Alles in allem bin ich schon erstaunt, dass ausgerechnet CDU und FDP in dieser Weise von der bisherigen Rechnungslegung, der doppischen Buchführung, abweichen. Ich kann mich noch daran erinnern, als wir § 75 der Gemeindeordnung geändert haben. Die FDP konnte sich seinerzeit mit Beschimpfungen gar nicht zurückhalten und hat von einer Verschleierung der Haushaltswirtschaft und Sonstigem geredet.
Tatsächlich wurde an der Rechnungslegung substanziell nichts geändert, sondern es wurden nur die Zeiträume verändert. Heute verändern Sie sogar die Maßstäbe. Warum Sie das tun wollen, haben Sie begründet; das will ich gar nicht in Abrede stellen.
Ich halte das schlicht für falsch. Ich halte das für eine Verwässerung der Transparenz. Insofern sollten wir die Punkte, die Sie vorgeschlagen haben, nicht mittragen. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf auch ablehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden ist keine Bagatelle, aber ich mache es kurz; denn ich will die SPD nicht von Ihrer Weihnachtsfeier trennen.
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU] – Gegen- ruf von Michael Hübner [SPD]: Darauf rea- gierst du? Das lässt tief blicken!)
Was wir hier besprechen, hat ganz reale, ganz greifbare Auswirkungen auf jede Gemeinde und damit natürlich auch auf jeden einzelnen Bürger unseres Landes. Herr Mostofizadeh hat das ganz richtig angesprochen: Das ist womöglich einer der wichtigsten Anträge des heutigen Tages.
Im Januar 2005 wurde in den Kommunen die Kameralistik abgeschafft und die doppelte Buchführung eingeführt. Mit dieser Umstellung waren natürlich neue Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit den bestehenden Erfahrungswerten fortzuentwickeln
Aus unserer Sicht bietet das vorliegende Gesetz – wir haben es auch schon im Ausschuss angesprochen – neue Spielräume für unsere Kommunen, die richtig sind, wenn die Instrumente richtig benutzt werden. Es ist zu hoffen, dass die Kommunen weise damit umgehen, insbesondere mit dem Instrument des globalen Minderaufwands.
Ähnliches gilt für das Wirklichkeitsprinzip. Das gab es übrigens auch einmal im HGB, nämlich die sogenannte geplante Instandhaltung. Das heißt, wertverbessernde Instandhaltungsmaßnahmen, die das Vermögen wirklich wieder verbessern und erhöhen, kann man jetzt besser abbilden.
„Denn dieser Gesamtabschluss, so, wie er jetzt ausgestaltet ist, ist in erheblichem Maße nicht steuerungsrelevant. Der Vorschlag, das Ganze über den Beteiligungsbericht zu lösen, ist aus unserer Sicht vorzugswürdig.“
Das sagt der Städtetag. – Dr. Schulte, Kämmerer der Stadt Hemer, sieht das in seiner Stellungnahme ähnlich – Zitat –:
„Ich habe als Kreistagsmitglied schon viele Jahre versucht, mich mit Gesamtabschlüssen zu beschäftigen. … Ich glaube, der Gesamtabschluss wird nicht nur nicht richtig gelesen, er wird wahrscheinlich von den meisten Kommunalpolitikern gar nicht gelesen, weil er nicht verstanden wird.“
Schließlich begrüßen wir die Änderung der Vorschriften über die Ausgleichsrücklage, da man den Kommunen das Handeln aus finanzwirtschaftlicher Sicht erleichtert.
Aus Sicht meiner Fraktion handelt es sich überwiegend um Punkte, die wir begrüßen können. Wir stimmen dem Antrag daher zu.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten der SPD: Man kann sich eigentlich gar nicht weiter von der Basis entfernen, als Sie das hier gemacht haben.
Gerade viele SPD-Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister begrüßen die Änderung, die wir hier vortragen. Sie aber stellen sich hier im Landtag hin und sagen: Das ist Teufelswerk.
Aber wir stehen in einem sehr sachlichen Dialog mit den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. Das ist die entscheidende Zielsetzung dieses Gesetzentwurfes.
