Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir einen Pflegenotstand in Deutschland haben, ist, glaube ich, mittlerweile in aller Munde. Darüber brauchen wir uns nun wirklich nicht mehr zu streiten. Das ist nicht nur etwas, was die Gesundheitsfachpolitiker wissen; vielmehr bekommt jeder, der ab und an mal eine Zeitung aufschlägt, der ab und an mal in den Fernseher zappt, dort wirklich ausgiebigst präsentiert, was in Krankenhäusern und in Pflegeheimen passiert. Dem müssen wir begegnen.
Ich möchte noch ein paar andere Zahlen nennen. Vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2035 steigt alleine in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Pflegebedürftigen noch einmal um ein Drittel an. Demografen gehen davon aus, dass dann rund 1 Million Menschen pflegebedürftig sind. Wir sind dann 18 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen. 1 Million davon sind pflegebedürftig. Gleichzeitig sinkt die Anzahl von Personen im erwerbsfähigen Alter von 63 % auf 55 %.
Bei diesen Zahlen davon auszugehen, dass wir alleine die Pflegeleistung, die heute geleistet wird, so bis in das Jahr 2035 retten können, ist schon eine sehr steile These. Dass wir es schaffen, das zu kompensieren – auch mit viel Geld –, ist eine sehr steile These. Wir brauchen also wirklich neue Konzepte, um an dieser Stelle – ohne zu übertreiben – eine humanitäre Katastrophe abzuwenden.
Ein paar Zahlen, die vielleicht weniger Leuten in diesem Zusammenhang bekannt sind: Aktuell werden knapp drei Viertel der Menschen von Angehörigen zu Hause gepflegt.
Das ist nicht für mich neu. Das ist für viele neu, die sich damit noch nicht auseinandergesetzt haben. Frau Altenkamp, Sie schauen immer auf die Redeliste und denken dann, wenn ich hier vorne spreche, haben Sie zusätzliche Redezeit. Aber das ist nicht so.
Knapp drei Viertel der Menschen werden zu Hause gepflegt. Das bedeutet für viele Familien nicht nur eine zeitliche Belastung – 63 Stunden pro Woche, wie die Hans-Böckler-Stiftung ausgerechnet hat –, sondern auch eine finanzielle Belastung. Es ist zwar eine sehr schöne Aufgabe, Menschen zu Hause zu pflegen – es gibt einem sehr viel, auch der Beruf der Pflege gibt einem sehr viel: Dankbarkeit der Menschen, die Möglichkeit, Menschen zu helfen –, aber es belastet auch sehr.
Genau an diesem Punkt setzt der Antrag an. Wir möchten etwas bewegen mit einem Modell, das zwar generisch nicht von uns kommt, sondern das wir uns in diesem Fall von der bayerischen CSU abgeschaut haben. Die sind den Weg gegangen, zu sagen: Die Laienpflege muss auch entlohnt werden. Die Laienpflege muss ernst genommen und honoriert werden.
Denn das sind wir der Laienpflege schuldig: sie mit finanziellen Anreizen zu ermuntern, damit wir diesen erfreulichen Zustand, dass sich viele Menschen gern um ihre Angehörigen kümmern, wenn auch unter starken Belastungen, vielleicht bis ins Jahr 2035 halten oder sogar ausbauen können.
Das ist nur ein Mosaikbaustein von vielen – da werden noch viele andere benötigt werden –, um dem Pflegenotstand, dieser humanitären Katastrophe, mit kleinen Schritten etwas entgegenzusetzen.
So bitte ich Sie, mit mir zusammen Anreize zu schaffen, dass die Menschen vor allen Dingen da bleiben können, wo sie bleiben wollen – mehrheitlich zu Hause. So können wir drei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wir können den Pflegenotstand abfedern. Wir können den Pflegenden die Anerkennung geben, die sie schon lange verdienen. Und wir können den Menschen die Möglichkeit geben, dort alt zu werden, wo sie es wollen – zu Hause.
Dann ist vielleicht, wie es damals Rühmann sagte, Altwerden nicht nur nichts für Feiglinge, sondern wieder etwas, worauf wir uns freuen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Fuchs-Dreisbach. Frau Fuchs-Dreisbach, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist die Situation in der Pflege für uns alle ein sehr wichtiges Thema. Die Überschrift des AfD-Antrags verspricht jedoch mehr, als der Inhalt zu bieten vermag. Zwar fordern Sie Leistungsverbesserungen für pflegende Angehörige – das finde ich grundsätzlich total gut; denn das, was die Angehörigen in der Pflege leisten, ist wichtig und wertvoll –,
aber die Frage, wie Sie mit Ihren Maßnahmen den Pflegenotstand bekämpfen wollen, beantworten Sie in Ihrem Antrag nicht.
