Protokoll der Sitzung vom 21.03.2019

Drittens. Die Skandale haben aufgezeigt: Die Kontrollen an den Schlachthöfen sind unzureichend. Es kann nicht sein, dass dort unter den Augen der amtlichen Tierärzte solche Tierschutzvergehen passiert sind. Deshalb werden wir bei den Kontrollen noch mal nachbessern müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir müssen noch mal gucken, wo wir historisch herkommen. Wofür sind die amtlichen Veterinäre damals in die Schlachthöfe gekommen? Ihre Aufgabe war es ursprünglich nicht, Tierschutz zu kontrollieren. Es ging um Fleischqualität und Hygiene; das ist die historische Ableitung.

Wir müssten eigentlich darüber reden, ob man in dem gebührenfinanzierten Gesamtsystem nicht vielleicht …

Die Redezeit.

… mehr Aufmerksamkeit für den Punkt „Tierschutz an den Schlachthöfen“ aufbringen, das anders finanzieren und gestalten müsste.

Wir wollen mit diesem Antrag klarmachen: Wir müssen sehr viel mehr machen. Auch über eine COBetäubung sollte man nachdenken. All das, was dort seit Jahren passiert, ist tierschutzrelevant.

Ein Letztes: Clemens Tönnies hat das Verramschen von Fleisch völlig zu Recht kritisiert. Aber wir kritisieren, dass auf Schlachthöfen, wie auf denen von Clemens Tönnies, auf Kosten der Arbeiter, auf Kosten der Tiere Billigfleisch produziert wird. Auch das muss ein Ende haben, meine Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Nolten.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Tierleben und der Tierschutz enden am Schlachtband. Wir alle hoffen, dass das Schlachten fach- und tierschutzgerecht erfolgt. Erschreckende Bilder aus dem Schlachthof Düren waren wohl der Anlass für die Große Anfrage 7 der Grünen. Die Antwort der Landesregierung vom 21. November bildete die Grundlage des nun zu diskutierenden Antrags.

Die Landesregierung hatte auf die anstehende Überarbeitung der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung verwiesen, bei der die Verfahren des Betäubens und Tötens der Tiere kritisch diskutiert werden sollen – auch weil sie zumeist im Akkord durch angelernte Kräfte erfolgen.

Der breite Forderungskatalog des Antrags spiegelt Zweifel an der Wirksamkeit der Kontrollen des LANUV und seines Angebots der intensiven Fortbildungen der amtlichen Tierärzte vor Ort wider.

Die Vorfälle des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die in 2013 eingeführten Überwachungsverfahren zur Betäubungskontrolle in der Tat noch verbesserungswürdig sind. Dies war auch der Grund unseres Antrags zur Videoüberwachung in den Schlachthöfen, mit der wir die erfolgreiche Bundesratsinitiative unserer Ministerin unterstützen wollten.

(Zuruf von der SPD: So viel Lob muss sein!)

Diesen Aspekt greifen auch Sie wieder auf.

In Düren halten es die amtlichen Tierärzte laut ihrer Stellungnahme für absolut erforderlich, die Kontrolle

und Überwachung engmaschig und intensiver zu gestalten, mehr Personal einzustellen. Kein Verstoß konnte mehr festgestellt werden nach dem Umbau der Rinderbetäubungsbucht, der Durchführung des Kornealreflextests, der Reduzierung der Schlachtgeschwindigkeit bei Rindern von 35 auf 25 Tiere pro Stunde, der permanenten Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes beim Betäuben und Entbluten.

Im Detail kann ich hier nicht auf die einzelnen Forderungen eingehen, muss ich aber auch nicht, da der Antragsteller – anders als bei den Anträgen der AfD zum Thema „Landwirtschaft“ – ausdrücklich die Diskussion und Beratung im Fachausschuss wünscht.

Ob wir dem Antrag zustimmen werden, wird davon abhängen, inwieweit die Forderungen praxisgerechte und ortsnahe Lösungsansätze beinhalten. Die erkennbare Zentralisierungstendenz macht mich skeptisch.

Ich will aber ganz deutlich sagen: Das Kernanliegen teilen wir. Persönlich habe ich der Resolution „Tierschutz an Schlachthöfen“, die wir im Dürener Kreistag mit einigen vergleichbaren Forderungen verabschiedet haben, zugestimmt.

