Ich bin gespannt, ob die CDU mit ihrem Ministerpräsidenten mitzieht und diesen Antrag unterstützt. Bekennen Sie sich hier zum Föderalismus und zur Eigenständigkeit der Länder in allen bildungspolitischen Fragen!
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nicht ohne Grund das Bildungswesen in die Länderhoheit gelegt, denn besonders der Bildungsbereich kann die regionalen und lokal unterschiedlichen Bedingungen berücksichtigen. Dies wird in Bildungsstudien immer wieder als funktional und sinnvoll erachtet.
Die Wissenschaftler Falch und Fischer bewiesen 2012, dass Länder in internationalen Bildungsvergleichen mit zunehmender Dezentralisierung besser abschneiden. Sogar in Studien der OECD, die erklärtermaßen sonst eher zentralistisch denkt, konnte dieser Zusammenhang nachgewiesen werden.
Wenn wir hier eingreifen, dann legen wir die Axt ans Grundgesetz, wie es so schön in einem „FAZ“-Artikel hieß. Diese Grundgesetzänderung hat eine Aufweichung der Bildungshoheit der Länder zur Folge. Mit dieser Grundgesetzänderung werden Subsidiarität, föderale Eigenverantwortung und kommunale
Wehren Sie den Anfängen! Bewahren wir uns die wahre Vielfalt, wie sie im Grundgesetz bereits verankert und in Deutschland noch zu beachten ist! Liefern wir uns nicht über diese Grundgesetzänderung der verordneten Scheinvielfalt der EU-Kommission aus, die letztlich nichts anderes ist, als das graue Einerlei einer linksideologischen Gleichheitsgesellschaft, in der jede strukturelle, organisatorische und gedankliche Freiheit eingehegt wird! Machen Sie Nägel mit Köpfen! Bekennen Sie sich zu diesem Land NRW! – Vielen Dank.
(Christian Dahm [SPD]: Kollege Hübner hat gestern auf der Weihnachtsfeier einen Preis für die meisten Zwischenrufe bekommen!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir hier im Landtag über eine Grundgesetzänderung.
Worüber streiten wir im Kern nicht? Wir streiten im Kern nicht über die Frage von 5 Milliarden Euro für digitale Bildung an den Schulen deutschlandweit, davon 1 Milliarde Euro in Nordrhein-Westfalen –
auch wenn das der inhaltliche Aufhänger der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ist. Man könnte auch sagen: Es ist der vermeintlich passende Vorwand, um die Gewichte im Grundgesetz zulasten der Länder dauerhaft zu verschieben.
Im Grunde erleben wir gerade eine typische Anglerszene. Die einen, die Angler, spekulieren darauf, dass der als Köder eingesetzte Wurm den anderen so gut schmeckt, dass sie schon anbeißen. Die anderen können es gar nicht abwarten, nach dem Köder zu schnappen. Wie die Geschichte weitergeht, ist
Hier im Landtag sitzen offenbar viele, die Geschmack an dem Köder hätten, wenn man sie denn nur ließe.
Im Bundestag sitzen erkennbar noch mehr, die darauf hoffen, dass das als Köder eingesetzte Geld die Landtagskollegen vor Weihnachten landauf, landab sinnlich und gierig macht.
Natürlich geht es in der Politik häufig um die Verteilung von Geld. Denn Geld ermöglicht zumeist erst die Umsetzung politischer Ziele. Das gilt für den Haushalt des Landes ebenso wie für das Gemeindefinanzierungsgesetz oder auch für Zuschussprogramme des Bundes.
Hinter dem glitzernden Vorhang von Bundesgeld für die Digitalisierung von Schulen wird die beabsichtigte Verschiebung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern nur sehr mühsam versteckt. Der Kernbereich der alleinigen Zuständigkeit der Länder für die schulische Bildung soll in eine Mitzuständigkeit des Bundes verwandelt werden.
Um es noch einmal deutlich zu sagen – auch an den Kollegen Ott gerichtet –: Es geht hier um eine absolute Kernzuständigkeit des Landes. Die Frage, wie Bildung in den Schulen stattfindet, wird sonst zukünftig im Kanzleramt und im Bundestag mitentschieden und nicht mehr von der Regierung in Düsseldorf und von diesem Parlament entschieden.
Da ist es nur zu verständlich, dass der Verlust von Entscheidungsmöglichkeiten den Ländern mit reichlich Mammon versüßt werden soll. Denn diese Pille soll ja auch jemand schlucken.
Was anderes ist denn der Entwurf des Art. 104c Grundgesetz, wie er vom Bundestag beschlossen worden ist? Es geht nämlich nicht nur um die gemeinsame Finanzierung von Bildungsinvestitionen für Schulen, sondern auch um den Zwang zur 50%igen Mitfinanzierung durch die Länder und um ein weitgehendes Kontrollrecht des Bundes bei der Mittelverwendung durch die Kommunen.
Frau Kollegin Beer darf gerne eine Kurzintervention machen oder ihre weitere Redezeit nutzen. Ich möchte gerne im Zusammenhang vortragen.
Damit wird deutlich: Es geht um das Budgetrecht des Parlamentes. Es geht um das, was wir gestern hier in diesem Haus noch alle beschworen haben, nämlich um das Königsrecht des Parlamentes. In diesem Recht wollen zwei Fraktionen dieses Hohen Hauses durch von ihnen selbst vorangetriebene Grundgesetzänderungen sich selbst und uns alle für alle Zukunft beschränken.
Die beiden Redner, die hier vorgetragen haben, Frau Beer, Herr Ott, frage ich: Wie überflüssig wollen Sie eigentlich Ihren eigenen Arbeitsplatz machen, und das kurz vor Weihnachten?
und damit Ihr eigenes Mandat beschneiden. An den Wahlkampfständen haben Sie noch versucht, den Wählerinnen und Wählern schmackhaft zu machen, dass Sie sich für schulische Bildung einsetzen – und nicht irgendeiner in Berlin.
Sie haben doch eben hier die Geschichte von den Wahlkampfständen erzählt. Dann hören Sie jetzt auch einmal zu. Sie haben erzählt: Wir sind als Land zuständig, und wir wollen etwas verändern. – Dafür sind Sie angetreten, und dafür sind wir angetreten.
Denn der Art. 106 des Grundgesetzes ermöglicht es schon lange, das Aufkommen aus den großen Gemeinschaftssteuern von Bund und Ländern neu aufzuteilen. Darauf hat gestern schon der Ministerpräsident hingewiesen. Sie haben es offensichtlich nur
(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Es hat niemand dazwischengerufen! Das stand in Ihrem Manuskript!)