Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Herr Sieveke, weil Sie sich heute so viel aufgeregt haben, möchte ich betonen: Wenn Sie in der Opposition säßen und man mit Ihnen so umgehen würde, würden Sie sich weit mehr aufregen als Herr Hübner gerade am Rednerpult. Das war noch harmlos.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Wir sind in der Sache einig; aber das Verfahren geht so nicht. Ich erwarte eine qualifizierte Auseinandersetzung. Wenn Sachverständige Probleme identifizieren – man kann das am Ende ablehnen –, erwarte ich zumindest eine qualifizierte Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag. Dazu habe ich auch heute nichts gehört.

(Unruhe)

Deswegen – in der Sache sind wir uns einig – werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. So geht man im Parlament nicht miteinander um. Das ist unser Punkt. Deswegen werden auch wir heute dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Düker. – Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Strotebeck.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung, welche staatliche Ebene für den Rückgriff beim Unterhaltsschuldner zuständig sein soll.

Es ist ein wichtiges Thema, da davon auszugehen ist, dass es immer mehr unterhaltspflichtige Menschen geben wird. Dementsprechend wird es immer mehr Menschen geben, welche ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Um eine möglicherweise existenzbedrohende Lage für den Elternteil mit Kind abzufedern, gibt es in der Bundesrepublik den Unterhaltsvorschuss. Der Staat springt für den zahlungsunwilligen Elternteil ein. Je

nach Alter des Kindes werden derzeit monatlich bis zu 273 Euro gezahlt. Mitte 2017 hat der Staat bundesweit über 400.000 Kindern Unterhaltszuschuss gezahlt. Im März dieses Jahres waren es bereits über 700.000 Kinder. In 90 % der Fälle sind es die Väter, welche keinen Unterhalt zahlen.

Diese eklatante Zunahme beim Unterhaltsvorschuss liegt auch an einer Gesetzesänderung. Bis vergangenes Jahr wurde nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und maximal für sechs Jahre ein staatlicher Unterhaltsvorschuss gezahlt. Mittlerweile kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit an das Kind gezahlt werden.

Die Gründe, warum Menschen es schaffen, sich selbst vor der Zahlung zu drücken, sind vielfältig: falsche Einkommensnachweise, häufiger Wechsel des Wohnortes, die Flucht ins Ausland oder in die Heimat usw.

Derzeit ist es in Nordrhein-Westfalen Aufgabe der Kommunen, einen sogenannten Rückgriff beim Unterhaltsschuldner durchzuführen. Dies geschieht mit hohem Arbeitsaufwand und wenig Erfolg, wie Daten aus den vergangenen Jahren belegen. Bundesweit konnten nur 21 % der Unterhaltsvorschüsse von den Unterhaltsverweigerern zurückgeholt werden.

Eine Art Spezialeinheit auf Landesebene im Landesamt für Finanzen ab Juli 2019 schaffen zu wollen, welche sich zentral um den Rückgriff kümmert, ist ein sinnvoller Ansatz. Menschen, die sich zum Beispiel durch häufigen Wohnortwechsel der Unterhaltspflicht entziehen, hätten es bei einer Zentralisierung der Daten wesentlich schwerer, ihre eigenen Kinder und den Staat zu betrügen.

Der Begleittext zum Gesetzentwurf spricht von einer Steigerung der Effektivität des Rückgriffs. Leider werden weder umfassendere Prognosen getroffen noch Vergleiche mit anderen Ländern angestellt.

Konkrete Zahlen hingegen gibt es bei den erwarteten Personal- und Sachkosten für das Land NRW. Diesen Ausgaben stehen natürlich auch Einsparungen auf der kommunalen Seite gegenüber. Leider wird hier keine Schätzung vorgenommen, um darzulegen, wie hoch die Entlastungen sein werden. Es ist nur von einem erheblichen Umfang die Rede.

Hier muss beachtet werden, dass durch die Gesetzesänderung 2017 viele Fälle noch etliche Jahre bei den Kommunen bleiben werden. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft rät daher, ein Datum vorzugeben, ab welchem sämtliche Fälle auf die Landesebene gehievt werden. Es wird dabei ein Zeitraum von maximal bis zu fünf Jahren empfohlen. – Ich schließe mich dieser Empfehlung an. Nur so ist ein klarer Schnitt in Sicht.

