Zweitens. Vonseiten der Opposition ist gerade insinuiert worden, hier sei keine kommunalfreundliche Lösung gewählt worden.
Dem möchten wir ganz ausdrücklich widersprechen – auch was die Frage der Altfallproblematik angeht. Da gibt es in den Kommunen sehr viel Sachkompetenz und vielleicht sogar über längere Zeit bestehende Kontakte sowie Kenntnisse von ganz bestimmten Personen und deren Verhaltensweisen. Das wollen wir ausdrücklich nutzen.
rade auch kleinere Kommunen, die sich eigene Kompetenzstellen gar nicht erlauben können, entlastet. Das ist wichtig. Deshalb wird es von kommunaler Seite auch ausdrücklich gewollt.
Sie müssen das Ganze auch im Gesamtkontext der vielen guten Taten sehen, die die NRW-Koalition für den kommunalen Bereich vollbringt. Sie haben gestern den kommunalfreundlichsten Haushalt in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen erlebt.
In diesem Sinne wünsche ich als letzter Redner der FDP-Landtagsfraktion allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses schöne Feiertage und ein bisschen Besinnlichkeit. Dann gewinnen wir vielleicht alle in den nächsten Tagen noch wichtige Erkenntnisse und können im neuen Jahr gemeinsam durchstarten. Ihnen persönlich alles Gute!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen enttäuscht. Leider haben die Vertreter der Koalitionsfraktionen heute die Chance nicht genutzt, mit der Aussprache hier in der dritten Lesung auf das zentrale Argument und den konkreten Vorschlag, den die kommunalen Spitzenverbände und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft für die Altfälle gemacht haben, einzugehen.
Herr Witzel und Herr Moritz, ich habe von Ihnen nichts dazu gehört, warum es nicht möglich sein soll, diesen sehr konstruktiven Vorschlag der Deutschen Steuer-Gewerkschaft aufzugreifen, der besagt, dass der Übergang der Bestandsfälle auf das Land in drei bis fünf Jahren erfolgen kann.
Ein solcher Vorschlag wäre ein wichtiges Signal in Richtung der Kommunen gewesen. Denn die kommunalen Spitzenverbände schreiben in ihrer Stellungnahme, dass sie bezüglich dieser zentralen Regelung den Entwurf sehr kritisch sehen. Warum kann man ein so wichtiges Gesetz, das richtig ist und die Kommunen entlasten wird, mit dieser guten Regelung und diesem Kompromiss dann nicht im Einvernehmen mit den Kommunen hier beschließen? Ich verstehe das nicht.
Sie haben heute wieder nicht die Chance genutzt, einmal klar zu sagen, was man dagegen haben kann, wenn selbst die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, also die Vertreterorganisation derjenigen, die das Ganze dann zu bearbeiten haben, sagt: Das ist leistbar; bis dahin haben wir die personellen Ressourcen aufgebaut, sodass eine Bestandsfallübernahme umsetzbar wäre.
Das wäre eine wichtige Geste gewesen. Man hätte das hier in großem Einvernehmen beschließen können. Leider haben Sie vor Weihnachten diese Chance nicht genutzt.
Wir werden uns enthalten, weil ich das Verfahren in diesem Gesetzgebungsverfahren äußerst kritikwürdig finde. Denn die Stellungnahmen sind erst kurz vor der HFA-Sitzung eingegangen. Wir hatten keine Gelegenheit, uns im Ausschuss qualifiziert damit zu befassen. Der Antrag auf Vertagung wurde ohne Begründung abgelehnt. Jetzt soll das hier mal schnell durchgewunken werden – ohne qualifizierte Begründung, warum man diese Vorschläge nicht aufgreifen will. Da kommt die Arroganz der Macht schon ein gutes Stück zum Ausdruck.
Ich sage noch einmal: Hier ist die ausgestreckte Hand. Wir hätten es gern mit Ihnen zusammen gemacht. Hier liegt ein Vorschlag auf dem Tisch. Sie wollen es nicht. Das nehmen wir heute zur Kenntnis.
Im parlamentarischen Miteinander wünsche ich Ihnen allen an dieser Stelle trotz aller Differenzen auch im Namen meiner Fraktion – ich habe die Ehre, die letzte Rednerin in diesem Jahr zu sein – frohe Weihnachten und eine besinnliche Zeit. Das können wir nach diesem Jahr alle gut gebrauchen, glaube ich. Wir sehen uns im neuen Jahr wieder. Alles Gute! Frohe Weihnachten! Tschüs!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der gestrigen zweiten Lesung beraten wir heute in der dritten Lesung, welche staatliche Ebene für den Rückgriff beim Unterhaltsschuldner zuständig sein soll.
schließlich inhaltlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Ich habe dem Plenum dargelegt, welche kritischen Punkte ich im Gesetzentwurf sehe, und ihm erklärt, warum wir trotz Schwächen im Entwurf unsere Zustimmung geben.
Der Standpunkt der AfD-Fraktion hat sich in den letzten 24 Stunden nicht geändert. Wir werden auch heute in der dritten Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir erachten ihn in seiner Gesamtheit für wichtig und richtig.
