Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Pinkwart und ich haben heute etwas gemeinsam: Wir reden beide zu einem Thema, das eigentlich nicht unseres ist.
Ich bin neu in dem Ausschuss und bin dort sehr gerne. Eines habe ich in den wenigen Sitzungen, an denen ich bislang teilgenommen habe, gelernt und mitgenommen, und zwar dass das KiBiz aus dem Jahr 2008 nach zwei Reformen und nach drei Rettungspakten am Ende seiner Reformierbarkeit angelangt ist.
Um es anders zu formulieren: Das KiBiz ist krachend gescheitert. Ich denke, das kann man hier so nüchtern und fraktionsübergreifend festhalten.
Wir Grüne haben das erste Überbrückungsrettungspaket mitgetragen, eben weil es bei diesem Thema nicht um politische Sandkastenspiele gehen darf, sondern weil eine verlässliche und auskömmlich finanzierte Kitalandschaft in Nordrhein-Westfalen wichtig ist. Die Kitas in NRW brauchen nicht immer wieder neue Rettungspakete, sondern sie brauchen ein solides Gesetz, das lange hält und das nicht permanent wiederbelebt werden muss.
Wir hoffen, dass wir bald auch den Gesetzentwurf diskutieren können. Wir sind darauf sehr gespannt; denn bisher müssen wir feststellen, dass Sie an den Grundstrukturen des alten Gesetzes festhalten. Das ist eine Grundstruktur, unter der die Trägerlandschaft seit dem Jahr 2008 leidet, Das wissen wir alle. Die Debatte zum neuen Gesetz werden wir hoffentlich bald führen.
Aber bei einem Punkt sollte man dann doch, finde ich, ehrlich sein, und zwar dabei, dass es sich hierbei nur um ein Überbrückungsgesetz handelt, also um ein weiteres Gesetz, das Zeit verschaffen soll. Die Landesregierung erkauft sich damit Zeit, um dann endlich die Novellierung des KiBiz auf die Beine zu stellen.
Eines ist das Gesetz aber nicht. Das hat der Kollege Maelzer gerade auch schon angesprochen. Es ist kein Gesetz, das die Kitaqualität weiterentwickelt. Die Mittel, die durch das Gute-KiTa-Gesetz vom Bund kommen, sind nicht dazu da, Finanzierungslücken hier in Nordrhein-Westfalen zu stopfen. Vielmehr ist dieses Gesetz auf Bundesebene beschlossen worden, um die Qualität in den Kitas weiterzuentwickeln und für bessere Qualität zu sorgen.
Da hilft es auch nicht, liebe Landesregierung und liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, dass man das Wort „qualitativ“ in die Überschrift schreibt. Man sollte nicht glauben – denn das reicht nicht –, man brauche nur oben Geld in das System zu stecken; dann komme unten schon Qualität heraus.
Unsere Nachfragen zum Haushalt haben noch einmal deutlich gemacht – das musste das Ministerium ja auf unsere Nachfragen einräumen –, dass die sogenannte KiBiz-Lücke weiterhin vorhanden ist und dieses Überbrückungsfinanzierungsgesetz sie nicht wird schließen können. Unter dem Strich kann man also sagen, dass wir hier weiterhin von einer Unterfinanzierung sprechen.
Auch die Anhörung, die es im Ausschuss zu dem Gesetzentwurf gegeben hat, hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Situation in puncto Qualitätsverbesserung wirklich ernüchternd ist. Es gibt weder mehr Personalstunden in den Kitas, noch ist die Freistellung der Leitungen durchgehend gesichert.
Das heißt: Mit diesem Überbrückungsgesetz wird der Status quo zwar hergestellt und gesichert. Aber es ist eben auch nicht mehr.
Es verschafft der Landesregierung eine Verschnaufpause. Sie sei Ihnen zugestanden. Diese erkaufte Zeit, die im Übrigen nicht gerade sehr lang ist, müssen Sie aber nutzen, um das System endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Wir sind gespannt. Aus unserer Sicht reichen die vorgelegten Eckpunkte dafür noch nicht aus. Wir werden sehen, wie der Gesetzentwurf dann aussieht, und ihn hier ausführlich diskutieren. Wir freuen uns darauf.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Dworeck-Danielowski.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Prinzip wurde schon fast alles zu diesem Gesetzentwurf gesagt. Sein Inhalt ist recht überschaubar. Der Gesetzentwurf regelt in der Hauptsache und im Wesentlichen, dass die geltenden Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes um ein Jahr verlängert werden. Ergänzend treten zu dieser Regelung hinzu: zusätzliche Pauschalen unter Beteiligung der Kommunen, die Erhöhung der sogenannten Kindpauschale um 3 % und kleinere Regelungen für die plusKITAS und zur Sprachförderung.
Diese Regelung soll der Landesregierung die Zeit zu einer grundsätzlichen Reform des Kinderbildungsgesetzes geben, die – da sind wir uns alle einig – auch dringend erforderlich ist.
Es sind also nicht diese überschaubaren Regelungen des Gesetzentwurfs, die in meinen Augen eine umfassende Würdigung verdienen würden.
Viel bemerkenswerter ist – das haben wir ja gerade auch schon wieder erlebt – das eher unwürdige Hin und Her der alten und der neuen Regierung, die sich bei jeder, wirklich jeder Gelegenheit gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben.
