Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Denn dort hätten wir bestimmt fraktionsübergreifend eine gute Lösung finden und ihn auch intensiv diskutieren können. So kommt dieses wichtige Anliegen hier heute leider viel zu kurz. Bestimmte Aspekte Ihres Antrags hätte ich nämlich gerne etwas mehr beleuchtet wie zum Beispiel Ihre Forderung nach Aufarbeitung der Geschichte der Verfolgung von LSBTIMenschen seit 1946.

Das Centrum Schwule Geschichte Köln ist derzeit dabei, § 175 wissenschaftlich aufzuarbeiten. Das ist

doch sicher auch aus Ihrer Sicht ein wichtiger historischer Beitrag. Leider haben Sie keine Überweisung beantragt und sogar noch das Plenum der Haushaltsberatungen gewählt, sodass eine konstruktive Debatte hier auch zeitlich nicht möglich ist.

Als weiteres Beispiel möchte ich Ihre Aussage nennen, dass LSBTI-Menschen rechtlich nur unzureichend geschützt seien. Richtig ist: LSBTIMenschen werden im Alltag noch viel zu häufig in unserer Gesellschaft diskriminiert.

Was die Rechtslage in unserem Land betrifft, ist die Sache völlig eindeutig und klar: Eine Diskriminierung von LSBTI-Menschen ist absolut nicht tolerierbar. Alle Menschen – völlig unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität – stehen unter dem Schutz unserer Verfassung. Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Unser Rechtsstaat hat auch effektive und ausreichende Mittel, um diese Rechte durchzusetzen.

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie das zu?

Herr Kollege Klocke hat das Wort.

Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben kritisiert, dass der Antrag zur direkten Abstimmung gestellt wird. Der zentrale Kern dieses Antrags ist ja, ob das Land Nordrhein-Westfalen die Bundesratsinitiative der sechs anderen Bundesländer unterstützt, die eben aufgeführt worden sind, darunter Rheinland-Pfalz, was unter anderem von der FDP regiert wird.

Meine Frage ist, ob die FDP-Fraktion NordrheinWestfalen denn die Grundgesetzänderung unterstützt oder nicht. Über die anderen Fragen, zum Beispiel zur Aufarbeitung, mag man ausführlicher diskutieren, aber die Bundesratsabstimmung steht an, und da kann man nicht in ein ausführliches Anhörungsverfahren im Ausschuss eintreten. Dann ist nämlich die Abstimmung gelaufen. Deswegen meine Frage: Würde Ihre Fraktion eine Grundgesetzergänzung unterstützen?

Bitte schön.

Herr Klocke, vielen Dank für die Frage. Wir hätten dieses Thema gerne sehr viel intensiver im Ausschuss beleuchtet und möchten

nicht nur die Grundgesetzänderung beraten. Die Initiative der sechs Länder gab es, aber die weitere Beratung ist im Moment vertagt. Das heißt, im Moment wird nicht aktiv im Bundesrat darüber beraten. Von daher sehe ich keinen Drang, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt uns einer Initiative anschließen, die im Moment nicht stattfindet.

Worüber wir hier und auch sonst aber viel öfter sprechen sollten, sind nicht die juristischen, sondern die gesellschaftlichen Probleme. Wie ich schon ausgeführt habe, sind diese immer noch gravierend.

Deshalb unterstützen wir als NRW-Koalition aktiv all diejenigen, die sich tagtäglich für ein besseres und tolerantes Miteinander einsetzen. Dazu zählen unter anderem das Schwule Netzwerk, die LAG Lesben in NRW sowie die diversen psychosozialen LSBTIBeratungsstellen, die hervorragende Arbeit leisten, um Peer-Angebote zu schaffen, aufzuklären und für mehr Toleranz, Respekt und ein Miteinander zu werben.

Wir haben daher dieser wichtigen Arbeit endlich wieder die finanzielle Förderung zukommen lassen. Die brauchen sie auch.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Sie haben das ge- macht?)

Frau Kollegin Paul, gegenüber nur 65 %, jahrelang von der Vorgängerregierung nicht angepasst, haben wir jetzt eine 100%ige Förderung ermöglicht.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Das sind 346.000 Euro jährlich, die wir mehr geben. Projekte der LSBTI-Jugendarbeit erhalten erstmals eine Förderposition, sodass sie auf diesem Wege in eine dauerhafte Förderung durch das Land überführt werden. Außerdem werden wir mit der Allianz für Vielfalt im kommenden Jahr für LSBTI-Menschen besonders die Förderung von Toleranz und Akzeptanz in der Arbeitswelt in den Blick nehmen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die im Antrag erwähnte Bundesratsinitiative, der wir uns anschließen sollen, von den Antragstellern bereits im Juni bis auf Weiteres vertagt wurde.

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach zwei weiteren Zwischenfragen.

Ja, bitte.

Gut. Zunächst hat Frau Paul das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt,

dass Sie nun für diese wichtige Arbeit mehr finanzielle Mittel in den Haushalt einstellen. Dagegen ist natürlich grundsätzlich nichts einzuwenden.

Ich möchte Sie aber doch fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass in der Regierungszeit von SPD und Grünen von 2010 bis 2017 die von Ihnen erwähnten Projekte wie beispielsweise SCHLAU und „Schule ohne Homophobie“ überhaupt erst mit Hauptamtlichkeit und finanziellen Mitteln ausgestattet worden sind, was in der vorherigen schwarz-gelben Regierungszeit nicht der Fall gewesen ist.

