Um einen festen Zinssatz zu bekommen, brauchen wir 30 Jahre. Deswegen kommen wir zu dem Vorschlag, das Ganze abzusichern.
Unser Vorschlag lautet, das Zinsrisiko bei 1 % vollständig abzusichern, das Ganze mit der Bonität des Bundes zu verbinden – da werden wir wahrscheinlich unter 1 % liegen – und gleichzeitig die Kosten der Abzinsung, der Abfinanzierung des Fonds zwischen Bund, Land und Kommunen zu je einem Drittel aufzuteilen.
Ich gebe zu, Frau Ministerin, das ist nicht ganz eine Drittelung. Wir haben in unserem Antrag ausgeführt, warum nicht. Beim Stärkungspakt haben wir schon 350 Millionen Euro ausgegeben. Wir schlagen vor, rund 390 Millionen Euro aufzuwenden. Das halten wir für die Landeskasse noch für vertretbar. Dann würde jede Stadt und jede Gemeinde, die Kassenkredite hat – und das sind nicht nur die Stärkungspaktkommunen –, genau das weiterzahlen, was sie im Moment an Zinslast trägt, keinen Cent mehr, keinen Cent weniger. Der Deal ist, dass sie keine weiteren Kassenkredite über das normale Maß hinaus mehr aufnehmen dürfen. Das muss natürlich gesetzlich abgesichert und von der Haushaltsaufsicht sehr klar nachgehalten werden.
Nach Ablauf der 30 Jahre würden diese Städte und Gemeinden wieder Eigenkapital in beachtlicher Größenordnung aufgebaut haben. Die Kassenkredite werden abgezahlt. Das Land als Aufseherin hätte ein ganz wichtiges Problem vom Hals.
Liebe Frau Ministerin, wenn es in Berlin noch gelingt, eine Gemeinschaftsaufgabe daraus zu machen, wie es die Kämmerer vorschlagen, dann werden wir uns selbstverständlich nicht verschließen. Da sind allerdings CDU und SPD in der Kommission am Zuge. Es gibt eine entsprechende Arbeitsgruppe; deswegen jetzt der Zeitplan. Im Mai dieses Jahres soll der Abschlussbericht vorliegen. Nordrhein-Westfalen muss sich jetzt klar bekennen: Wollen wir handeln? Wollen wir über die Absicherung des Zinsrisikos hinaus etwas tun? Wollen wir die Kassenkredite substanziell abarbeiten?
Frau Ministerin, kurz vor Weihnachten kam die Mitteilung aus Ihrem Hause, dass Sie – anders als im Koalitionsvertrag bisher vereinbart – nicht nur eine Zinshilfe geben, sondern das Problem „Tilgung der Altschulen“ konkret angehen wollen. Das hat mich sehr gefreut.
Ich kann nur sagen: Wir strecken die Hand aus. Wir haben als Signal vernommen, dass sich die Landesregierung darum kümmern will. Ich hoffe, dass sich die Rednerinnen und Redner jetzt in der Sache auf unseren Vorschlag beziehen. Dann werden wir eine spannende Debatte führen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Mostofizadeh! Mit dem Antrag feiern Sie natürlich an erster Stelle den Stärkungspakt ab. Das ist nicht schlecht, nur damit wir uns da nicht falsch verstehen. Natürlich ist es gut, wenn die Stärkungspaktkommunen ihre laufenden Haushalte in den Griff bekommen.
Sie blenden bei der Feier aber leider aus, dass sich im gleichen Zeitraum der Schuldenstand bei den Kommunen dramatisch erhöht hat. Zwischen den Jahren 2007 und 2017 sind in den Kernhaushalten der Kommunen die Schulden von 37,2 Milliarden Euro auf 49 Milliarden Euro angestiegen, bei den Kassenkrediten sogar von 13,7 Milliarden Euro auf 23,9 Milliarden Euro.
Dazu gab es im Dezember – Sie haben es erwähnt – schon einen Sachstandsbericht aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Ihr Neustart-Antrag fällt damit ganz klar in die Kategorie „Dieses Antrags hätte es nicht bedurft“. Der Antrag ist unausgegoren, und er kommt zum falschen Zeitpunkt.
