Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Insbesondere die vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sehen wir kritisch, zumal uns immer noch keine Details darüber vorliegen, wie sie im Einzelfall ausgestaltet sein sollen.

Darüber hinaus können neben Gewalttätern auch weitere Personen von Ordnungsmaßnahmen betroffen sein. Das ist ebenfalls nicht kritiklos hinzunehmen. Denn generell sollten Disziplinar- und Ordnungsmaßnahmen ausschließlich in extremen Fällen zum Einsatz kommen. Diese eingeschränkten Ordnungsmaßnahmen müssen in jedem Einzelfall notwendig und verhältnismäßig sein.

Auch verunsichern die fehlende klare Strategie und die fehlende sachliche Aufklärung über die anzuwendenden Ordnungsmaßnahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. Es fehlt die Handlungssicherheit für die Bediensteten.

Die Intention, die Gefahrenabwehr zu stärken, können wir zwar nachvollziehen. Dennoch muss sie auf dem Boden geltender Bestimmungen geschehen und darf sich nicht zum Nachteil eines Großteils der Betroffenen auswirken. Und ob dieses Gesetz überhaupt der richtige Ort für die angestrebte verbesserte Gefahrenabwehr ist, sei dahingestellt.

Wir behalten uns vor, die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Gesetzesänderung prüfen zu lassen, und lehnen den Gesetzentwurf sowie den Änderungsantrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP erteile ich nun dem Abgeordneten Lenzen das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die konsequente Durchsetzung einer Ausreisepflicht von Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, ist Bestandteil der Politik der NRW-Koalition. Gerade auch bei Fragen von Migration und Integration setzen wir auf klare Regeln und mehr Verbindlichkeit.

(Beifall von der FDP)

Dabei hat für uns die Rückführung von Straftätern und Gefährdern höchste Priorität. Wir brauchen dazu auch Abschiebungshaft, um eine Abschiebung bei Personen, bei denen ein Untertauchen zu befürchten ist, überhaupt durchführen zu können.

In der Anhörung haben wir von den praktischen Problemen im Vollzug in Pforzheim gehört. Dem Beitrag des entsprechenden Sachverständigen konnten wir auch entnehmen, dass es, während das früher Einzelfälle waren, jetzt bis zu 15 % der Insassen sind, die einen strafrechtlichen Hintergrund gerade in den Bereichen von Drogenkriminalität, Erpressung oder tätlichen Angriffen haben – um exemplarisch nur ein paar Punkte zu nennen. Diese Personen werden also quasi von der Strafhaft in die Abschiebungshaft importiert.

Ich denke, es ist wichtig, noch einmal kurz zu verdeutlichen, warum wir diese Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes – inklusive der von der NRW-Koalition beantragten Änderungen; dabei haben wir auch sachdienliche Hinweise aus der Anhörung aufgenommen – auf den Weg bringen.

Es geht hier doch darum, auch Änderungen zum Schutz der Beschäftigten und der übrigen Untergebrachten vorzunehmen. Ich finde, in der Diskussion, insbesondere beim Redebeitrag der Kollegin Stock, geht ab und zu unter, dass es nicht immer darum geht, Sicherheit gegen Freiheit auszuspielen. Das Ziel des Integrationsministers Dr. Joachim Stamp und der NRW-Koalition ist ganz klar, die Beschäftigten und die anderen Insassen zu schützen. Es ist wichtig, klarzustellen, weswegen wir Änderungen vornehmen müssen.

(Beifall von der FDP)

Für die Wahrung der Sicherheit brauchen wir klare Regeln. Man muss erhebliches Fehlverhalten sanktionieren können, und das muss auch spürbar sein. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Anpassung.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Kritik aus der Anhörung aufgenommen und entsprechend ausgewertet. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch die Hoffnung, die SPD sei bereit, an einer konstruktiven Lösung mitzuarbeiten. Bei den Grünen hatte ich den Eindruck, das wird fundamental abgelehnt. In der Auswertung der Anhörung hatten Sie sich doch eher konstruktiv gezeigt, und im letzten Ausschuss war es eine reine Formaldebatte. Immerhin sind Sie, Frau Stock, auch inhaltlich auf die Gesetzesänderung und den Änderungsantrag von CDU und FDP eingegangen.

