Da es diese Klagewelle nicht gegeben hat – da könnte man die Menschen in Nordrhein-Westfalen mal fragen –, versteht niemand, warum Sie dieses Gesetz nicht verlängern wollen. Es ist unbegreiflich.
Ja, es gibt einige, die wollen, dass das Verbandsklagerecht wegkommt; das weiß ich sehr wohl. Aber in der breiten Mehrheit werden die Menschen Ihnen sagen: Erhalten Sie dieses Verbandsklagerecht, damit der Tierschutz in Nordrhein-Westfalen durchgesetzt werden kann.
Ich will zum Schluss noch etwas sagen, an die Frau Ministerin Heinen-Esser gerichtet: Die Evaluation kommt jetzt; sie ist versprochen für den Dezember. – Ich finde, dass das im parlamentarischen Umgang miteinander so nicht geht. Eine Evaluation muss von den beteiligten Fraktionen auch gemeinsam gelesen werden und nachvollzogen werden können. Man muss auch noch einmal recherchieren können.
Deshalb machen wir Ihnen heute das Angebot, um ein Jahr zu verlängern. Wir wollen eigentlich grundsätzlich die Entfristung, aber im Umgang miteinander wäre es richtig, wenn Sie mit uns zusammen diesen Weg gehen würden. So könnten wir noch einmal gemeinsam in Ruhe überlegen, ob dieses Gesetz nicht doch der richtige Weg ist, hier in Nordrhein-Westfalen den Tierschutz durchzusetzen und mehr für die Tiere hier zu tun. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit einem Mitwirkungsgesetz, das anerkannte Tier
schutzverbände zum Bestandteil eines Verwaltungsverfahrens macht. Hierdurch erlangen sie frühere Informationsmöglichkeiten.
Das gibt uns allen die Möglichkeit, schon Verbesserungen vorzusehen, wenn wir neue Tierhaltungen, neue Ställe planen. Das gibt uns die Möglichkeit, sie direkt von Anfang an besser in Richtung Tierschutz zu organisieren.
Das ist der Punkt, warum dieses Gesetz erfolgreich ist: Es gibt mehr Kommunikation. Es gibt mehr Informationsaustausch und eine Verbesserung für den Tierschutz durch Teilhabe.
Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Tierschutzverbänden verbessert sich, auch in Richtung Landwirtschaft bzw. Tierhalter. In weniger als zehn Fällen kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Ziele dieses Gesetzes wurden erreicht: Es gibt keine Blockaden durch Gerichtsverfahren, wie es befürchtet wurde. Man kann sagen: ein insgesamt gutes Gesetz.
Dieses Gesetz sollte 2018 evaluiert werden. Ohne eine weitere Beschlussfassung des Landtages läuft dieses Gesetz zum Ende dieses Jahres aus. Ein Bericht der Landesregierung über die Erfahrungen wird seit Anfang des Jahres angekündigt. Nun soll er – 26 Tage vor dem Auslaufen dieses Gesetzes – quasi als Nikolausüberraschung vorgelegt werden.
Zwischen Nikolaus und Weihnachten soll das Parlament über dieses wichtige Gesetz entscheiden. Zwischen Nikolaus und Weihnachten soll das Parlament über den Tierschutz in den Ställen in NordrheinWestfalen entscheiden. Von der Landesregierung gibt es keine rechtzeitigen Informationen.
Eines steht nach dem Kurzbericht, den wir im Oktober erhalten haben, schon fest: Die Landesregierung wird hierzu keine Meinung formulieren. In der kurzen Information an den Umweltausschuss im Oktober attestieren Sie den Verbänden und dem Tierschutzbeirat hohe Kompetenz und Sachverstand. Die Tierschutzthemen werden abgewogen und kompetent behandelt.
Die Landesregierung will aber keine Position beziehen. Ist der Druck von den Handelnden, die den Tierschutz nicht so im Sinn haben, zu groß geworden? Sind vielleicht die Interessen aus der eigenen Fraktion gegen die Mitwirkung von Tierschutzverbänden stärker als eine vernünftige Positionierung?
Wessen Interessen sollen geschützt werden: die Interessen der Tiere in der Obhut der Landwirte, die der Landwirte und insbesondere derer, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, oder die Interessen der Landwirte – was ich wichtiger fände –, die sich an Recht und Gesetz halten und sich um ihre Tiere kümmern, aber feststellen müssen, dass die anderen, die
Es gibt weniger als zehn Verwaltungsverfahren, eines davon im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schulze Föcking. Das Umweltministerium tut sich schwer mit der Bewertung dieses Gesetzes. Der Bericht lässt auf sich warten.
