Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als NRW-Koalition stehen wir für die Wertschätzung von Vielfalt. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes steht für uns die Achtung aller Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer Religion, Rasse, Staatsangehörigkeit oder sexuellen Identität im Mittelpunkt.
gelingt nur dann friedlich, wenn die freie Entfaltung des Einzelnen gesichert bleibt. Homophobie oder Hass auf sexuelle Minderheiten haben in NordrheinWestfalen keinen Platz. Dafür treten wir ein.
Zu dieser Wertschätzung von Vielfalt gehört selbstverständlich insbesondere auch die Wertschätzung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt. Nicht zuletzt der Tatsache, dass das Thema LSBTI* seit dem Regierungswechsel wieder im Familienministerium bei Minister Joachim Stamp und dort in der Abteilung für Familie angesiedelt worden ist, lässt sich zweifelsfrei entnehmen, wie sehr uns die Gleichstellung am Herzen liegt. Das war und ist ein sehr politisches Statement der NRW-Koalition.
Nichtdestotrotz wissen wir, dass weder diese unsere Haltung noch ein gesamtgesellschaftlicher Wandel, der nicht zuletzt in der Ehe für alle seinen Niederschlag gefunden hat, die Lebenswirklichkeit von LSBTI*-Menschen über Nacht zum Positiven verändert hat.
und damit zum Alltag von LSBTI*-Menschen. Sie erleben Diskriminierungen und Diffamierungen. Dem müssen wir weiterhin mit aller Konsequenz entgegentreten.
Das tun wir als regierungstragende Fraktionen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem gerade beschlossenen Landeshaushalt 2019 stellen wir für den LSBTI*Bereich fast 1,7 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können eine Vielzahl von Antidiskriminierungsmaßnahmen realisiert werden.
Für uns ein zentraler Baustein im Bereich Gleichstellung/Akzeptanz ist die Förderung und die gute Zusammenarbeit mit der LSBTI*-Community. Als Dachverbände leisten die LAG Lesben in NRW, das Schwule Netzwerk NRW sowie das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW eine unverzichtbare Arbeit bei der Vernetzung, Koordination und Einzelprojektverwaltung der LSBTI*-Selbstorganisation und Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Damit sind und bleiben sie wichtige Ansprechpartner für uns als NRW-Koalition. Darüber hinaus fördern wir neben der Landeskoordination der Anti-GewaltArbeit auch die Bildungs- und Informationsarbeit wie beispielsweise SCHLAU NRW oder die Kampagne „anders und gleich“ in Trägerschaft der LAG Lesben.
Auch die psychosoziale Beratung für LSBTI* und ihre Angehörigen ist ein zentrales Förderelement. Auf der Basis von Qualitätsstandards arbeiten hier sechs psychosoziale Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen.
Selbstverständlich ist für uns auch, das Politikfeld LSBTI* nicht als Nischenthema, sondern als Querschnittaufgabe aufzufassen. In diesem Sinne nehmen die allgemeinen Förderstrukturen der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der Integrationspolitik auch die Bedarfe von jungen LSBTI*-Menschen, von Regenbogenfamilien und von LSBTI*-Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund in den Blick.
Auf diese Weise bleiben die notwendige Sensibilität und Qualifizierung gewahrt, und es lassen sich Synergieeffekte zwischen den Strukturen nutzen.
Für eine Änderung des Grundgesetzes, wie im vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gefordert, sehen wir hinsichtlich der LSBTI*-Thematik momentan keinen Bedarf.
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz schützt unmittelbar den persönlichen Lebensbereich, zu dem die sexuelle Identität gehört. Darüber hinaus bietet der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz hinreichenden
Im einfachen Recht verbieten beispielsweise Vorschriften im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder Vorschriften im Arbeits- und Beamtenrecht explizit Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität. Einer Verfassungsänderung käme daher sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene allenfalls symbolische Bedeutung zu. Für derart symbolische Verfassungsänderungen besteht aus rechtspolitischer Sicht kein Raum.
Vor diesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, sondern uns weiterhin mit aller Kraft mithilfe der gerade beschriebenen Instrumente für die tatsächliche Gleichstellung aller LSBTI*-Menschen einsetzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 einen absoluten Diskriminierungsschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Allerdings wurden damals mit behinderten und homosexuellen Menschen zwei Opfergruppen des Nationalsozialismus übergangen.