Als Unbeteiligter an der alten und an der neuen Regierung ist man da schon fast versucht, sich eine Tüte Popcorn zu schnappen und entspannt in den Stuhl zurückzulehnen. Aber auch aus dieser Perspektive am Spielfeldrand bleibt uns nichts anderes übrig, als den Ex-Regierungsfraktionen zu sagen: Wer Zeit hatte, mit einer schon damals dringlichen Reform volle sieben Jahre abzuwarten, sollte zumindest jetzt die Geduld aufbringen, bis es etwas Substanzielles zu der heiß ersehnten Reform zu debattieren gibt.
Das ist hier und heute nicht der Fall. Mit Blick auf die Regelungen deshalb nur zwei Anmerkungen von uns:
Erstens. Wir werden die grundsätzliche Reform der kommenden Jahre danach beurteilen, ob das Elternrecht so weit wie möglich gestärkt und gewahrt wird, ob den Eltern mehr Raum gegeben wird, die Erzie
hung ihrer Kinder selbst zu bestimmen, ob den Familien mehr Wahlfreiheit und mehr Flexibilität geschenkt werden und ob Qualität vor Quantität geht.
Zweitens. Wenn die Qualität nicht gewährleistet werden kann – zum Beispiel aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels –, sollte die Landesregierung auch den Mut haben, neue und andere Wege zu gehen.
Wir glauben zwar nicht, dass das alles passieren wird. Unabhängig davon halten wir es aber für sinnvoll, dass man mit dieser Übergangslösung etwas Zeit gewinnt. Immerhin gibt es mit diesem Gesetzentwurf ja auch schon zusätzliche leichte Verbesserungen. Daher werden wir ihm auch zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dworeck-Danielowski. – Für die Landesregierung hat nun in Vertretung für Herrn Minister Dr. Stamp Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es tatsächlich, wie Frau Schäffer schon sagte, mit ihr gemein, dass wir neu in dieser Aufgabe sind. Sie haben das Vergnügen, es länger machen zu dürfen als ich. Ich darf heute nur Joachim Stamp vertreten. Das mache ich aber sehr gerne. Denn ich weiß: Investitionen in die Kleinsten haben die größte Wirkung für jedes einzelne Kind und für unser Land.
Als Vater von zwei Kindern weiß ich, dass gerade die Kindergartenzeit eine der entscheidenden Prägungen für unsere Kinder ist und dass wir gar nicht früh genug beginnen können. Da geht es darum, alle Einrichtungen mitzunehmen. Auch das kann ich aus meinem privaten Hintergrund heraus sagen.
Deswegen hat sich Joachim Stamp mit seinem Ministerium in den Gesprächen, die jetzt zur großen Reform geführt worden sind, natürlich – anders, als Herr Maelzer es vorhin eingeworfen hat – auch mit den Kirchen getroffen, und zwar allein dreimal.
Er hat sich auch allein dreimal mit den freien Trägern getroffen. Viele Gespräche mehr sind durch die Fachabteilungen des Hauses geführt worden. Ich will das noch einmal für die Landesregierung und für Joachim Stamp klarstellen. Wir reden mit allen, wenn es darum geht, für die Kleinsten in unserem Land bessere Bedingungen zu schaffen.
Mit dem Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz sichern wir bis zur KiBiz-Reform ab dem Jahr 2020/2021 die Qualität in den Kindertageseinrichtungen. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um die frühkindliche Bildung in unserem Land zu verbessern.
Seit dem Regierungswechsel haben wir hierzu bereits viel erreicht. Mit der Soforthilfe durch das KitaTräger-Rettungsprogramm in Höhe von einer halben Milliarde Euro hat die Landesregierung die drohenden Schließungen bei den Einrichtungen abwenden und weiteren Personalkürzungen und Qualitätseinbußen entgegenwirken können.
Mit der Übergangsfinanzierung für das Kitajahr 2019/2020 mit einem Gesamtvolumen von 450 Millionen Euro für die Träger gewährleisten wir einen nahtlosen Anschluss an das Kita-Träger-Rettungsprogramm. Dieser Zwischenschritt ist wichtig, um die bereits erfolgten Stabilisierungsmaßnahmen nicht zu gefährden.
Das vorliegende Gesetz ist ein deutliches Signal an die Träger, Einrichtungen und Familien in NordrheinWestfalen, dass diese Landesregierung Wort hält und dass wir die dringend notwendige Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung auch tatsächlich umsetzen.
Die Qualität der frühen Bildung in den Kitas darf nicht durch mangelnde finanzielle Stabilität gefährdet werden. Dies war auch einhelliger Tenor der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Unsere bisherigen Rettungsmaßnahmen waren erfolgreich. Die Sachverständigen in der Anhörung berichteten von einer Entspannung vor Ort, was die grundständige Finanzierung des Personals und der Einrichtungen angeht. Genau das war unser Ziel.
Diese neu gewonnene Sicherheit muss auch in Zukunft Bestand haben. Mit diesem Gesetz geben wir erneut einen Zuschlag zu den Kindpauschalen. Darüber hinaus werden die Kindpauschalen für ein weiteres Kitajahr von 1,5 % auf 3 % erhöht. So sichern wir gemeinsam mit den Kommunen, die sich an der Finanzierung dieses notwendigen Zwischenschritts beteiligen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung.
Wir wollen der Kindertagesbetreuung unserem Land eine gute finanzielle Grundlage und ein dauerhaft tragfähiges Fundament geben. Wir bringen das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und allen Trägern der Kindertageseinrichtungen auf den Weg, und zwar mit der angemessenen Sorgfalt,