Wenn in der Antwort der Bundesregierung Drucksache 17/10021 auf die Kleine Anfrage der Grünen vom Juni 2012 auf Fehlbetäubungsraten von 3 % bei Schweinen hingewiesen wird, und 1 % der Tiere auf der Nachentblutestrecke unmittelbar vor dem Brühen noch Reaktionen zeigt, ist unstreitig Handlungsbedarf gegeben. Da wiederhole ich meine Aussage aus der Plenarsitzung im Januar: Ein tierschutzgerechter Umgang mit Schlachttieren muss jederzeit gewährleistet sein.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Die Vor- und Nachteile sowie die Entwicklungspotenziale der verschiedenen Betäubungs- und Tötungsverfahren, die angesprochen wurden, vermag ich dabei nicht einzuschätzen. Daher würde ich es begrüßen, wenn die Experten der Ressortforschung aus dem Max Rubner-Institut zum gegenwärtigen Stand der Forschung ausführen würden. Die Kulmbacher Kollegen sind auch bestens geeignet, eine fachlich fundierte Einschätzung zu den angeführten Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/625 zu geben.

Gern kann auch ein Vertreter des LANUV im Ausschuss vortragen, wie die in Anlage 1 der EUVerordnung von 2004 gemachten Vorgaben zur beruflichen Qualifikation der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten bei uns in NRW umgesetzt werden und welche Erfahrungen mit den im „Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung“ enthaltenen Checklisten bestehen.

Die Ausführungen der Art. 5 ff. in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zu den Betäubungskontrollen, den Standardarbeitsanweisungen, den erforderli

chen Fachkenntnissen und dem Sachkundenachweis haben ihre Basis im zentralen Satz, der vor Ort bei unseren knapp 500 Schlachtbetrieben, bei den mobilen Schlachtanlagen wie auch bei den Hausschlachtungen zu beachten ist: Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Nolten. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Börner.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen werden jede Woche rund 1,2 Millionen Tiere in Schlachthöfen geschlachtet und zu Nahrungsmitteln verarbeitet. Das sind sehr viele Lebewesen. Diese hohe Zahl bringt eine überaus große Verantwortung für den Tierschutz mit sich und stellt uns vor eine große Herausforderung.

Wir müssen sicherstellen, dass die Tiere, die sich in unserer Obhut befinden, artgerecht gehalten werden. Wir müssen sicherstellen, dass die Organisation der Schlachthöfe so gestaltet wird, dass jeder vermeidbare Stress, jede vermeidbare Qual und jeder vermeidbare Schmerz verhindert wird. Wir müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen, die die Tiere schützen sollen, auch angewendet werden. Hierzu müssen die Ordnungsbehörden so ausgestattet sein, dass sie wirkungsvoll die Arbeit in den Ställen und Schlachthöfen kontrollieren.

Schlimm, teilweise unerträglich ist es, wenn wir erleben, dass umfangreiches Tierleid oft erst durch Dritte aufgedeckt wird, die undercover unterwegs sind und auf diese Weise Bildmaterial erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Wir müssen die staatlichen Behörden in den Zustand versetzen, dass sie effektiv rechtsfreie Räume auch und gerade in nordrhein-westfälischen Ställen verhindern oder – besser noch – rechtsfreie Räume gar nicht erst entstehen lassen.

Prekäre Arbeitsverhältnisse in Schlachthöfen führen zwangsläufig zu Abstrichen an der Qualität der Arbeit und damit zu Abstrichen am Tierschutz. Dies bedeutet unnötiges Leid für Tiere in Schlachthöfen. Es kommt viel zu häufig vor, dass die notwendige Betäubung vor dem eigentlichen Schlachtvorgang nicht oder nicht ausreichend durchgeführt wird. Akkordarbeit macht eine Korrektur der unkorrekten Handgriffe unmöglich. Die Folge der schlechten Arbeit ist unerträgliches und nicht auszuhaltendes Tierleid.

