Von den etwa 5 Millionen Muslimen praktizieren die meisten ihren Glauben frei und im Einklang mit unseren Gesetzen. Es gibt aber leider eine stetig, besorgniserregend und schnell wachsende Zahl von Muslimen, die dem Wort des Korans und den Geboten der Scharia mehr Bedeutung zusprechen als dem Grundgesetz. Für sie sind die Werte des Landes nicht immer erstrangig. Diese Gefahr können und dürfen wir nicht unterschätzen. Darüber hat aber niemand von Ihnen gesprochen.
So haben sich in Anbetracht dieser Gefahr vor Jahren sogar Experten zu Wort gemeldet und vor der Einführung des islamischen Religionsunterrichts ge
warnt. Die Soziologin Necla Kelek beispielsweise äußerte die Befürchtung, dass sich dadurch die bestehenden Parallelgesellschaften eher festigen. Und der ehemalige Leiter des Zentralinstituts Islam-ArchivDeutschland in Soest, Salim Abdullah, sprach sogar davon, dass Grundlagen, die im islamischen Religionsunterricht geschaffen worden seien, später in den Koranschulen verfeinert würden, dass sich also staatlicher Religionsunterricht und Koranschulen additiv ergänzen. Hier, wie in vielen Moscheen, ist der türkische Verband DITIB führend und maßgebend. Das ist sicherlich nicht die staatliche Kontrolle, die wir meinen und an die wir gedacht haben.
Wie gehen die Religionslehrer mit den Lehrmeinungen des Korans um, die unseren Werten des aufgeklärten Humanismus entgegenstehen? Wie legt man die 200 gewaltverherrlichenden Suren im Koran aus, die den Kampf gegen die Ungläubigen propagieren? Was sagt man zur Rolle von Mann und Frau? – Das müsste doch besonders die Grünen bewegen; denn wir von der AfD sind, was das angeht, ja sowieso hinterwäldlerisch.
Wie steht man zur Religionsfreiheit, auch des Individuums? Wie steht man zur Apostasie? Haben Sie sich darüber mal Gedanken gemacht? Weitere Fragen kamen hier schon auf: An welche muslimische Instanz wenden sich die staatlichen Behörden? Welche Ansprechpartner haben wir da?
Der Islam hat eben nicht dieselbe Verfasstheit wie zum Beispiel die christlichen Kirchen. In Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz steht, dass der Religionsunterricht nicht vom Staat organisiert und vorgegeben werden darf, sondern von den jeweiligen Ansprechpartnern der Religionsgemeinschaften. Der Islam verfügt aber über keine Verfasstheit – das zeigt auch der vorliegende Gesetzentwurf. Wäre dem so, hätten sie schon längst eine Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz und Art. 14 und 19 der Landesverfassung.
Wir sehen diesen Gesetzentwurf mit großer Skepsis. Leider war die Ministerin nicht bei uns in der Fraktion. Wie ich gehört habe, hat sie allen anderen Fraktionen diesen Gesetzentwurf vorgestellt. Aber, Frau Gebauer, möglicherweise war Ihre tiefe Zurückhaltung der Grund dafür, dass Sie nicht bei uns gewesen sind. Schade eigentlich, wir wären gerne in den Dialog mit der Regierung eingetreten.
Wir sehen also diesen Gesetzentwurf mit großer Skepsis. Er beabsichtigt nämlich ohne eine konkrete Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 eine Verlängerung des Unterrichts bis 2025. Er enthält bewusst eine Öffnungsklausel, wonach je nach ausstehender gerichtlicher Entscheidung ein Partner beliebig eingesetzt werden kann. Und das Ministerium entsendet keine unabhängigen Vertreter mehr in die Kommission.
Die Kommission ist ein Gremium der Selbstkoordination, das die Vielfalt des Islams in NRW abbilden und repräsentieren soll und auf dieser Basis gegenüber dem Ministerium die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des Religionsunterrichts vertritt.
Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss weiter beraten. Ich bin mal gespannt, ob auch Sie den großen weißen Elefant im Raum sehen oder ihn wieder ignorieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Seifen, da sind Sie falsch informiert. Vielleicht gibt es Kommunikationsprobleme innerhalb der AfD.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD war zu dem Gespräch, das ich mit allen anderen Fraktionsvorsitzenden geführt habe, auch eingeladen.
Leider gab es keine Resonanz, weder eine Absage noch eine Zusage. Diesen Schuh, Herr Seifen, müssen Sie sich anziehen.
(Markus Wagner [AfD]: Das ist Unsinn! – Hel- mut Seifen [AfD]: Dann entschuldige ich mich offiziell!)
Meine Damen und Herren, ich danke den Koalitionsfraktionen für die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des islamischen Religionsunterrichts.
Ich möchte gerne einen kurzen Blick zurückwerfen: Im Schuljahr 2012/2013 sind die ersten 33 Schulen mit dem islamischen Religionsunterricht an den Start gegangen. Mit heute 415.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern in unserem Land besteht der Bedarf, den islamischen Religionsunterricht weiter
Wir benötigen in diesem Jahr ein tragfähiges rechtliches Fundament, auf dem wir das Erreichte sichern und den Ausbau fortsetzen können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird hierfür ein guter Vorschlag eingebracht.
