Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass sich die Verfassungskommission aus der vergangenen Legislaturperiode in dieser Frage nicht einigen konnte.
Nun bringen Sie das wieder auf die Tagesordnung, sehen aber ganz genau, dass es dafür einer Zweidrittelmehrheit bedarf, weil das so in unserer Verfassung geregelt ist. Insofern sehe ich auch nicht, dass hier von politischer Beliebigkeit die Rede sein kann,
Hier geht es um ein ganz anderes Thema, nämlich um die Frage, ob Jugendliche ab 16 Jahren an der Landtagswahl teilnehmen dürfen.
Da gibt es verschiedene Aspekte, die ich auch genannt habe, etwa, dass das aktive und das passive Wahlrecht auseinanderfallen. Warum sollen sie dann nicht gewählt werden können? Das ist doch die eine Frage.
Die andere Frage ist: Warum wollen wir in der Bundesrepublik Deutschland einen Flickenteppich haben, was das unterschiedliche Wahlalter betrifft?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen junge Menschen zu mündigen, aufgeklärten, zeitkritischen Persönlichkeiten heranbilden. Sie sollen engagiert an den Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit mitarbeiten und auch mitentscheiden können.
Zur Stärkung der politischen Bildung und Partizipation gibt es viele gute Ansätze, zum Beispiel in den Schulen, in Vereinen, in Verbänden, in Kinder- und Jugendparlamenten, in Beiräten. Vielleicht wird auch unsere Enquetekommission hier noch einige Maßnahmen empfehlen.
Bei der Debatte gerade habe ich mir allerdings die Frage gestellt, ob wir heute Abend wirklich ein gutes Beispiel geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein aktives Wahlrecht zu den Landtagswahlen ab dem 16. Lebensjahr wird in der Tat seit Längerem diskutiert; unter anderem – es ist schon angeführt worden – war das auch Gegenstand der Diskussionen der Verfassungskommission der letzten Legislaturperiode.
Es gibt gute Argumente für eine frühere aktive Teilhabe an der politischen Willensbekundung und damit an einem Kernrecht einer Demokratie. Parteipolitisch-taktische Argumentationen sind weder dafür noch dagegen geeignet. Die Wahlbeteiligung hängt
wohl auch nicht unmittelbar am Wahlrecht; denn wenn man sich das für alle Generationen anschaut, ist das nur ein unzureichender Hinweis.
Wahlrecht geht mit Wahlmündigkeit Hand in Hand. Viele Jugendliche sind in der Lage, Tragweite und Relevanz demokratischer Entscheidungen zu überblicken, Standpunkte zu beurteilen und insbesondere, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Die 24/7-, also die jederzeitige Verfügbarkeit unterschiedlichster Informationsquellen sowie digitale Kommunikationsplattformen bieten erweiterte Möglichkeiten der Willensbildung, von denen gerade Jugendliche besonders Gebrauch machen.
Wie weit entwickelt die Wahlmündigkeit bei 16-Jährigen ist, lässt sich pauschal nur schwer sagen, und viele Jugendliche merken an „im Übrigen auch nicht bei Volljährigen „–Zitat –. Eine altersmäßige Ober- oder Untergrenze sieht sich immer dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt. Eine Altersgrenze ist das Ergebnis einer Abwägung.
Shell-Studien und viele andere geben zu diesen Abwägungen empirisch gestützte Empfehlungen, die über unsere höchstpersönliche Wahrnehmung hinaus Hilfestellungen für die Abwägung geben.
Nach diesen Studien wollen sich aktuell junge Menschen vermehrt mit politischen Fragestellungen auseinandersetzen, und ich bin positiv beeindruckt von der Ernsthaftigkeit vieler Diskussionen, zum Beispiel zu Upload-Filtern und der Offenheit des Internets oder auch im Zusammenhang mit den Demonstrationen zur Umwelt- oder Klimapolitik.
Ja, die Pubertät tritt heute bei einer Mehrzahl der Jugendlichen offensichtlich früher ein. Ob sie auch früher endet?
Unstreitig ist jedenfalls, dass in der Pubertät junge Menschen ihre eigene Persönlichkeit entwickeln, sich selbst definieren, ihre eigenen Lebenskonzepte und Wertevorstellungen entwickeln. In diesem Prozess zur Selbstständigkeit sind sie für radikale Ansätze, für Beeinflussung wie Prägung wesentlich offener.
