Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

verlieren. Kinder sind erwünscht – wir helfen nach. Kinder sind nicht erwünscht – wir helfen nach. Wir schaffen Leben, wir selektieren im Rahmen von Pränataldiagnostik gesundes von krankem Leben.

Wir retten Frühchen ab der 22. Woche, während die Jungsozialisten der Meinung sind, dass diese Handvoll Leben gar keine Rechte hat.

Das alles hängt zusammen und ist mit einem einfachen „Richtig“ oder „Falsch“ nicht zu bescheiden. Das ist eine Frage von Werten, bei manchen von religiösen Empfindungen und in jedem Fall höchstpersönlich.

Wir wünschen jedem Paar, dass sein Kinderwunsch Erfüllung findet und es dieses Wunder erfahren darf. Deshalb findet die finanzielle Bezuschussung einer Kinderwunschbehandlung unsere Zustimmung. Solange jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung noch nicht eindeutig geklärt sind und wir nicht wissen, inwieweit die bisherigen Fördermöglichkeiten gegebenenfalls ausgeweitet werden, müssen wir uns enthalten. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Dworeck-Danieloswki. – Nun spricht für die Landesregierung der zuständige Minister Herr Dr. Stamp.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch stärker zu unterstützen. Nach unserem Verständnis zeichnet das eine familienfreundliche Politik aus, die die Nöte der vielen Betroffenen ernst nimmt und ihnen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet.

Ich begrüße deshalb ausdrücklich den Antrag, bei dem es im Kern darum geht, eine Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu ermöglichen.

Mein Haus hat die erforderlichen Mittel bereits im Haushaltsplanentwurf für 2019 eingestellt. Erstmalig werden Paare in Nordrhein-Westfalen ab Mitte 2019 einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten ihrer Kinderwunschbehandlung stellen können.

Seit 2004 werden künstliche Befruchtungen von der GKV nicht mehr voll finanziert. Verheiratete Paare müssen 50 % der Kosten für die ersten drei Versuche und 100 % der Kosten ab dem vierten Versuch selbst tragen. Unverheiratete Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss.

Der Bund stellt aber nur dann Mittel zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Verfügung, wenn das entsprechende Bundesland

Mittel in gleicher Höhe einsetzt. Deshalb ist die Beteiligung an dem Bundesprogramm ein wichtiger Schritt, um die betroffenen Paare zu unterstützen.

Gleichzeitig werden wir auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Wohnortabhängigkeit aufgehoben wird. Zukünftig sollen Menschen überall in Deutschland von der Bundesförderung profitieren können.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen und späteren Familiengründungen Rechnung zu tragen, wollen wir außerdem erreichen, dass die in der Bundesrichtlinie vorgesehene starre Altersbegrenzung von 39 Jahren bei Frauen und 49 Jahren bei Männern überprüft wird. Ich persönlich sage, dass ich sie nicht für zeitgemäß halte.

Der Antrag sieht auch vor, zu prüfen, welche Arten der Ausweitung der Förderung für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch rechtlich zulässig sind.

Auch das begrüße ich; denn ein unerfüllter Kinderwunsch ist kein Randthema und betrifft nicht nur verheiratete heterosexuelle Paare. Mein Ziel ist es, allen Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch Zugang zur assistierten Reproduktion zu verschaffen.

Wegen der Vielzahl der Rechtsfragen und der Komplexität der juristischen Zusammenhänge ist es jedoch erforderlich, die Rechtslage in diesem Kontext umfassend in den Blick zu nehmen. Von dieser Komplexität sind insbesondere auch gleichgeschlechtliche Paare betroffen. Vor allem dem Elternschaftsrecht, der elterlichen Sorge sowie unterhalts- und erbrechtlichen Fragen muss Rechnung getragen werden.

Wir werden das alles umfassend prüfen und bleiben dazu hier sowie im Ausschuss im engen Dialog. Ich freue mich, dass wir hier gemeinsam an einer guten Sache arbeiten und danke herzlich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt.

Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags mit der Drucksache 17/4443. Wer stimmt diesem Inhalt zu? – CDU, FDP, SPD, Grüne und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag Drucksache 17/4443 ansonsten einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

7 LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte – Arti

kel 3 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes endlich ergänzen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4440

Die Aussprache ist eröffnet.

Für die antragstellende Fraktion hat Frau Kollegin Paul das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren!

(Unruhe – Glocke)

LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte. Das klingt erst mal so selbstverständlich. Das klingt vor allem dann so selbstverständlich, wenn wir uns noch mal vergegenwärtigen, dass wir vor 70 Jahren, also am 10. Dezember 1948, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet haben und dass diese Erklärung eben für alle Menschen gilt, und zwar unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion sowie sexueller und geschlechtlicher Identität.

