Sie sagen, dass dort die Ziele nicht erreicht werden. Aber dann müssen wir von anderen Ländern auf der EU-Ebene am Ende des Jahres Zertifikate kaufen, Effort Sharing genannt. Das haben wir ausgeführt.
Sie sagen auf der einen Seite, dass etwas nicht funktioniert, halten aber auf der anderen Seite daran fest, bis wir vor die Wand fahren. Das entspricht nicht der sozialdemokratischen Politik.
Für den Gebäudebereich haben wir deutlich gemacht, dass die Einnahmen aus der CO2-Steuer für die Sanierung der Wohnungen der Mieterinnen und Mieter eingesetzt werden müssen. Hören Sie den Rednern zu und kommen Sie mir nicht damit, die Verantwortung immer global bis Usbekistan abzuschieben.
Wir tragen Verantwortung, und wir müssen daran arbeiten. Wir sind ein starker Industriestandort, und Sie sollten dafür eintreten, dass das auch so bleibt.
Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/5724. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa und Internationales federführend, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Verkehrsausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie dem folgen wollen, bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? –
Ich lasse zweitens abstimmen über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6263. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Pretzell und Neppe. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag Drucksache 17/6263 abgelehnt.
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zum Behördenskandal im Zusammenhang mit dem publik gewordenen langjährigen und vielfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde darf sich nicht weiter verzögern! („PUA Lügde“)
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Wagner das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es beginnt damit, dass ein kleines Mädchen – sie war gerade sechs Jahre alt – von staatlicher Seite dem in einer Baracke in Lügde lebenden und einschlägig belasteten Andreas V. übergeben wird.
Wer sich die Verhältnisse vor Ort einmal angesehen hat, fragt sich schon da: Ticken die noch ganz richtig? – Wer – wie ich – weiß, was es heißt, ein Kind zu adoptieren, wer weiß, mit welchen Auflagen und Anforderungen an die potenziellen Eltern das verbunden ist, der fragt sich das erst recht.
Das kleine Mädchen, frei Haus geliefert, war für den mutmaßlichen Kinderschänder die ideale Möglichkeit, an weitere Kinder, nämlich an ihren Freundeskreis, heranzukommen, und er nutzte das perfide aus. 41 Kinder sind in Lügde zu Opfern schweren sexuellen Missbrauchs geworden. Ihnen gelten unser Mitgefühl, unsere Anteilnahme und unsere Sorge.
Für mich ist es neben dem Gerichtsprozess, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und den nachfolgenden Strukturreformen die wichtigste
menschliche Aufgabe, alles dafür zu tun, dass die Kinder so gut es geht aufgefangen werden und ein erfülltes Leben können,
so gut es geht frei von Traumatisierungen, so gut es geht offen für selbstbewusste und gesunde Beziehungen. Die Täter dürfen nicht auch noch über das weitere Leben der Kinder bestimmen.
Gegen die drei Hauptbeschuldigten ist nun Anklage erhoben worden. Sie werden für ihre individuelle, konkrete Schuld in Kürze ein Urteil erfahren, welches das Leid der Kinder zwar niemals wird aufwiegen können, ihnen aber, so hoffe ich, gerecht wird.
Aber was heißt schon „gerecht werden“, wenn man die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Detmold liest, die „DER SPIEGEL“ zitiert? Darin werden dem Hauptbeschuldigten Andreas V. in 293 Fällen insbesondere sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen.
22 minderjährige Opfer listet die Staatsanwaltschaft auf. Manche von ihnen waren erst zwischen vier und acht Jahre alt. Meist soll V. sie in einem Campingwagen, wo viele der Kinder übernachteten, missbraucht haben – meist Freundinnen seiner Pflegetochter.
Dabei soll er laut Anklage mitunter mit enormer Rücksichtslosigkeit vorgegangen sein. Der arbeitslose Dauercamper, der von Grundsicherung lebte, soll es ignoriert haben, wenn die Kinder weinten oder sagten, er solle aufhören. Er soll auch körperliche Gewalt angewandt und ein Mädchen festgehalten haben, um ihren Widerstand zu brechen.
