Das habe ich im Übrigen bei der Vorgängerregierung immer zu Recht kritisiert. Sie hatten beim Thema „Clankriminalität“ noch nicht mal einen Überblick, geschweige denn, dass Sie die Notwendigkeit gesehen hätten, einmal ein ernsthaftes Lagebild zu erstellen. Das machen wir anders. Da gehen wir einen anderen Kurs. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hat der Clankriminalität durch spürbaren Kontroll- und Verfolgungsdruck klar den Kampf angesagt.
Meine Damen und Herren, für diese Koalition steht fest: Wir werden kriminellen Gruppierungen nicht die Straße und die Lokale überlassen oder gar bei der Entstehung und Verfestigung von Parallelstrukturen tatenlos zusehen. Deshalb bin ich sehr dankbar, Herr Innenminister, für die verstärkten Kontrollen, für die verstärkten Maßnahmen unserer Behörden, die wir entsprechend unterstützen müssen.
Ich habe an diesem Pult oft genug betont, dass Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die illegalen Machenschaften Organisierter Kriminalität unbequem und unangenehm sein muss. Das gelingt nur durch die
enge, koordinierte Zusammenarbeit von Polizei, Kommunen, Zoll, Finanzbehörden, im Prinzip durch das Zusammenspiel der ganzen Palette von Behörden.
Denn richtig unangenehm wird es dann, wenn es den Clanstrukturen ans Geld geht, wenn ihre Geschäftszweige von Geldwäsche über Prostitution bis hin zum Drogenhandel immer wieder empfindlich gestört werden. Diesen Weg gehen wir in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich weiter.
Das ist richtig so, auch bei diesem Thema. Tatsächlich sind bei allen in den vergangenen Monaten durchgeführten Razzien und Kontrollen in ShishaBars und Szenelokalen, bei denen es Hinweise auf kriminelle Strukturen gab, in großem Ausmaß Rechtsbrüche aufgedeckt worden. Ich könnte Beispiele nennen, was man alles festgestellt hat, nachdem sich der ganze Qualm verzogen hatte.
8. August 2018, Großkontrolle in Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel: 50 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak, vier Strafanzeigen.
21. September 2018, Razzia in Shisha-Bars in Dortmund: sechs Verdächtige festgenommen, zwei Autos beschlagnahmt, 20 kg unversteuerter Tabak.
19. Oktober 2018, Großrazzia in Marl: 40 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak, 100 Ordnungswidrigkeiten usw.
Diese Liste ließe sich lange fortführen. Aber noch einmal, damit das klar ist: Hier geht es nicht darum, eine bestimmte Branche unter Generalverdacht zu stellen. Das trifft und betrifft logischerweise nicht alle. Bei den bekannten Problemen in bestimmten Shisha-Bars, Wettbüros oder Spielhallen reden wir nicht über ein paar halbstarke Jungs, die vielleicht in der Bar herumpöbeln. Das ist ganz sicher nicht der Fall.
Wir reden vielmehr von Gruppen und Clans, die gezielt versuchen, bestimmte Straßen und Lokale in Nordrhein-Westfalen zu nutzen, um ihren kriminellen Machenschaften nachzugehen. Das gilt mittlerweile übrigens nicht mehr nur in den bekannten Problembezirken im Ruhrgebiet, sondern sie versuchen, sich auch bis in den ländlichen Raum auszubreiten.
Das werden wir nicht zulassen. Deswegen bin ich, wie gesagt, sehr dankbar für den hohen Kontroll- und Verfolgungsdruck. Diesen Weg werden wir weitergehen. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die SPD erteile ich unserem Abgeordnetenkollegen Yüksel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte es mir nicht träumen lassen, dass wir hier im Plenarsaal einmal an den Punkt gelangen, dass selbst die CDU und die FDP nach Möglichkeiten suchen, das Nichtraucherschutzgesetz konsequenter umzusetzen –
ein Gesetz, das damals von Rot-Grün initiiert worden ist und gegen das Sie sich so vehement gewehrt haben.
