auf den erstbesten Zug aufgesprungen, der ein wenig Popularität verspricht. – So viel zur Motivation der SPD für diesen Gesetzentwurf.

Kommen wir zum Inhalt Ihres Entwurfs,

(Zurufe von der SPD: Ah!)

falls man das überhaupt so nennen kann.

(Beifall von der CDU)

Sie fordern etwas, ohne auch nur ansatzweise Vorschläge zur Umsetzung zu machen. Ihr Gesetzentwurf ist nicht nur handwerklich schlecht, er wirft auch mehr Fragen auf, als er beantwortet.

Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, entschuldigen Sie. Eine Frage ist gerade explizit aufgeworfen worden, nämlich eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hübner, wenn Sie diese zulassen.

Später, am Ende.

(Lachen von der SPD)

Wer in einem Gesetzentwurf bei der Frage nach dem erforderlichen Kostenausgleich auf ein weiteres Gesetz verweist, das Sie nicht mitliefern, bleibt wesentliche Antworten schuldig.

Ihr Gesetzentwurf erklärt nicht einmal, über welche Kostenhöhe wir überhaupt sprechen. Sie nennen zwar im Gesetzentwurf 112 Millionen Euro bis 127 Millionen Euro, aber soll das der endgültige Betrag sein, der den Kommunen für den Straßenausbau zur Verfügung gestellt wird?

(Stefan Kämmerling [SPD]: Die Ministerin hat das erklärt!)

Oder meinen Sie das gesamte Einnahmepotenzial, das die Kommunen erheben könnten? Oder soll die komplette Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus finanziert werden?

(Stefan Kämmerling [SPD]: Das ist doch Quatsch!)

Lieber Kollege Dahm, sagen Sie doch bitte einmal, woher das Land das Geld für die Straßenausbaubeiträge nehmen soll

(Michael Hübner [SPD]: Aus dem Haushalt, woher denn sonst?)

und wer dafür weniger Geld bekommen soll. Woran soll nach SPD-Meinung gespart werden: An den Kitas? An den Schulen? An der inneren Sicherheit?

(Zuruf von der SPD: An der Staatskanzlei!)

Ihr Gesetzentwurf ist einfach nur purer Populismus.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nun aber zur Sache.

(Zuruf von der SPD)

Im Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ An diesem Grundsatz orientieren sich die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen. Geregelt sind sie im Kommunalabgabengesetz, kurz: KAG. Kommunen sind nach § 8 des KAG NRW verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben.

(Michael Hübner [SPD]: Schön, dass Sie sich damit auseinandergesetzt haben!)

Straßenausbaubeiträge nach KAG müssen in Nordrhein-Westfalen immer dann von Anliegern bezahlt werden, wenn Straßen ausgebaut, verbessert oder von Grund auf saniert werden.

(Zuruf von der SPD)

Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sind dagegen keine Verbesserung; hierfür zahlen die Städte und Gemeinden alleine.

Jede Kommune hat zudem eine eigene Straßenausbaubeitragssatzung. Darin wird zum Beispiel zwischen den Straßentypen „Anliegerstraße“ und „Hauptverkehrsstraße“ unterschieden. Grundsätzlich gilt hier: Je höher der Nutzen, den der Anlieger von der Straße hat, desto höher sein Beitrag.

(Michael Hübner [SPD]: Das finden Sie rich- tig?)

Von Kommune zu Kommune können die prozentualen Anteile für denselben Straßentyp aber stark differieren.

(Zuruf von der SPD)

Je nach Beitragssatzung würden die Städte und Gemeinden also auch unterschiedlich stark von einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge profitieren. Das ist ungerecht und würde die kommunale Familie auseinanderdividieren.

Als ungerecht würden auch die Anlieger die Abschaffung empfinden, die gerade erst einen hohen Anliegerbeitrag bezahlt haben. Würden wir die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen, würde die Gesamtheit aller Steuerzahler dafür aufkommen müssen.

(Christian Dahm [SPD]: Das stimmt!)

Der Städte- und Gemeindebund hat in einer Schätzung von einem hohen jährlichen dreistelligen Millionenbetrag gesprochen. Steuern müssen deutlich angehoben werden, um die wegfallenden Beträge zu kompensieren. Unter „Beitragsgerechtigkeit“ verstehen wir etwas anderes.

(Beifall von der CDU)

Für eine Beibehaltung des Systems der Straßenausbaubeiträge spricht, dass sich das System über Jahrzehnte bewährt hat und entsprechend rechtssicher ist.

(Christian Dahm [SPD]: Das stimmt! Letzteres stimmt!)