Die Einführung eines Landespflegegeldes nach bayerischem Modell wäre jedenfalls kaum ein geeignetes Mittel. Oder glauben Sie, dass 83 Euro im Monat – so viel ist es umgerechnet nach dem bayerischen Modell – eine wirkliche finanzielle Entlastung für die pflegenden Angehörigen ist?
Das gesamte Thema „Pflege“ ist sehr komplex, und es bedarf einer umfassenden Strategie. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich bereits seit ihrem Amtsantritt auf den Weg gemacht. So setzt sie zum Beispiel das Pflegeberufereformgesetz in Nordrhein-Westfalen bestmöglich um. Für die Erhöhung der Schulkostenpauschale stehen 22,5 Millionen Euro bereit.
Insgesamt 85 Millionen Euro stellen wir 2019 zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege zur Verfügung. Mit dem Wohngeld gibt es in Nordrhein-Westfalen außerdem eine bedarfsgerechte Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und deren Angehörige. Damit werden soziale Härten adäquat abgefedert.
Die NRW-Koalition hat sich damit auf einen guten Weg gemacht, die Ausbildung und die Arbeit in der Altenpflege attraktiver zu gestalten und zu fördern, damit sowohl die Altenpfleger und Altenpflegerinnen als auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Rahmen der Altenpflege unterstützt und entlastet werden.
Sie sehen, viele Schritte wurden bereits gegangen. Dass noch weitere folgen müssen, ist uns allen bewusst. Ich bin total gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Antrag fordert die AfD nach dem Muster des Landes Bayern, aber auch noch darüber hinausgehend, ein Landespflegegeld. Sie nennen dies: neue Wege gehen. In Wahrheit ist das eines der ältesten Prinzipien, die es in der Politik überhaupt
Wenn die CSU das macht, heißt das noch nicht, dass das ein vernünftiges Prinzip ist. Wir alle wissen, wie dieses Gesetz in die Wege geleitet worden ist. Das ist kurz vor knapp zur Profilbildung des Ministerpräsidenten Söder gemacht worden – sicherlich nicht mit Sinn und Verstand.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen ungefähr 600.000 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 – plus/minus einige Zehntausend. Das bedeutet, wenn man dem bayerischen Modell folgt: Wir reden über 600 Millionen Euro im Jahr.
Die Frage, ob das den Menschen in der häuslichen Pflege, die ihre Angehörigen pflegen, tatsächlich gerecht wird, bleibt offen.
Ich habe mit Kolleginnen und Kollegen aus Bayern gesprochen. Die sagen: Es gibt erhebliche Mitnahmeeffekte. – Woran liegt das in Bayern? – Es gibt einen Unterschied zu Nordrhein-Westfalen. Die bayerische Landesregierung hat den Ausbau der Pflegeberatungsinfrastruktur nicht so weit vorangetrieben wie NRW schon seit vielen Jahren.
Tatsächlich erleben wir im Augenblick in Bayern, dass nur wenige Kommunen Pflegestützpunkte vorhalten. Die einzigen bayerischen Kommunen mit Pflegestützpunkten werden im Moment von der SPD regiert. Aber in den Pflegstützpunkten findet die Beratung statt, um überhaupt an dieses Geld zu kommen. Das ist zwar alles eigentlich relativ leicht, aber dann ist es das doch wieder nicht.
Die Menschen, die das Geld tatsächlich brauchen, haben in Bayern im Moment Schwierigkeiten, da heranzukommen. Andere wiederum sagen: Weißt du was, ob ich es brauche oder nicht, ich nehme es mit.
An einer anderen Stelle wird Ihr Antrag deutlicher, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen nicht wie in Bayern die Pflegebedürftigen unterstützen, die das Geld beantragen. Vielmehr wollen Sie für diejenigen Geld und – Sie sagen es ausdrücklich – Lohnersatzleistungen schaffen, die die Pflegebedürftigen pflegen.
Es gibt einen Streit zwischen dem Bundesministerium und dem Land Bayern darüber, ob dieses Landespflegegeld nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden müsste. Spätestens wenn man Ihrem Vorschlag folgt, ist die Antwort darauf relativ schnell gegeben: Dann wird es angerechnet werden.
Im Zweifelsfall würde das bedeuten, dass sich die Situation der Pflegebedürftigen möglicherweise sogar verschlechtert.
Lohnersatzleistungen für Pflegetätigkeit bedeuten ähnlich wie beim Betreuungsgeld für Kinder letzten Endes, dass die Menschen dazu gebracht werden sollen, zu Hause zu pflegen. Herr Dr. Vincentz, Sie haben es offen gesagt: Sie glauben nicht, dass die Pflegeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen überhaupt ausbaufähig ist, und deswegen sind Sie der Auffassung, die Menschen sollen zu Hause pflegen.
Wer pflegt aber? – 45 bis 65 Jahre alt, vor allen Dingen Frauen. Für diese Frauen bedeutet das erhebliche Einbußen in der Altersvorsorge.