Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte eigentlich mit der Aussage beginnen wollen, dass die AfD offen
sichtlich auch außerhalb ihres Kernthemas mal Themen anspricht. Es wundert mich aber immer wieder, wie man tatsächlich von solchen Themen wieder auf das Kernthema zurückkommen kann.
In Ihrem Antrag greifen Sie ein Problem im Baurecht auf, das bereits seit Langem bekannt ist: das Dauerwohnen in Ferien- und Wochenendgebieten. Das Problem ist entstanden, weil einige Kommunen es versäumt haben, illegales Dauerwohnen zu unterbinden. So hat es sich zu einem Gewohnheitsrecht etabliert, das aber geltendem Recht widerspricht und deshalb auch unterbunden werden muss.
Der vorliegende Antrag ist zunächst einmal allgemein gehalten, bezieht sich meiner Meinung nach aber besonders auf das Wochenendhausgebiet am Oybaum in Kalkar im Kreis Kleve. Bei dieser Siedlung handelt es sich um einen Spezialfall, der eigentlich als Beispiel nicht taugt.
Die Schlussfolgerung der AfD, in der sie die Trennung von Wohn- und Wochenendhausgebieten infrage stellt, ist wenig hilfreich und geht auch an der Sachlage vorbei. Gemäß § 10 der Baunutzungsverordnung können Kommunen durch Bebauungspläne Sondergebiete festlegen, die der Erholung dienen. Dieses Instrument des städtebaulichen Rechts, knapper werdende Freiräume zu erhalten, befürworten wir insbesondere in Anbetracht des Klimawandels.
Dabei obliegt es auch der Kommune, Fehlentwicklungen zu unterbinden. Ein Moratorium im Sinne einer Duldung ist völlig unnötig. Bereits jetzt leben Menschen in Feriengebieten, wie sich auch in dem Antrag nachlesen lässt.
Die Kommunen haben jahrelang weggesehen, und durch eine Stichtagsregelung sind nun auch einige Bewohner berechtigt worden, dort zu leben. Hier wurde eine Lösung gefunden, die zwar für einige schmerzhaft ist, das geltende Recht aber durchsetzt.
Ein Moratorium würde darüber hinaus auch dazu führen, dass sich Menschen jetzt dauerhaft dort ansiedeln, was im Falle einer Entscheidung gegen eine Auflösung der Trennung zahlreiche Probleme mit sich bringen würde. Die Kommunen wären dann angehalten, geltendes Recht durchzusetzen; allerdings wären dann mehr Bewohnerinnen und Bewohner betroffen.
Jahrelanges Wohnen an einem Ort, an dem dies nicht erlaubt ist, sorgt nicht dafür, dass sich die Rechtslage ändert. Das Recht muss für alle gelten; sonst ist es sinnlos. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Menschen, die bereits in Ferien- und Wochenendhäusern wohnen, muss die Landesregierung eine sozial verträgliche Lösung anbieten. Viele Bewohnerinnen und Bewohner wussten nicht, dass sie in einem Wochenendhausgebiet wohnen, müssen aber
im Falle eines Verkaufs oder Umzugs finanzielle Einbußen hinnehmen, die sie nicht zu verschulden haben.
Inhaltlich ist der Antrag unserer Ansicht nach abzulehnen, aber eine Beschäftigung mit dem Thema ist insgesamt angezeigt. Daher stimmen wir natürlich ebenfalls für die Überweisung und freuen uns auf die Fachdiskussion. – Ein herzliches Glück auf!
Vielen Dank, Herr Baran. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Freynick das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Interesse habe ich den vorliegenden Antrag gelesen, in welchem Sie fordern, das Dauerwohnen in Wochenend- und Ferienhausgebieten dauerhaft zuzulassen.
Dazu haben Sie auch auf die von der NRW-Koalition geplanten Änderungen am Landesentwicklungsplan hingewiesen. In diesem geht es darum, dass sich solche Gebiete weiterentwickeln und beispielsweise verändern oder vergrößern können. Eine Umwandlung in Richtung Dauerwohnen ist damit aber nicht gemeint.
Bei Ihrem Anliegen stellen sich mir viele Fragen, insbesondere was die Infrastruktur betrifft. Wie sieht es mit Ferienanlagen aus, die über kaum ausreichend befestigte Straßen und Wege verfügen? Wie verfahren wir mit Ferienwohnungen, die sich oftmals weitab vom Schuss befinden und bei denen eine Ermangelung der Nahversorgung mit den alltäglichen Dingen des Lebens offensichtlich ist?
Wie sieht es mit Abstandsflächen zwischen den Häusern aus? Welche Vorgaben für Stellplätze liegen zugrunde? Welche brandschutztechnischen Regelungen finden wir vor? Wie soll man vorgehen, wenn der Bäcker, die Schule oder gar die nächste Kirche zu weit entfernt sind, wenn es keinerlei Anschluss an den ÖPNV oder an die Hauptverkehrsstraßen gibt oder wenn eine deutliche räumliche Distanz zu historisch gewachsenen Siedlungsbereichen besteht?
Sie suggerieren in Ihrem Antrag, dass es hinsichtlich der Bauweise, der Erschließung oder der Versorgungsangebote keine Unterschiede zu normalen Wohngebieten gibt. Das ist schlichtweg falsch. Die Unterschiede sind mal kleiner, aber auch mal größer.