(Ellen Stock [SPD]: Schön, dass Ihnen das aufgefallen ist!)

Das nehme ich erst einmal positiv zur Kenntnis.

(Christian Dahm [SPD]: Habt ihr das nicht er- wartet?)

Aber am Ende hatte ich wieder den Eindruck, es liegt Ihnen weniger an der sachlichen Diskussion, und Sie wollten den Gesetzentwurf generell ablehnen. Sie haben dann noch versucht, die Kurve zu kriegen.

(Ellen Stock [SPD]: Nein, das ist mir gelun- gen!)

Letzten Endes haben wir die begründete Kritik der Verbände aufgegriffen und den Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen verbessert. Zu nennen ist hier zum Beispiel die Beschränkung im Zugangsverfahren. Dies gilt nicht mehr generell, sondern es wird der Einzelfall betrachtet und auf dem Ermessenswege auf Grundlage der entsprechenden Erkenntnisse entschieden. Wir haben in den entsprechenden

Zugangsverfahren die verbundenen Eingriffe, beispielsweise hinsichtlich psychischer Belastungen, reduziert und für mehr Flexibilität gesorgt.

(Ellen Stock [SPD]: Herr Lenzen, jeder kommt in das Zugangsverfahren rein!)

Wichtig ist außerdem – das hat der Kollege Bernhard Hoppe-Biermeyer ausgeführt – die Kontaktaufnahme zu Rechtsvertretern und anerkannten Hilfsorganisationen; das haben wir klargestellt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Übertragung von Daten aus Mobiltelefonen mit Kamerafunktion. Wo kann man das ermöglichen und wo nicht, weil eine Missbrauchsgefahr besteht?

Entscheidend war zudem – und dazu hätte ich die Zustimmung der SPD erwartet – in Bezug auf den Beirat die unabhängige Beschwerdestelle, die wir auf den Weg bringen, die Diskussion im letzten Ausschuss darüber, ob das eine wesentliche Änderung ist und ob wir dazu noch eine Anhörung beantragen sollten. Ich hatte den Eindruck, Ihnen ging es gar nicht mehr darum, das Beschwerdemanagement zu verbessern,

(Ellen Stock [SPD]: Das muss der Beirat ge- sondert abstimmen! Aber das liegt nur am Bei- rat!)

sondern Sie wollten das Ganze nur noch verzögern, Frau Stock.

(Beifall von der FDP)

Wenn Sie die Stellungnahmen der Wohlfahrtspflege und des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e. V.“ gelesen hätten, dann hätten Sie diesen Vorschlag erkannt. Dort wurde es nämlich explizit angesprochen, und es wurde zudem in der Anhörung erörtert. Wir haben diesen Vorschlag aufgenommen.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Änderungsantrag zum Abschiebehaftvollzugsgesetz greifen wir die Probleme in der Abschiebehaft auf. Die bestehenden Probleme existieren nicht erst seit gestern, aber wir haben sie erkannt und packen sie an. Das ist der entscheidende Unterschied zu Rot-Grün.

(Ellen Stock [SPD]: Da waren aber noch nicht so viele Leute bei uns! Die Probleme waren ganz andere!)

