Das Entscheidende ist doch die Transparenz über die kommunale wirtschaftliche Betätigung. Deswegen sagen wir nicht, wie Sie das gemacht haben, Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht, sondern wir sagen, entweder Gesamtabschluss oder Beteiligungsbericht. Damit entlasten wir die Kämmereien mindestens von einem Instrument. Gleichzeitig stärken wir die Transparenz für die Stadträte und die Bürgerschaft vor Ort.
Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter. Wir werden einen Musterbeteiligungsbericht vom Inhalt her vorgeben. Diesen werden wir zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene erarbeiten. Es ist anscheinend auch ein Novum in Nordrhein-Westfalen, dass man das mit Praktikerinnen und Praktikern gemeinsam macht.
Außerdem lassen wir bei Veränderungen aus Abschlüssen im Bereich der Löhne und Gehälter mit Auswirkungen auf die Pensionen für die Beamten zu, dass man dies auf drei Jahre streckt, wie es im Einkommensteuerrecht vorgesehen ist. Das haben Sie gar nicht vorgetragen. Bei Ihnen läuft alles immer voll in die Haushalte hinein – mit entsprechenden Steuerbelastungen am anderen Ende.
Dadurch stärken wir das Ermessen bei der kommunalen Haushaltsplanung. Damit wird die Planung dessen, was wir künftig zusammen mit der kommunalen Familie an kommunalen Haushalten in Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen werden, offen gesagt, viel verlässlicher.
Gleichzeitig tragen wir die Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung vor, die wir verändern. Das kritisieren Sie ja immer nur. Sie beschreiben immer nur Probleme, aber liefern keine Lösungen.
Vielleicht sind Sie an dieser Stelle selbst Teil des Problems, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil Sie gar nicht mehr wahrnehmen, wie in kommunalen Räten gearbeitet und diskutiert wird und wo die Probleme sind.
Denn viele Gemeinden schaffen es nicht, in bestimmten Fachbereichen die offenen Stellen zu besetzen. Das ist auch in der Rechnungsprüfung so. Deswegen wollen wir zu Änderungen in der Organisation der Rechnungsprüfung kommen und gleichzeitig dieses Instrument entsprechend stärken – auch im Verhältnis zum Rat. Denn letztendlich ist die Rechnungsprüfung das Instrument des Rates zur Kontrolle der jeweiligen Verwaltungen, der Hauptverwaltungsbeamten und der Mehrheiten in den Vertretungskörperschaften.
Vor diesem Hintergrund ist das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ein Gesetz, das das Ermessen der lokalen Akteure in den Städten und Gemeinden stärkt. Es nimmt die kommunale Selbstverwaltung breit in den Blick und wird ihr gerecht, weil die gewählten Vertretungskörperschaften die Belange ihrer Bürgerschaft im Rahmen der Gesetze wahrnehmen. Damit werden wir einen wichtigen Baustein dazu liefern, dass die kommunalen Haushalte zukunftsfähig …
Nein. Ich wollte zum Ende kommen, wenn Sie gestatten. Sie werden ja die Möglichkeit einer Kurzintervention nutzen. Das können Sie gerne tun.
Die kommunalen Haushalte, die kommunale Haushaltsplanung und der kommunale Haushaltsvollzug werden gestärkt. Die Transparenz wird – darauf legen wir großen Wert – für Stadträte und auch für die Bürgerschaft in Nordrhein-Westfalen erhöht. Damit
neben dem Gemeindefinanzierungsgesetz, das im kommenden Jahr ein echtes Cash-in von 12,4 Milliarden Euro bietet.
Wir werden ja absehbar auch noch über einen Kommunalfinanzbericht sprechen. Dann werden Sie sehen, wie sich die Wirtschaftslage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verbessert hat. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 52 Sekunden überzogen. Mir liegt gleichwohl kein Wortmeldungswunsch vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/4519, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3570 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf.
Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die FDP, die AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen Neppe und Langguth.
(Stefan Kämmerling [SPD]: Davon hören wir im Januar noch einmal! Das wird nicht klap- pen! Das klappt nicht! Niemals wird das klap- pen!)
Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3570 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4519 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Drucksache 17/4529
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/4529, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3778 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
Wer möchte zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3778 – Neudruck – angenommen und in der zweiten Lesung einstimmig verabschiedet.
Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 4) zu Protokoll gegeben.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/4350 an den Innenausschuss. Möchte jemand der Überweisung widersprechen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (siehe An- lage 5) gegeben.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/4351 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen.