Ich verstehe nicht, welches Problem – richtig fachlich begründet – Sie damit haben. Auf die Erklärung warte ich noch.
(Markus Wagner [AfD]: Der Islam ist für mich keine Konfession! Das haben Sie nicht ver- standen! – Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Sie haben es nicht verstanden!)
Frau Walger-Demolsky, Sie hatten doch gerade Redezeit, und Herr Seifen ist gleich noch dran. Lassen Sie ihn das dann erklären, da Sie mir offenbar nicht erklären konnten, was Ihre Kritik ist.
(Beifall von der FDP – Markus Wagner [AfD]: Sie können nichts erklären, wovon Sie nichts verstehen! Das ist doch unfassbar!)
Wir halten daran fest: Es ist ein wichtiger Punkt, dass wir für 415.000 Schülerinnen und Schüler einen verfassungsrechtlich, kirchenrechtlich …
Frau Kollegin Müller-Rech hat jetzt auch leider keine Redezeit mehr für die Erwiderung auf die Kurzintervention.
Ich glaube, ich konnte alle meine Punkte vorbringen. – Vielleicht lernen Sie mal, andere Menschen nicht so zu unterbrechen. – Danke.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es zeigt sich sehr deutlich, dass die AfD sich weder in Religion noch im Religionsverfassungsrecht auskennt –
und schon gar nicht in der Frage eines konfessionellkooperativen Unterrichts, wie er in Nordrhein-Westfalen glücklicherweise durchgeführt wird. Er wird übrigens auch von den christlichen Konfessionen auf den Weg gebracht, sodass wir nicht einen weiter separierenden Unterricht haben werden. Das ist mit dem ersten Beiratsmodell in Bezug auf den islamischen Religionsunterricht schon gelungen.
Ich bin sehr froh darüber, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen das Beiratsmodell weiterentwickeln wollen. Das finde ich grundsätzlich richtig, und das werden wir auch unterstützen. Die nötigen Fragen werden wir in der Tat noch in der Anhörung klären, und ich hoffe, dass wir anschließend zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf kommen werden, der so auch durch die breite Mehrheit getragen wird.
Ich muss gestehen, dass ich die Initiative der SPD nicht verstanden habe. Denn wir wissen, dass in diesem Beiratsmodell, welches nun ausläuft, ganz klar war, dass der Sitz der DITIB ruht. Ministerin Löhrmann hatte darauf hingewirkt – und zwar aus guten Gründen. Diesen Zustand wollen wir nicht verlängern, sondern wir wollen es weiterentwickeln.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es auch Vereinbarungen – öffentlich-rechtliche Verträge – mit den muslimischen Verbänden gibt.
In der Tat ist Art. 79 und die Bindung an die Grundrechte ein entscheidender Faktor für die Zusammenarbeit. Dabei wird trotzdem die Neutralität des Staates im Verhältnis zu den islamischen religiösen Verbänden gewahrt. Das ist wichtig. Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung Art. 7 des Grundgesetzes. Genau so ist es angelegt.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es die islamischen Verbände, die derzeit im Beirat vertreten sind, nicht geschafft haben, Religionsgemeinschaften zu werden, und nicht nur nach meiner alleinigen Einschätzung erfüllen sie auch nicht die Voraussetzungen dafür.
Deshalb ist es richtig, die Pluralität der Muslime und Muslima im Land abzubilden und den Beirat zu öffnen sowie gegenüber denjenigen, die den im Religionsverfassungsrecht angelegten Kriterien entsprechen, zu beschreiben, wie sie sich weiterentwickeln können, sodass sie sich auf der Basis des Grundge
setzes und im Rahmen des Religionsverfassungsrechts entsprechend formieren können. Das ist die Ausgangsbasis.
Ich will nun keine rückwärtsgewandten Debatten führen, weil wir uns hier nicht im Sandkasten befinden, sondern über ein sehr wichtiges Gesetz sprechen. Ich bin froh darüber, dass erstens die Landesregierung dem Weg von Sylvia Löhrmann folgt und ihn weiterentwickelt und wir zweitens keine Konstruktionen haben, wie sie in Hessen durch die damalige FDP-Bildungsministerin Beer – wir sind übrigens weder verwandt noch verschwägert – und den FDPJustizminister Hahn auf den Weg gebracht wurden, nämlich Einzelverträge mit DITIB oder der
Ahmadiyya zu schließen. Stattdessen wollen wir einen gemeinsamen islamischen Unterricht, der auf eine ganz andere Basis gestellt wird.
