Kommunalwahlen ganz unterschiedliche Wahlbeteiligungen, zum Beispiel 1975 – so aus dem Kopf – 84 % Wahlbeteiligung, 1994 über 80 %, ich glaube 81 % Wahlbeteiligung. Bei der Kommunalwahl damals hatte man noch keine Direktwahl der Oberbürgermeister.
Seitdem sind die Wahlbeteiligungen deutlich zurückgegangen. Das erklärt einen Sachverhalt unstreitig, nämlich dass eine verbundene Wahl in aller Regel zu höherer Wahlbeteiligung führt.
Haben Sie im Gesetzgebungsverfahren mal überlegt, die Kommunalwahl mit einer anderen Wahl zusammenzulegen oder zur Steigerung der Wahlbeteiligung andere Mechanismen auszuprobieren, und diese Überlegungen möglicherweise mit den Koalitionsfraktionen geteilt?
Wenn Sie meinen, Kommunalwahlen mit Bundestags-, Landtags- oder Europawahlen zu kombinieren, nein. Wenn Sie die Zusammenlegung von Kommunalwahlen mit den Hauptgemeindebeamtenwahlen meinen, dann ist diese Frage entschieden, also klar.
Das Wahlbeteiligungsproblem ist ein Problem. Mich ärgert das sehr, weil ich damals, als ich unterwegs war, die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in der eigenen Partei und auch im Parlament durchzusetzen, immer fest davon ausgegangen bin, dass das die Wahlbeteiligungsquote erhöhen wird. Mich schmerzt persönlich am meisten, dass das nicht so geklappt hat.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Becker von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Frage. Bitte schön, Herr Becker.
Schönen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, der Verfassungsgerichtshof hat 2009 bei der damaligen Überprüfung nach der Abschaffung der Stichwahl ausdrücklich in diesem schon öfter zitierten vierten Leitsatz gefordert, dass die Rahmenbedingungen regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen sind und die Aussage, dass es mit der Verfassung vereinbar ist, ausdrücklich nur gelten würde für die damaligen Umstände, die geprüft worden seien.
Nun hat der Gesetzgeber, also der Landtag Nordrhein-Westfalen, 2011 in einem weiteren Verfahren, als er die Stichwahl wieder eingeführt hat, ausdrücklich unter Bezugnahme auf vorherige Wahlen begründet, warum er das getan hat.
Vor dem Hintergrund, dass sich seitdem, also seit 2011, die Landschaft noch einmal erheblich verändert hat – und zwar nicht nur in Bezug auf die heute schon öfter erörterten Wahlbeteiligungsquoten bei Bürgermeisterwahlen an sich, sondern auch in Bezug auf eine weitere Ausdifferenzierung der Parteienlandschaft –, frage ich Sie:
Wie können Sie vor dem Hintergrund des vierten Leitsatzes des Verfassungsgerichtshofs zu der Frage der sich verändernden Parteienlandschaft und einer größeren Ausdifferenzierung und damit auch zu niedrigen Wahlquoten für ein Bürgermeisteramt bei einem nur einfachen Wahlgang aus Ihrer Sicht vertreten, dass dazu überhaupt keine Überlegungen und Begründungen vorgenommen worden sind und es keinerlei hinreichende Darlegungen Ihrerseits gibt, wie das zu bewerten ist?
Erstens. Wenn ich es richtig sehe, ist in dem Antrag der Koalitionsfraktionen, die das vorgelegt haben, eine Begründung vorhanden.
Zweitens. Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es im Urteil zur Stichwahl heißt, diese könne man abschaffen. Dann kommt dieser berühmte Leitsatz, der dazu geführt hat, dass man es danach – fünf Jahre später – geändert hat. Sie haben dankenswerterweise auch darauf hingewiesen, dass sich die Zeiten seitdem wieder geändert haben, was logischerweise bedeutet: Dann kann man es auch wieder ändern.
Also, die Logik Ihrer Argumentation bedeutet: Es gibt auch heute eine Legitimation, zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Ob das Verfassungsgericht das am Ende teilt oder nicht, werden wir sehen. Aber ich empfinde es nach meinem Kenntnisstand durchaus als logisch.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Löttgen von der CDU-Fraktion hat eine Frage. Bitte schön, Herr Löttgen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Innenminister, hätte die SPD damals die Stichwahl nicht wieder eingeführt, hätten wir ja heute keine Fragestunde dazu.
Bei der Wahl am 30. August 2009 ohne Stichwahl erreichten etwa 75 % der Kandidatinnen und Kandidaten in dem einzigen Wahlgang über 50 %, etwa 18 %
Würden Sie aus heutiger Sicht sagen, dass die demokratische Legitimation dieser Wahlen nicht ausreichend war und deshalb die Wiedereinführung der Stichwahl zwingend geboten war?
Herr Abgeordneter, ich habe in meinem Redebeitrag heute auch darauf hingewiesen. Es ist eine wirklich interessante Zahl, weil sie zeigt, dass im ersten Wahlgang eine ausreichende Legitimation da war und es insofern keiner zusätzlichen demokratischen Legitimation durch eine Stichwahl bedarf.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich würde gern noch einmal an der Fragestellung anknüpfen, die Herr Mostofizadeh gerade aufgeworfen hat. Wir haben vorhin schon in der Aktuellen Stunde darüber debattiert, dass die Wahlbeteiligung oder mangelnde Wahlbeteiligung nicht gerade monokausal zu erklären ist. Es gibt aber sehr wohl Hinweise darauf, dass die Zusammenlegung von Wahlen unter Umständen einen positiven Effekt auf die Wahlbeteiligung hat.