Nicht nur bei konkreten Zahlen hat der Text zum Gesetzentwurf Lücken, es bleibt ebenso unklar, wie ge

nau mit Rückgriffen verfahren wird, welche sich bereits in Bearbeitung befinden. So regelt der Gesetzentwurf zwar pauschal, dass bei diesen Fällen Einnahmen wie bisher auf Bund, Land und Kommune verteilt werden. Aber es wird nicht klar, wann ein Fall ein Bestandsfall ist, welcher bei den Kommunen verbleibt.

Dies kritisiert auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme. Es gibt also noch Gesprächs- und Verbesserungsbedarf.

Dennoch werden wir diesem Gesetzentwurf heute zustimmen, da er auf jeden Fall einen richtigen Schritt darstellt und ein Signal für die Unterhaltsverweigerer ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Strotebeck. – Für die Landesregierung hat der zuständige Minister, Herr Lienenkämper, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hübner, Sie haben dankenswerterweise Verfahrensanmerkungen gemacht und diesem Parlament die Möglichkeit eröffnet, dieses wichtige Thema morgen ein weiteres Mal zu besprechen. Das dient der Vertiefung und der Erneuerung des allseitigen Wissens und kann schon deswegen nicht schlecht sein. Das machen wir selbstverständlich gerne morgen. Sie haben die Fachdiskussion auf morgen verschoben, indem Sie gesagt haben, heute Ihre Einwende zum Verfahren vorzutragen und morgen die Debatte zu führen. Das halte ich prinzipiell für einen guten Weg.

Deswegen will ich heute nur relativ wenige Bemerkungen machen:

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Effektivität und Effizienz der Rückgriffe bei der Geltendmachung und Vollstreckung von Forderungen, die auf das Land übergehen, deutlich gesteigert. Die Rückgriffsquote wird deutlich erhöht. Das liegt im Interesse der Kinder. Der Druck auf die Unterhaltspflichtigen wird erheblich steigen, und zwar so, dass vermutlich möglichst viele ihrer Zahlungspflicht freiwillig nachkommen.

Zudem gibt es Synergieeffekte für die Kommunen, für das Land. Deswegen kann man am Ende sagen, es ergibt sich eine Win-win-Situation für die Kinder unterhaltspflichtiger Eltern, für die Kommunen und für das Land. Deswegen ist das ein guter Fortschritt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Monika Düker [GRÜNE] meldet sich.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Vor der Abstimmung weise ich darauf hin, …

(Michael Hübner [SPD]: Die Fraktionsvorsit- zende der Grünen hat sich gemeldet!)

Zu Wort gemeldet?

(Monika Düker [GRÜNE]: Nein, zu einer Zwi- schenfrage!)

Das kann ich jetzt auch nicht ändern.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Heiterkeit)

Ich kann ja schlecht Zwischenfragen einschieben, wenn der Minister, der gefragt werden soll, schon weg ist.

(Monika Düker [GRÜNE]: Sie könnten wenigs- tens fragen, ob er sie zulässt!)

Debatten mit dem Präsidium gibt es ohnehin nicht.

(Michael Hübner [SPD] meldet sich zu Wort.)

Sie melden sich zu Wort, Herr Hübner. Das ist etwas anderes. Haben Sie noch Zeit dafür? – Ja, noch 40 Sekunden.

(Michael Hübner [SPD]: Der kluge Mensch baut vor!)

Sehr gut. Bitte schön.

Herr Präsident! Herr Minister, für diejenigen, die hier im Plenum sind, möchte ich Folgendes feststellen: Der Minister hat gesagt, dass es morgen eine Debatte geben wird. Ich verlasse mich auf die Parlamentarischen Geschäftsführer der regierungstragenden Fraktionen, dass dem morgen auch so ist und unser Minderheitenrecht nicht durch Ihre Mehrheit niedergestimmt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Hübner. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Nein. Damit sind wir am Ende der Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung.

(Zuruf von der FDP: Hätte man beantragen können! – Gegenruf von Michael Hübner [SPD]: Ist beantragt!)

Vor der Abstimmung weise ich darauf hin, dass die Fraktion der SPD eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragt hat. Nach § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung in zweiter Lesung schriftlich bei der Präsidentin oder bei dem Präsidenten eingereicht werden. – Diese Voraussetzungen sind gegeben.