und sichern Wahlmöglichkeiten für Kinder mit Förderbedarf. Wir ermöglichen inklusive Angebote an Regelschulen und an den spezialisierten Förderschulen bei jeweils gesicherter Qualität der Förderung.
Unmittelbar umsetzen werden wir eine Abkehr von der rot-grünen Politik, viele Förderschulen gegen den Widerstand der Schulträger, Eltern und Schüler zu schließen. Wir beenden eine Politik, bei der sich die Eltern von Kindern mit Förderbedarf schon heute beklagen, dass sie ihre Kinder absehbar auf Regelschulen schicken müssen, weil sie keine Wahl mehr haben. Der dadurch entstehende Zwang zur Regelschule widerspricht unserem Verständnis von einer gelingenden Inklusion.
Und ob mit einem Zwang zur Inklusion auch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention überhaupt erfüllt werden, möchte ich hier mindestens infrage stellen.
Insofern ist es auch hanebüchen, dass die SPDFraktion in ihrem Entschließungsantrag fordert, der Landtag möge feststellen – ich zitiere –: „Eltern haben ein Wahlrecht bezüglich des Förderorts.“ – Ja, wieso haben Sie es denn nicht gemacht?
Das Gegenteil ist doch mit der Mindestgrößenverordnung der Fall. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik! – Und dass Sie in der Überschrift Ihres Antrags auch noch von „Schulchaos“ sprechen, ist wirklich dreist.
Das zeigt doch, dass Sie den Kontakt zu den Schulen, zu den Schülern, Eltern und Lehrern in den letzten Jahren völlig verloren haben müssen.
Genau deswegen sind Sie auch abgewählt worden. Das ist genau das Ergebnis Ihrer Politik. Wir werden jetzt lange daran arbeiten müssen, diesen Scherbenhaufen wieder aufzukehren.
Deswegen werden wir auch diesen Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, in toto ablehnen, und wir werden hier nicht über einzelne Stöckchen springen.
Wir wollen möglichst viele Förderschulstandorte retten. Dafür werden wir die Verordnung zu den Mindestgrößen zeitlich befristet aussetzen. Den Zeitraum wollen wir nutzen für eine Überarbeitung, um zum Beispiel regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob Sie in einer Stadt mit vielen Schulstandorten leben oder im ländlichen Raum, in Flächenkreisen, wo Schulschließungen automatisch zu unheimlich langen Schulwegen führen. Wir verstehen die Sorgen der Eltern, die sagen, dass sie ihren Kindern solche großen Entfernungen nicht Tag für Tag zumuten möchten.
Außerdem wissen wir es im Gegensatz zur rot-grünen Vorgängerregierung zu schätzen, dass kleinere Schulgemeinschaften ein Qualitätsmerkmal von Förderschulen sind. Sie schaffen einen geschützten Raum, in dem sich viele Schüler einfach wohler fühlen als an einer größeren Regelschule, die dort selbstbewusster auftreten, die dort ihre Talente besser entfalten können, die in der Förderschule einfach
Genau deswegen wollen wir von Landesseite alle Möglichkeiten nutzen, Schulträgern von auslaufenden Förderschulen Chancen zum Weiterbetrieb zu eröffnen.
Doch wir wissen, dass das für manche Standorte leider schon zu spät kommt, gerade bei denen, die aktuell zum Ende des laufenden Schuljahres betroffen sind. Der von Rot-Grün erzwungene Abbau ist da leider schon sehr weit fortgeschritten. Wir wissen auch, dass der Erhalt von Standorten zu schwierigen Personalmaßnahmen führen kann.
Aber wenn die Alternative ist, dass viele Schüler keine Wahl mehr haben, dann ist unser Weg der richtige.
Denn wir wollen keine Inklusion, bei der sich Schüler an ideologische Konzepte anzupassen haben. Wir wollen eine Inklusion, die sich an die Schüler mit unterschiedlichsten Förderbedarfen anpasst,
um ihnen den besten Start in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Und dafür ist der heutige Antrag ein erster wichtiger Schritt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach langen Ankündigungen, mit denen Sie uns schon in der letzten Legislaturperiode begegnet sind, liegt nun Ihr Plan für das Inklusionsmoratorium vor.
