Protokoll der Sitzung vom 11.04.2019

Wenn wir wollen, dass junge Menschen Verantwortung übernehmen – und so habe ich die Debatte verstanden –, muss man ihnen auch Verantwortung übertragen. Man muss ihnen zutrauen, dass sie diese Verantwortung übernehmen können und dass sie in diese Verantwortung hineinwachsen können.

Denn Demokratie, da sind wir uns hoffentlich alle einig, ist keine Trockenübung. Man kann sie sich nicht anhand von Büchern erschließen, sondern Demokratie wird durch das Gelebte gelernt.

Einmischende Jugendpolitik – wir haben darüber beispielsweise im letzten Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie länger mit dem Landesjugendring diskutiert, und wir waren eigentlich alle einer Meinung – heißt: wirkliche Partizipation und wirkliche Folgenabschätzung aus Jugendperspektive.

Da geht es nicht nur um die Frage des Wahlalters, es geht auch um Jugend-Check-Verfahren, Jugend-Monitoring und um die Frage, welche weiteren Beteiligungsformate Politik eigentlich finden kann. Das ist nicht nur eine Frage von mehr Teilhabe und Partizipation junger Menschen; es würde vielmehr allgemein unsere politische Kultur beleben, wenn wir weitere Verfahren und Formate finden würden, wie wir mehr Menschen beteiligen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das fängt im Übrigen schon mit kleinen Dingen an; das kann man auch mit ganz kleinen Kindern einüben. Bei der Quartiersentwicklung kann man zum Beispiel schon mit Kindergartenkindern Quartiersbegehungen und Spielleitplanungen gemeinsam machen, weil man sich den Stadtteil gemeinsam anschaut.

Das ist gelebte Demokratie. Das sind Bausteine, die viel angemahnte Mündigkeit junger Menschen auch zu befördern, denn die entsteht nicht einfach mit dem 18. Geburtstag, sondern vielmehr dadurch, dass ich mich politisch beteiligen kann und dass ich es so lernen kann.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Alle politischen Entscheidungen haben Folgen für junge Menschen; das zeigen uns die Aktivistinnen und Aktivisten von „Fridays For Future“ jeden Freitag. Sie wissen, dass wir das manchmal vergessen. Die Jugendlichen haben das begriffen. Sie haben – das ist schon angedeutet worden – ein hohes Interesse an Politik.

Die Shell-Jugendstudie zeigt aber auch, dass sie nicht immer ein hohes Interesse an Parteien haben. Die Konsequenz daraus für Parteien und für die organisierte Politik wie uns kann doch nur sein, dass wir uns und unsere Strukturen einmal hinterfragen müssen – und nicht die Jugendlichen, ihren Protest, ihre Forderungen und ihr Engagement.

Ich hoffe, wir kommen innerhalb der Beratungen doch noch dazu, dass die Absenkung des Wahlalters ein guter Baustein für mehr Demokratie in NordrheinWestfalen ist. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die AfD hat nun Frau Dworeck-Danielowski das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alter Wein in neuen Schläuchen – so lässt sich Ihr Antrag kurz und knapp zusammenfassen.

Gesetzentwürfe zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 gab es bereits in vielen Landesparlamenten; sie sind mit überwiegender Mehrheit aus guten Gründen gescheitert. Auch hier in Nordrhein-Westfalen – Sie haben es schon mehrfach erwähnt – wurde bereits in der vergangenen Wahlperiode über dieses Thema gesprochen und eine Verfassungsänderung abgelehnt.

In den vorangegangenen Redebeiträgen wurde mehrmals betont, wie wichtig es sei, dass die jungen

Menschen früher Verantwortung übernehmen, dass man sie an Verantwortung heranführen und ihnen auch Verantwortung geben müsste. Da bin ich ganz bei Ihnen.

Warum allerdings der erste Akt der Beitrag zur politischen Willensbildung, also der Gang zur Wahlurne sein soll, erschließt sich mir nicht. Es scheint so, als würde es Ihnen in Ihrer Verzweiflung ob der schlechten Umfragewerte attraktiver erscheinen, gleich eine ganz neue Gruppe zur Wahl zu befähigen, anstatt bei Ihren verloren gegangenen Wählern wieder um Stimmen zu kämpfen.

