Sie können ja auch die Plenarprotokolle lesen, da bin ich mir auch sicher, dass Sie das auch tun werden.
Ich möchte da noch einmal sagen: Die geforderten Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden laufen doch. Ich halte es auch für sinnvoll, abzuwarten, was der Vermittlungsausschuss am 30. Januar entscheiden wird. Ich glaube, die paar Tage können wir auch noch geduldig sein, um dann eben auch zusammen zu einer guten Lösung zu kommen.
Wir setzen weiterhin auf Gründlichkeit statt auf Schnelligkeit. Natürlich stimmen wir auch der Ausschussüberweisung zu, und ich freue mich auf die weitere Debatte – dann hoffentlich auch mit ein paar neuen Impulsen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die rechtlichen Grundlagen für staatliches Handeln ändern sich fortwährend, weil sie neuen Entwicklungen in der Lebenswirklichkeit Rechnung tragen müssen. Manchmal sind dann grundlegende Änderungen in staatlichen Verfahrensweisen notwendig, manchmal
Letzteres ist auch nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung der Fall: Grundlegende Änderungen in der Verfahrensweise zur Sicherung sensibler Schuldaten sind nicht nötig. Warum? – Sensible Schuldaten unterlagen schon immer einer besonderen Sorgfalt und einer besonderen Absicherung.
Aber weil die Vertreter der SPD und der Grünen ihr schulpolitisches Pulver verschossen haben – wir haben vorhin von der Ewigkeitskommission gehört –, stürzen sie sich nun auf das aktuelle Thema, die DSGVO und die Digitalisierung, um dem geneigten Wahlbürger die Botschaft zu vermitteln, wie eifrig man um deren Wohl besorgt ist.
Bereits Mitte des letzten Jahres haben wir uns mit einem Antrag der SPD zum Konzept zur digitalen Ausstattung beschäftigt und dazu auch eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Damit aber nicht genug: Nun haben Sie, Frau Beer, den Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst um ein Rechtsgutachten ersucht und um Klärung einiger Rechtsfragen gebeten.
Den Aktionismus der SPD hat Frau Beer also immerhin mit Inhalt angereichert. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die SPD mittlerweile eben doch nur der Juniorpartner der Grünen ist.
Und doch berücksichtigt der Antrag nicht die Schulwirklichkeit und die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Obendrein vermengen Sie auch noch die Auswirkungen der DSGVO mit den Anforderungen von Unterricht mit digitalen Instrumenten. Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
Ich hatte schon in meiner Rede zum SPD-Antrag darauf hingewiesen, dass es bereits seit Langem Datenschutzbeauftragte an den Schulen gibt. In den Schulen ist auch bereits das Verwaltungsnetz vom pädagogischen Netz getrennt, und in den Kommunen, in denen die städtische IT-Abteilung die Betreuung der Netzwerke übernommen hat, wird Datensicherheit auf höchstem Niveau betrieben.
Es bleibt die Problematik der personenbezogenen Datenverarbeitung auf privaten Rechnern im häuslichen Arbeitszimmer. Auch bisher mussten die Lehrkräfte strenge Sicherheitsbestimmungen einhalten und hatten ihre Rechner zu schützen. Dies würde sich doch auch nicht ändern, wenn sie einen Rechner erhielten, der ihnen vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt würde. Die Problematik bliebe doch dieselbe.
Sicherheit in höherem Maße wäre nur gewährleistet, wenn sie ausschließlich an Rechnern arbeiteten, die in der Schule am Verwaltungsnetzwerk angeschlossen wären. Das ist in einigen Schulen möglich, die sehr gut ausgestattet sind; in anderen Schulen müssen noch Möglichkeiten geschaffen werden.
Eine weitere Möglichkeit, um die Sicherheit zu optimieren – aber das kennen Sie alle, und das weiß auch jeder Lehrer –: Man kann auch offline arbeiten. Beim Herunterladen der Abiturthemen hat man offline gearbeitet und offline entschlüsselt, nachdem die Daten heruntergeladen und kopiert wurden. In diesen Fällen geht auch das – man muss nicht immer online sein. Das hat nichts mit Weltfremdheit zu tun, sondern möglicherweise etwas mit Sicherheit zu tun.
Der Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden hat gezeigt, dass die Betreuung der Schulen einer Gemeinde durch die IT-Abteilungen der Städte der sicherste Weg ist, um die Schulen und die Lehrkräfte entscheidend zu entlasten und die Sicherheit zu erhöhen. Die Plattform LOGINEO entschärft das Problem, was übrigens auch im Gutachten erwähnt wird.
Was Sie, Frau Beer, in Ihrem Antrag aber gar nicht erwähnen, ist beispielsweise die Regelung des Sachverhalts in anderen Bundesländern. Sie haben doch vom Gutachterdienst die Auskunft über die Regelung zur Bereitstellung digitaler Arbeitsgeräte für Lehrkräfte in anderen Bundesländern angefordert.