Dem Rechnung zu tragen, ist aus unserer Sicht auch das Grundgesetz verpflichtet. Vor diesem Hintergrund haben wir heute diesen Antrag hier eingebracht; denn wir leben in einer Gesellschaft, die in Vielfalt lebt. Das ist längst gesellschaftliche Realität.

Natürlich, in einer Gesellschaft, die plural ist, gibt es immer wieder auch Diskussionen über die Ausgestaltung eines vielfältigen Zusammenlebens. Klar ist, dass wir in einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft leben und dass die Mehrheit – die weitaus größte Mehrheit – in der Gesellschaft diese Akzeptanz hat und die vielfältige Gesellschaft anerkennt.

Das haben wir nicht zuletzt in den Diskussionen um die Ehe für alle gesehen; denn noch lange bevor es endlich zu dem überfälligen Gesetz zur Eheöffnung kam, war schon klar, dass über 80 % der Bevölkerung überhaupt keinen Grund dafür sehen, warum man Lesben und Schwule von der allgemeinen Ehe ausschließen sollte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Damit will ich sagen, dass für die Gesellschaft heute vollkommen klar ist, dass es ganz unterschiedliche Formen des Zusammenlebens und ganz unterschiedliche Identitäten gibt. Das darf andererseits nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch heute noch Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTI*Menschen nicht der Vergangenheit angehören.

Eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hat leider die traurige Tatsache zutage gefördert, dass die

Zahl der Übergriffe auf LSBTI*-Menschen im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist.

Das heißt, wir müssen auch weiterhin eine Debatte über Akzeptanz, Antidiskriminierung, aber gleichzeitig auch über Diskriminierung und über Übergriffe führen. Deshalb ist es aus unserer Sicht ein wichtiges Signal, wenn heute hier der Landtag von NordrheinWestfalen diesem Antrag zustimmt. Ich hoffe, dass wir das beschließen, ich hoffe da auf Ihre Unterstützung. Das wäre ein positives Signal 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; denn alle Menschen in diesem Land sind vom Schutz der Menschenrechte und des Grundgesetzes erfasst.

Vor diesem Hintergrund wäre es ein wirklich gutes Zeichen, wenn wir gemeinsam sagen: Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll um das Merkmal „geschlechtliche und sexuelle Identität“ ergänzt werden.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Denn, sehr geehrte Damen und Herren, das Grundgesetz bildet nicht nur die Basis unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung, es ist ja auch der Orientierungsrahmen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer historischen Verantwortung wäre dies ein wichtiges Signal, was wir heute hier aussenden können, denn nicht nur im Nationalsozialismus sind homosexuelle Männer verfolgt, in KZs verschleppt und ermordet worden, lesbische Frauen, aber auch Transpersonen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und marginalisiert worden.

Das war nicht nur im Nationalsozialismus traurige Realität, sondern auch in den ersten Jahrzehnten in der Bundesrepublik war immer noch der § 175 Strafgesetzbuch, der Homosexualität unter Männern unter Strafe stellte und ein gesellschaftliches Klima geschaffen hat, das insgesamt LSBTI-Menschen an den Rand der Gesellschaft drängte, in Kraft.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Zum einen sollte uns das Verpflichtung sein, endlich die Rechte von LSBTI*-Menschen im Grundgesetz zu verankern und ein Zeichen auszusenden, dass uns selbstverständlich alle Formen von geschlechtlicher und sexueller Identität gleich schützenswert sind. Gleichermaßen sollten wir auch darauf hinwirken, dass dieser dunkle Teil der bundesrepublikanischen Geschichte aufgearbeitet wird.

Deswegen möchten wir zwei Punkte hoffentlich gemeinsam mit Ihnen beschließen, und zwar zum einen, dass sich NRW endlich der Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen, Brandenburg, RheinlandPfalz, Thüringen und Hamburg anschließt. Leider liegt diese Bundesratsinitiative gerade irgendwo im Bundesrat, es wäre aber jetzt eine gute Gelegenheit,

diese Initiative noch einmal zu revitalisieren und durch einen Schub aus NRW wieder nach vorne zu bringen.

Zum anderen soll sich NRW der Geschichte Nordrhein-Westfalens bei der Diskriminierung und rechtlichen Verfolgung von LSBTI*-Menschen widmen und eine wissenschaftliche Aufarbeitung auf den Weg bringen. Wir hoffen dafür auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von Regina Kopp-Herr [SPD])

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Quik das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als NRW-Koalition stehen wir für die Wertschätzung von Vielfalt. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes steht für uns die Achtung aller Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer Religion, Rasse, Staatsangehörigkeit oder sexuellen Identität im Mittelpunkt.