Damit sind Sie endlich in der gesellschaftlichen Realität angekommen. Denn Sie wissen genauso wie ich, dass der Nichtraucherschutz einen breiten Rückhalt in der Gesellschaft genießt. Sogar 66 % aller Raucher sind für einen umfassenden Nichtraucherschutz.
Die Forderung nach einem effektiven Nichtraucherschutz ist also keine Frage mehr, sondern eine gesellschaftliche Tatsache. Wenn wir diese hohe Akzeptanz für den Nichtraucherschutz bewahren wollen, dann können wir es nicht hinnehmen, dass Raucherinnen und Raucher einerseits in ihrer Eckkneipe nicht mehr rauchen dürfen, während andererseits 100 m weiter in einer Shisha-Bar fröhlich und ungestört geraucht wird.
Eine solche Ungleichbehandlung spaltet unsere Gesellschaft und darf vom Gesetzgeber nicht hingenommen werden.
Das Modell einer Bar oder eines Cafés, in dem Shisha geraucht bzw. Tabak verbrannt wird, ist ein Auslaufmodell. Das müssen wir klipp und klar sagen, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
Die eigentliche Frage, die es nun zu stellen gilt, lautet: Wie können wir den Nichtraucherschutz effektiv und konsequenter durchsetzen? Im Zweifel sollte dieser Schutz lieber stärker als schwächer sein; denn wir müssen auch hier über den Tellerrand schauen und den Kontext der Frage beachten.
Wir leben in einer zunehmend alternden Gesellschaft, die eine große Herausforderung für unser Gesundheitssystem darstellt. Wir dürfen nicht zulassen, dass Krebserkrankungen durch das gefährliche Passivrauchen zunehmen. Davor warnen übrigens auch Mediziner. Gerade kostspielige Krebsbehandlungen bedeuten für das Gesundheitssystem große finanzielle Belastungen.
Dabei gilt eine Warnung der WHO zu beachten, nach der bei einer Shisha 100-mal mehr Rauchvolumen inhaliert wird als bei einer einfachen Zigarette. Darüber hinaus sind auch die Schadstoffe gefährlicher als bei einer einfachen Zigarette.
Vor diesem Hintergrund müssen wir auch an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Shisha-Bars denken.
Es kann nicht im Sinne des Arbeitsschutzes sein, Herr Minister, dass es zum Job dieser Menschen gehört, sich regelmäßig und intensiv Schadstoffbelastungen auszusetzen. Auch diese Menschen gilt es zu schützen. Es kommt also nicht darauf an, wo die Shisha im Endeffekt geraucht wird – außen oder innen –, wenn die Holzkohle im Inneren verbrannt wird. Es ist daher ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, die körperliche Unversehrtheit und somit auch die Gesundheit des Einzelnen über die Gewinninteressen von Shisha-Bar-Betreibern zu stellen.
Wahrscheinlich werden Sie mir in allen Punkten zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Ärgerliche ist und bleibt, dass die schwarz-gelbe Koalition am Ende nichts tut, um diese Vorsätze in die Realität umzusetzen. Stattdessen verweist sie die Bürgerinnen und Bürger an die Kommunen. Das ist aber alles andere als eine gestalterische und mutige Politik, die Sie so oft für sich reklamieren.
Wir merken seit Jahren, dass es zu massiven Verstößen beim Nichtraucherschutz kommt und dass die Sanktionen, die von den Kommunen verhängt werden, keine abschreckende Wirkung entfalten. Wieso verschärfen wir das Raucherschutzgesetz nicht, wenn wir das wissen? Wieso erhöhen wir die Strafen nicht? Wieso vereinfachen wir nicht den Entzug der Betriebserlaubnis? Es geht immerhin um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Hier ist das Land verpflichtet, aktiv zu werden.
In meiner Kleinen Anfrage vom 21. Februar dieses Jahres habe ich das Ministerium bereits auf die Problematik hingewiesen. Der SPD-Fraktion war klar, dass es nicht bei Einzelfällen bleiben, sondern zu weiteren Verstößen kommen wird. Es war uns ferner klar, dass es sich hier um ein strukturelles Problem handelt, auf das der Gesetzgeber oder das Ministerium reagieren muss.
