Protokoll der Sitzung vom 20.03.2019

Mit dem Auslaufen der Steinkohleförderung im Ruhrgebiet Ende des vergangenen Jahres ergibt sich ein weiterer Unterschied dahin gehend, dass die Befeuerung dieser Anlagen ausschließlich durch Importkohle erfolgt, während im Rheinischen Revier nicht nur Braunkohlekraftwerke unterhalten werden, sondern auch der dazugehörige Tagebau.

Im Ruhrgebiet kommt hinzu, dass insbesondere die dort am Netz befindlichen Steinkohlekraftwerke zu 80 % auch Fernwärme auskoppeln,

(Zuruf von der SPD: Nicht so schnell!)

sodass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass diese Kraftwerke nicht gleich zu Beginn und nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach aus dem Markt gehen bzw. durch Gaskraftwerke ersetzt werden.

Die Landesregierung hat sich bereits im Rahmen der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ dafür starkgemacht, dass besonders vom Kohleausstieg betroffene Steinkohlekraftwerksstandorte Zugang zu den von der Kommission herausgearbeiteten strukturpolitischen Maßnahmen und Instrumenten erhalten. Erfreulich

ist, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auf die Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen eingegangen ist.

Sie empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, Strukturhilfen an den Steinkohlekraftwerksstandorten dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Anteil der Steinkohlewirtschaft an der regionalen Wertschöpfung von erheblicher Relevanz ist.

Hier ist es wichtig, noch einmal hervorzuheben, dass auf einer Veranstaltung, die unlängst in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens in Berlin stattgefunden hat und von der Organisation der nordrheinwestfälischen Industrie- und Handelskammern ausgerichtet wurde, Herr Priggen als Mitglied der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ darauf aufmerksam gemacht hat, die Kommission habe Wert darauf gelegt, dass die Ausgleichsmaßnahmen für die Steinkohlekraftwerksstandorte zusätzlich zu den Strukturhilfen für die Braunkohlestandorte vom Bund gewährt werden sollen. Diese Bemerkung kann ich hier nur noch einmal für die Landesregierung unterstreichen.

(Beifall von der CDU)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erwartet von der Bundesregierung, dass sie, wie von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlen, einen konkreten Vorschlag macht, wie die besonders betroffenen Standorte durch ein Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt werden können. So hat sich die Landesregierung auch im vergangenen Jahr in die Verhandlungen eingebracht und wird dies in den anstehenden Gesprächen mit der Bundesregierung weiterhin tun.

Die Landesregierung wird in jedem Einzelfall nach Lösungen suchen, um die Gebietskörperschaften bei diesen Fragestellungen angemessen zu unterstützen. So ist zum Beispiel das Ruhrgebiet Fördergebiet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Aus diesem Programm hat die Landesregierung auch in der Vergangenheit die Wiedernutzbarmachung von Kraftwerkstandorten gefördert, und sie wird auch in Zukunft darauf zurückgreifen.

Neben anderen Initiativen im Rahmen der Ruhrkonferenz unterstützt die Landesregierung im Ruhrgebiet zum Beispiel den Aufbau eines neuen Spitzenclusters „Innovative Industrie“. Es wird darum gehen, hochinnovative industrielle Anlagen, Prozesse und Verfahren zu entwickeln, die auf die Herausforderungen von Klimaschutz, Digitalisierung und Entwicklung zukunftsweisender Schlüsseltechnologien und neuer Materialien einzahlen.

Die Landesregierung steht dazu in engen Gesprächen mit bedeutenden Unternehmen der Region wie

etwa Siemens, Steag, thyssenkrupp, RWE, Mitsubishi, Hitachi und E.ON.

Die Wirtschaftsförderungen der Region sind eng eingebunden, und selbstverständlich soll vor allem auch die mittelständische Wirtschaft am Projekt beteiligt werden. Ebenso sind die Betriebsräte und die Gewerkschaften eingebunden.

Im Rahmen der Ruhrkonferenz entwickelt die Landesregierung unter Federführung meines Kollegen Holthoff-Pförtner mit der Region Ruhr auch urbane Energielösungen im Quartier, die erneuerbare Energien nutzen sowie Effizienzpotenziale und Flexibilisierungsoptionen ausschöpfen. Hierzu werden Herr Teyssen und ich am Freitag einen Workshop zusammen mit Partnern aus der Metropole Ruhr organisieren.