„Durch die EU-DSGVO hat sich in Bezug auf die Nutzung privater Geräte durch Lehrkräfte im Landesdienst keine prinzipielle Änderung ergeben, so dass z. B. diese Geräte weiterhin genutzt werden können. Das Land ist aufgrund der EUDSGVO nicht zur Bereitstellung digitaler datenschutznormierter Geräte verpflichtet.“
Vielleicht nehmen Sie sich doch einfach mal an Ihrem berühmten Landesvater ein Beispiel und tun das, was dort für sinnvoll erachtet wird, auch hier im Land NRW. Manchmal hatte er ja auch ganz ordentliche Ideen.
Damit komme ich zum Schluss. – Die Regierung in Brandenburg äußert sich wie folgt: „Gegenwärtig ist nicht beabsichtigt, Lehrkräften digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen.“
Das gilt meines Erachtens auch für NRW. Das Land muss dafür sorgen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Schulen so auszustatten, dass dort die Digitalisierung und der Unterricht vernünftig vonstattengehen und die Datensicherheit gewährleistet ist.
Ich denke nicht, dass wir dafür die Anträge von SPD und Grünen brauchen. Aber natürlich freue ich mich schon auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Beer, ja, die Handschrift eint uns. Zu diesem Thema hatten wir auch vor einiger Zeit eine Expertenanhörung hier im Landtag.
Was uns allerdings nicht eint, ist die Tatsache, dass Sie Wissen dann einfordern, wenn Sie es brauchen. Es ist wohl richtig und wichtig, dass man nicht alles coram publico diskutiert,
sondern sich erst einmal in Ruhe mit den Beteiligten an einen Tisch setzt, um das vorzubereiten, was man dann nachher, wenn es spruchreif ist, der Öffentlichkeit vorstellt. So habe ich in der Vergangenheit gehandelt und so werde ich auch in Zukunft handeln.
Die Landesregierung folgt generell einem Verständnis der gemeinsamen Bildungsverantwortung von Bund, Land und Kommunen, um eine erfolgreiche und zukunftsgerichtete Gestaltung der Digitalisierung an unseren Schulen zu ermöglichen.
In diesem Geiste führen wir die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Verständigung über die zukünftige IT-Ausstattung an unseren Schulen. Verschiedene Einschätzungen des von Ihnen – der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – beauftragten Gutachtens bilden letztlich auch die Grundlage für diese Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, die wir bereits seit dem vergangenen Herbst führen.
Die Landesregierung teilt dabei allerdings die Bewertung des Gutachtens nicht, dass im Jahr 2005 mit § 79 Schulgesetz nach Art. 78 Landesverfassung –
Zurück zu Ihrem Antrag bzw. zu unseren gemeinsamen Anstrengungen: Warum sind diese Anstrengungen, warum sind die Anstrengungen des Landes so wichtig? – Sie sind wichtig, weil wir die Schule in der digitalisierten Welt neu denken müssen. Das beginnt beim Schulbuch und führt bis zum Schulbau, vom Lehrplan bis zum Stundenplan, vom Vormittag bis zum Ganztag.
Dazu gehört selbstverständlich auch der Arbeitsplatz unserer Lehrerinnen und Lehrer, der sich im Zeitalter der Digitalisierung rapide ändert. Deshalb haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten sehr intensiv daran gearbeitet, LOGINEO als ein professionelles Arbeitswerkzeug für unsere Lehrkräfte zur zeitgemäßen Kommunikation und auch Kooperation in Nordrhein-Westfalen funktionsfähig und sicher einzuführen.
Mein Hauptanliegen ist es, die Möglichkeiten der digitalen Welt gezielt zur Qualitätsentwicklung in der schulischen Bildung zu nutzen. Wir wollen also durch die digitalen Medien neue Lernprozesse unserer Kinder und Jugendlichen, unserer Schülerinnen und Schüler unterstützen sowie – das ist schon angesprochen worden – den digitalen Wandel für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit nutzen.
Für diese wichtigen Ziele bedarf es gemeinsamer Anstrengungen. Dazu zählen nicht nur die vom Land und von vielen Schulträgern bereits ergriffenen Maßnahmen, sondern auch ein nach vorne gerichtetes, gemeinsames Voranschreiten von Land und kommunalen Spitzenverbänden.
Dazu gehört natürlich auch der DigitalPakt Schule. Diese ca. eine Milliarde Euro des Bundes für Investitionen in die Sachausstattung eröffnet in den kommenden fünf Jahren zusätzliche Freiräume, die Schule in der digitalen Welt neu zu denken. Deshalb ist es so wichtig, dass der DigitalPakt Schule zeitnah kommt.
Um die Chancen der Digitalisierung wirklich umfassend nutzen zu können, müssen die unterschiedlichen Programme ineinandergreifen. Deshalb ist es nicht zielführend, Einzelaspekte losgelöst vom Ganzen zu betrachten.
Dieser Gedanke des Ganzen liegt auch unserer Digitalstrategie zugrunde. In diesem Sinne führen wir die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir tun dies in Ruhe, sach- und ergebnisorientiert. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von Bündnis 90/Die Grünen. Frau Beer hat dazu nun Gelegenheit. Bitte schön.