Mit den wöchentlich im „Epidemiologischen Bulletin“ des Robert Koch-Instituts veröffentlichten Statistiken stehen alle Informationen bereits zur Verfügung.
Zusammengefasst: Überflüssige bzw. nicht sachgerechte Forderungen dienen letztlich nur dazu, migrationskritische Ansichten zu verbreiten und Ängste zu schüren. Das aber werden alle Demokraten in diesem Hause nicht zulassen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Grünen hat nun der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist selten genug, aber ich tue es mit großer Freude: Ich schließe mich jedem einzelnen Wort des Beitrags der Kollegin Schneider an.
Ich meine das auch in vollem Ernst, weil Frau Kollegin Schneider sich, ähnlich wie Frau Kollegin Weng, die Mühe gemacht hat, sich mit dem Sachverhalt von vorne bis hinten auseinanderzusetzen und diesen dann auch darzustellen.
Herr Kollege Schmitz, vielen Dank, dass Sie bereits auf das Asylverfahrensgesetz und das Infektionsschutzgesetz hingewiesen haben. Frau Kollegin Schneider hat ausgeführt, wie die praktische Verfahrensweise in diesem Zusammenhang aussieht.
Weil Sie von „ideologiefrei“ gesprochen haben, Herr Dr. Vincentz, muss ich an der Stelle mal fragen: Was ist denn ein anerkannter Migrant? Ich habe versucht, eine Definition zu finden. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge heißt es:
„Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man, wenn dies über die Staatsgrenzen hinweg geschieht.“
„‘Migranten‘ ist ein unpräziser Sammelbegriff für Personen, die zu einer Migrationsbewegung gehören.“
Allein dies macht deutlich, dass dieser Antrag – und das haben alle Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt – nicht dazu geeignet ist, ein Thema wie die Bekämpfung der Tuberkulose oder anderer Infektionskrankheiten anzugehen. Vielmehr wollen Sie Ressentiments gegen Migrantinnen und Migranten schüren. Sie differenzieren in keiner Weise.
Diesen Begriff gibt es juristisch überhaupt nicht. Es ist schade, dass die AfD-Fraktion versucht, auf diese Weise ein inhaltlich sehr ernst zu nehmendes Thema zu besetzen.
Tuberkulose ist selbstverständlich eine schlimme Krankheit; deswegen kümmert sich Deutschland auch in dieser Weise um die Verfahren, um das eben auch zu vermeiden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion greift mit der Bekämpfung der Tuberkulose zwar ein wichtiges Thema auf, aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich die erhobenen Forderungen in vielen Punkten nicht nachvollziehen kann.
Die Ermittlung und Bekämpfung der Tuberkuloseerkrankungen gehört seit Jahrzehnten zu den Kernkompetenzen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen und auch in ganz Deutschland.
Auch die seit 2016 rückläufigen Erkrankungszahlen an Tuberkulose sprechen eine eindeutige Sprache: nämlich, dass die bestehenden Strukturen zielführend sind, um die Bekämpfung der Tuberkulose angemessen anzugehen. Bestimmte übertragbare Krankheiten sind
gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig; so können Gesundheitsgefahren aufgrund von Infektionen frühzeitig erkannt werden.
Auf Basis dieser Informationen leiten die örtlichen Gesundheitsbehörden unverzüglich Maßnahmen ein, um eine weitere Ausbreitung der Infektionskrankheiten zu verhindern.
Dazu gehören auch die im Antrag angesprochenen sogenannten Umgebungsuntersuchungen. Die Einführung eines neuen Gesundheitsschutzprogramms ist damit überflüssig.
Berichte über gemeldete Infektionskrankheiten werden schon jetzt vom Landeszentrum Gesundheit NRW und vom Robert Koch-Institut erstellt. Die Daten für Nordrhein-Westfalen werden im sogenannten Infektionsbericht wöchentlich auf den Internetseiten des Landeszentrums Gesundheit veröffentlicht. Die Daten aller Länder werden vom Robert Koch-Institut ebenfalls wöchentlich veröffentlicht. Eine Berichtspflicht für die Gesundheitsämter hätte somit keine zusätzlichen Erkenntnisse zur Folge.
Ärztinnen und Ärzte des Beratungsnetzwerks bieten fachlichen Rat zu Tuberkulose an. Dazu gehören Prävention, Früherkennung sowie empfohlene Maßnahmen. Die Beratung erfolgt schriftlich, telefonisch oder per E-Mail und richtet sich vornehmlich an alle Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes; aber auch niedergelassene und Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitseinrichtungen unterschiedlicher Träger profitieren von diesem Angebot.
Innerhalb des Netzwerkes findet ein kollegialer Erfahrungsaustausch statt, der Beiträge zur Optimierung der Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose leisten kann. Darüber hinaus stehen der Ärzteschaft weitere überregionale Beratungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
Erstens. Die Leitlinien des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose hinsichtlich der Prävention, Diagnostik und Therapie der Tuberkulose.
Das Thema „Asylbewerber“ ist von meinen Vorrednern bereits angesprochen worden. Asylbewerber werden selbstverständlich in den Erstunterkünften – das ist auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgeschrieben – auf übertragbare Krankheiten untersucht.
Alle diese Maßnahmen zeigen, Herr Dr. Vincentz, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein sehr engmaschiges System haben, um mit dieser gefährlichen Krankheit verantwortungsbewusst umzugehen.
Wenn wir bei den Beratungen in den Ausschüssen Erkenntnisse gewinnen, dass wir etwas Sinnvolles noch nicht machen, dann wird man dafür sicherlich immer offen sein. Aber das System, das hier seit Jahrzehnten aufgebaut worden ist, kann sich sehen lassen und bietet von der Struktur her einen verlässlichen Schutz unserer Bevölkerung. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5629 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.