Mit urbanen Energielösungen wollen wir mit den Werkzeugen der Digitalisierung das integrierte Zusammenspiel der Sektoren Strom, Wärme, Kälte und Mobilität realisieren. Die ganzheitliche Optimierung des Energiesystems auf Ebene des Quartiers ermöglicht die emissionsarme, bezahlbare und lebenswerte Stadt der Zukunft. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe dazu eine Nachfrage der Abgeordnetenkollegin Frau Schäffer. Bitte schön, Frau Schäffer, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Pinkwart, für die Ausführungen. Sie haben gerade noch einmal gesagt – das hatten wir auch schon, ich glaube, im November diskutiert –, dass Sie damals eigene Vorschläge einbringen wollten. Jetzt haben Sie erklärt, Sie hätten eigene Vorschläge eingebracht. Mich interessiert, welche konkreten Forderungen in Bezug auf die Strukturförderung für das Ruhrgebiet die Landesregierung in der Kohlekommission nicht durchsetzen konnte.

Herr Minister.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr verehrte Frau Abgeordnete Schäffer! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte Ihnen ja dargelegt, Frau Schäffer, dass wir uns glücklich schätzen, dass die Kommission auf unsere Anregungen und auch die anderer Beteiligter eingegangen ist und einen eigenen Absatz, eine eigene Passage zu den Problemstellungen der Steinkohlekraftwerksstandorte in den Bericht aufgenommen hat. Genau das war unser Ziel. Das war

auch unter anderem ein ganz klares Ziel der in der Kommission vertretenen Gewerkschaftsvertreter. Wir halten das für absolut gut gelungen und richtig.

Ich hatte Ihnen den Mechanismus erklärt. Bei der Braunkohle haben wir nur zwei Parteien, im Osten und im Westen je nur ein Unternehmen. Da können Sie nicht auktionieren. Da müssen wir jetzt Verhandlungslösungen finden. Dazu hat die Kommission die Bundesregierung auch ermuntert, wenn ich das mal so formulieren darf. Die Verhandlungen werden ja auch schon aufgenommen.

Anders als bei der Braunkohle kann man bei der Steinkohle in Anbetracht der Tatsache, dass wir mehrere Standorte in Deutschland haben, mehrere Betreiber haben, zu einem wettbewerblichen Verfahren der Auktionierung finden. Die Bundesregierung bestimmt in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, in welchen Gebieten welche Kapazitäten unter Berücksichtigung der Netzstabilität innerhalb welches Zeitraums vom Netz genommen werden können. Dann wird eine Auktion durchgeführt. Dann müssen sich Unternehmen beteiligen. Dann wissen wir, welche Standorte wann von diesem Strukturwandel betroffen sind.

Dabei wird es davon abhängen, in welcher Qualität sich der Standort dann weiterentwickelt, wie ich dargelegt habe, mit einer Folgenutzung oder mit einer vollständigen Aufgabe des Kraftwerks. Im Falle einer vollständigen Aufgabe geht es ja um den Rückbau des Kraftwerkes und eine Revitalisierung der Flächen. Für diese Maßnahmen müssen dann entsprechende Mittel vom Bund bereitgestellt werden.

Wir sind mit dem Bund natürlich in allen den Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ betreffenden Punkten in Gesprächen, in die die vier Braunkohleländer insbesondere eingebunden sind. Wir besprechen mit dem Bund aber dann nicht nur das Braunkohlethema, sondern eben auch das Steinkohlethema. Wir sprechen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das die Federführung bei den Struktur- wie bei den Energiefragen hat, also bei den Kraftwerksstandorten und auch der Vorbereitung des entsprechenden gesetzlichen Regelwerkes.

In den Gesprächen – so weit kann ich heute berichten; ich hatte es im Ausschuss schon angedeutet – zeichnet sich ab, dass möglicherweise die im Kommissionsbericht genannte Betroffenheitsquote von 0,9 des regionalen BIP auch noch einmal abgesenkt werden könnte, also noch eine Verbesserung gegenüber dem erreicht werden könnte, was die Kommission empfohlen hat. Das könnte die positive Folge haben, dass mehrere Standorte in der Metropole Ruhr – möglicherweise auch alle, dann, wenn es zu Schließungen kommen sollte – einen Strukturaus

gleich erzielen könnten. Das ist auch unser Bestreben. Hierzu sind wir in den Gesprächen mit der Bundesregierung, mit dem zuständigen Ministerium.

Insoweit, würde ich im Moment sagen wollen, sind wir mit dem, was im Kommissionsbericht erreicht werden konnte, und den Gesprächen mit der Bundesregierung erst einmal sehr zufrieden. Wir sehen darin unsere Forderungen erfüllt.

