Vielen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Für die FDP spricht nun unser Abgeordnetenkollege Matheisen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Riesenchance, die uns die Digitalisierung auch im Gesundheitsbereich bietet. Voraussetzung dafür ist in der Tat eine sichere digitale Infrastruktur. An dieser Stelle sind drei Punkte wichtig.
Der erste Punkt ist das Thema „Finanzen“. Herr Watermeier hat es gerade ebenfalls angesprochen. Ich stelle fest: 2016, im letzten vollen Amtsjahr der alten Regierung, hatten wir eine eklatante Unterfinanzierung. Wir haben in diesem Jahr zusammen mit Mitteln aus dem Strukturfonds insgesamt 60 % mehr an Investitionsmitteln. Das kann sich sehen lassen. Es zeigt auch, dass wir mit dieser NRW-Koalition das Thema „Investitionen in Krankenhäuser“ in den Blick genommen haben.
Der zweite Punkt: Neben den finanziellen Mitteln, die auch für die IT-Infrastruktur notwendig sind, ist es
wichtig, Forschung zu betreiben. Wir haben mit dem Exzellenzcluster CaSa an der Ruhr-Universität Bochum eine besondere Möglichkeit, in NRW IT- und Cybersicherheitskompetenz zentral anzusiedeln und in den Blick zu nehmen. Da haben wir super Möglichkeiten. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Der dritte Punkt – Kollege Schmitz hat das gerade schon angesprochen – ist in der Tat der menschliche Faktor. Alle Krankenhausbetreiber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernünftig zu schulen und ihnen zu zeigen, wie wichtig es ist, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten, beispielsweise im Umgang mit E-Mail-Anhängen vorsichtig zu sein. Wenn man eine vernünftige Schulung hinbekommt, sind wir auf einem guten Weg.
Die grundsätzliche Skepsis gegenüber dem Antrag, die Kollege Watermeier gerade geäußert hat, teile ich. Trotzdem bin ich auf die Beratungen im Ausschuss gespannt. Wir stimmen der Überweisung zu. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht über den letzten Beitrag. Darauf komme ich gleich zurück. Ich bin auch gespannt, was der Minister dazu zu sagen hat.
Erst einmal vorweg: Wir müssen selbstverständlich die Gesundheits- und IT-Infrastruktur in den Krankenhäusern auf einen besseren Stand bringen. Ich hätte allerdings ein paar ganz andere Vorschläge, die da eine Rolle spielen könnten, zum Beispiel die Einführung von Robotik, die Umstellung des Abrechnungssystems, die Verbesserung der Kommunikationssysteme innerhalb der Krankenhäuser, Fragen der Operationstechnik, Fragen der Pflege, Fragen der Pflege-Telematik usw. usf.
Aber eines haben Sie völlig vergessen – es hat mich ein bisschen gewundert, dass das in der Debatte noch nicht angesprochen worden ist –, nämlich die Finanzierungssystematik der Krankenhäuser. Ich lese immer nur: Der Landeshaushalt soll alles das, was hier an Wünschen steht, finanzieren. – So ist das überhaupt nicht gemeint. Allein die gesetzlichen Krankenkassen geben 400 Millionen Euro jährlich für die IT-Infrastruktur in den Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens aus. Das kommt in diesem Antrag und in der Debatte bisher überhaupt nicht vor.
Der Landesregierung kann man selbstverständlich – auch davor ist das schon der Fall gewesen – per Umstrukturierungsprozess auch Vorschläge für den Krankenhausplan machen und anregen, wo das Geld hineingepackt werden soll. Es geht aber nicht, dass man Wunsch auf Wunsch türmt und das Ganze der öffentlichen Hand vor die Füße kippt. Da ist auch etwas Eigenkreativität der Krankenhausbetreiber und der Krankenhausgesellschaft erforderlich. Da muss man Prioritäten setzen.
Natürlich hat ein Krankenhaus, das schon lange auf dem Weg der Digitalisierung ist, weniger Kosten als ein Krankenhaus, das vielleicht noch mit Stift und Kladde unterwegs ist. Das muss man in dem ganzen Prozess auch beachten.
Eines ist mir an dieser Stelle wichtig. Darauf hat Kollege Schmitz, wie ich finde, zu Recht hingewiesen. Man muss sich den Fall doch einmal ansehen. Das war keine Sache der generellen Ausstattung mit ITTechnik. Vielmehr hat ein schlecht abgesicherter Computer im Netz des Krankenhauses diese Auswirkungen hervorgerufen, die Sie richtig beschrieben haben. Das hätte man anders machen müssen. Es ist auch aufgeklärt worden.
Insofern hätten Sie das, was die Krankenhausgesellschaft jetzt vorgestellt hat – darauf rekurrieren Sie ja –, alles wissen können. Das hätte Ihnen auch Herr Vincentz sagen können. Er war zumindest protokollmäßig, nach meiner Erinnerung aber auch körperlich bei der AGS-Sitzung anwesend.
Was Sie ebenfalls falsch darstellen – ich will mich nicht allzu lange daran aufhalten; das können Sie in der Anhörung noch vertiefen –, ist Folgendes: Nicht jede Meldung beim BSI beruht auf einem Hackerangriff. Auch wenn ein Bagger Kabel beschädigt oder ein Hochwasserschaden oder andere Störfälle auftreten, werden diese Fälle dort entsprechend gemeldet.