Wir ermöglichen mit klaren rechtsstaatlichen Regeln einen sicheren Vollzug. Das ist ein wichtiger Schritt für die UfA Büren. Wir werden aber auch weitere Aspekte wie den Ausbau der Kapazitäten und der Personalsituation angehen. Wir handeln, Sie haben nur lamentiert. In diesem Sinne werden wir dem Gesetzentwurf mitsamt den Änderungen zustimmen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP – Christian Dahm [SPD]: Das ist doch ein Quatsch!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Grünen erteile ich nun der Abgeordneten Kollegin Aymaz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Abschiebehaftanstalt Büren ist in letzter Zeit immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Mal waren es Ausbrüche und Fluchtversuche, dann Berichte über Gewalt und schließlich auch die traurige Meldung über den Suizid eines Insassen. Nicht zuletzt der Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter hat gravierende Missstände und Maßnahmen offengelegt, meine Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich war persönlich mehrfach vor Ort, habe mir ein genaues Bild von der Einrichtung gemacht und viele Gespräche mit der Leitung, dem Personal und teilweise auch mit den Insassen geführt. Ich möchte hier keineswegs ausblenden, dass es Probleme in der Einrichtung gibt, die wir nicht unter den Teppich kehren dürfen. Doch ich bezweifele, dass dieser Gesetzentwurf mit seinen massiven Verschärfungen der richtige Ansatz und der richtige Ort für die Lösung der Probleme in der Einrichtung sind.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE])

Die vorliegende Gesetzesnovelle hat auch bei den Sachverständigen tiefgreifende Kritik provoziert, und an einigen Punkten wird sogar die Verfassungsmäßigkeit bezweifelt.

Führen wir uns noch einmal ein zentrales Merkmal der Abschiebehaft vor Augen, nämlich dass sie kein klassischer Justizvollzug, sondern lediglich ein Zwangsinstrument zur Durchsetzung einer Verhaltenspflicht ist, und zwar hier zur Ausreisepflicht, dann wird auch sehr deutlich, wie hier gerade eine Verschiebung vonstattengeht.

Auch der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Grundsatzurteil 2014 eindeutig klargestellt, dass Menschen in Abschiebehaft keine Straftäter sind und daher auch nicht annähernd als solche behandelt und untergebracht werden dürfen.

(Beifall von den GRÜNEN – Monika Düker [GRÜNE]: Richtig!)

Das heißt, die Abschiebehaft muss ein möglichst normales Leben zulassen, ohne vollständige Bewegungsfreiheit für die Betroffenen. Genau von diesem Grundsatz verabschiedet sich die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Das Prinzip

„so viel Freiheit wie möglich“ wird faktisch aufgegeben, und das macht mich fassungslos, meine Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Abschiebehaftbedingungen werden also immer weiter den Strafhaftbedingungen angeglichen, ohne sie deckungsgleich zu machen.

Ein herausstechendes Beispiel hierfür ist die sogenannte Zugangsuntersuchung. Der Gesetzentwurf sieht für alle neuen Insassen der Abschiebehaft grundrechtseinschränkende Maßnahmen von bis zu einer Woche vor. An diesem Vorhaben, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts Substanzielles. Dass die Zugangsuntersuchung nun „Zugangsverfahren“ heißen soll, ist eher ein Jonglieren mit Begrifflichkeiten statt einer wirklich inhaltlichen Korrektur, der es bedurft hätte.

Die Möglichkeiten, einzukaufen, an Freizeit- und Sportaktivitäten teilzunehmen, Besuch zu empfangen und zur Telekommunikation sollen jetzt zwar nach dem Änderungsantrag nicht mehr automatisch völlig ausgeschlossen werden; ein Ausschluss bleibt aber weiterhin möglich. Das Schlimme ist – das wird auch in Ihrem Änderungsantrag absolut nicht berücksichtigt –, dass noch nicht einmal die Kriterien genannt werden, wann diese Einschränkungen denn stattfinden sollen.

Auch zahlreiche andere Kritikpunkte aus der Anhörung werden vollständig ausgeblendet und finden nicht im Ansatz Berücksichtigung. So bleibt weiterhin die Vermengung von der Sicherung einer Abschiebung mit zahlreichen anderen sogenannten Aufgaben, die mit dem Zweck der Abschiebungshaft einfach gar nichts zu tun haben. Dies führt dazu, dass daraus weitere, neue, höchst fragwürdige Rechtseinschränkungen herangezogen werden können.

Von all diesen Verschärfungen, bei denen zum Teil sogar die Verfassungsmäßigkeit infrage gestellt werden kann, lässt sich auch nicht ablenken, indem die Regierungsfraktionen nun mit ihrem Änderungsantrag einen Beschwerdebeauftragten einrichten wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zwar nice to have;