Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein besonders düsteres Kapitel der Marktentfesselungspolitik dieser Landesregierung befasst sich mit Wohnungsbau und Mieterschutz.
Frau Ministerin, zur Regierungsverantwortung gehört auch die soziale Daseinsvorsorge inklusive Wohnungsvorsorge. Jeder in diesem Land muss eine bezahlbare Wohnung finden können – egal ob Großfamilie, Single oder alleinerziehend, ob jung oder alt, krank oder gesund.
Das ist in unserem Land leider nicht überall möglich. Immer mehr Menschen müssen die Hälfte ihres Einkommens für Wohnen aufbringen. Wenn sie das nicht mehr können, müssen sie ihr Zuhause verlassen. Sie machen gutes Wohnen zu einem Luxusgut. Das gilt längst nicht nur für Geringverdiener, sondern mittlerweile auch für die mittlere Einkommensstufe.
Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist das dringlichste Problem unseres Landes. Der Wohnraummangel nimmt besonders in Großstädten weiter zu. Die Preisspirale dreht sich immer schneller. In NRW müssten jedes Jahr 100.000 Wohnungen neu gebaut werden, um die Nachfrage zu decken und die Preise zu drücken.
Die Lage ist mancherorts so dramatisch, dass nur noch ein beherztes Eingreifen des Staates helfen kann,
zum Beispiel durch die Begrenzung des Mietpreisanstieges, die Stärkung von Mieterrechten, den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum, die massive Förderung von mietpreisgebundenem Wohnungsbau, die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft.
Aber was tun Sie, sehr geehrte Frau Ministerin? – Sie lassen mehr als 10 Millionen Mieterinnen und Mieter im Stich. Sie machen keine Politik für die Menschen, sondern betreiben eine lupenreine Klientelpolitik für Miethaie und Baulöwen.
Diese marktradikale Koalition der Deregulierung senkt die Standards für Barrierefreiheit in neuen Wohnungen. Das zeugt von einer Geringschätzung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Insgesamt fehlt es Ihnen in der Wohnungspolitik an sozialer Verantwortung.
Ich möchte das noch einmal deutlich machen. Wie Sie im Kollisionsvertrag geschrieben haben, kommt der eigentliche Großangriff auf den Mieterschutz mit der Abschaffung der Kappungsgrenzenverordnung. Die Verordnung tritt Ende Mai 2019 außer Kraft.
Sie regelte die Begrenzung des Anstiegs von Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten. Danach darf die Miete in drei Jahren nicht mehr als um 15 % steigen. Das gilt bis in die Höhe der ortsüb
lichen Vergleichsmiete. Diese Regelung schützt Mieterinnen und Mieter vor unbezahlbaren Wohnraum und davor, ihr angestammtes Wohnheim verlassen zu müssen.
Das Zweite ist die Mietpreisbegrenzungsverordnung. Diese Verordnung diente der Begrenzung des Preisanstiegs bei Wiedervermietung – ebenfalls in angespannten Wohnungsmärkten. Die Regelung läuft zum 30. Juni 2020 aus. Damit könnten Mieten bei Neuvermietungen explodieren. Damit haben Sie auch die bundesrechtliche Mietpreisbremse ausgehebelt.
Zum Dritten die Kündigungssperrfristverordnung: Auch dieses bewährte Instrument des Mieterschutzes wollen Sie einkassieren. Der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter im Falle einer Eigenbedarfskündigung wird auf drei Jahre verkürzt. Für Menschen, die in angespannten Wohnungsmärkten leben, ist diese Frist einfach zu kurz. Diese Regelung läuft im Dezember 2021 aus.
Zum Vierten die Zweckentfremdungsverordnung: Dieses Verbot wurde von uns ins Wohnungsaufsichtsgesetz übernommen. Es ermöglicht, in angespannten Wohnungsmärkten die Zweckentfremdung von Wohnraum zu untersagen.
Früher ging es vornehmlich um die Umwandlung in gewerbliche Räume. Heute geht es mehr um die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen, wie bei Airbnb. Damit wird den Menschen eigentlich vorhandener Wohnraum entzogen. Das ist nicht hinzunehmen.
