Protokoll der Sitzung vom 15.11.2018

Herr Kollege, das Gesetz haben Sie seinerzeit mit der SPD gemacht. Das ist das Erste.

(Zurufe von der SPD)

Und Sie haben mich zweitens gefragt, wie ich das finde. Ich traue nicht nur meinen Kollegen, sondern auch anderen Kolleginnen und Kollegen im Landtag zu, dass sie das entsprechend auswerten. Es ist keine Seltenheit, dass wir eine gehörige Anzahl an Berichten bekommen. Das war in Ihrer Regierungszeit so, und das ist auch jetzt nicht anders.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Dass die Fraktionen von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen nun in Hektik geraten und einen Schnellschuss produzieren wollen, ist für mich unverständlich. Schließlich tragen Sie Verantwortung für die Situation, über die wir heute diskutieren: Sie haben das Gesetz 2013 formuliert, Sie haben eine Evaluation gefordert, Sie haben die Befristung hinzugefügt.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Wir nehmen Sie beim Wort und werden mit der gebotenen Sorgfalt auf die Situation reagieren.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Und wenn Sie hier schreien, wird das auch nicht besser, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der CDU – Zurufe von den GRÜNEN)

Wir widmen uns der Evaluation, nehmen uns die dafür erforderliche Zeit in der Beratung und entscheiden dann, wie es weitergehen soll.

Die Gelegenheit dazu haben wir, wenn wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss verweisen. Dieser Überweisung stimmen wir natürlich mit Freude zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Diekhoff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzverbände atmet ähnlich wie die Rede von Herrn Rüße gerade den Geist des Misstrauens gegenüber den zuständigen Behörden in NordrheinWestfalen.

Es ist eine unübliche Konstruktion, welche es eigentlich Nichtbetroffenen ermöglicht, im Namen der Tiere – sozusagen in Vertretung – behördliche Entscheidungen zu beklagen.

Es stimmt, die Verbände haben dieses Recht sehr sparsam genutzt. Dieses Klagerecht ist auch gar nicht das eigentliche Interesse der zugelassenen Verbände, sondern es sind die Mitwirkungsrechte, die für die Verbände wesentlich interessanter sind.

Darüber haben die Vereine das Recht, von der jeweils zuständigen Behörde rechtzeitig Einsicht in tierschutzrelevante Sachverständigengutachten zu bekommen. Sie können bei der Vorbereitung von tierschutzrelevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitarbeiten und vor allem – und das ist der Punkt – bei der Erteilung von bau- und emissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren zu Erwerbszwecken beteiligt werden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Rüße?

Ich habe hier noch eine von Frau Watermann-Krass.

Krass! – Also, erst einmal die von Herrn Rüße. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Könnten Sie mir bitte erklären, warum Sie die Klage- und Mitwirkungsrechte im Bereich Tierschutz ablehnen und im Bereich Naturschutz in Ordnung finden?

Dazu komme ich sofort. Kein Problem. – Kommt die zweite Zwischenfrage jetzt auch noch?

Wenn Sie die direkt mitbeantworten wollen, nehmen wir sie gleich mit. Wenn das für Sie geht, klar. – Bitte, Frau Watermann-Krass.

Danke für die Zulassung der Zwischenfrage. – Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Wir haben ja die Verbandsklage, wobei die Verbraucherzentrale unsere Rechte an individuellen Rechten sammeln und zusammen klagen kann. Auf der Bundesebene gibt es die Musterfeststellungsklage. Da hätte ich von Ihnen gerne gewusst, wie Sie dazu stehen, wenn Sie das für den Bereich, wo es um den Schutz der Tiere geht, ablehnen.

Dazu komme ich gleich.

Also, die Sache ist so: Es geht vor allem um die Beteiligungsrechte bei Baugeschichten usw. usf. Nach der exklusiven Akteneinsicht hat dann ein Verein vier Wochen Zeit, Einwendungen gegenüber der zuständigen Behörde zu erheben.

Im Klartext werden die zugelassenen Verbände und alle Vorhaben im Bereich der Tierhaltung auf dem Silbertablett serviert, und sie können dann durch Eingaben oder gezielte Veröffentlichungen die Investitionsentscheidungen mittelständischer Familienbetriebe torpedieren.

