Anke Fuchs-Dreisbach
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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen verdeutlicht einige Problematiken der Legalisierung von Cannabis sehr gut. Es müssen hier sowohl die strafrechtlichen Aspekte als auch die gesundheitlichen Auswirkungen und Gefahren gegeneinander abgewogen werden.
Der gesundheitliche Aspekt wurde aus unserer Sicht in der Diskussion bisher zu wenig aufgegriffen. Die Gefahr, durch Cannabiskonsum in eine Abhängigkeit zu kommen, liegt ja auf der Hand. Neben dem unstillbaren Verlangen nach der Droge und Entzugserscheinungen kann es auch zu körperlichen und psychischen Schäden wie zum Beispiel Lungenerkrankungen oder Psychosen kommen. Auch das Umfeld der Abhängigen kann betroffen sein, wenn Pflichten wie die Kinderbetreuung oder berufliche Notwendigkeiten vernachlässigt werden. Ein Kontrollverlust ist möglich.
Die erleichterte Verfügbarkeit einer Substanz wie Cannabis führt perspektivisch eher zu einer Zunahme der cannabisassoziierten Probleme. Das Beispiel der Niederlande verdeutlicht zudem, dass auch bei einer Legalisierung von Cannabis der Kriminalität kein Riegel vorgeschoben ist.
Eine Debatte über die Legalisierung von Cannabis erachten wir nur im Rahmen einer umfassenden Betrachtung von Betäubungsmitteln für sinnvoll. Die Idee, einen wissenschaftlich basierten Modellversuch zu unternehmen, ist ja nicht neu. Bisher initiierte Modellprojekte wurden jedoch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte negativ beschieden. Einen erneuten Vorstoß erachten wir für nicht nötig, da sich die Voraussetzungen nicht wesentlich geändert haben.
Ihren Antrag lehnen wir daher, wie im Ausschuss schon angekündigt, ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der derzeitigen dynamischen Infektionslage zwingend notwendig, Infektionsketten möglichst schnell zu unterbrechen.
Dazu muss man die Kontakte lückenlos zurückverfolgen können. Die Kontaktdatenerfassung ermöglicht uns, die Beschränkungen im Alltag zu verringern. Das oberste Ziel, die Ausbreitung von Corona in den Griff zu bekommen, kann nur erreicht werden, indem man Kontaktpersonen von Infizierten ausfindig macht und diese isoliert werden können.
Zum Umgang mit den Daten heißt es in der Coronaschutzverordnung, dass die Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten, insbesondere vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig datenschutzkonform zu vernichten sind.
Die Coronaschutzverordnung beachtet damit die für den Umgang mit personenbezogenen Daten maßgeblichen Rechtsvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung. Diese schreibt vor, dass die Daten nur für festgelegte eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Das bedeutet, dass die Daten im Bedarfsfall für die Nachverfolgung von Infektionsketten an die Gesundheits- und Ordnungsämter weitergegeben werden, aber nicht für Werbung oder Newsletterdienste genutzt werden dürfen.
Nur in absoluten Ausnahmefällen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit sind die Listen für Zwecke der Nachverfolgung nutzbar. Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist demnach nicht in Gefahr, und eine zentrale Datensammelstelle gibt es nicht.
Bei dieser Sachlage sehen wir keinen Grund, Ihren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Mostofizadeh, sie haben recht. Eigentlich könnte man sagen, das tun wir doch schon alles, weshalb Ihr Antrag überflüssig ist. Aber ich will trotzdem gerne auf Ihren Antrag eingehen.
Eine gute Erkennung des Infektionsgeschehens ist uns allen im Land wichtig. Da sind wir nicht im Dissens mit Ihnen. Denn in der Tat können wir den erfolgreich eingeschlagenen Weg der schrittweisen Rückkehr in das soziale Leben nur verantwortungsvoll gestalten, wenn wir den lokalen Infektionsherd wirksam erkennen und dann natürlich auch schnell darauf reagieren. Genau das ist es ja, was wir tun, lokal auf Verdacht testen und dann passgenaue Maßnahmen treffen, zum Beispiel diese Durchtestung oder Quarantäneordnung.