Sie müssen in den Räten, in denen Sie die Mehrheit haben, das Ermessen, das wir den Kommunen zur kommunalen Selbstverwaltung neu einräumen, nicht nutzen. Sie müssen den globalen Minderaufwand nicht nutzen. Sie müssen auch einen Gesamtabschluss nicht befreien, wenn Sie das nicht wollen. Sie müssen das nicht.
Sie können Ihrer Verwaltung das alles unverändert auferlegen. Machen Sie das. Aber dann erklären Sie bitte auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, warum Sie in Ihrer Kommune mehr Geld benötigen als andere Kommunen, die das Ermessen neuerdings werden nutzen können.
Frau Ministerin, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, mit denen Sie über dieses Thema gesprochen haben, das Ganze positiv gesehen hätten.
Ich komme jetzt zu meiner Frage: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich in der Sachverständigenanhörung – an der Sie selbst nicht teilgenommen haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, weil Sie entschuldigt waren – nicht ein einziger Sachverständiger positiv zu den Themen geäußert hat, die Sie ausgeführt haben, und dass die Gemeindehaushaltsverordnung in ihrer Änderung den Sachverständigen fünf Tage vor dem Sachverständigenanhörungstermin zur Kenntnis gegeben und dann dort ausgeführt wurde, dass es zahlreiche Kommunen im Land gibt, die Probleme mit der Umsetzung ab dem 1. Januar 2019 haben?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das waren mehrere Fragen auf einmal. Sie gestatten, dass ich nur eine Frage beantworte.
(Stefan Kämmerling [SPD]: Ja! Ich melde mich dann noch einmal! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Herr Abgeordneter, es gibt ganz viele Kämmerinnen und Kämmerer, die – ich formuliere es etwas abstrakt – Sorge vor den Erleichterungen haben, weil sie befürchten, dass demokratisch gewählte Räte möglicherweise auf die Idee kommen könnten, kommunale Realsteuern zu senken. Ich formuliere das ganz frei.
Dann sage ich den Kämmerinnen und Kämmerern: Das sind demokratisch gewählte Vertretungskörperschaften. Sie haben das Recht, Steuern zu verändern.
Wenn Sie sich die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände anschauen, die ja unter allen drei Briefköpfen geschrieben wurde, stellen Sie fest, dass sich innerhalb dieser Stellungnahme alle drei Spitzenverbände unterschiedlich eingelassen haben. Da gibt es sehr wohl Spitzenverbände, die sagen: Ja, es
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben erst vor wenigen Wochen kritisiert, dass Kommunen nicht ausreichend in die Unterhaltung ihres Infrastrukturvermögens, im Besonderen in kommunale Straßen, investieren. Wir stärken jetzt diese Investitionsfähigkeit von Kommunen in die Erhaltung von kommunalen Straßen, indem sie sie zukünftig aktivieren dürfen, meine sehr geehrten Damen und Herren,
(Hans-Willi Körfges [SPD]: Dann müssen Sie ihnen Geld geben, aber keine neue Regeln! – Stefan Kämmerling [SPD]: Dann geben Sie Geld, aber keine neuen Regeln!)
Wenn der Gesamtabschluss – und das ist breit durch die kommunale Familie der Fall – nicht den Zweck erfüllt, der damit ursprünglich beabsichtigt war, erlauben wir den Kommunen erstmals das, was nach dem Handelsgesetzbuch, das Sie hier ja die ganze Zeit hochhalten, für Konzernunternehmen schon lange möglich ist, nämlich, auf den Einbezug von Unternehmen zu verzichten – bis hin zur kompletten Befreiung vom Konzernabschluss.
Das haben Sie den Kommunen nicht ermöglicht. Wir sind die Ersten, die das mit diesem kommunalen Änderungsgesetz im Rahmen der Haushaltsplanung vorlegen.
Das Entscheidende ist doch die Transparenz über die kommunale wirtschaftliche Betätigung. Deswegen sagen wir nicht, wie Sie das gemacht haben, Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht, sondern wir sagen, entweder Gesamtabschluss oder Beteiligungsbericht. Damit entlasten wir die Kämmereien mindestens von einem Instrument. Gleichzeitig stärken wir die Transparenz für die Stadträte und die Bürgerschaft vor Ort.