Protokoll der Sitzung vom 30.10.2018

Das, was Sie wollen, ist: Frauen an das Bett und nicht an den Herd!

(Widerspruch von der AfD – Zuruf von der SPD: Hören Sie doch einmal zu!)

In Ihrem letzten Punkt sagen Sie: Die Forderungen zur Verbesserung der Entlastungsangebote richten sich vor allem an den Bund. Das verstehe ich überhaupt nicht.

Wenn man Entlastungsangebote will, sollte man damit an die Landesregierung herantreten, statt zu sagen: Wir wollen mit der Gießkanne 600 Millionen Euro bis 700 Millionen Euro an die einzelnen Leute bringen. Vielmehr sollte man sagen: Finanziert die Pflegeinfrastruktur, die Beratungsinfrastruktur und die Entlastungsangebote!

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist es! – Zuruf von der AfD: Caritas und Sozialver- bände!)

Ich sage Ihnen ganz offen, warum: Meines Erachtens muss es bei den Entlastungsangeboten für Angehörige noch erhebliche Verbesserungen geben.

Ein Beispiel: Die AWO Westliches Westfalen hat eine Einrichtung im Sauerland mit unheimlich langen Wartezeiten. Wissen Sie, warum? Die pflegenden Angehörigen können mit den Pflegebedürftigen in dieser Einrichtung bis zu zehn Tage gemeinsam Urlaub machen und sich selber ein Stück weit entlasten, während die Pflegebedürftigen dort in guter Versorgung sind. Solche Einrichtungen brauchen wir noch mehr. Diese Einrichtung kann erst seit kurzer Zeit kostendeckend betrieben werden.

(Beifall von der SPD)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es den Angehörigen, die pflegebedürftige Menschen versorgen, nicht vor allem um Geldleistungen geht. Vielmehr geht es darum, dass ihnen die psychische Belastung, die

Pflege mit sich bringt, und die Belastungen ihres Alltags insgesamt ein Stück weit von den Schultern genommen werden. Da nutzt Ihr Landespflegegeld so, wie Sie es konfigurieren, überhaupt nichts. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Frau Altenkamp, es gibt eine Kurzintervention von Herrn Dr. Vincentz von der AfD-Fraktion. Das können Sie gerne auch vom Platz aus machen. – Herr Dr. Vincentz, wenn Sie Ihr Mikrofon aktivieren, haben Sie 1:30 Minuten für Ihre Kurzintervention. Bitte schön.

Frau Altenkamp, in einigen Punkten gebe ich Ihnen sogar recht. Das mag Sie vielleicht überraschen; aber das tue ich in der Tat. Natürlich ist auch eine psychische Belastung damit verbunden, wenn Menschen zu Hause gepflegt werden bzw. wenn Angehörige ihre Eltern pflegen. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden.

Meinen Sie aber nicht, dass die Laienpflege uns Mehrbelastungen von 600 bis 700 Millionen Euro – Sie haben es gut vorgerechnet – wert sein sollten? Tragen die Schwere und die Ernsthaftigkeit des Problems uns nicht auf, genau diese Summen in die Hand zu nehmen, um die Menschen dort zu unterstützen, wo es erforderlich ist?

Wenn Sie im Ausschuss immer wieder von dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“ sprechen, müssten Sie mir doch an dieser Stelle zumindest recht geben, dass genau das einer dieser Effekte ist, den Sie selber immer fordern. Das ist eben „Ambulant vor stationär“. Das bedeutet, familiäre Strukturen zu fördern, zu nutzen und zu unterstützen, bevor wir staatlicherseits an anderer Stelle erneut wieder eingreifen müssen.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Frau Altenkamp, bitte.

Herr Dr. Vincentz, zum einen glaube ich nicht, dass es bei Ihrer Konfiguration des Landespflegegeldes vor allem darum geht, pflegende Angehörige zu entlasten.

(Iris Dworeck-Danielowski [AfD]: Sondern was?)

Zum anderen bin ich zutiefst der Überzeugung, dass es eine andere Reihenfolge geben muss: Zuerst muss es eine Stärkung der Entlastungsangebote geben, und danach können wir über Geldleistungen sprechen. Wenn wir dann über Geldleistungen re

den, kommen Sie mit Ihrem Vorschlag kein Jota weiter. Sie müssen bedenken, dass die Angehörigen, die Menschen pflegen, selber ihre Altersversorgung, aber auch ihre Arbeit und ihr restliches Familienleben geregelt bekommen müssen.

(Iris Dworeck-Danielowski [AfD]: Genau des- halb unser Antrag!)