Vor diesem Hintergrund habe ich das Ministerium gefragt, wie es die Lage einschätzt, und ob konkrete Maßnahmen bezüglich der zahlreichen Verstöße in Shisha-Bars geplant sind. Die ernüchternde Antwort des Ministeriums lautete – ich zitiere –, „dass die Umsetzung“ des Nichtrauchergesetzes „mittlerweile überwiegend problemlos abläuft“ und „keine besonderen Maßnahmen … geplant“ sind.
Sogar die Ärztekammer Nordrhein hat auf das grundsätzliche Gesundheitsproblem aufmerksam gemacht und deshalb gefordert, dass es zur flächendeckenden Pflicht wird, Kohlenstoffmonoxidmelder in Shisha-Bars zu installieren. Hierzu haben Sie bereits im März mitgeteilt, dass es einen entsprechenden Erlass geben soll. Bis heute ist nichts passiert.
In Anbetracht dieser Tatsachen wirkt es inkonsequent, wenn Sie, Schwarz-Gelb, jetzt die Empörten spielen und versuchen, den Kommunen die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Statt sich an die eigene Nase zu packen, zeigen Sie mit dem Finger auf die Kommunen, die bei dieser Problematik von Ihnen vollkommen im Stich gelassen werden. Dabei ist Ihr vorgeschobenes Argument absurd: Sie verweisen auf die Zuständigkeit der Kommunen.
Hier handelt es sich aber – das haben auch meine Vorredner gesagt – um ein weitläufiges Problem, das nicht nur eine Kommune betrifft. Das Ministerium hat hier die Aufsichtspflicht und kann sich bei solchen Problemlagen keinen schlanken Fuß machen. Bei den Rockerbanden verweisen Sie auch nicht auf die einzelnen Polizeipräsidien oder das kommunale Ordnungsamt.
Anlässlich der Geschehnisse vom Wochenende möchte ich noch etwas zu Bochum sagen, weil auch meine Vorredner darauf Bezug genommen haben. Dass Bochum im Fokus steht, hängt damit zusammen, dass in Bochum intensivst kontrolliert wird. Seit August 2017 wurden insgesamt 23 Kontrollen durchgeführt. Im Schnitt wurden zwölf Betriebe pro Nacht kontrolliert.
Bei den Kontrollen wurden 1 t unverzollter Tabak und 1.500 Zigaretten sichergestellt, 35-mal Betriebe wegen Hygienemängeln geschlossen, 105 Anzeigen geschrieben, 40 Ordnungsverfügungen erlassen, Bußgelder in Höhe von 26.600 Euro festgesetzt, Zwangsgelder in Höhe von 81.000 Euro ausgesprochen und fünf Widerrufsverfahren zum Entzug der Konzession eingeleitet.
Was sollen die Kommunen denn noch mehr machen, Herr Minister, als in Bochum getan wird? In Anbetracht dieser Zahlen aus Bochum ist es längst überfällig,
das Nichtraucherschutzgesetz zu verschärfen. Es kann nicht sein, dass Betriebe geschlossen werden und gleich wieder aufmachen. Wir brauchen sensiblere Strafen und neue Konzeptionen.
Ich verstehe auch nicht, wieso CO-Melder nicht schon längst Pflicht sind. Wir brauchen ein COWarnmelderkonzept, das die Menschen schützt. Ich hoffe, das wird nicht wieder eine Never-ending Story
wie bei den Rauchmeldern in der vergangenen Legislaturperiode; das hat auch ziemlich lange gedauert.
Ich kann nur noch einmal sagen: Der heutige Antrag ist zumindest dem Ansatz nach ein erster richtiger Schritt. Willkommen in der Realität! All das hätten wir schon eher haben können und uns vielleicht auch Verletzte ersparen können. Stattdessen mussten erst wieder Menschen ins Krankenhaus eingeliefert werden, bevor die Bedeutung des Themas erkannt worden ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Lieber spät als nie!
Vielen Dank, Herr Kollege Yüksel. – Nur zur Information der Kolleginnen und Kollegen: Kollege Yüksel hat die Redezeit etwas überschritten. Aber ich denke, er hat in diesem Gremium eine Menge gut. – Danke schön.