Wenn ich dann – wir haben heute Morgen darüber diskutiert – in einem Beschluss der Berliner Sozialdemokraten in der Antragsbegründung lese – ich darf das zitieren mit Genehmigung der Präsidentin –: „Die Schüler*innen befinden sich in einem Alter, in welchem sich zentrale Lebens- und Wertvorstellungen erst noch entwickeln müssen. Dementsprechend anfällig sind sie für – eingefügt ist da das Wort ‚militärische‘; ich lasse das aber mal aus dem Zitat heraus – Propaganda.“
Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir im Ausschuss in Ruhe darüber beraten. Schnellschüsse verbieten sich aus unserer Sicht.
Wir stimmen daher der Überweisung an den federführenden Hauptausschuss zu, und ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion der Grünen hat nun unsere Abgeordnete Frau Paul das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Freimuth, zugegebenermaßen war ich besonders gespannt darauf, was Sie jetzt in dieser Debatte sagen; denn Frau Müller-Witt hat ja schon darauf hingewiesen, dass Sie eine eindeutige Beschlusslage Ihrer Partei haben, die nämlich auf Initiative der Jungen Liberalen besagt, dass Sie auch parteilich – Parteitagsbeschluss aus 2018 in Siegen – für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 sind.
In der letzten Legislaturperiode hätte es eigentlich auch eine verfassungsändernde Mehrheit im Landtag für eine solche Absenkung gegeben, denn im Grunde genommen war auch die FDP an der Seite von SPD, Piraten und Grünen.
Nur leider konnte man sich in der Verfassungskommission nicht darauf einigen, weil Sie sich – so viel zum Thema: Es gibt keine Koalition in der Opposition – damals schon an die CDU gekettet hatten, die sich eben, wie man gerade schon gemerkt hat, mit Händen und Füßen gegen eine solche Absenkung des Wahlalters wehrt.
Sie haben das interessant begründet. Ich kann mir auch vorstellen, wie am Ende der Beratungen im Ausschuss das Abstimmungsverhalten der FDP aussehen wird.
Sie haben mir ja – Gott sei Dank, Frau Müller-Witt – nicht das ganze Zitat von Moritz Körner weggenommen, nämlich was er gesagt hat im Zusammenhang mit diesem Parteitagsbeschluss. Er hat auch noch darauf hingewiesen: Niemand kann mir erklären, warum eine 17-Jährige darüber bestimmen darf, wer der Bürgermeister ihrer Kommune wird, nicht aber darüber, ob ich ihr Landtagsabgeordneter bleibe.
Dem ist eigentlich nicht viel mehr hinzuzufügen, außer: Wenn ich mit 16 an Kommunalwahlen teilnehmen kann, aber nicht an den Landtagswahlen, stellt
sich mir, wenn ich das mal weiterdenke, die Frage: Ist aus Ihrer Sicht die Kommunalwahl also mehr ein Übungsplatz für Demokratie? Ich glaube, das wird weder den Kommunalwahlen noch der Kommunalpolitik gerecht.
Wer junge Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst nehmen will, kann aus meiner Sicht gar nicht zu einem anderen Schluss kommen, als sie auch tatsächlich politisch zu beteiligen. Da geht es auch nicht um Planspiele etc., sondern um tatsächliche politische Partizipation.
Dabei ist die Absenkung des Wahlalters im Übrigen nur ein Baustein demokratischer Teilhabe, aber sie ist natürlich ein ganz entscheidender Baustein. Die jungen Aktivistinnen und Aktivisten von „Fridays For Future“ zeigen jede Woche – und dies nicht nur freitags, um das mal ganz deutlich zu sagen –, dass sie die entscheidenden Zukunftsfragen und Herausforderungen erkannt haben.
Sie schreiben uns ganz klar auf die Tagesordnung, dass wir ihre Zukunft nicht verzocken sollen. Wer, wenn nicht diese jungen Menschen, sind denn die Profis für ihre eigene Zukunft, um dieses Wort einmal aufzugreifen? – Das sind doch wohl die jungen Menschen selber. Es ist unsere Aufgabe, unsere Verantwortung und Verpflichtung, sie ernst zu nehmen.
Wenn wir wollen, dass junge Menschen Verantwortung übernehmen – und so habe ich die Debatte verstanden –, muss man ihnen auch Verantwortung übertragen. Man muss ihnen zutrauen, dass sie diese Verantwortung übernehmen können und dass sie in diese Verantwortung hineinwachsen können.