Ich will auch nicht zu den Äußerungen sowohl von Serap Güler wie auch von Joachim Stamp nachkarten, wie sie in der Auseinandersetzung mit der Rolle der DITIB in der Kooperation getätigt wurden. Ich glaube, seitdem Sie in der Regierungsverantwortung sind, wissen Sie genau, wie komplex die Sache ist. In der Zielsetzung sind Sie nicht weit von dem entfernt, was Sylvia Löhrmann damals angelegt hat und wir im Parlament mit breiter Zustimmung verabschiedet haben.
Deshalb werden wir in der Anhörung genau diese religionsverfassungsrechtlichen Fragen klären, die Aspekte vertiefen und diskutieren. Ich hoffe, dass wir am Ende das Recht auf religiöse Bildung für muslimische Kinder in Nordrhein-Westfalen auf eine breite Grundlage stellen und einen gemeinsamen Weg einschlagen werden. Die Muslime haben ein Recht auf religiöse Bildung – und zwar staatlich gesichert, in deutscher Sprache und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrern und Lehrerinnen.
Ich bin ganz besonders glücklich darüber, dass durch Bundesförderung vor zwei Wochen in Paderborn das Zentrum für Islamische Theologie etabliert werden konnte. Es werden vier Professuren aufgebaut, und wir werden einen weiteren Standort in NordrheinWestfalen haben, an dem die Lehrerausbildung stattfindet.
Dieser Standort in Paderborn hat eine ganz besondere Qualität, obwohl ich Münster auch sehr schätze. Hier wird komparativ miteinander gearbeitet: Die evangelische und die katholische Fakultät arbeiten mit dem Zentrum für Islamische Theologie und mit den Jüdischen Studien zusammen. Das ist wirklich einmalig in Nordrhein-Westfalen.
Dieses Miteinander im religiösen Dialog – als Gegenüber des Staates – ist genau das, was wir brauchen. Das werden wir miteinander gut gestalten können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen leben zurzeit rund 400.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens, von denen sich ca. 83 % für einen muslimischen Bekenntnisunterricht aussprechen.
Wir müssen uns also zu Recht die Frage stellen, wie man diesen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts einräumen kann – wobei der Islam in dem Sinne natürlich kein Bekenntnis ist. Denn auch sie haben selbstverständlich das Recht, durch den Religionsunterricht einen vernunftgeleiteten Zugang zu Spiritualität zu erlangen.
Im Falle des islamischen Religionsunterrichts wird die Frage aber kontrovers diskutiert. Im Dezember 2011 hat die Politik bereits eine Teilentscheidung getroffen und in ihrem Sinne folgerichtig das Gesetz zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach probehalber verabschiedet.
Die Parlamentarier haben dieses Gesetz sicherlich mit den besten Absichten auf den Weg gebracht. Damit verbunden ist nämlich die Hoffnung, die Integration muslimischer Bürgerinnen und Bürger zu fördern und den Einfluss sogenannter Hinterhofmoscheen und -koranschulen zu minimieren.
Wer Hasspredigern das Handwerk legen will, muss den Schülerinnen und Schülern staatlich organisierte Angebote zum Religionsunterricht machen, die dann natürlich auch der staatlichen Kontrolle unterliegen. Das Problem ist aber gerade, dass nicht sicher ist, ob diese Hoffnung sich erfüllt.
Von den etwa 5 Millionen Muslimen praktizieren die meisten ihren Glauben frei und im Einklang mit unseren Gesetzen. Es gibt aber leider eine stetig, besorgniserregend und schnell wachsende Zahl von Muslimen, die dem Wort des Korans und den Geboten der Scharia mehr Bedeutung zusprechen als dem Grundgesetz. Für sie sind die Werte des Landes nicht immer erstrangig. Diese Gefahr können und dürfen wir nicht unterschätzen. Darüber hat aber niemand von Ihnen gesprochen.