Bei der Verfassungsreform 1994 ist dieses Versäumnis bedauerlicherweise nur teilweise korrigiert worden: Zwar wurde Art. 3 um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt; aber die von der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat ebenfalls empfohlene Aufnahme des Diskriminierungsverbotes aufgrund sexueller Identität hatte die notwendige Zweidrittelmehrheit durch den Widerstand der Union und die Enthaltung der FDP verfehlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben heute die einmalige Chance, diesen Fehler zu korrigieren, indem Sie dem Antrag zustimmen.
1994 wurde also eine Chance vertan. Seitdem sind aber 24 Jahre ins Land gegangen. Die Welt hat sich seitdem weitergedreht. Die Lebenssituation – das ist gerade schon angeklungen – hat sich seitdem durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung deutlich verbessert. Die Ehe für alle war ein wichtiger Meilenstein.
Aber ist deswegen alles gut? War die Ehe für alle der letzte noch fehlende Baustein? – Nein. Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Trans- und Inter-Menschen sind auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Die Zahlen aus der Kleinen Anfrage hat Kollegin Paul gerade noch einmal vorgetragen: Von 2016 auf 2017 gab es einen Anstieg von 30 % an Straftaten gegenüber LSBTIQ-Menschen. Das ist nur schwer zu ertragen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Noch immer gibt es Vorurteile – auch in der vermeintlich aufgeklärten Mitte. So stellte die jetzige CDUBundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer noch 2015 die Homo-Ehe auf die gleiche Ebene mit Inzest und Polygamie. Und noch vor wenigen Wochen forderte Anja Karliczek Langzeitstudien zum Wohlergehen von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen – und das, obwohl sie als Bundesbildungsministerin durchaus hätte wissen müssen, dass es derartige Studien bereits gibt, Studien, die übrigens keine Nachteile belegen.
Auch das ist eine Form von Diskriminierung. Ich finde, damit muss Schluss sein. Es reicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die wirksame Bekämpfung von Ungleichbehandlung und damit ein wirksamer Diskriminierungsschutz sind für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Der Gleichheitsartikel unserer Verfassung muss allein schon deshalb um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ergänzt werden, damit die Rechte von LSBTIQ dauerhaft abgesichert und verbessert werden können.
Dass dort nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt beispielsweise die Situation von Transmenschen, die immer noch demütigende und langwierige bürokratische Verfahren überstehen müssen, um die Änderung des Vornamens und des eingetragenen Geschlechts zu beantragen, wenn diese nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Argumentation der Gegnerinnen und Gegner heute ist derjenigen von damals übrigens recht ähnlich: Sie geht davon aus, dass das Grundgesetz wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts faktisch einen bereits ausreichenden Schutz bietet. Dem muss man allerdings entgegnen, dass insbesondere die Erweiterung des Schutzbereichs des Art. 3 als Auftrag an den Gesetzgeber zur Ausdifferenzierung eben dieser Norm zu verstehen ist.
Das Ziel muss es sein, Lesben, Schwule, Trans- und Inter-Menschen Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identität explizit zu garantieren. Mag
auch auf der rechtlichen Ebene beim Abbau von Diskriminierungstatbeständen vieles erreicht worden sein – auch das Grundgesetz muss eine unmissverständliche Sprache sprechen als klares Signal in die Gesellschaft.
Denn menschenfeindliche und diskriminierende Tendenzen gehören keinesfalls der Vergangenheit an. In Deutschland, Europa und auch international sind Bewegungen am Werk, die unserer offenen und aufgeklärten Gesellschaft den Kampf angesagt haben, die die Zeit und den Fortschritt kräftig zurückdrehen wollen.
Insofern wäre die Erweiterung des Schutzes aus Art. 3 auf Diskriminierung wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eben nicht als Symbolpolitik zu verstehen; vielmehr wäre sie ein klares verfassungsrechtliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen ausgeht, wie es übrigens sehr treffend im Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen steht. Es würde einem weltoffenen Land wie Nordrhein-Westfalen gut zu Gesicht stehen, dieser Bundesratsinitiative zuzustimmen.
Dem Antrag stimmen wir sehr gerne zu. – Glück auf, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Freynick das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass Sie diesen Antrag hier zur direkten Abstimmung stellen, denn offensichtlich wollen Sie ihn möglichst schnell wieder vom Tisch haben, anstatt ihn eingehend im Fachausschuss zu beraten.
Denn dort hätten wir bestimmt fraktionsübergreifend eine gute Lösung finden und ihn auch intensiv diskutieren können. So kommt dieses wichtige Anliegen hier heute leider viel zu kurz. Bestimmte Aspekte Ihres Antrags hätte ich nämlich gerne etwas mehr beleuchtet wie zum Beispiel Ihre Forderung nach Aufarbeitung der Geschichte der Verfolgung von LSBTIMenschen seit 1946.