Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch so. Damit sind wir in der dritten Lesung am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/5725 ab. Zu diesem Änderungsantrag haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Einzelabstimmung beantragt. Da diese beiden Fraktionen die Antragstellerinnen sind, findet die Einzelabstimmung gemäß § 42 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung statt.
Zu Ziffer 1 des Änderungsantrags Drucksache 17/5725 erbitte ich nun das Votum. Ich darf fragen, wer Ziffer 1 des Änderungsantrags zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Pretzell. Damit sind wir – ich frage gerade mal nach rechts und links – übereinstimmend der Auffassung, dass Ziffer 1 des Änderungsantrags Drucksache 17/5725 nicht die erforderliche Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat.
Ich lasse weiter über Ziffer 2 des Änderungsantrags Drucksache 17/5725 abstimmen. Ich darf fragen, wer Ziffer 2 des Änderungsantrags zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP, der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Pretzell. Damit hat Ziffer 2 des Änderungsantrags Drucksache 17/5725 nicht die erforderliche Mehrheit des Hohen Hauses gefunden.
Ich lasse über Ziffer 3 des Änderungsantrags Drucksache 17/5725 abstimmen. Hierzu haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage einmal in die Runde, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben oder ob jemand das noch tun möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Ich unterbreche an dieser Stelle die Plenarsitzung, bis uns das Auszählungsergebnis bekannt ist. Denn das ist wichtig für das weitere Verfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ein Ergebnis. Somit eröffne ich unsere heutige Plenarsitzung wieder, um das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung (siehe Anlage 1) lautet: 191 Abgeordnete haben ihre Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 93 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 98 Abgeordnete. Kein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist Ziffer 3 des Änderungsantrags Drucksache
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da alle Ziffern zuvor in der Einzelabstimmung abgelehnt sind, entfällt an dieser Stelle die Gesamtabstimmung über den Änderungsantrag, sodass wir in den Abstimmungen über die Beschlussempfehlung 17/5666 zur zweiten Lesung weitergehen.
Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/5666, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3776 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung ab. Daher kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/5666 und nicht über den Gesetzentwurf. Da das Beratungsverfahren hiermit abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Schlussabstimmung nach § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung.
Ich darf fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die anwesenden Abgeordneten der Fraktion der AfD.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier vorne haben wir nun Einmütigkeit darüber, dass damit die Beschlussempfehlung Drucksache
17/5666 angenommen wurde. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3776 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in dritter Lesung verabschiedet worden.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Rock das Wort. Bitte sehr.
Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vielleicht warte ich noch kurz den Ausmarsch ab.
Ich möchte, bevor ich in meine Rede einsteige, kurz noch einmal zu den Debatten von heute Morgen zum Thema „Schulpolitik“ Stellung nehmen, weil ich als Erster heute keine Chance hatte, darauf einzugehen.
Ich möchte nur eines klarstellen. Herr Kollege Ott und die Kollegin Beer sagten, in vielen schulpolitischen Fragen werde die Hand gereicht. Die Sichtweise ist: Wer sieht es? Wer nimmt die Hand an? – Der Vorwurf liegt da. Ich sage immer nur: Wer eine Hand reicht, hat die andere frei. Wenn die andere dazu genutzt wird, zu schlagen und zu verletzen, dann muss man sich nicht wundern, dass die gereichte Hand nicht ankommt.
Täglich grüßt das Murmeltier – so habe ich den Antrag schon bei der Einbringung hier im Plenum überschrieben. Der Vergleich war der Tatsache geschuldet, dass die Sozialdemokraten vor allem seit dem Regierungsverlust viele gleichbleibende Themen, unter anderem auch das Thema „Schulsozialarbeit“, als neue, ganz zentrale Themen ausgemacht haben, und glauben, hier eine neue Rolle in der Opposition gefunden zu haben.
Liebe Kollegen, dass das Thema „Schulsozialarbeit“ für die Entwicklung unserer Schulen und somit als
wichtiger Bestandteil für die Schulentwicklungsplanung und für die steigenden Herausforderungen ein ganz entscheidender Faktor ist und sein wird, ist unbestritten. Somit können wir den ersten Absatz in Ihrem Antrag mit der Beschreibung der Ausgangslage auch teilen. Bei den Schlussfolgerungen und Forderungen an die Landesregierung stelle ich aber rudimentäre Unterschiede fest.
Die Anhörung und die vielfältigen Gespräche mit den vielen Netzwerkern in dem Themenbereich haben uns gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem die Schülerinnen und Schüler keine Konzepte, Neustrukturierungen oder Zuständigkeitsgezänk wünschen, sondern ein zielgerichtetes politisches Handeln. Dies ist geschehen, ohne dass RotGrün das vielleicht wahrgenommen hat bzw. wahrnehmen wollte.
Ich wiederhole das gerne; denn nach dem Prinzip des Didaktikers Siegbert A. Warwitz ist das Prinzip des Wiederholens und der Variation ein Grundsatz des Lehrens und Lernens. Ob die Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien das kennen, kann ich auch vor dem Hintergrund meiner in den letzten 22 Monaten gemachten Erfahrung nicht sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der direkt nach der Übernahme der Regierungsgeschäfte die Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich des MAGS bis zum Jahr 2020/21 sicherte und somit allen Trägern eine Zusage über die Landesmittel gegeben hat.
Gemeinsam haben sich das Ministerium für Schule und Bildung, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf den Weg gemacht und eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Es braucht viele Gemeinsamkeiten, dieses schwierige Thema voranzubringen, weil die Vielfalt und die Komplexität des Themas ausreichend gewürdigt und die Strukturen zukunftssicher aufgestellt werden sollten.
Die Arbeitsgruppe und damit die Landesregierung befassen sich längst mit dem in Ihrem Antrag beschriebenen Vorgang. Die Frage, welcher Bereich wieviel Einfluss auf die wichtige Arbeit der Schulsozialarbeit an unseren Schulen hat und wo die Zuständigkeit liegen sollte, wurde selbst von den Experten in der Anhörung eher konfus und nicht ganz eindeutig beantwortet
auch wenn Herr Ott das immer anders verstanden hat. Das zeigt vor allem, wie komplex und verstrickt die Arbeitsbereiche der Schulsozialarbeit sind. Es gibt keine schnelle und einfache Lösung.
Ja, natürlich dreht sich vieles in den politischen Diskussionen um die auskömmliche Finanzierung. Im
Koalitionsvertrag haben wir festgesetzt, dass wir uns verstärkt für Schulsozialarbeit einsetzen und diese verlässlich fortführen wollen und werden.
Die Landesregierung – allen voran unsere Schulministerin – hat seit Regierungsübernahme wichtige Weichen für mehr Professionalität an unseren Schulen gestellt. So sind fast 1.200 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase geschaffen worden. Weitere 330 Kolleginnen und Kollegen kommen in den multiprofessionellen Teams in der Sekundarstufe I hinzu, und vieles mehr.
Insgesamt flossen und fließen seit Regierungsübernahme schon 1 Milliarde Euro mehr in die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler. Auch Sie wissen, dass jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Wir haben die Prioritäten bei der Schuleingangsphase gesetzt.
Wir werden in den nächsten Jahren die Schulsozialarbeit stärken, unsere Schulen zukunftsfähiger machen und weitere Professionen in die Schulen einbinden, damit wir den Herausforderungen gerecht werden.
Ich kann Ihnen versprechen, dass wir die Aufgabe annehmen und umsetzen werden. Wir werden Ihrem Antrag, der größtenteils nur das beschreibt, was schon längst läuft, nicht zustimmen.