Wir Grüne werden das ablehnen. Wir werden vor das Verfassungsgericht ziehen, und wir werden alles tun, damit die Murkserei in diesem Hause endlich ein Ende hat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.
So viele Krokodilstränen! – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt also die dritte Lesung, und ich darf Ihnen mitteilen, dass die Mitglieder meiner Fraktion heute Morgen aufgestanden sind und ihre Meinung zu den vorliegenden Anträgen nicht geändert haben. Wie wir gerade gehört haben, gilt das auch für alle anderen Fraktionen im Hause, sogar für die FDP.
Wir sind immer noch der Meinung, dass die Stichwahl nicht abgeschafft werden sollte, und zwar immer noch aus denselben Gründen wie gestern. Nach wie vor finden wir es schade, dass die Linksopposition und die Regierungsfraktionen nicht in der Lage sind, ein alternatives Wahlverfahren, Stichwort „integrierte Stichwahl“, auch nur in Erwägung zu ziehen.
Ebenfalls sind wir der Meinung, dass Wahlhelfer identifizierbar sein müssen und dass Burkas etc. im Wahllokal nicht akzeptabel sind. Das Gegenargument, dass es so etwas bisher nicht gegeben habe, zieht hier nicht. Ihre Zuwanderungspolitik lässt es leider nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Fall auftritt, und dann ist es eben gut, wenn das geregelt ist.
Im Übrigen ist es das Allerneueste, dass sich SPD und Grüne gegen vermeintlich sinnlose Gesetze wenden. Das ist lachhaft. Sie machen hier Klientelpolitik. Und zu dieser Klientelpolitik gehört es auch, dass Sie die Größe der Wahlkreise nicht an der Zahl der Wahlberechtigten – wie man meinen könnte –, sondern an der Zahl der Einwohner, einschließlich der Nicht-EU-Ausländer, bemessen wollen. Besser könnte man es nicht darstellen, wessen Interesse SPD und Grüne heutzutage noch vertreten.
Aber kommen wir noch einmal zurück zur Stichwahl. Ich habe gestern für meine Fraktion klargemacht, warum wir dem Änderungsantrag der anderen Oppositionsfraktionen nicht folgen können. Er vermengt nämlich ganz unterschiedliche Punkte. Genauso klar habe ich aber auch zum Ausdruck gebracht, dass wir die Abschaffung der Stichwahl in der hier vorliegenden Form ablehnen.
Offenbar wird man sogar auf der linken Seite des Hauses ab und zu schlauer. SPD und Grüne lassen jetzt über die verschiedenen Punkte des Änderungsantrags einzeln abstimmen. Meine Fraktion wird dem zustimmen, soweit es sich um die Abschaffung der Stichwahl handelt. Dann wollen wir mal sehen, ob es die SPD ausnahmsweise schafft, vollzählig an der Abstimmung teilzunehmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir diskutieren das zum wiederholten Male, weil es ein wichtiges Thema ist. Das ist in Ordnung so. Da werden alle Argumente ausgetauscht und wiederholt.
Auf den Spruch habe ich gewartet. Ich wollte es eigentlich nicht sagen: Dankenswerterweise … Nein, fangen wir so an: Ich bin gebeten worden, zu der letzten Ausschusssitzung hinzuzukommen.
In der Vergangenheit sind alle Minister von Ihnen auch in jeder Ausschusssitzung gewesen. Das ist ja absurd.
Jetzt zurück: Sie hatten gebeten, dass ich zu dieser Sitzung hinzukomme. Dankenswerterweise hat der Ausschussvorsitzende, der eine andere Fraktionszugehörigkeit hat als ich, die Möglichkeit eröffnet, dass der Staatssekretär mich vertritt, weil ich einen wichtigen Termin hatte.
(Christian Dahm [SPD]: Das hat er gut ge- macht! – Zuruf von der SPD: Sie haben lieber Bänder durchgeschnitten!)
Es gab drei strittige Punkte: das Verhüllungsverbot, die Wahlbezirkseinteilung und die Frage der Stichwahl – rauf und runter diskutiert. Es ist übrigens vollkommen normal, dass man das politisch verschieden sehen kann. Mich stört nur, wenn daraus jetzt ein
Vorgang gemacht wird, der fachlich in unserem Hause offensichtlich nicht richtig bearbeitet worden sein soll. Ich sage Ihnen: Da liegen Sie schief, und das geht nicht. Ich will jetzt auch nicht alle Argumente wiederholen.
Erinnern Sie sich an das Jahr 2017, § 10 Abs. 2 Bundeswahlgesetz? Im Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung gibt es genau dasselbe. Wissen Sie, wer damals an der Regierung beteiligt war? Die SPD. Ich verstehe das nicht. Wenn da einer unlogisch handelt, dann doch nicht ich.
Im Bundesgesetz hat die SPD das offensichtlich genauso gesehen wie diejenigen, die das jetzt vorschlagen, und heute tragen Sie das Gegenteil davon vor.
Zweitens. Die Konkretisierung der Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilungen ist nicht zu beanstanden. Das ist unstrittig und rechtlich klar.
Drittens. Bei der Abschaffung der Stichwahl kann man verschiedene politische Meinungen haben. Aber die Frage, die ich zu beantworten habe, ist – und das ist geprüft –, ob das verfassungsrechtlich zulässig ist oder nicht, und nicht, ob man das will oder nicht will. Und es ist zulässig. Damit ist diese Frage beantwortet.
Wenn Sie anderer Meinung sind, haben Sie das normale, 100%ige Recht, das vom Gericht prüfen zu lassen. So ist das. Dann machen Sie das doch. Das ist in Ordnung, und dann werden wir ja sehen, wie das zu beantworten ist.
ich sei der Verfassungsminister. Ich habe also die Frage zu prüfen, ob das den verfassungsrechtlichen Bestimmungen entspricht oder nicht. Das ist gegeben. Damit ist dieser Gesetzentwurf nach unserer Meinung – nach der Meinung der Landesregierung und meines Hauses – zustimmungsfähig. Ob man das will oder nicht will, kann jeder so behandeln, wie er das politisch möchte. Aber bitte lenken Sie nicht von der Frage ab. Es ist eine politische Frage.
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch so. Damit sind wir in der dritten Lesung am Schluss der Aussprache.