Nehmen wir mal einen Tausender-Maststall oder die Region, aus der ich komme, den Kreis Steinfurt mit 1 Million Mastschweinen. Im Ergebnis ist es so, dass 20 % durch die Kamine rausgeblasen werden, wenn man keine Filteranlage hat – wir sind uns einig, dass das nicht State of the Art ist. Das heißt: Von diesen 1 Million Schweinen …
… scheißen 200.000 Schweine einfach mal so in die Luft. Das kommt dann wieder runter und wird in die Düngeplanung nicht mit eingerechnet. Das muss sich meiner Meinung nach ändern.
Diese Dinge wären bei der Entwicklung der Düngeverordnung auch mal anzusprechen und zu thematisieren; das müssen wir endlich angehen. Wir müssen auch den Sachverständigen Herrn Professor Olfs, den die CDU-Fraktion damals zur Anhörung benannt hat, ernst nehmen.
und dann kämen wir bei der Düngeverordnung endlich zu einem guten Ergebnis. Ich bitte deshalb darum, dass wir diesen Antrag gemeinsam unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gibt es ein „Zu früh“ bei der Diskussion um die zu hohen Nitratwerte im Grundwasser? – Eigentlich nicht.
Der aktuelle Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer NRW zeigt für ein Drittel der Messstellen ein Überschreiten des Nitratgrenzwerts von 50 mg pro Liter. Das ist gut 25 Jahre nach Inkrafttreten der Nitratrichtlinie und nach gut 20 Jahren Düngeverordnung nicht zufriedenstellend.
Bei allen Verbesserungen in der Nährstoffeffizienz – die mineralische Stickstoffdüngung von über 100 kg Stickstoff je Hektar ist zu hoch. Die regionale Verteilung der Wirtschaftsdünger weist bei Einhaltung des zulässigen Endsaldos NRW-weit mit 10 kg bis 100 kg eine zu breite Spanne auf.
Unabhängig davon, ob die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 oder zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein müssen, besteht unbestritten Handlungsbedarf. Es wird aber auch gehandelt. Zunehmend kommt Technik zur verlustarmen Gülleausbringung zum Einsatz. Intensive Beratung, gerade in den Wasserschutzgebieten, zeigt durchaus Erfolge – nicht nur im einzelbetrieblichen Düngemanagement.
Nicht zuletzt haben wir als NRW-Koalition für den diesjährigen Haushalt 500.000 Euro für die Anschaffung von Durchflussmessgeräten an Güllefässern und von Stickstoffsensoren zur Unterstützung der Düngeberatung beschlossen. Wir haben jüngst die Landesregierung aufgefordert, unerlaubte Gülleimporte nach NRW zu stoppen und für Transparenz bei der Verbringung zu sorgen.
Und doch gibt es ein „zu früh“. Wir haben bei der Novelle der Düngeverordnung auf die Maßnahmen gesetzt, die auch die Experten in der Anhörung als zielführend bezeichnet haben.
Nach nur einem Jahr Praxiserfahrung mit der geänderten Düngeverordnung steht nun eine neuerliche Reform ins Haus. Der EU-Kommission ist der Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar zu hoch. Insbesondere für die zu stark belasteten Grundwasserkörper werde demnach zu wenig gemacht.
Es kommt eine Novellierung, ohne überhaupt den Effekt der letzten Novelle zu eruieren. Das verstärkt nicht das Vertrauen in Institutionen. Vielmehr führt es zu Frustration, Ärger und Wut sowie einem Gefühl der Herabsetzung seitens der Betroffenen, wie ich vor Ort erfahren durfte.
Muss man die Diskussion um ein Vertragsverletzungsverfahren so unsensibel führen? War wirklich kein Warten auf den Nitratbericht 2020 möglich?
Es gibt auch aus anderer Perspektive ein Zu-früh. Mit dem Verbot der Herbstdüngung, dem verpflichtenden Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, der pauschalen Absenkung des errechneten Düngebedarfs der Kulturen und der schlagbezogenen Aufzeichnungspflicht stehen erhebliche Veränderungen im Raum als Ankündigung. Es sind der Referentenentwurf für Ende dieses Monats, die Länder- und Verbändeanhörung für Ende Mai und die Ressortabstimmung für Juni 2019 vorgesehen. Entsprechend sind noch viele Fragen offen.
Wie werden die per Rechtsverordnung auszuweisenden Gebiete oder Teilgebiete konkret abgegrenzt? Haben die Befreiungen vom Nährstoffvergleich Bestand für Betriebe unterhalb einer bestimmten Größenschwelle oder mit einer bestimmten Anbauplanung, zum Beispiel ohne Sonderkulturen, wie dies in der Stoffstrombilanzverordnung festgelegt ist? Ziehen wir den nächsten Schritt dort vor? Gibt es bei der Düngerreduzierung gegenüber dem ermittelten Bedarf von 20 % eine Ertragsspirale nach unten? Soll es die Möglichkeit des Baus von Gülletöpfen auch in Ackerbauregionen geben? Gibt es Ausnahmen bei den Agrarumweltprogrammen?
Für die Diskussion über den vorliegenden Antrag und über das gesamte Thema wäre es sinnvoll, darüber mehr Klarheit zu haben.
Der Antrag fordert die Einbeziehung bislang nicht berücksichtigter Faktoren. Sind sie nicht deshalb außen vor, weil sie sich nicht so leicht operationalisieren lassen, zum Beispiel die Bodengüte? Modelle wie DENUZ-WEKU-MEPhos versuchen unter anderem, den Einfluss von Managementmaßnahmen auf die kleinräumige Stickstoff- und Phosphorverlagerung im Boden zu messen.