Bitte schön.

Frau Kollegin Paul, glücklicherweise entwickelt sich unsere Gesellschaft und natürlich auch die Politik weiter. Es gibt in der Tat gute Projekte – das gestehe ich Ihnen gerne zu –, die die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat. SCHLAU NRW ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass hier gute Arbeit geleistet worden ist. Das will auch niemand in Abrede stellen. Ich finde, dass wir im Bereich der LSBTI-Themen insgesamt sehr konstruktiv zusammenarbeiten und immer wieder überprüfen, welche Projekte wir weiter unterstützen können und sollten.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Dann bricht Ihnen doch kein Zacken aus der Krone, wenn Sie das so machen!)

Aber Frau Paul, das habe ich doch gerade getan. Ich habe gerade gesagt, es gibt gute Projekte, die ins Leben gerufen worden sind, aber es ist natürlich so, dass jahrelang trotzdem zu wenig Geld geflossen ist. Das haben wir sukzessive erhöht.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Wir haben die Haus- haltsansätze verdoppelt!)

Die zweite Zwischenfrage kommt vom Kollegen Müller von der SPD. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie auch diese Zwischenfrage noch zulassen. Sie haben gerade, ähnlich wie Kollegin Quik, auf einfachgesetzliche Regelungen abgestellt. Einfachgesetzliche Regelungen kann man mit sehr einfachen Mehrheiten ändern. Das hat sich auch gerade noch einmal angedeutet.

Würden Sie mir zustimmen, dass, wenn wir den Schutz in den Verfassungsrang heben würden, die Hürden deutlich höher lägen und auch der Schutz von LSBTIQ-Menschen deutlich wirkungsvoller wäre?

Natürlich ist es so: Je besser wir dieses Thema – unter anderem auch im Grundgesetz – darstellen, desto mehr unterstützen wir die Menschen darin. Das sehe ich ein. Aber dabei sind auch formale Aspekte zu beachten. Ich habe bereits gesagt, momentan ist die Bundesratsinitiative kein Thema. Von daher sehe ich im Moment nicht, wie das passieren könnte.

Die Frage, inwieweit wir diese Menschen unterstützen, kann ich so beantworten, dass wir das einerseits mit Geld und andererseits mit vielen Projekten tun, die NRW unterstützt und immer wieder voranbringt. Ich glaube, dass wir da eine sehr gute Arbeit leisten.

Vielen Dank.

Okay. – Aus all diesen genannten Gründen kann ich Ihnen nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Wir werden uns stattdessen weiter für die aktive gesellschaftliche Förderung von Toleranz und Respekt einsetzen. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen herzlich ein, sich ebenfalls daran zu beteiligen. Ich danke heute allen, die sich bereits auf vielfältige Art und Weise für LSBTIMenschen engagieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Herr Kollege, jetzt gibt es noch eine Kurzintervention von Herrn Klocke von den Grünen. Möchten Sie die vom Platz oder vom Rednerpult beantworten?

Mache ich von hier.

Bitte schön, Herr Klocke.

Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz. – Sie haben die Förderung von SCHLAU NRW angesprochen. Ich finde es sehr gut, dass das Projekt heute entsprechend unterstützt wird. Sie können natürlich kritisieren, dass es früher vielleicht weniger Geld war.

Ich möchte aber mit einer kurzen Geschichtsstunde belegen, dass das Projekt in der letzten Regierungszeit von Schwarz-Gelb – damals nannte sich das noch nicht NRW-Koalition – zwischen 2005 und 2010 komplett eliminiert wurde.

Ich weiß es wegen folgender Begebenheiten: Es gab damals die erste Schulaufklärungsfibel von SCHLAU NRW. Ich lebte in einer Wohngemeinschaft mit dem damaligen Vorsitzenden von SCHLAU NRW, Herrn Dominic Frohn, der danach vielfach mit Preisen für seine Toleranzarbeit ausgezeichnet wurde. Diese Schulaufklärungsfibel – SCHLAU NRW; sein erstes

Projekt – wurde von der damaligen Landesregierung bzw. der Schulministerin Frau Sommer aus dem Verkehr gezogen. In dem Keller unserer Wohnung wurden dann die 3.000 Aufklärungsfibeln einige Monate lang eingelagert.

So war Schwarz-Gelb früher. Ich finde es sehr gut, dass Sie das heute anders angehen. Rot-Grün hat den Weg bereitet. Wir haben die Förderung eingerichtet und die erste hauptamtliche Stelle finanziert. Wenn Sie jetzt noch eine Schippe Geld drauflegen, dann finde ich das sehr gut. Aber jetzt reden Sie arrogant davon, die Vorgängerregierung hätte da so wenig getan. Es war Ihre Vorgängertruppe, die versucht hat, das Projekt komplett einzustellen. Schön, dass Sie das heute anders angehen.

Dieser historische Hinweis sei mir an dieser Stelle gestattet. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und Regina Kopp- Herr [SPD])

Herr Klocke, ich gehöre meiner Fraktion seit dem letzten Jahr an. Man muss auch sehen, dass die NRW-Koalition erst seit dem letzten Jahr Regierungshandeln übernommen hat.