(Beifall von der AfD)

Völlig unverblümt bestätigen Sie in der Antragsbegründung und in Ihren Redebeiträgen den naheliegenden Vorwurf, Sie würden die „Friday-For-Future“Demonstrationen als Stimmenlieferanten instrumentalisieren wollen.

Dass die Grünen mit genau dieser Argumentation kommen würden, war zu erwarten. Sie dürften sich auch im Gegensatz zur SPD berechtigte Hoffnungen machen, dass die jugendlichen „Friday-For-Future“Anhänger sie wählen würden. Dann würden sie die Früchte ihrer eigenen Arbeit ernten:

Zuerst verängstigen sie mit wilden Klima-Weltuntergangsfantasien die Jugendlichen, wie es selbst Nostradamus nicht besser hätte machen können. Nun wollen sie diese aufgeheizte Masse schnell an die Wahlurnen lenken, bevor beim einen oder anderen im Reifungsprozess doch noch Erkenntnis und Fakten zum Tragen kommen und sich die Hysterie wieder abschwächt.

Genau hier kommen wir zu einem wichtigen Gegenargument: Natürlich sind Jugendliche auch politisch interessiert und einige auch politisch engagiert. In der Literatur ist eine ganze Epoche der Jugend gewidmet. „Sturm und Drang“ wird wie folgt beschrieben:

Die exaltierte, ungebändigte und doch gefühls- und ausdrucksstarke Sprache des Sturms und Drang war voller Ausrufe, halber Sätze und forcierter Kraftausdrücke und neigte zum derb-realistisch Volkstümlichen. Man nahm kein Blatt mehr vor den Mund und brachte die Sprache des Volkes und der Jugend auf die Bühnen.

Diese Beschreibung trifft auch heute noch auf das Auftreten vieler junger Menschen zu. Das ist auch gut. Das war bei mir und vermutlich auch bei jedem von Ihnen nicht anders. Die Weltanschauung ist mit weniger Lebenserfahrung häufig unerbittlicher und radikaler. Spätestens wenn das Geld dann selber verdient werden muss oder man Verantwortung für die eigenen Kinder übernimmt, sieht die Welt ganz schnell ganz anders aus.

Wenn auch viele Lieder den Wunsch besingen, noch einmal 17 sein zu wollen, sind die meisten von uns

doch, ehrlich gesagt, sehr froh, diese Berg- und Talfahrt der Pubertät überstanden zu haben. Liebe Kollegen von der SPD, ich bin mir sicher, dass auch vielen alten Hasen von Ihnen im Hinblick auf das Auftreten und die Forderungen Ihrer eigenen Parteijugend die Haare zu Berge stehen; die bekannten Protagonisten sind sogar schon volljährig.

Aber gehen wir aus der globalen Betrachtung heraus und schauen einfach nur in Ihren Antrag. Dort werden im Wesentlichen nur zwei Argumente gebracht, warum das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt werden soll: zum einen die bereits angesprochene Instrumentalisierung der „Fridays For Future“-Jugendlichen und zum anderen die früher beginnende Pubertät und die früher einsetzende Geschlechtsreife.

Damit gehen dann die angeblich früher vorhandenen kognitiven Fähigkeiten und die Reife, politische Entscheidungen zu treffen, einher. – Liebe Kolleginnen von der SPD, das ist doch nicht Ihr Ernst!

(Helmut Seifen [AfD]: Psychologistisch ist das!)

Wie sehen Sie es denn mit den anderen Altersgrenzen? Bis zum Alter von 21 Jahren gilt man bei strafrechtlichen Verfehlungen als vermindert straffähig, weil – je nach Lage der Dinge – die Reife fehlt, die Folgen des eigenen Handelns absehen zu können. Dann müssten Sie doch konsequenterweise das Jugendstrafrecht gleich komplett abschaffen.

Ihrer Argumentation folgend, dass man mit 16 Jahren reif und alt genug für alles Mögliche ist, weil man geschlechtsreif ist, wäre man dann mit 16 Jahren schon voll strafmündig. Oder wie wollen Sie sonst erklären, dass man mit 16 Jahren schon alt genug sein soll, um zum Wählen gehen zu können – sprich: nicht nur zur politischen Willensbildung, wie es so blumig heißt, beizutragen, sondern auch zu entscheiden, wer die Macht im Lande hat und wer Entscheidungen fällt, die ganz wesentlich sind?

Ich darf mit 16 Jahren also diese wichtige Entscheidung fällen, habe aber in den nächsten vollen fünf Jahren noch nicht die Reife, bei strafrelevanten Taten die Folgen meines eigenen Handelns abschätzen zu können.