Das bekommen Sie mit solch lumpigen Beträgen doch nun wirklich nicht organisiert!

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Altenkamp. – Als Nächstes spricht für die FDPFraktion Frau Kollegin Schneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP wird sicherlich kein bayerisches Pflegegeld kopieren. Wir alle wissen doch, dass Markus Söder das nur erfunden hat, weil er im Landtagswahlkampf die Felle der absoluten Mehrheit der CSU davonschwimmen sah.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das glaube ich nicht!)

Nordrhein-Westfalen sollte aber keine bayerischen Wahlgeschenke importieren. Wir können unsere Haushaltsmittel sinnvoller einsetzen, wie zum Beispiel für die Erhöhung der Schulkostenpauschale in der Altenpflegeausbildung.

Sie scheinen auch nicht zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Nordrhein-Westfalen ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung bereits Unterstützungsleistungen gibt, die andere Bundesländer nicht vorsehen. Wir verteilen das Geld nicht mit der Gießkanne. Wir zielen auf den konkreten Bedarf an Pflege für die betroffenen Menschen ab.

So ist das Pflegewohngeld eine besondere Leistung für Bewohner von stationären Einrichtungen, die ihre Heimentgelte nicht selber finanzieren können. Das Pflegewohngeld umfasst den Anteil des Heimentgeltes für Investitionskosten und wird nach einer Prüfung von Einkommen und Vermögen übernommen.

Es handelt sich dabei nicht nur um Sozialhilfe, sondern um eine gesonderte Sozialleistung der Kreise und kreisfreien Städte, weil da günstigere Anrechnungsbedingungen gelten und zum Beispiel das Einkommen und Vermögen von Kindern nicht herangezogen wird. Damit entlasten wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Bei Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gibt es mit dem Aufwendungszuschuss eine vergleichbare Leistung, die jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird. Damit fördern wir teilstationäre Angebote.

Ambulante Pflegedienste können eine pauschale Förderung ihrer Aufwendungen für Investitionen erhalten, wenn sie diese dem Pflegebedürftigen nicht in Rechnung stellen. Dies zeigt die umfangreiche Unterstützung.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Auch bei der Unterstützung pflegender Angehöriger können wir bereits auf ein breites Spektrum an Angeboten zurückgreifen.

Auf bundesgesetzlicher Ebene gibt es die Pflegefreistellung von bis zu zehn Tagen für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Lohnersatzleistung.

Daneben ermöglicht die Pflegezeit eine Arbeitsfreistellung von bis zu sechs Monaten für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen mit einer finanziellen Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Familienpflegezeit eine teilweise Arbeitsfreistellung von bis zu 24 Monaten. Letztere wurde 2011 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung eingeführt.

Beim beitragsfreien Unfallversicherungsschutz für die häusliche Pflege von Angehörigen sind Einschränkungen für Tätigkeiten in den Bereichen Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung so weit reduziert worden, dass der Versicherungsschutz der Lebenswirklichkeit im Alltag eines gemeinsamen Haushaltes entspricht.

Auch bei der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung für häusliche Pflege gibt es inzwischen Verbesserungen.

Für eine Betreuung im häuslichen Umfeld ist zudem der Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten ein wichtiger Schritt. Allerdings dürfen Voraussetzungen für die Anerkennung von Betreuungsangeboten nicht so hoch gesetzt werden, dass kaum ein Anbieter sie erfüllen kann. Dies führt nur dazu, dass Pflegebedürftige zwar einen Anspruch auf diese Leistungen haben, sie aber niemanden finden, der sie erbringen kann.

Deshalb werden wir die entsprechende Verordnung überarbeiten, um die Inanspruchnahme dieser Angebote zu erleichtern. Dies zeigt, dass wir keine Showanträge brauchen.

Die NRW-Koalition aus FDP und Christdemokraten handelt mit konkreten, guten politischen Initiativen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Aspekte haben die Kollegen schon angesprochen. Ich hoffe auch, dass sich der Minister von seiner gestrigen Rede erholt hat.

(Minister Karl-Josef Laumann: Bestens drauf!)

Ich habe die letzten Punkte nicht mehr ganz nachvollziehen können, aber okay.

Ich möchte ein paar Aspekte ansprechen, weil mir die Frage der Achtung der häuslichen Pflege und wie deren Perspektive ist, hier ein bisschen zu kurz kommen.

Frau Kollegin Altenkamp hat einige wichtige Punkte angesprochen, aber bei der AfD spielt der Pflegebedürftige selber überhaupt keine Rolle.

(Zuruf von der AfD: Oh! – Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Der Pflegebedürftige, und da nehme ich einfach mal mich selber,