Zunächst einmal möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsämter in unseren Kreisen und Städten für die hervorragende Arbeit ganz herzlich danken.
Denn in Nordrhein-Westfalen verfolgen die Kommunen eigenverantwortliche, auf die regionalen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie. Im überwiegenden Teil der Fläche funktioniert dies ausgesprochen gut, was aber nicht heißt, dass das Land seiner eigenen Verantwortung da nicht gerecht würde. Die Landesregierung prüft sehr genau, wo Eingriffe in das kommunale Handeln geboten sind.
Das zeigte sich beispielhaft, wie Sie eben schon erwähnten, in der vergangenen Woche, als Karl-Josef Laumann, unser Gesundheitsminister, per Erlass die Gesundheitsämter der Kreise gemeinsam mit den Ordnungsämtern und dem Arbeitsschutz der Städte in den Unterkünften von Leiharbeitern Tests durchführen ließ.
Dieses konsequente Vorgehen zeigt: Zur Eindämmung der Pandemie ist insbesondere die konsequente Testung von begründeten Fällen sachgerechtes Mittel der Wahl.
Hier orientieren wir uns in der Tat an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Das zeigt auch Wirkung. In den letzten zwei Monaten verzeichneten wir ein rückläufiges Infektionsgeschehen mit stetig sinkenden Fallzahlen. So wurden für heute nur noch 146 Neuinfektionen gemeldet. Erstmalig seit dem Höhepunkt der Pandemie haben wir weniger als 3.000 aktuelle Fälle. In 28 von 53 Kreisen gab es zu Beginn dieser Woche nicht einmal eine einzige Neuinfektion. Also ist das für mich doch ein klarer Erfolgsnachweis unseres Handelns nach der Empfehlung des RKI.
Und absolut wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Dadurch ergeben sich mehr Kapazitäten für breit angelegte Testungen. Das berücksichtigt im Übrigen auch die Empfehlung des RKI. So hat das Institut in der letzten Woche seine Empfehlung auf die Testung von Kontaktpersonen, die keine Anzeichen einer Erkältung zeigen, ausgeweitet.
Gegen eine generelle Reihentestung spricht, dass ein negatives Testergebnis bei asymptomatischen Personen nur eine Momentaufnahme ist und eine Infektion mit Corona nicht ausgeschlossen werden kann. Negativ getestete Personen können sich auch direkt nach der Testung infizieren oder bereits infiziert sein. Demnach müsste man ja alle Menschen testen. Das ist logistisch auf keinen Fall möglich.
In Ihrem Antrag fordern Sie dennoch die massive Ausweitung dieser Testpraxis. Das mag eine populäre Forderung sein, aber bei genauem Hinschauen keine praxisgerechte, ganz zu schweigen von der finanziellen Herausforderung, die das bedeuten würde. Und wo will man die Grenzen ziehen? Allein eine Ausweitung der Testung auf alle Bewohnerinnen und Bewohner und Pflegekräfte der nordrheinwestfälischen Altenpflegeeinrichtungen würde die vorhandenen Kapazitäten für über eine Woche binden.
Ein weiteres Bespiel dafür hat gestern Abend schon Herr Minister Dr. Stamp mit seinem Verweis auf die 100.000 Erzieherinnen genannt. Sein Haus hat, wie Sie gerade schon gesagt haben, eine Modellstudie in Auftrag gegeben, wo wöchentlich Kinder Speichelproben abgeben müssen. Die Ergebnisse gilt es zunächst einmal abzuwarten.
Sie sehen: Wir ergreifen sehr gezielt Maßnahmen, die sowohl sinnvoll als auch praxistauglich sind. Daher ist Ihr Antrag gut gemeint, aber wenig notwendig und realistisch nicht umsetzbar.