Ich finde es verwunderlich, dass der SPDAbgeordnete Hübner in seiner gestrigen Rede forderte, es sei das Mindeste, dass das Hohe Haus die Entscheidung nicht mit – Zitat – dem Rattenschwanz der Debatten mitlaufen lässt. Herr Hübner bezeichnete dies als unparlamentarisch. Ich kann an dem Prozess nichts Unparlamentarisches und Verwerfliches finden. Dass nicht immer alle Empfehlungen von Sachverständigen umgesetzt werden, mag je nach Sichtweise bedauerlich sein, ist aber ein legitimer Vorgang.
Als die Fraktions- und Mitarbeiterpauschale Anfang dieses Jahres in einer Hauruckaktion erhöht wurde, wurden überhaupt keine Sachverständigen gehört und befragt. Eine Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss gab es auch nicht. Wo blieb da der Aufschrei der SPD über unparlamentarisches Verhalten?
Die Thematik „Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss“ war Bestandteil von Beratungen in Ausschuss und Plenum. Herr Hübner hatte also ausreichend Zeit, sich inhaltlich auf die gestrige Lesung vorzubereiten.
Der Entwurf ist nicht perfekt. Er bietet aber eine gute Grundlage, Unterhaltsverweigerern ihr verwerfliches Verhalten zu erschweren und die Kommunen zu entlasten. Allein aus diesen zwei Gründen sollten alle Parteien hier im Landtag dem Entwurf zustimmen und sich nicht in Verfahrensdebatten verirren. – Vielen Dank.
Meine Damen, meine Herren! Ich habe auch die Ehre, für meine Fraktion der letzte Redner zu sein. Ich möchte Ihnen im Namen der Fraktion und in meinem Namen natürlich auch allen ein frohes Weihnachtsfest wünschen. Ein paar geruhsame Feiertage, einen guten Übergang und alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit, für das neue Jahr! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir uns auch in dritter Lesung noch einmal mit diesem wichtigen Gesetz befassen können. Sie wissen: Ausgangspunkt ist, dass der Unterhaltsvorschuss nach einer Einigung von Bund und Ländern zum 1. Juli 2017 reformiert wurde. Seither ist die Bezugsdauer nicht mehr auf 6 Jahre befristet. Zudem wurde die Altersgrenze von 12 Jahren auf 18 Jahre heraufgesetzt.
Meinem Verständnis nach herrschte gestern und herrscht auch noch heute allgemeiner Konsens darüber, dass diese Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, die Mitte 2017 in Kraft getreten ist, eine gute Sache ist – schon allein deshalb, weil mehr Kinder deutlich länger Anspruch auf Unterstützung haben.
Wir wissen alle, dass Alleinerziehende nach wie vor das höchste Armutsrisiko tragen. Genau hier setzt das Gesetz an, indem es Kinder von Alleinerziehenden stärkt, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Das ist ein weiterer Schritt, um Aufstieg in Nordrhein-Westfalen für jedes Kind wieder möglich zu machen. Für die Kinder ist das gut so – für die Eltern übrigens auch.
Die Ausweitung des Leistungsanspruches erfordert, den Rückgriff beim Unterhaltsschuldner effizienter und effektiver zu gestalten. Bislang sind die Kommunen sowohl für die Bewilligung als auch für die Rückforderungen beim Unterhaltsverpflichteten zuständig. Jetzt haben wir ein Gesetz erarbeitet, das wir heute diskutieren, mit dem die Übertragung der Zuständigkeit für die Geltendmachung und die Vollstreckung der übergegangenen Forderungen auf das Land erfolgt.
Ich habe gestern wahrgenommen und nehme heute weiterhin wahr, dass auch diese Überführung der Aufgabe auf das Land – genauer: das Landesamt für Finanzen – grundsätzlich breite Zustimmung findet.
Ziel ist es, Effizienz und Effektivität deutlich zu steigern. Wir wollen die Rückgriffquote erhöhen und auch und gerade im Interesse der Kinder den Druck auf die Unterhaltspflichtigen steigern, und zwar so, dass sie ihrer Zahlungspflicht möglichst freiwillig nachkommen. Denn jedes Mal, wenn man die nachgelagerten Ersatzansprüche verhindern kann, führt das dazu, dass die Kinder die Zahlungen, die ihnen zustehen, früher bekommen. Das ist wiederum gut für die Familien und für die Kinder.
Es wird Synergieeffekte geben. Die Prozesse werden einheitlich organisiert werden. Der Fokus wird allein auf der Geltendmachung und der Vollstreckung liegen.
Wichtig ist für uns übrigens Folgendes: Wir gründen für diese Aufgabe keine neue Behörde, sondern gliedern sie an das Landesamt für Finanzen an, das in dieser Hinsicht bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.
Auch für die Kommunen hat das Verfahren Vorteile, nämlich weniger Personal und weniger Sachaufwand ab dem 1. Juli 2019. Das Land wird sämtliche Neufälle ab diesem Zeitpunkt bearbeiten. Sie wissen ja, dass die Bezugsdauer für die Leistung 2017 erheblich ausgeweitet wurde, sodass die Neufälle jeweils einen viel größeren Leistungszeitraum umfassen als die Altfälle, die einstweilen bei den Kommunen verbleiben.
Künftig werden die Kommunen bei den Neufällen nur über die Bewilligung entscheiden und dann die von ihnen erhobenen Daten an das Landesamt für Finanzen weiterleiten. Das stärkt übrigens auch die kommunale Selbstverwaltung.