(Zuruf von den GRÜNEN: Alles wie im Natur- schutzbereich!)

Dabei – und das wird mit Blick auf die Liste der zugelassenen Tierschutzvereine deutlich – geht es gar nicht um Mitarbeit im Sinne der Tiere, sondern es geht um eine Verhinderung mit allen Mitteln.

(Beifall von der CDU – Zuruf von den GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht! – Wei- tere Zurufe von den GRÜNEN)

Die neu zugelassenen anerkannten Vereine sind sämtlich nicht im Bereich des Tierschutzes unterwegs, sondern bekennen sich ausdrücklich zu den Tierrechtlern, zu einer militanten Szene.

(Zurufe von den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Die Liste, die Sie zugelassen haben, entgegen der gesetzlichen Bestimmung! – Gegenruf von Norwich Rüße [GRÜNE]: Dann ändern Sie das doch!)

Sie haben solche Verbände zugelassen. An erster Stelle steht in NRW die ARIWA, die laut dem Szeneportal „tierschutzbewegung.info“ der Gruppe der Tierbefreier nahesteht.

(Unruhe – Glocke)

Und die Tierbefreier, welche international unter dem Kürzel ALF firmieren und vom FBI beobachtet werden, sind laut BKA allein in Deutschland seit 2004 für über 3.000 Straftaten verantwortlich: Sachbeschädigung, Nötigung, Einbruch, mehrere Brandanschläge auf Stallanlagen, Metzgereien, Autos usw. usf.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Eine Distanzierung von diesen Straftaten gibt es von ARIWA nicht. Diese Vereine werden zugelassen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Warum sollen sie sich auch distanzieren? Das dient ja höheren Zielen. Auf ihrer Webseite bezeichnet sich ARIWA selbst als „gegen die Tiersklaverei und gegen eine angeblich willkürlich konstruierte Unterscheidung zwischen Mensch und Tier“.

ARIWA geht es folglich nicht um die Verbesserung von Haltungsbedingungen im Sinne des Tierschutzes, sondern um die Abschaffung jeglicher Form von Tierhaltung und -nutzung.

Eine Zusammenarbeit mit Behörden und Tierhaltern kommt aus diesem Grund auch gar nicht in Frage. Als die ARIWA vor ungefähr einem Jahr Videos von Stalleinbrüchen veröffentlichte, wo in drei Biobetrieben schlechte Haltungsbedingungen vorlagen, war man nicht bereit, die Daten der Betriebe herauszugeben: weder an das Biolandsiegel, das betroffen war, noch an die zuständigen Behörden.

Es geht also nicht um Tierschutz, sondern um Skandalisierung um jeden Preis. Egal ob bio oder konventionell: Nicht das schnelle Ende von Tierleid steht im Fokus, sondern das große Ganze, für das dann jedes Mittel recht ist.

Zugelassen haben Sie auch die ETN, den Europäische Tier- und Naturschutz e. V. Vor diesem Verein warnt sogar die Stiftung Warentest wegen Unseriosität, Intransparenz und Spendenbetrug.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ui!)

Sie haben den „Menschen für Tierrechte e. V“., der sich vehement mit so wichtigen Themen beschäftigt wie einem Fütterungsverbot für Stadttauben, oder Sie haben das Deutsche Tierschutzbüro e. V., welches auch dem Umweltredakteur des öffentlichrechtlichen Senders SWR, Herrn Werner Eckert, Unserosität und Spendenmissbrauch attestiert.

Einer breiteren Bevölkerung ist das Tierschutzbüro dadurch bekannt, dass ihre Mitglieder als Pelzpolizei verkleidet durch Bielefeld und Münster gezogen sind und vor allem Frauen mit Pelzen und Lederhandtaschen bedrängt haben. Das hat diesem Verein Ermittlungen der Polizei wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht und das Berufsbezeichnungsgesetz, wegen Missbrauchs von Titeln und hoheitliche Abzeichen eingebracht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Also, meine Damen und Herren, liebe SPD, liebe Grüne: Wenn Sie mit diesem Gesetz jemals etwas Gutes erreichen wollten, dann wussten Sie spätestens bei der Auswahl und Zulassung der klageberechtigten Tierschutzvereine, dass Sie dieses Ziel verfehlen würden.