Ab 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig; das ist auch so eine Altersgrenze. Wie sieht es denn damit aus? Wollen Sie die auch abschaffen – volle Geschäftsfähigkeit und damit die volle Haftung für mögliche Fehler auch schon ab 16 Jahren?

Nein, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie hören es sicherlich schon: Wir müssen an dieser Stelle das Rad nicht neu erfinden. Altersgrenzen sind Teil unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung, und sie ergeben einen Sinn. Sie sind nicht nur eine Einschränkung, sondern sie dienen auch dem Schutz unserer Jugend. Wir freuen uns auf den Ausschuss. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung hat nun Minister Reul das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob das Wahlrecht auch für 16-Jährige möglich sein soll, ist nicht neu; sie hat den Landtag schon öfter beschäftigt – gerade auch, worüber eben schon geredet wurde, im Zusammenhang mit der Verfassungskommission in der vergangenen Wahlperiode.

Das vorneweg, damit kein Missverständnis aufkommt: Die Landesregierung unterstützt die Teilhabe von Jugendlichen am politischen Geschehen. Wir bieten ihnen auch viele Möglichkeiten.

Ich glaube – dazu ist manches schon vorgetragen worden –, dass wir auch noch darüber nachdenken müssen, ob und wo wir Jugendlichen die Chance geben, sich in die Politik einzumischen und sich zu kümmern.

Mir hat die Bemerkung der Frau Landtagsabgeordneten Freimuth gut gefallen; sie hat nämlich auf die Problematik von Wahlrecht und Wahlmündigkeit hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist dann – nicht bei ihr, sondern bei den Kollegen, die den Antrag gestellt haben – schon eine Widersprüchlichkeit aufgekommen, nämlich als sie auf den SPD-Antrag aus Berlin hingewiesen und daraus zitiert hat, dass man dort der Meinung sei, in diesen jungen Jahren sehr anfällig für bestimmte Beeinflussungen zu sein. Dann passt das nicht mehr. Ich finde, diese Argumente muss man ernsthaft gewichten.

Wir haben uns als Landesregierung gegen die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen entschieden, und zwar aus Gründen, die ich Ihnen kurz vortragen will.

Erstens. Es würde dazu führen, dass das aktive und das passive Wahlrecht bei einer Landtagswahl auseinanderfallen. Das kann man wollen, aber es ist nicht überzeugend und nicht in der Logik.

(Michael Hübner [SPD]: Ja und?)

Zweitens käme es zu einer unterschiedlichen Rechtslage bei den Bundestagswahlen und bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen. Aus Gründen der Vereinheitlichung wird für die Parlamentswahlen traditionell eine Übereinstimmung des Wahlrechts im Bund und im Land angestrebt – zumindest bisher. Das war ein kluges Argument.

Übrigens findet sich diese Altersgrenze von 18 Jahren – darauf ist schon hingewiesen worden – auch in anderen Lebensbereichen. Im Strafrecht und im Jugendrecht wird eine Grenze bei dem Alter von 18 Jahren gezogen. Im BGB beginnt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Eigentlich müsste man, wenn man das Wahlalter absenkt, auch die anderen Fragen mitbeantworten können; sonst würde man die Rechts- und Lebenswirklichkeit der Jugendlichen von der Institution des Wahlrechts abkoppeln. Logisch ist auch das nicht.

(Michael Hübner [SPD]: Es ist trotzdem falsch!)

Auch in der Kommentarliteratur gibt es die Auffassung, beim aktiven Wahlrecht das 18. Lebensjahr als Untergrenze zu nehmen.

Zudem scheinen die Jugendlichen in der Mehrheit einer Senkung des Wahlrechts auf 16 Jahre eher kritisch gegenüberzustehen. In mehreren in den vergangenen Jahren durchgeführten Umfragen – die ja bekannt sind – haben Betroffene eine Absenkung des Wahlalters nämlich mehrheitlich abgelehnt.

Das ist auch ein Aspekt, den man berücksichtigen muss, ohne ihn überzubewerten, aber es ist ein Aspekt. Zur Förderung des politischen Engagements gehört es, auch solche Meinungen ernst zu nehmen – auch die, die einem nicht in den Kram passen, weil die Jugendlichen vielleicht eine ganz andere Meinung haben.