Fest steht aber, dass wir auf jeden Fall die betroffenen Menschen im Blick behalten wollen. Als Beispiel nenne ich gerne Menschen, die in der Vergangenheit solche Immobilien als Altersvorsorge und Wertan
lage gekauft haben. Sie taten dies zwar meist in vollem Wissen über deren Kategorisierung in einem Feriengebiet, aber im festen Glauben, dass sie damit eine ausreichende Altersvorsorge hätten. Oft müssen diese Menschen dann beim Verkauf feststellen, dass ihre Immobilien doch nicht den Wert besitzen, den sie vermutet haben.
Viele Bewohner sind mit ihrem Erstwohnsitz derzeit geduldet. Wir können aber nicht einfach eine pauschale Legalisierung herbeiführen, wie Sie es fordern, nur weil es so viele Betroffene gibt, denn damit würden wir alle anderen Menschen in diesem Land ungerecht behandeln. Damit lösen wir ganz sicher nicht das Problem des Wohnungsmangels in NRW.
Dennoch ist das Thema nicht völlig unproblematisch, und wir müssen auf jeden Fall darüber sprechen. Das werden wir im Ausschuss tun, weshalb wir der Ausschussüberweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Freynick, vor dem Ende Ihrer Rede gab es den Wunsch einer Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Beckamp. Wollen Sie sie zulassen?
Vielen Dank, Herr Freynick. – Sie sagten ebenso wie die vorherigen Redner, dass wir pauschal eine dauerhafte Lösung wollen. In dem Antrag steht aber etwas von einem zeitlich befristeten Moratorium, das wir anstreben, um die vorübergehende Unsicherheit der jetzigen Bewohner zu beseitigen.
Diese Pauschalität steht also nicht in unserem Antrag. Ich weiß nicht, wo Sie es ablesen. – Das betrifft nicht nur Sie, sondern auch auf die beiden vorherigen Redner.
So pauschal ist es also nicht. Es geht um eine vorübergehende Lösung, um dann die abschließende Lösung abzuwarten. Woher nehmen Sie das, wenn Sie von „pauschal“ sprechen? Wo lesen Sie das ab – zwischen den Zeilen?
Ich darf einfach noch mal die Lektüre der Geschäftsordnung empfehlen. Sie haben die ja auch schon studiert; insofern verstehen Sie genau, was ich meine. – Herr Kollege Freynick, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. – Gerne beantworte ich Ihnen das. Es gibt in Ihrem Antrag zwei Spiegelstriche. Schon vor dem ersten Spiegelstrich erläutern Sie schon, dass Sie Wohnen und eine Umwandlung generell möglich machen wollen. Daher nehme ich die Pauschalisierung, die Sie angesprochen haben.
Unter dem zweiten Spiegelstrich schreiben Sie außerdem, dass sie sich für eine Lösung einsetzen möchten, die eine Umwandlung ermöglicht. Das gehört für mich zu dem pauschalen Aspekt dazu – und das können wir nur ablehnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Freynick. – Als nächster Redner hat für die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Eigentlich könnte ich es ganz knapp machen: Ich empfehle den Kolleginnen und Kollegen des Hauses, sich den Vortrag des Kollegen Nolten durchzulesen, dann würden Sie die Sachlage genau verstehen. Dort wurde die Problematik genau abgewogen und erklärt, wie sie in den einzelnen Punkten juristisch durchzudeklinieren ist. Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen.
Aber vorher kam ja noch die Rede von Herrn Beckamp. Zumindest auf einen Punkt – manchmal frage ich mich, ob die Leute sich selbst zuhören – möchte ich hinweisen: Sie sprachen den Hambacher Wald an.
Ich hatte es mir eigentlich als Bonmot aufgehoben, dass Sie dann ja auch dafür sein müssten, Baumhäuser im Hambacher Wald zu dulden.
Aber Sie haben selbst das Beispiel gebracht, um die Bauministerin aufzufordern, die abzuräumen. Sie müssen sich schon entscheiden: entweder abräumen – dann gilt das auch für die Genehmigung der Camperinnen und Camper – oder eben nicht.
meinetwegen auch in gutem Glauben – eine Dauerwohnerlaubnis sozusagen erschleichen und dann darauf setzen, die zu bekommen, nur weil einige – wie ich finde: rechtsfehlerhaft – auch eine Dauerduldung bekommen haben. Das wäre auch die Antwort auf die Frage von eben gewesen, weil das schon in der Überschrift steht.
Eben ist die Formulierung gefallen, dass es keine Gleichheit im Unrecht gebe. Das ist so. Insofern kann ich Folgendes empfehlen: Die Kommunen, die diese Duldungen erteilt haben, sollten schnellstmöglich dafür sorgen, das juristisch in Ordnung zu bringen. Auch hier verweise ich auf Herrn Nolten. Wenn es Härten gibt, muss man sich die, wie es im ganz normalen juristischen Verwaltungsvollzug üblich ist, anschauen.
Aber schon aus Gerechtigkeitserwägungen kann es nicht sein, dass Leute für Wochenendhäuschen oder Wohnwagen, die möglicherweise sogar in Landschaftsschutzgebieten stehen, Gewohnheitsrecht bekommen. Vergleichbare Grundstücke, die vielleicht nur zehn Meter entfernt liegen, kosten dann das Zehn- oder Hundertfache. Die Leute, die diesen Preis bezahlen, haben auch nicht unbedingt viel Geld, aber die anderen zahlen ihn nicht.
Wir müssen eine ganz normale, seriöse und im Übrigen demokratisch legitimierte Raum- und Siedlungsentwicklung herbeiführen. Wenn eine Kommune für Wohnraum sorgen muss, gilt wiederum das, was Herr Nolten gesagt hat, nämlich dass der Nachweis geführt werden muss, dass es an anderer Stelle so nicht funktioniert.