Wir verfolgen, solange es das Infektionsgeschehen nicht anders erfordert, die aktuelle Testpraxis weiter und lehnen Ihren Antrag ab. – Es ist schade, Herr Mostofizadeh, dass Sie so wenig zugehört haben, denn wir kümmern uns, und es läuft ganz gut, und so werden wir es auch weiterhin machen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unstrittig, dass wir hier im Haus darüber einen breiten Konsens haben, dass wir pflegenden Kindern und Jugendlichen für ihr Engagement danken und sie würdigen müssen.
Es ist daher auch landespolitisches Ziel, diese Kinder und Jugendlichen in ihrem Einsatz zu unterstützen. Weder die Angehörigen der Pflegenden noch die Pflegebedürftigen selbst bilden dabei eine homogene Gruppe.
Aufwand, anderweitige familiäre Unterstützung sowie die schulischen und beruflichen Situationen der Kinder und Jugendlichen sind sehr vielschichtig. Eine Unterstützung muss deshalb, so glauben wir, zielgenau erfolgen und den konkreten jeweiligen Lebensumständen angepasst werden.
Da zu diesen Umständen bisher nur sehr wenig gesicherte Informationen vorliegen, kann noch gar nicht so richtig bewertet werden, welche Maßnahmen den Betroffenen wirklich helfen könnten.
Vor diesem Hintergrund wirken die in Ihrem Antrag geforderten Maßnahmen – die teilweise gar nicht in der Zuständigkeit des Landes liegen – etwas beliebig.
Bisher erhalten die Jugendlichen Hilfe von Jugendämtern, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrkräften in weiterführenden Schulen. Die Landesregierung prüft aktuell – dafür danke ich dem Minister ganz herzlich – ein Projekt zur Unterstützung von Kindern mit demenzkranken Eltern und plant, daraus ein Konzept zu erarbeiten; das haben Sie in Ihrem Antrag ja auch erwähnt.
Ohne Zweifel haben wir es mit einem wirklich wichtigen Thema zu tun, um das wir uns dringend kümmern müssen, aber auch kümmern werden. Hierfür braucht es keine Anträge mit unterschiedlichen Forderungen, bei denen überhaupt noch unklar ist, ob sie den Kindern und Jugendlichen wirklich helfen.
Sie haben in Ihrem Antrag vorher fünf Punkte gehabt; in dieser Woche sind es sechs Punkte. Leider ist er nicht sehr viel konkreter geworden.
Die Landesregierung kümmert sich darum. Wir werden sehen, was bei der neuen Evaluierung mit den demenzkranken Erwachsenen herauskommt. Wir werden Ihren Antrag erst einmal ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in einer Sache sind wir uns hier in dem Hohen Haus alle einig: Psychisch erkrankte Menschen brauchen die bestmögliche Unterstützung und müssen vor sozialer Ächtung geschützt werden.
Es stimmt mich daher zumindest sehr nachdenklich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, dass in Ihrem Antrag insbesondere die Angst vor psychisch
Kranken betont wird. Von einer sehr geringen Anzahl an Einzelfällen wie dem tragischen Vorfall in Bottrop und Essen an Silvester leiten Sie ein allgemeines Sicherheitsrisiko in NRW durch psychisch erkrankte Menschen ab. Wissenschaftliche Studien, die belegen würden, dass psychisch Kranke häufiger gewalttätig würden als gesunde Menschen, legen Sie allerdings nicht vor.
Obwohl unser psychiatrisches Versorgungssystem in NRW bereits relativ gut funktioniert – auch im Hinblick auf psychisch erkrankte Personen mit Aggressions- und Risikopotenzial –, liegt auch uns viel an einer weiteren Optimierung der Präventionsmöglichkeiten. Wir sind sehr gerne bereit, darüber mit Ihnen im Ausschuss zu sprechen.