V. soll sich über Schmerzen der Kinder sowie über Verletzungen, die er durch den Missbrauch verursacht haben soll, hinweggesetzt haben.
Die Anklage wirft ihm zudem vor, Kinder dazu gezwungen zu haben, sich mit ihm gemeinsam Kinderpornos anzusehen.
Meine Damen und Herren, es geht aber in diesem bestialischen Fall nicht nur um die individuelle Schuld der mutmaßlichen Täter, sondern – das stellte sich jedenfalls für die AfD-Fraktion ziemlich schnell heraus – auch um strukturelle Defizite bei Polizei und Jugendamt. Es geht schlicht um staatliches Versagen.
Versagt wurde bei der Unterbringung des kleinen Mädchens, bei der Bearbeitung oder, besser gesagt, Nicht-Bearbeitung von Anzeigen und Hinweisen wegen sexuellen Missbrauchs.
Akten wurden gefälscht und geschönt, Beweismittel mehrfach nicht gesichert, Asservate sind bis heute verschwunden und nicht auffindbar – all das begünstigt durch ein Chaos an Zuständigkeiten.
Nirgendwo gab es eine richtige Aufsicht, Kontrolle und Sanktionen – nicht durch den Landrat, nicht durch die übergeordneten Behörden, nicht durch die Minister. Im Dickicht unzureichender Strukturen konnte all das ohne deren Wissen gedeihen.
Der ganze Fall ist ohne das Versagen staatlicher Stellen nicht denkbar. Das gibt dem Fall eine andere Dimension als etwa eine normale Straftat und bedeutet für uns hier im Landtag eine klare Handlungsaufforderung.
Natürlich muss der Tatkomplex respektive der Anteil staatlicher Defizite daran ermittelt, analysiert und – daraus folgend – abgestellt werden. Wir benötigen also einen PUA, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Obwohl das klar ist, stehe ich hier am Rednerpult und muss einen solchen Untersuchungsausschuss für die AfD-Fraktion bereits zum zweiten Mal – in aktualisierter Form – beantragen.
Beim letzten Mal im April-Plenum hieß es, dass die Ermittlungen abgewartet werden sollen. Nun sind die Ermittlungen gegen die Haupttäter abgeschlossen.
Aber wo ist Ihr Antrag, liebe Kollegen von Rot und Grün? Der SPD war es wichtiger, nur wenige Tage nach der Ablehnung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses den Rücktritt des Innenministers zu fordern.
Heute hü, morgen hott – seit gestern heißt es, Sie seien auch für einen PUA. Was denn nun? Ihr parteitaktisches Hin und Her ist vollkommen unangemessen – gegenüber den Opfern, gegenüber weiteren potenziell möglichen Fällen solcher Art sowie für eine Fraktion, die eigentlich den Anspruch erheben möchte, regierungstauglich zu sein.
Ihnen ist kein Argument zu peinlich. Sie wollen angeblich deswegen nicht über die Jugendämter sprechen, weil Sie keine Kinder als Zeugen wollen. Als ob das irgendjemand wollte – kein Mensch will das!
Es ist unmoralisch, ein solches Argument vorzutäuschen, wo es Ihnen doch nur um den Schutz Ihrer roten Landräte geht.
Es ist außerdem kurzsichtig und armselig, einen Untersuchungsausschuss so anlegen zu wollen, dass es zuvorderst gegen den Innenminister geht. Nein,
liebe SPD, es geht darum, wie wir solche Fälle in Zukunft verhindern können, und eben nicht um Parteipolitik.
Frau Schäffer, Sie haben für die Grünen doch einen Untersuchungsausschuss gefordert; ihn sogar für ganz besonders dringlich erklärt. Da stimme ich Ihnen zu. Aber auch von Ihnen heute – nichts. Fehlanzeige!