Sie haben gerade auf die Frage von Herrn Mostofizadeh, ob solche Möglichkeiten zur Erhöhung der Wahlbeteiligung geprüft worden sind, relativ lapidar geantwortet, die Frage, ob man beispielsweise die Stichwahlen für die Hauptverwaltungsbeamten mit den Ratswahlen zusammenlegen könnte, sei ja entschieden.
Mich würde interessieren, in welcher Art und Weise das geprüft worden ist und was die dem zugrunde liegenden Gründe waren. Die Antwort, das sei entschieden, finde ich an dieser Stelle etwas sehr knapp. Denn wenn Sie schon einen solch weitreichenden Eingriff im Hinblick auf die Legitimation machen, stellt sich die Frage, ob die Legitimation nicht durch ein solches, aus meiner Sicht milderes Mittel erhöht werden könnte.
Vielen Dank, Frau Paul. – Ich will darauf hinweisen: Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Damit schließen wir die Liste. Die vier Fragesteller, die hier noch stehen, werden noch das Wort bekommen. Sie, Herr Minister,
werden darauf, so hoffe ich jedenfalls, auch noch antworten. Ich wollte es nur ankündigen, damit wir hier nicht zeitlich aus dem Ruder laufen.
Es gibt viele denkbare Vorstellungen, wie man die Wahlbeteiligung erhöhen könnte. Ich habe eben gesagt, ich war selbst einmal Fan der Überlegung, durch die Direktwahl könnte man die Wahlbeteiligung erhöhen. Ich gebe heute zu, das war es wohl nicht allein.
Zweitens. Natürlich kann man Wahlen zusammenlegen. Die Entscheidung ist getroffen worden, dass man die Gemeinderatswahlen, die Kommunalwahlen mit den Landrats- und Bürgermeisterwahlen zusammenlegt. Das ist ja schon Praxis.
Sie hatten, glaube ich, etwas gefragt. Na gut. – Das kann man theoretisch alles machen, das ist völlig klar. Ob es klug ist, ist eine Abwägung, die Sie hier zu treffen haben – dafür ist das Parlament da; denn Sie sind die gewählten Volksvertreter.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Remmel stellt seine zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Remmel.
Schönen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, es ist eben zu Recht auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts und den entsprechenden Leitsatz hingewiesen worden. Sie haben eben erklärt, dass Ihnen bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs durch die Koalitionsfraktionen bezogen auf den Leitsatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorgelegt worden sind.
Ich würde jetzt weitergehend fragen: Hat es denn, nachdem diese verfassungsrechtlichen Bedenken in der parlamentarischen Anhörung in großem Umfang vorgetragen worden sind, wenigstens danach Vermerke aus Ihrem Haus gegeben, die Ihnen zur Kenntnis gebracht worden sind, dass es offensichtlich ein Versäumnis der Landesregierung gibt, die Bewertungen, die das Verfassungsgericht aufgegeben hat, vorzunehmen?
Meine erste Frage und meine zweite Frage betreffen Ihre Person als Minister. Sind Ihnen Vermerke vorgelegt worden, die zu dem damaligen Zeitpunkt verfassungsrechtliche Bedenken oder Einschätzungen deutlich gemacht haben? Nach der Anhörung wird es ja auch irgendeine Berichterstattung gegeben haben. Oder ist Ihr Haus nicht mehr zuständig?
Ich habe es verstanden, danke schön. – Es gab immer wieder mal einen Vermerk in dem ganzen Prozess – ich kann nicht sagen, wie viele –, aber insgesamt relativ wenige, wenn ich mich recht erinnere.
Es gab auch einen Vermerk nach der Sachverständigenanhörung. Dieser hat über die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung berichtet. Das ist aber normal. Sie kennen es wahrscheinlich auch noch, dass man, wenn eine Sachverständigenanhörung stattgefunden hat, an der man selbst nicht teilgenommen hat, von den Vertretern des Ministeriums, die bei der Sachverständigenanhörung anwesend waren, einen Bericht darüber bekommt, was die Sachverständigen vorgetragen haben.
Dann wird im Haus das Ergebnis bewertet. Das ist aber wieder ein anderer Sachverhalt. Ich habe Ihnen ja vorgetragen, dass unser Haus zu der Bewertung gekommen ist: Es gibt nach unserer Auffassung keine verfassungsmäßigen Bedenken – nicht mehr und nicht weniger.
Danke schön für die Worterteilung. – Herr Minister, ich habe der Frage des Herrn Vorsitzenden der CDU-Fraktion entnommen, dass allein über eine Legitimation gesprochen wird, wenn Sie Prozentzahlen über die Wahlbeteiligung aneinanderreihen. In der Anhörung ist deutlich gemacht worden, dass das nicht richtig ist.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mitarbeiter an der Anhörung im Kommunalausschuss teilgenommen haben. Dort ist die Legitimation für die Bürgermeister und Landräte in erster Linie über die absolute Zahl der Stimmen hergeleitet worden.
Im zweiten Wahlgang ist regelmäßig – jetzt zuletzt auch in Gronau – die absolute Zahl der Stimmen gestiegen. Darüber wurde die Legitimation gesteigert. Sie haben wohl recht, wenn Sie eine Legitimation in