Alles in allem kann ich Ihnen sagen: Der Antrag verfehlt die Thematik. Er geht von den falschen Instrumenten aus. Er hat aus meiner Sicht die falsche Stoßrichtung. Insofern wünsche ich viel Vergnügen bei der Beratung im Ausschuss. Aber zur Wahrheitsfindung und zur Lösungsfindung trägt er wenig bei. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen ein Faktum ist. Aus meiner Sicht ist das Gesundheitswesen
bei uns in Deutschland allerdings einer der Wirtschaftsbereiche, in dem die Digitalisierung am wenigsten fortgeschritten ist.
Das liegt aber nicht am Geld und auch nicht an der IT-Sicherheit, sondern daran, dass das Gesundheitssystem die Transparenz fürchtet. Deswegen haben viele Funktionäre jede Digitalisierung im Gesundheitsbereich schlechtgeredet und bis zum heutigen Tage verhindert.
Ich will nur ein Beispiel nennen, über das ich mich wahnsinnig ärgere. Der einzige Fortschritt bei unserer Krankenversicherungskarte in 20 Jahren ist, dass sie mittlerweile mit einem Bild versehen ist. Sonst weiß diese Karte gar nichts.
Obwohl die Telematik über 1 Milliarde Euro Krankenkassengelder verbrannt hat, hat man sich nicht auf eine elektronische Patienten- oder Krankenversicherungskarte verständigt, die zumindest die Blutgruppe kennt und wenigstens einen Medikamentenpass beinhaltet.
Wir machen hier im Land digitale Förderung für unsere Krankenhäuser. Wir fördern mit EFRE-Mitteln sehr stark den Ausbau der elektronischen Patientenakte in unseren Krankenhäusern. Zurzeit sind wir dabei, ein digitales Krankenhaus aufzubauen, bei dem wir die Kompetenzen von Schwerpunktkrankenhäusern mit ambulanten Bereichen, aber auch mit kleineren Krankenhäusern vernetzen wollen.
Die Digitalisierung bietet uns nämlich die Chance, Wissen unabhängig von Räumen zu machen. Ich verspreche mir davon eine gewisse Entwicklung vor allen Dingen für Menschen, die an seltenen Krankheiten leiden und immer weite Wege haben, um zu den Spezialisten zu kommen, weil man die Spezialisten nicht in jedem Krankenhaus hat, und somit eine erhebliche Verbesserung der Versorgungsstruktur.
Natürlich muss im Gesundheitsbereich, in dem wir über sehr sensible Daten eines Menschen reden, eine absolute Sicherheit der Daten gewährleistet werden. Das versteht sich von selber. Dafür – ich bin da kein Experte – muss man selbstverständlich die beste Sicherheitstechnik einsetzen, die zur Verfügung steht. Diese Technik kostet Geld.
Nun ist es aber so – das möchte ich auch gar nicht schönreden –, dass in Nordrhein-Westfalen die Krankenhausförderung durch das Land größer sein könnte, als sie ist. Unsere Krankenhäuser bekommen pauschale Fördermittel in Höhe von rund 650 Millionen Euro pro Jahr. Wir haben diese Summe im Jahre 2017 durch ein Sofortprogramm einmalig um 250 Millionen Euro aufgestockt.
Zusätzlich zu den 650 Millionen Euro haben wir jetzt jedes Jahr 210 Millionen Euro Bundesstrukturfondsmittel zur Verfügung. Davon sind aber 105 Millionen Euro reines Landesgeld – im Übrigen auch nicht über das Krankenhausgesetz finanziert, sodass die Kommunen 40 % der Krankenhausinvestitionsförderung mit bezahlen müssten, sondern ausschließlich aus Landesgeld zur Verfügung gestellt.
Wir haben uns dafür entschieden, auch in Absprache mit den Krankenkassen, dass wir dieses Geld zunächst einmal für Strukturveränderungen in unseren Krankenhäusern einsetzen.
Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen dringend mehr Zusammenarbeit der Krankenhäuser, die gemeinsam für eine Versorgungsregion zuständig sind. Das brauchen wir ganz dringend.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Natürlich spielen bei dieser Frage auch die Krankenkassen eine Rolle. Aus den Baupauschalen, wenn ich sie einmal so nennen darf, darf eigentlich nur das gefördert werden, was länger als 15 Jahre hält. Das ist nun einmal ein Fördergrundsatz, der mit den Baupauschalen zusammenhängt. Wir haben die pauschale Krankenhausförderung ins Leben gerufen, weil wir damit den Krankenhäusern die Möglichkeit geben wollen, über das Geld, das sie vom Land bekommen, möglichst selbstständig zu verfügen.
Insofern hat der Kollege Mostofizadeh recht. Natürlich ist die Finanzierung der IT-Ausrüstung unserer Krankenhäuser ein Teil, der im Rahmen der Verhandlungsbudgets der Krankenhäuser in den Fallpauschalen abgebildet werden muss. Das machen die Krankenkassen auch. Daher denke ich, dass wir auch bei der IT-Ausstattung unserer Krankenhäuser Schritt für Schritt vorankommen.
Ich will aber nicht wegdiskutieren, dass die finanzielle Unterstützung des Landes für unsere Krankenhäuser größer sein könnte, als sie ist. Ich werde auch weiterhin mit dem Finanzminister daran arbeiten, das zu verbessern. Ich will – dafür können Sie mich kritisieren – einmal erwähnen, dass in den letzten 20 Jahren – egal, wer regiert hat – die Krankenhausfinanzierung im Land Nordrhein-Westfalen aus Sicht der Krankenhäuser nicht eines der Glanzlichter der Entwicklung dieses Landes war.
Deswegen ist es wichtig, Strukturveränderungen vorzunehmen, damit wir mit den wenigen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, auch die Krankenhäuser fördern, die wir für die Versorgung unserer Bevölkerung dringend brauchen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5634 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.