In unserem Koalitionsvertrag steht dazu, dass wir den Stärkungspakt zu einer kommunalen Kredithilfe weiterentwickeln werden. Zu unserem Wort stehen wir natürlich.
Sie hauen stattdessen in Ihrem Antrag einfach ein ganzes Sammelsurium an Vorschlägen heraus in der Hoffnung, dass vielleicht ein guter Vorschlag dabei ist.
Wer das Problem wirklich nachhaltig lösen will, sollte sich vorher vielleicht die Zeit nehmen, einmal genauer nach den Ursachen für die kommunalen Schulden zu forschen.
Dafür gibt es sicherlich eine bundespolitische Verantwortung im Bereich der Soziallasten, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft. Und da gibt es auch – das werden Sie jetzt nicht so gern hören – eine große rot-grüne Schuld.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich gestehe, Sie haben mich ein bisschen irritiert. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass Sie schon Maßnahmen eingeleitet hätten und schon aktiv geworden sind, um die Liquiditätskredite zu verringern. Können Sie uns hier im Plenum noch einmal darlegen, welche Maßnahmen das sind?
Das können Sie ganz einfach im Sachstandsbericht nachlesen. Da finden Sie den aktuellen Stand. Das, was wir uns zu diesem Zeitpunkt schon überlegt haben …
(Zuruf von der FDP: Sie müssen auch umblät- tern! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie kennen ihn doch gar nicht! – Zuruf von der FDP: Das wissen Sie doch nicht!)
In den letzten Jahrzehnten ist auf Landesseite von Rot-Grün wenig kommunalfreundlich gehandelt worden. Angefangen hat es im Jahr 1983 mit der schrittweisen Senkung des Verbundsatzes von 28,5 % auf letztlich 23 % bis zu Ihrem letzten Regierungsjahr mit der Einbehaltung der kompletten Integrationspauschale in Höhe von 432 Millionen Euro. Null Euro sind an die Kommunen gegangen – kommunalfreundlich geht anders.
Nun zurück zu Ihrem Antrag. Er basiert auf einem von Bündnis 90/Die Grünen bei Dr. Manfred Busch in Auftrag gegebenen Gutachten. Dr. Busch nennt sein 35 Seiten starkes Papier allerdings nicht „Gutachten“. Für ihn ist es ein Vorschlag zur Entschuldung der Kommunen. Das passt auch besser. Streng genommen enthält dieser Vorschlag sogar viele Varianten. Das Papier nimmt nicht nur die Verschuldung der Kommunen in NRW in den Blick, sondern in der Hauptsache die Verschuldung von Städten und Gemeinden in ganz Deutschland.
Für Ihren Antrag haben Sie einfach die schönsten Zahlen anscheinend wahllos aus dem Papier herausgegriffen und konzeptlos über die vier Antragsseiten verteilt. Da werden Bundes- und Landeszahlen ohne Kennzeichnung munter durcheinandergewirbelt. Ohne Zuhilfenahme des Busch-Papiers ist der Antrag überhaupt nicht nachvollziehbar.
Um die Verwirrung komplett zu machen, hängen Sie an das Ende des Antrags auch noch einen Vorschlag des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, das davon ausgeht, dass der Bund mit 50 % bei Zinsen und Tilgung einsteigt.
Genau darin liegt die große Schwäche Ihres Antrags. Er geht einfach davon aus, dass sich der Bund mit mindestens einem Drittel am Schuldenabbau beteiligt. Woher wissen Sie das? – Ja, in der Kommission der Bundesregierung für gleichwertige Lebensverhältnisse wird auch über Altschulden gesprochen. Natürlich haben wir ein großes Interesse an einer Bundesbeteiligung, und natürlich setzen wir uns dafür auch in Berlin ein.
Ich habe nicht nur hier, sondern auch in verschiedenen Städten das Gespräch mit Kämmerern gesucht. Wie erklären Sie sich, dass sowohl der Kämmerer der Stadt Wuppertal – immerhin Sprecher des Aktionsbündnisses – als auch der Kämmerer der Stadt Hagen, der Kämmerer der Stadt Oberhausen und demnächst noch weitere fünf, sechs Kämmerer den
In dem Papier findet sich eine ganze Reihe von klugen Dingen. Was ich hier in der Hauptsache kritisiere, ist Ihr Antrag.