Fest steht aber, dass sich Taten wie die von Bottrop leider auch in Zukunft nicht gänzlich ausschließen lassen – ganz gleich, welche Modelle und Maßnahmen wir zur Verbesserung des Systems ergreifen werden. Für uns als CDU-Fraktion steht auch fest, dass Entscheidungen wie zur Einführung des Ansbacher Modells in NRW nur auf Basis einer gründlichen wissenschaftlichen Evaluierung getroffen werden können.
Allein ein vierseitiger Antrag mit Verweisen auf Fernsehberichte, Zeitungsartikel usw. wird der Sensibilität des Themas leider nicht gerecht.
Den Beratungen im Ausschuss blicken wir nun mit Vorfreude entgegen. Ich bin gespannt, wie Sie sich die Qualität, die Quantität und die Finanzierbarkeit Ihrer Ideen vorstellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist die Situation in der Pflege für uns alle ein sehr wichtiges Thema. Die Überschrift des AfD-Antrags verspricht jedoch mehr, als der Inhalt zu bieten vermag. Zwar fordern Sie Leistungsverbesserungen für pflegende Angehörige – das finde ich grundsätzlich total gut; denn das, was die Angehörigen in der Pflege leisten, ist wichtig und wertvoll –,
aber die Frage, wie Sie mit Ihren Maßnahmen den Pflegenotstand bekämpfen wollen, beantworten Sie in Ihrem Antrag nicht.
Die Einführung eines Landespflegegeldes nach bayerischem Modell wäre jedenfalls kaum ein geeignetes Mittel. Oder glauben Sie, dass 83 Euro im Monat – so viel ist es umgerechnet nach dem bayerischen Modell – eine wirkliche finanzielle Entlastung für die pflegenden Angehörigen ist?
Das gesamte Thema „Pflege“ ist sehr komplex, und es bedarf einer umfassenden Strategie. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich bereits seit ihrem Amtsantritt auf den Weg gemacht. So setzt sie zum Beispiel das Pflegeberufereformgesetz in Nordrhein-Westfalen bestmöglich um. Für die Erhöhung der Schulkostenpauschale stehen 22,5 Millionen Euro bereit.
Insgesamt 85 Millionen Euro stellen wir 2019 zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege zur Verfügung. Mit dem Wohngeld gibt es in Nordrhein-Westfalen außerdem eine bedarfsgerechte Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und deren Angehörige. Damit werden soziale Härten adäquat abgefedert.
Die NRW-Koalition hat sich damit auf einen guten Weg gemacht, die Ausbildung und die Arbeit in der Altenpflege attraktiver zu gestalten und zu fördern, damit sowohl die Altenpfleger und Altenpflegerinnen als auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Rahmen der Altenpflege unterstützt und entlastet werden.
Sie sehen, viele Schritte wurden bereits gegangen. Dass noch weitere folgen müssen, ist uns allen bewusst. Ich bin total gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema und der Erfolg einer modernen Ausbildungsentwicklung in Gesundheitsberufen sind nicht nur wichtig, sondern für mich als ehemalige Physiotherapeutin eine Herzensangelegenheit. Heute sieht der Gesundheitsbereich völlig anders aus als vor knapp 20 Jahren, als ich meine Ausbildung absolvierte. Krankenhäuser und Praxen suchen anders als damals dringend und händeringend Personal.
Egal, ob es sich um Hebammen, Logopäden, Ergo- oder Physiotherapeuten oder Alten- und Krankenpfleger handelt: Die Gesundheitsberufe sind mittlerweile – leider – alle unterbesetzt.
Man könnte fragen: Woran liegt das? Berufe im Gesundheitswesen – das muss man wissen – sucht man sich nicht einfach aus; diese Berufe werden aus Berufung gewählt.
Doch ausschließlich von der Leidenschaft für die Arbeit mit erkrankten Menschen kann man keine Familie ernähren. Meist sind schon die Ausbildungskosten – ich kann sagen, bei den Physiotherapeuten sind es knapp 18.000 € – für viele junge Menschen ein Hindernis. Dazu werden vom Arbeitgeber Fort- und Weiterbildungen in Eigenleistung als selbstverständlich erachtet; sie sind gewissermaßen eine Voraussetzung.