Ziel des Antrages der Grünen ist nicht, die Organisation der Lebensmittelproduktion zu verändern, sondern lediglich die Kontrolle und die Durchsetzung der

geltenden Regeln. Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass geltendes Recht auch gelebte Praxis ist. Es ist unsere ethische Verantwortung, die Nutzung von Lebewesen für die Lebensmittelproduktion, so weit es eben geht, artgerecht und frei von unnötigem Leid und Schmerz zu organisieren.

(Beifall von der SPD)

Die Praxis zeigt, dass schwerwiegende Verstöße viel zu häufig Realität sind. Die Praxis zeigt, dass diese Verstöße oft erst durch verdeckte Filmaufnahmen durch Dritte aufgedeckt werden. Wir müssen alle ermittelten Daten neben den Veterinärämtern der Gemeinden auch dem Landesumweltamt zur Verfügung stellen. Neben den Kontrollen durch die örtlichen Stellen müssen auch übergeordnete staatliche Stellen Kontrollen durchführen. Hierfür muss es ausreichend Personal geben. Der Zeitpunkt des Todes der Tiere muss besser dokumentiert werden. Hier scheint eine Videobeobachtung zielführend zu sein.

Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und hoffen, dass wir im Sinne unserer ethischen Verantwortung im Tierschutz einen Schritt weiterkommen. – Glück auf.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Börner. – Für die FDP-Fraktion spricht Kollege Diekhoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag behandelt ein sehr wichtiges Thema. Es ist sicher allen ein Anliegen, dass der Tierschutz in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland eingehalten wird.

Der Tierschutz ist ein hohes Gut und steht daher zu Recht im Grundgesetz. Daran hat die FDP damals massiv mitgewirkt und dies stets gefordert. Er steht auch in unserer Landesverfassung, und deshalb hat die NRW-Koalition selbstverständlich auch die Weiterentwicklung des Tierwohls auf allen Ebenen in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Wir wollen, dass es den Tieren gut geht und ihre Lebensbedingungen von der Geburt bis zur Schlachtung – das gilt bei Schlachtvieh – tiergerecht sind.

Daher haben wir, wie gerade schon gesagt wurde, in der vergangenen Plenarwoche den Antrag zur Videoüberwachung in Schlachthöfen eingebracht. Das ist meiner Meinung nach ein Quantensprung. Damit gehen wir gemeinsam mit Niedersachsen einen sehr großen Schritt nach vorn. Es gibt natürlich noch Lücken. Es gibt immer Lücken – das steht außer Frage –, und man kann im Zweifel immer noch besser werden. Doch nach dem jetzigen Stand ist das eine unglaublich gute Entwicklung in die richtige

Richtung, die auch wirklich Druck auf die Schlachthofbetreiber ausübt, die Situation entsprechend zu verbessern.

Gleichzeitig ist Tönnies ein Name – Sie haben es vorhin selber angesprochen –, der in diesem Bereich immer fällt. Dort wird gerade eine künstliche Intelligenz installiert, ein Computer- und Bildschirmsystem, das den Betäubungszustand der Schweine sehr genau analysiert. Kameras nehmen feinste Bewegungen wahr, ob das Tier betäubt ist oder nicht. Beides zusammen katapultiert uns im Bereich Tierschutz auf ein ganz neues Level, das es vorher nicht gab.

Insofern finde ich es spannend, dass die Grünen ausgerechnet jetzt ihr Herz für den Tierschutz entdecken. Schließlich haben sie sich in der vergangenen Legislaturperiode nur ein einziges Mal in einem Antrag mit dem Thema „Schlachthöfe“ beschäftigt. Damals ging es sogar darum, ob man nicht im Zweifel bestimmte Anforderungen und Standards für regionale und kleine Schlachthöfe absenken und Sonderregelungen finden müsste. Insofern brauchen wir uns mit dem, was wir hier tun, nicht zu verstecken.

(Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Aber doch nicht im Tierschutzbereich! Das wis- sen Sie doch ganz genau!)

In Ihrem jetzigen Antrag fordern Sie wieder einheitliche Standards; damals waren es Differenzierungen zwischen Großen und Kleinen. Sie wissen also nicht so richtig, wohin Sie wollen.

Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, dass wir Tierschutzverstöße auf Schlachthöfen dulden, eine Unverschämtheit. Wir dulden keine Tierschutzverstöße, wir handeln konsequent im Sinne des Tierschutzes.

(Beifall von der FDP)