Ich möchte einige Aspekte ansprechen. Die Verbandslandschaft der islamischen Organisationen hat sich in den letzten Jahren verändert. Daher ist es richtig, das Angebot zur Zusammenarbeit für mehr islamische Organisationen zu öffnen und die Vielfalt des Islams stärker abzubilden.
Die Weiterentwicklung des Beirats zu einer Kommission für den islamischen Religionsunterricht und der bewusste Verzicht auf staatlich benannte Vertreter in der Kommission sind aus Sicht der Landesregierung ebenfalls wegweisende Schritte. Der Staat nimmt das Neutralitätsgebot ernst und stärkt die Verbände. Mit einem Vertrag können künftig die Voraussetzungen der Zusammenarbeit konkretisiert und abgesichert werden.
Schließlich ist die sogenannte Öffnungsklausel zu begrüßen. Sie ermöglicht in der Kommission die Zusammenarbeit mit den islamischen Organisationen, auch wenn diese Religionsgemeinschaften sind bzw. werden sollten. Der Entwurf berücksichtigt damit die weiterhin ungeklärte Rechtslage zum Status der islamischen Organisationen.
Wenn die islamischen Verbände oder einige von ihnen alle Merkmale der Religionsgemeinschaften erfüllen, wird das Gesetz nicht gegenstandslos. Die betroffenen Verbände können dann entscheiden, ob sie weiterhin auf dieser Grundlage mit dem Land einen gemeinsamen islamischen Religionsunterricht anbieten wollen oder einen eigenen nach den Grundsätzen ihres Bekenntnisses.
Meine Damen und Herren, die vorliegende gesetzliche Regelung greift die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den islamischen Verbänden, aber auch neue rechtliche Erfordernisse sowie gesellschaftliche Entwicklungen auf.
Es ist ein guter Entwurf, um den islamischen Religionsunterricht auf eine rechtssichere, zukunftsfähige Rechtsgrundlage zu stellen. Daher würde ich, aber natürlich auch die Landesregierung es begrüßen, wenn sich im Laufe der parlamentarischen Beratungen weitere Fraktionen einbringen und sich dem Gesetzentwurf anschließen würden.
Der islamische Religionsunterricht ist ein wichtiger Baustein der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik. Ich wünsche mir, dass wir alle gemeinsam an diesem wichtigen Baustein weiterarbeiten. – Vielen lieben Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 17/5618. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/5618 an den Ausschuss für Schule und Bildung in der Federführung und an den Integrationsausschuss sowie an den Hauptausschuss. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung, diesmal über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5638. Auch hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/5638 an den Ausschuss für Schule und Bildung in der Federführung und an den Integrationsausschuss sowie den Hauptausschuss in der Mitberatung. Möchte hier jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides auch nicht der Fall. Damit haben wir beide Gesetzentwürfe in die Fachausschüsse überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin MüllerWitt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag auf Änderung der Landesverfassung durch Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren bei Landtagswahlen greifen wir erneut ein Anliegen auf, das bereits in der vergangenen Wahlperiode von uns im Rahmen der Verfassungskommission eingebracht wurde.
Es hat für uns, die SPD, nicht erst der beeindruckenden „Fridays-for-Future“-Demonstrationen der Schülerinnen und Schüler gebraucht, um zu der Überzeu
gung zu kommen, dass auf Landesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Nein, die Zeichen der Zeit haben wir im Gegensatz zur CDU schon früh erkannt.
Die Erlaubnis zur Teilnahme am Wahlakt bringt zum Ausdruck, dass der Landesgesetzgeber davon überzeugt ist, dass junge Menschen ab dem Alter von 16 Jahren zur politischen Willensbildung und zur Artikulation in der Lage und bereit sind, ihre Zukunft mitzugestalten.
Gerade die junge Generation muss am längsten die Folgen dessen tragen, was Wählerinnen und Wähler entscheiden und anschließend Politikerinnen und Politiker umsetzen, so sie denn zuhören. Deshalb besteht unseres Erachtens zu Recht ihr Anspruch auf Teilhabe am Entscheidungsprozess.
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt fest – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –:
„Ein häufig vorgebrachter Einwand gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren ist, dass Jüngere nicht genug an Politik interessiert sind, um kompetent wählen zu können. Doch wer wählen darf, beschäftigt sich mehr mit und informiert sich intensiver über Politik als nicht Wahlberechtigte. Bei einem Vergleich der gerade 16 Jahre alten Jugendlichen mit noch 15 Jahre alten zeigt sich, dass die Wahlberechtigten auch politisch interessierter sind: die bereits 16 Jahre alten interessieren sich stärker für den Wahlkampf, verfügen über ein größeres politisches Wissen und nutzen häufiger Angebote wie den Wahl-O-Mat.“