Die Kommission hatte für sich geklärt, dass sie sich selbst ausschließlich in Bezug auf die Braunkohlestandorte mit strukturpolitischen Detailvorschlägen beschäftigen wollte. Sie hat für sich entschieden, dass sie deshalb auch „nur“ die vier Braunkohleregionen besucht bzw. im Prinzip drei Regionen: Mitteldeutschland, Lausitz und das Rheinische Revier.

Sie hat sich jetzt keine Steinkohlekraftwerksstandorte angesehen. Das wäre sehr wahrscheinlich auch schwierig geworden, weil es in Deutschland sehr viele gibt und auch welche in Regionen, die keinen Strukturnachteil erkennen lassen; ich nenne Mannheim oder Stuttgart. Das zweitgrößte Steinkohleverstromungsland ist ja Baden-Württemberg. Das weiß nicht jeder, aber es ist so.

Dort werden die Steinkohlekraftwerke mutmaßlich auch noch etwas länger gebraucht, wenn die Kernenergie vom Netz geht. Hier wäre es sehr schwierig geworden, sich jetzt mit den Strukturbedingungen an den unterschiedlichen Standorten zu beschäftigen.

Deshalb hat die Kommission davon abgesehen, hier ins Detail zu gehen.

Sie hat vielmehr einen Regelmechanismus empfohlen, der es der Bundesregierung erlaubt, auch die Standorte in den Blick zu nehmen, die in erheblichem Maße – nach dieser Definition oder einer günstigeren, über die wir jetzt verhandeln – als förderwürdig infrage kommen. Dann werden die Maßnahmen abgestimmt, die es zu treffen gilt.

Dabei wird man auch zu berücksichtigen haben: Gehen die Kraftwerke schon 2022 vom Netz? Gehen sie Mitte der 20er-, Ende der 20er-Jahre oder vielleicht erst in den 30er-Jahren vom Netz? Davon werden sicherlich auch die Entschädigungszahlung und die Strukturausgleichszahlung abhängig sein.

Vielen Dank, Herr Minister. – Eine erste Zusatzfrage des Abgeordneten Mostofizadeh.

Herr Präsident, vielen Dank. – Auch Ihnen, Herr Minister, vielen Dank für Ihren Vortrag. Ich will mich jetzt nicht bemühen, genauso langsam zu sprechen wie Sie, ich bin allerdings schon einigermaßen beeindruckt von dem, was Sie vorgetragen haben.

Wenn ich das für mich zusammenfasse – ich komme sofort zur Frage, Herr Präsident –, sind Sie von vornherein davon ausgegangen: Für das Ruhrgebiet ist nichts zu holen, weil es genauso strukturschwach ist wie viele andere Regionen in Deutschland, und deshalb gucken wir uns das gar nicht erst an.

Trotzdem gibt es im Abschlussbericht auf Seite 113 eine Passage – ich zitiere –:

„Es kommt daher entscheidend darauf an, dass die bestehenden Stärken und wirtschaftlichen Strukturen in den Braunkohlerevieren und den Steinkohlekraftwerksstandorten“

das haben Sie gerade selbst gesagt –

„durch geeignete strukturpolitische Maßnahmen (Investitionen in Breitbandausbau, Verkehrsinfra- struktur, Forschung und Bildung) fortentwickelt werden, um umgehend neue wettbewerbsfähige Arbeitsplätze revierscharf zu schaffen, damit die Reduzierung der Kohleverstromung“

und nicht -förderung, Herr Minister –

„fortschreiten kann.“

Deswegen stellt sich an Sie die Frage: Welche strukturpolitischen Maßnahmen hat die Landesregierung für die übrigen Standorte der NRW-Steinkohlewirtschaft konkret, also nicht im Allgemeinen, mit Herrn Teyssen diskutiert, konkret in die Förderkulisse eingebracht, um auch hier für revierscharfe Beschäftigung sorgen zu können?

Bitte.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, ich habe das eben sehr umfänglich behandelt. Wie Sie die Geschwindigkeit wahrgenommen haben, obliegt Ihnen selbst. Ich habe mich bei der Darstellung eines komplexen Sachverhalts um Präzision und Verständlichkeit bemüht, was Sie dennoch zu einer anderen Quintessenz geführt hat, als ich meinem Vortrag zugrunde gelegt hatte.

Ich habe dargelegt, dass wir bei Steinkohle- und bei Braunkohlekraftwerken eine unterschiedliche Herangehensweise haben.

Für Braunkohle – auch durch die Tagebaue – gibt es im Kommissionsbericht eine ausführliche Darlegung der Maßnahmen, die die Regionen sich vornehmen, um einen sehr tiefgreifenden Strukturwandel zu organisieren.

Solcherlei Beiträge wurden zu den Steinkohlestandorten aus den von mir ausführlich benannten Grün