Die Arbeitszeiten der Therapeuten richten sich meistens nach den Freizeiten der Patienten. In der Physiotherapie ist es so, dass die Patienten nach ihrer Arbeitszeit kommen, das heißt, gern nach 18 Uhr. Das alles leisten die Angestellten in den Gesundheitsberufen bei einem Lohn, der den der Pflegeberufe oftmals noch unterschreitet. Welcher junge Mensch kann und will sich das leisten?
Solange die Rahmenbedingungen der Ausbildung in den Gesundheitsberufen so sind, wie sie momentan noch sind, dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass wir einen enormen Personalmangel in den Gesundheitsberufen haben. Bund und Land sind sich seit Langem darüber einig, dass Anpassungen in der Gesundheitsberufeausbildung notwendig sind.
Mit der vom Bund gesetzlich festgelegten Verlängerung der Modellstudiengänge bis 2021 können wir jetzt auf Landesebene handeln. Das Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz und die Modellstudiengangsverordnung sind unsere rechtlichen Grundlagen hier in NRW und werden deswegen entsprechend im Gesetzentwurf geändert.
Angesichts der demografischen Entwicklung und den immer wachsenden internationalen Standards ist es notwendig, dass ein Teil der Auszubildenden für Gesundheitsfachberufe nicht nur eine Fachschule, sondern eine Hochschule besucht und das
Studium auch abschließt. Eine hochschulische Ausbildung macht Gesundheitsberufe attraktiver, vor allen Dingen für diejenigen, die gern studieren möchten und deswegen vorher einen solchen Beruf gar nicht ergriffen hätten.
Durch die Integration von berufsfachlichen Aspekten in die hochschulische Ausbildung entsteht durch den Praxisbezug eine hoch qualifizierte Ausbildung. Durch die Modellstudiengänge können Absolventen die erlernten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die bereits gesammelten praktischen Erfahrungen vereinen. Das ist eine Bereicherung für die Ausbildung. Außerdem sichern die Bachelorabsolventen, die Interesse an einem Masterstudiengang haben, den Lehrerbestand für die zukünftige Berufsausbildung.
Daher setzen wir nun die bundesrechtlichen Änderungen in Landesrecht um und verlängern damit die Erprobung der Ausführungen und der Gestaltungsmöglichkeiten. Bestehende Modellstudiengänge
können mit angepasster Konzeption weitergeführt und weiterentwickelt werden. Genauso können auch die Modellvorhaben an weiteren Hochschulen zugelassen werden.
Ganz sicher, eine Beschleunigung in dieser Sache hätten wir uns alle gewünscht. Aber das große gesamte Paket aus Berlin als Basis für eine moderne Gesundheitsberufeausbildung soll jetzt auch passgenau, zufriedenstellend und vor allem rechtssicher sein. Das ist meiner Meinung nach ein sehr guter und wichtiger Schritt für die Modernisierung der Gesundheitsberufe. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Denn es sind die Gesundheitsberufe, die für eine älter werdende Gesellschaft von großer Bedeutung sind.
Ich bin sehr froh, dass der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales diesen notwendigen Änderungen zugestimmt hat. Die Anhörung am 20. Juni hat uns gezeigt, dass eine Modernisierung des Gesetzes von allen Teilnehmern begrüßt wird.