Zwischen Nikolaus und Weihnachten befinden sich wahrscheinlich weniger Gänse in unseren Ställen. Lassen Sie uns dieses Gesetz aber bitte nicht zwischen Gänsekeulen und Gänsebrust beraten. Verlängern wir das Gesetz und damit die Beratungszeit um ein Jahr. – Danke für die Aufmerksamkeit und Glück auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, wie wir gerade ausführlich gehört haben, die Verlängerung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine in NordrheinWestfalen um ein Jahr bis Ende 2019.
Es ist kein Geheimnis, dass die CDU-Fraktion dem Gesetz schon bei der Einführung im Jahr 2013 ablehnend gegenüberstand. An dieser grundsätzlichen Haltung hat sich wenig geändert. Die Gründe sind die gleichen wie vor fünf Jahren.
Es ist auch kein Geheimnis, dass wir 2017 angetreten sind, um die Kräfte des Landes zu entfesseln, die Bürokratie abzubauen und unnötige Doppelstrukturen zu beseitigen.
Vorbehaltlich der Evaluation kommt hinzu, dass die Einführung der Klageart bislang kein Erfolgsmodell zu sein scheint, um dem wichtigen Ziel des Tierschutzes, das im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung fest verankert ist, zur Geltung zu verhelfen. Es gibt bislang nämlich nur wenige Verfahren.
Bevor wir uns intensiv damit auseinandersetzen, ob wir die Befristung des Gesetzes aufheben oder wie wir das Gesetz in Zukunft ausgestalten, bin ich auf die Evaluation durch die Landesregierung gespannt.
Danke, Herr Kollege, für die Zulassung der Frage. Sie sind ein bisschen schnell darüber hinweggegangen mit Ihrer Feststellung: Das ist kein Erfolgsmodell, weil es nur wenige Klagen gibt. – Meines Wissens sind derzeit fünf Klagen anhängig. Können Sie diese These bitte erläutern, warum diese fünf Klagen, die man kennt, keine Relevanz für den Tierschutz haben? Wie kommen Sie dazu?
Frau Düker, vielen Dank, ich habe Ihre Frage verstanden. Wenn Sie glauben, dass fünf Verfahren viel sind, will ich einen Blick in die Übersichten unserer Gerichte werfen, und da zeigt sich: Fünf Verfahren sind recht wenig.
Ich kenne offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen die einzelnen Verfahren nicht genau. Wenn Sie die haben, können Sie sie mir gerne zukommen lassen. Ich kann in der Sache zu den einzelnen Verfahren nichts sagen. Ich habe nur zur Quantität der Verfahren etwas gesagt. Fünf Verfahren sind nun einmal wenig.
Zurück zur Sache. Bevor wir uns intensiv damit auseinandersetzen, ob die Befristung des Gesetzes aufgehoben wird, oder wie wir dieses Gesetz in Zukunft ausgestalten werden, bin ich auf die Evaluation der Landesregierung gespannt; das sagte ich eingangs.
Diesen Bericht, den wir nächsten Monat erwarten, werden wir ausführlich studieren. Dann werden wir überprüfen, ob das Verbandsklagerecht wirklich dem Tierschutz genutzt hat oder nur eine unnötige Doppelstruktur im Verwaltungsprozessrecht ist, ob es einen effektiven Rechtsschutz oder nur ein Instrument für ideologische Auseinandersetzungen ist, ob die frühzeitige Beteiligung der anerkannten Tierschutzvereine wirklich Rechtssicherheit für Tierhalter geschaffen hat oder sie nur verunsichert oder in ihrer Arbeit behindert hat.
die höchstrichterliche Rechtsprechung: Es gibt Vertrauensschutz. Verfahren, die einmal begonnen wurden, können fortgeführt werden. – Aber auch das wird sicherlich noch einmal überprüft werden.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Die nächste Sitzung des Umweltausschusses findet am 5. oder 6. Dezember statt. Dann soll der Evaluationsbericht vorliegen. Bis die Fraktionen den Bericht gelesen und ausgewertet haben, dauert es ein bisschen. Weihnachten steht dann schon vor der Tür.
Finden Sie es ein dem Parlament gegenüber angemessenes Verfahren, diesen Bericht erst so spät in den Umweltausschuss einzubringen und zu sagen: „Wir können ihn dann hinreichend auswerten, um entweder das Gesetz zu verlängern oder es auslaufen zu lassen“? – Ich wüsste gerne, ob Sie das für angemessen halten.