Ich finde, diesen Antrag kann man keinesfalls einen Plan nennen – überraschend nach all der Zeit, nach all Ihren Ankündigungen. Lediglich das Aussetzen der Mindestgrößenverordnung und die Bildung von Teilstandorten liegen Ihrem Antrag zugrunde. Sie verlieren kein Wort zur Personalausstattung.
GEW und VBE haben Ihre Idee bereits als Taschenspielertrick entlarvt. Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass allein für die kurzfristige Rettung, wie Sie das nennen, 500 Lehrerstellen benötigt werden. Es bleibt unklar, woher diese Lehrer kommen. Klar
ist auch nicht: Soll es überhaupt noch eine Mindestgrößenverordnung geben? Wenn Sie die Mindestgrößenverordnung aussetzen, fällt ein wichtiger Schwellenwert und damit auch eine Orientierungshilfe für Kommunen weg.
Ich will es an einem Beispiel festmachen. In meiner Heimatstadt haben wir eine Förderschule geschlossen, in der in zehn Jahrgängen 64 Schüler waren, in der Primarstufe elf Schüler, das heißt pro Klasse noch nicht einmal drei Schüler. Niemand kann mir erzählen, dass das eine sinnvolle pädagogische Lerngruppe ist.
Solche Schulen zu erhalten, ist auch für die Kommune als Schulträger kaum zumutbar. Doch welche Entscheidungshilfen Sie den Schulträgern statt der Mindestgrößenverordnung an die Hand geben, lassen Sie offen. Es sieht fast so aus, als sollte jede Kommune dann nach eigenem Gusto entscheiden, sodass die Landesregierung aus dem Schneider ist. Gestaltungswille sieht für mich anders aus.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt in der Tat unterschiedliche Einzugsbereiche. Es gibt den ländlichen Raum. Und so, wie ich gerade festgestellt habe, dass es Förderschulen gibt, die keinesfalls mehr als sinnvolle Lerneinrichtungen zu bezeichnen sind, gibt es in der Tat auch unzumutbare Entfernungen für Schülerinnen und Schüler, die zu einem Förderstandort gehen wollen. Ja, dieses Problem müssen wir gemeinsam bearbeiten. Aber Ihr Moratorium ist in keinster Art und Weise ein dazu geeignetes Mittel.
Über die Möglichkeit, Teilstandorte einzurichten, staune ich sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Möglichkeit haben wir. Mehr als ein Fünftel aller Förderschulen in Nordrhein-Westfalen verfügt über Teilstandorte. Ich kann nicht mehr dazu sagen. Irgendwo scheint da etwas an Ihnen vorbeigegangen zu sein.
Die Schlichtheit Ihres Antrags führt zu Chaos und zu Unsicherheit vor Ort. Es werden mehr Fragen als Lösungen aufgeworfen. Wir fordern von Ihnen einen Masterplan für die Inklusion. Wir brauchen ein Bekenntnis dieser Landesregierung dazu, dass das Recht auf gemeinsames Lernen ein Menschenrecht und nicht verhandelbar ist. Eltern, Lehrer und Kommunen benötigen Sicherheit.
Sie und ich wissen, dass die Eltern in NRW noch länger ein doppeltes System von Förderschulen und Schulen des gemeinsamen Lernens wünschen. Dieser Grundsatz ist mit der Verabschiedung des 9.
Wenn ich ehrlich bin, dann bin ich in keinster Art und Weise über den Wortbeitrag der FDP-Kollegin überrascht. Das Moratorium verfolgt nämlich ein Ziel – und auch Ihre Wortbeiträge, insbesondere der der FDP, haben uns gezeigt, dass hier ein Konflikt aufgemacht werden soll, den es überhaupt nicht gibt –: Sie wollen der ehemaligen Landesregierung und den Fraktionen, die sie getragen haben, unterstellen, wir wollten Förderschulen schließen, weil wir das aus ideologischen Gründen täten.
(Demonstrativer Beifall und Zurufe von der CDU und der FDP – Ralf Witzel [FDP]: Genau, Sie sind entlarvt!)
Der Masterplan muss daran festhalten – und das ist die Größe, über die wir reden und über die wir streiten müssen, nicht um Ideologien –, der Masterplan muss …