Allerdings liegt diesbezüglich auch noch einiges an Arbeit vor uns. Die Verbände haben dazu dankenswerterweise schon eine sehr gute Vorarbeit geleistet, und im Bund arbeitet man ebenfalls intensiv an der Umsetzung. Ich bin zuversichtlich, dass man in absehbarer Zeit auch ein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen wird. Deswegen möchte ich Sie alle um Zustimmung bitten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurde über den Gesetzentwurf ausreichend gesprochen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Das sage ich für die Fraktionen der CDU, der FDP, der Grünen und der SPD. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gespenst geht um in Nordrhein-Westfalen: das Gespenst der Fusion zwischen thyssenkrupp und Tata Steel. So könnte man als Journalist titeln, wenn man danach geht, was IG Metall und SPD zur Fusionsfrage derzeit öffentlich verlautbaren lassen. Geht man nach der Argumentation der Fusionsgegner, ist diese immer näher rückende Fusion zwischen thyssenkrupp Stahl und Tata Steel offenbar kapitalistisches Teufelswerk.
Wenn man jetzt alles das hört und liest, was IG Metall und SPD plötzlich zur Fusionsfrage massenmedial
inszeniert vom Stapel lassen, kann man nur den Kopf schütteln.
Worum geht es denn bei Ihrem Antrag vom 5. September 2017?
Es geht um inszenierte Angstmache, Stimmungsmache und Wahlkampf – um weiter nichts.
Rekapitulieren wir zunächst einmal die Fakten: thyssenkrupp Stahl verhandelt seit über einem Jahr mit dem britisch-indischen Stahlkonzern Tata Steel über eine Fusion. Ich wiederhole: seit über einem Jahr. In dieser Zeit haben wir von der Einberufung eines sogenannten Stahlgipfels, wie er jetzt von der SPD gefordert wird, nichts gehört – was umso verwunderlicher ist, weil Sie doch an der Regierung waren.
Die Verhandlungen zwischen den beiden Konzernen sind zäh, langwierig und schwierig. Denn Tata Steel ist in diesem anstehenden Deal das Unternehmen, das die Bedingungen formulieren wird, nicht thyssenkrupp Stahl.
Zur Realität gehört auch: Ohne die Fusion wird thyssenkrupp Stahl mittel- bis langfristig gesehen international nicht mehr wettbewerbsfähig sein.
Sie brauchen existenziell einen Investor, einen starken Partner, damit auch in Zukunft die Stahlstandorte und damit auch die Mehrheit der Arbeitsplätze von thyssenkrupp Stahl in NRW und in Deutschland gesichert werden können.
Niemand, der jetzt politische Verantwortung trägt, kann wollen, dass die thyssenkrupp-Stahlstandorte geschlossen werden und Tausende Arbeitsplätze verlorengehen; niemand. Aber Überkapazitäten haben nun einmal, wie Sie alle wissen, in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend die Stahlpreise gedrückt.
thyssenkrupp Stahl schreibt – auch das wissen Sie alle – seit mehreren Jahren rote Zahlen. Dies ist auch den Herausforderungen eines sich weiter globalisierten Stahlmarktes geschuldet. Zudem hat es die rotgrüne Landesregierung in der Vergangenheit versäumt, unseren heimischen Stahlstandort zu stärken. Auch in dieser Hinsicht haben Sie sich nicht genug gekümmert.
Energiepreise sind neben moderaten Lohnsteigerungen von entscheidender Bedeutung für die Stahlindustrie als energieintensiver Industrie. Insofern sollten sich auch die Gewerkschaften bei anstehenden
Tarifverhandlungen fragen, was sie konkret tun können, um die Stahljobs in Deutschland, also auch in NRW, in Zukunft zu erhalten.
Bitte lassen Sie mich noch kurz etwas zur Beschäftigungssituation sagen. Die Stahlproduktion in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor von nicht unerheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für unser Bundesland. Die Hälfte aller Beschäftigten der Stahlbranche verdient ihr Geld in NRW.
In Zahlen sind das rund 48.000, davon 22.000 bei thyssenkrupp. Das alles ist uns bewusst; das wissen wir.