Auch hier hilft vielleicht ein Blick in die Realität unserer Städte. Die Umwandlungsverordnung wird im März 2020 auslaufen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben mit den regierungstragenden Fraktionen immer behauptet, dass es dieser Regelung nicht bedürfe, weil Sie neuen Wohnraum schaffen wollen. Bei einem Bedarf von 100.000 Wohnungen, die jährlich in NRW neu errichtet werden müssten, ist das nicht zu schaffen. Das möchte ich hier noch mal verdeutlichen.
Aber es gibt natürlich auch gute Beispiele, die ich erwähnen möchte: Es war richtig, die Tilgungsnachlässe, die wir bei der Wohnungsförderung eingeführt haben, fortzuentwickeln und auf Modernisierungskredite auszuweiten.
Es wäre aber auch gut, sehr geehrte Frau Ministerin, die Höhenbeschränkung beim Geschosswohnungsbau, was die Förderrichtlinie für soziale Wohnraumförderung angeht, schnellstens aufzuheben.
Es wäre auch angebracht, Ihre grundfalsche Entscheidung, die Mietpreisstufen einzuführen, rückgängig zu machen, damit Städte wie Gelsenkirchen,
Herne oder Herten wieder in verstärktem Maße sozialen Wohnungsbau anbieten können, weil er für die Investoren rentabel wird.
Kurzum: Leider muss ich sagen, dass es in diesem Land noch nie eine so mieterfeindliche Landesregierung gegeben hat. Diese Politik werden wir nicht unterstützen. Wir werden den Einzelplan ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Volker Baran, erst mal Glückwunsch zur ersten Haushaltsrede in der neuen Funktion!
Es freut mich, dass wir noch viele sachliche Debatten im Ausschuss zur Wohnungspolitik des Landes führen. Heute führen wir aber eine Debatte zum Haushalt. Da hätte ich mir doch gewünscht, wenn das in Ihrer Rede auch vorgekommen wäre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Heimat und Wohnen“, ja sogar „Heimat, Bauen und Wohnen“ sind untrennbar miteinander verbunden. Denn Bauen schafft Heimat. Nordrhein-Westfalen bietet uns allen eine liebens- und lebenswerte Heimat.
Um das Leben in unserem Land auch in Zukunft lebenswert zu gestalten, Traditionen zu wahren, Brauchtümer zu pflegen und unser regionales Erbe zu stärken, haben wir als NRW-Koalition bereits mit dem Haushalt 2018 erste wichtige Akzente gesetzt.
Mit dem Haushaltsentwurf 2019 – konkret mit dem Einzelplan 08, über den wir sprechen – gehen wir diesen Weg konsequent weiter. So steigen unter anderem die Mittel im Kapitel „Heimat“ gegenüber dem Vorjahr um fast 18 Millionen Euro.
Lassen Sie mich dabei bitte einen Punkt besonders herausgreifen: der Heimat-Scheck. Der HeimatScheck als eines der fünf Elemente der Heimatförderung von Vereinen und Initiativen in unserem Land, wird landauf, landab hervorragend angenommen.
Diese unbürokratische Förderung bietet nämlich einen echten Mehrwert. Einen Mehrwert, einen Ort, ein
Stück unmittelbarer Heimat schaffen, an den wir uns zurückziehen, uns sicher und wohlfühlen können – das verstehen viele unter Wohnen.
er darf auch nicht so teuer sein – da sind wir uns alle einig –, dass er für viele Menschen gerade in einigen großen Städten unerreichbar bleibt.
Genau deshalb setzt die NRW-Koalition sich weiter dafür ein, durch Entbürokratisierung, durch schnelleres und kostengünstigeres Bauen auf eine Entspannung der Wohnungsmärkte in NRW hinzuwirken.
Wir bekämpfen nicht nur die Symptome, sondern wir gehen stark die Ursachen an. So wird die neue Landesbauordnung als erster wichtiger Schritt dorthin in einem Monat in Kraft treten.
Unser mehrjähriges Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 mit einer Anhebung des Fördervolumens von jährlich 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro ist ein weiterer wichtiger Baustein.