Ich bin zuversichtlich, dass Precision Farming bald den Dünge- und Pflanzenbehandlungsbedarf nicht nur parzellenscharf, sondern einzelpflanzengenau darstellen wird. Allerdings ist das zurzeit noch Zukunftsmusik. Wir müssen aber darauf achten, dass auf dem Weg dorthin nicht die Betriebe verloren gehen, die Sie zu erhalten vorgeben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Düngeverordnung“ beschäftigt mich schon, seit ich im Parlament bin.
Herr Nolten, ich habe von Ihnen viele Fragen gehört. Sie machen auch viele Szenarien auf, was in Zukunft kommen wird. Ich kann Ihnen nur sagen: Seit wir diese Diskussion führen und seit es diese Düngeverordnung gibt, habe ich erlebt, dass sich vor allem die Berufsstände der Landwirte vehement dafür eingesetzt haben, dass das, was wirklich notwendig ist, immer wieder verwässert wurde.
Ich weise darauf hin, dass sich auch die SPD auf der Bundesebene nicht sicher war, dass wir mit dem Kompromiss, den wir da auf den Weg gebracht haben, die Ziele, die die EU uns gegeben hat, erfüllen werden. Genau so ist es jetzt auch gekommen. Bei einem Drittel der Messstellen sind die Werte immer noch deutlich zu hoch. Da sind wir im roten Bereich.
Wir haben immer gesagt: Hier muss die Landesebene nicht nur das Nötigste machen, wie Sie das beschrieben haben. Sie sollte nicht nur 3 von 14 Maßnahmen, die Sie aus der Liste genommen haben, für die belasteten roten Gebiete umsetzen. In dieser Hinsicht hätte die Landesregierung früher handeln müssen.
Jetzt haben wir das Problem. Dazu muss sich nicht nur das Land, sondern auch der Bund verhalten. Denn es ist absehbar, dass die neue Verordnung, die das Kabinett kürzlich verabschiedet hat, gewiss nicht ausreicht, um die Vorgaben des Bundes und der EU zu erfüllen.
Deswegen würde mich schon interessieren, Frau Ministerin, wie Ihre Antwort zu den Maßnahmen lautet, die Herr Nolten soeben genannt hat, wonach in den roten Gebieten deutlich niedrigere Werte der Düngebedarfsermittlung angesetzt werden sollen; in den Sandstandorten sollen sie um 20 % geringer sein.
Was ist mit dem Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, und was ist mit dem Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps? Das sind ganz konkrete Maßnahmen. Es wird wieder mindestens ein Jahr vergehen, bis diese und andere neue Vorgaben auf der Landesebene ankommen.
Die Leidtragenden sind die Landwirte. Es ist jetzt schon ein riesiger Bürokratieaufwand, weil jeder einzelne Akteur beteiligt ist. Dazu kommt die Unwissen
heit, wie das eigentlich zukünftig erfolgen soll. Vor allem gibt es bei den Landwirten auch keine Zukunftsperspektive, wie es in Zukunft weitergehen soll.
Die Landesregierung hat in der Vergangenheit also nicht entschlossen genug gehandelt. Wir haben damals dem Koalitionsvertrag entnommen, dass es bei der Düngeverordnung keine Verschärfung über die Länderöffnungsklauseln geben wird, sondern nur diese drei Dinge kommen sollen.
Die bisherigen Regelungen haben nicht nur die EUNitratrichtlinie verletzt, sondern auch die Reinheit unseres wichtigsten Lebensmittels, des Trinkwassers. Das Trinkwasser ist massiv gefährdet.
Sollten wir wie bisher mit der Überdüngung weitermachen, schlagen sich die Folgen vor allem in der Umwelt und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nieder; denn die Wasserpreise werden steigen, weil die Reinigung immer aufwendiger wird.
Für die Wasserversorger wird es immer schwieriger und immer teurer, die geforderten Grenzwerte für das Trinkwasser einzuhalten. Kommt es nicht bald zu einer Reduzierung der Nitrateinträge, müssen die betroffenen Wasserversorger noch mehr kostentreibende Aufbereitungsmethoden ergreifen, um das Rohwasser von Nitrat zu reinigen.
Im Ergebnis geschieht das auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass demnächst bei einem Dreipersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus eine Verteuerung um immerhin 19 bis 29 % eintreten wird.
Ich kann nur sagen: CDU und FDP betreiben hier reine Klientelpolitik sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene. Sie schieben die Kosten dafür nicht den Verursachern, sondern der gesamten Gesellschaft zu. Das ist verwerflich. Das ist kurzsichtig. Das muss schnellstens aufhören.
Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Ich persönlich gebe auch die Hoffnung nicht auf, dass wir eine einfache, eine verpflichtende Hoftorbilanz bekommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Watermann-Krass. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Terhaag das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Düngeverordnung trat im Juni 2017 in Kraft. Diese durch den Bund erlassene Verordnung wurde nicht
von heute auf morgen erlassen, sondern ist das Produkt von langwierigen und schwierigen Abwägungen mit sehr vielen Beteiligten.
Ziel der Verordnung ist eine Verbesserung bei der Wirksamkeit der Düngung bei gleichzeitiger Verringerung von Belastungen für die Umwelt und nachhaltigem ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen.
Die Umsetzung der Düngeverordnung und der grundlegenden Neuerungen aus dem Jahr 2017 ist für die Beteiligten und hier natürlich insbesondere für die Landwirtschaft mit großen Anstrengungen und auch mit Änderungen des landwirtschaftlichen Alltags verbunden.