Jetzt bin ich bei der politischen Einschätzung und Beurteilung der Fusionsfrage. Zunächst einmal stelle ich ausdrücklich fest: Die SPD-Fraktion des Landtags NRW und die IG Metall sind unisono gegen die Fusion von thyssenkrupp Stahl und Tata Steel. Genau das sollte zunächst einmal jeder hier im Bundesland wissen. Denn was heißt es in der Konsequenz? Die SPD-Fraktion und die IG Metall stellen sich also gegen die potenzielle Rettung der Stahlsparte von thyssenkrupp.
Der große ökonomische Vorteil einer Fusion für die Stahlsparte von thyssenkrupp wäre nämlich, Synergieeffekte zu schaffen. Dadurch lassen sich nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch neue Absatzmärkte erreichen und Fortschritte durch Forschung und Entwicklung erzielen.
Freilich besteht auch die Gefahr, dass Personalüberkapazitäten abgebaut werden müssen.
Das bleibt zuweilen nicht aus.
Fusionen ganz allgemein sind in der Marktwirtschaft nichts Schlimmes, nichts Verwerfliches und auch kein Teufelswerk. Eine Fusion ist in der Welt der Wirtschaft nicht selten die Ultima Ratio.
Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit unseres Bundeslandes möge das belegen. 1999 – es war das Jahr der Fusion der Friedrich Krupp AG HoeschKrupp mit der Thyssen AG –
stellte sich die gleiche Kernfrage wie heute: Wie können wir als nationale Stahlerzeuger am Weltmarkt überleben? – Indem wir uns zusammenschließen, statt jeder einzeln für sich zu agieren! Gemeinsam – das wissen wir alle aus eigener Erfahrung – ist man eben stärker.
Wenn man beides vergleicht, stellt man fest, dass es im Kern keinen Unterschied in dieser Sache gibt. Also ist die Überlegung, durch die Zusammenarbeit mit Tata Steel, Zugang zu frischem Kapital und Synergien eine bessere Positionierung im Markt zu erreichen, für thyssenkrupp Stahl doch nur folgerichtig. Daran ist nichts verwerflich, solange man das Grundprinzip der Wirtschaftlichkeit anerkennt. Staatliche Investitionen in Unternehmerentscheidungen sollten auf das absolut Notwendige beschränkt werden.
Ich bin mir sicher: Die Landesregierung will die Marktkräfte nicht aushebeln. Wir wollen eine Stärkung unseres Industriestandorts. Denn die Stahlindustrie ist nach wie vor eine tragende Säule unserer Wirtschaftsstruktur.
Wir sind uns sicher, dass auch die Entscheider bei thyssenkrupp Stahl um ihre soziale Verantwortung und soziale Verpflichtung den Beschäftigten und dem Land gegenüber wissen. Deswegen sagen wir: Wir stehen den Fusionsverhandlungen ergebnisoffen gegenüber. Wir sehen darin kein Gespenst, das Hysterie erzeugend durchs Land zieht und den Stahlbeschäftigten Angst macht. Wir sehen in der geplanten Fusion eine Chance, die Stahlsparte von thyssenkrupp mittelfristig zu retten und damit den Stahlstandort Nordrhein-Westfalen zu sichern.
Aber wir sagen auch ganz entschieden: Die letztliche Entscheidung treffen die Entscheider von thyssenkrupp Stahl und Tata Steel selbst. Mit uns wird es da keinen Staatsinterventionismus geben.
Was werden wir konkret tun? Wir alle kennen aus dem Volksmund den Satz „Eigentum verpflichtet“. Daher werden wir leidenschaftlich die Entscheider von thyssenkrupp Stahl an ihre soziale Verantwortung und soziale Verpflichtung erinnern.
Wir als CDU vertreten die Grundprinzipien der Marktwirtschaft. Aber wir lassen die 22.000 Stahlbeschäftigten in unserem Bundesland nicht im Regen stehen.
Dazu brauchen wir keine Großdemonstration am 22. September 2017, sondern lediglich sachliche, ruhige
und pragmatische Gespräche mit den Entscheidern, auf die es in diesem Fusionsprozess ankommt.
Wir werden uns kümmern. – Vielen Dank.