Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/6251. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – Die SPD-Fraktion sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell. Gibt es Enthaltungen? – Kann eigentlich nicht, weil alle abgestimmt haben. Damit ist dieser Antrag Drucksache

17/6251 mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/6321. Wer stimmt der Entschließung zu? – CDU und FDP, was zu erwarten war. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD und der drei fraktionslosen Kollegen ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 17/6321 mit der Mehrheit des Hohen Hauses angenommen.

Ich rufe auf

9 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention –

die Landesregierung muss konkrete Schritte für ein inklusives Schulsystem unternehmen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6244

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Inklusion ist ein Gewinn für die Gesellschaft. Das hat Ministerin Gebauer in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am vergangenen Mittwoch gesagt. Ich stimme ihr dabei ausdrücklich zu: Ja, das ist richtig.

Aber es läuft doch etwas falsch, wenn dieser Gewinn für alle nur von einem Teil der Gesellschaft erbracht wird und große Teile nicht einbezogen sind. Das ist bei Schwarz-Gelb im Bereich Schule der Fall. Das versteht die Ministerin offensichtlich unter „Neuausrichtung der Inklusion“.

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen an einem Gymnasium lernen dürfen. Die Aufgabe der zieldifferenten Förderung ist eindeutig besonders den integrierten Schulen zugewiesen worden. Für die Gymnasien, die trotzdem weitermachen wollen, sind die Hürden zum Weitermachen besonders hoch.

„Wir sind sehr enttäuscht, aber unter den vom Land vorgegebenen Bedingungen ist die Inklusion an einem Gymnasium nicht mehr möglich“, sagt der Sprecher der Essener Direktoren-Konferenz, obwohl er deutlich machte, dass er eigentlich weitermachen möchte. Das war in der „WAZ“ vom 18.01.2019 zu lesen.

Dabei haben die Gymnasien gezeigt, dass sie zieldifferentes Lernen können, aber CDU und FDP haben das nicht mit dem Bildungsauftrag der Gymnasien in

Einklang gebracht. Sie ermutigen bewusst zum Ausstieg. Das passiert landauf, landab. Und nun hebt der Chor an, das stimme doch alles gar nicht, die Gymnasien nähmen die Inklusion ernst – allerdings zielgleich.

Die vorliegenden Daten des Landes zum Schuljahr 2017/18 ziehen die folgende Bilanz: An zusammen 625 Gymnasien in Nordrhein-Westfalen wurden 1.006 Schüler*innen zielgleich in der Sekundarstufe I beschult. Das sind im Landesschnitt immerhin 1,6 Kinder pro Gymnasium; nur bei den öffentlichen Gymnasien sind 1,7 Kinder pro Gymnasium zu verzeichnen.

Das ist der Anteil, den Gymnasien durch die Reduzierung auf zielgleiche Beschulung nach dem Willen von CDU und FDP auch in Zukunft zur Inklusion beitragen werden. Bislang haben schon 1.683 Schülerinnen zieldifferent in der Sekundarstufe I erfolgreich gelernt – das wird es in Zukunft nicht mehr geben.

Eine Schulform, in die im Landesdurchschnitt 42 % aller Kinder in der Sekundarstufe I gehen, verabschiedet sich aus der zieldifferenten Inklusion und leistet nur noch einen Beitrag von weniger als zwei Kindern pro Schule, während insbesondere die Gesamtschulen und Sekundarschulen mindestens drei Kinder pro Klasse neu aufnehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Vergleich: In knapp 57 % der Gymnasien wird gemeinsames Lernen angeboten, und dies zu einem großen Teil zieldifferent, wohingegen das bei 97 % der integrierten Schulen in diesem Land der Fall ist.

Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Inklusion – durch Sie verantwortet, Frau Ministerin – wurde viel versprochen. Wundert es Sie wirklich, dass Ihnen das Bündnis für Inklusion, in dem sich bereits 40 Organisationen zusammengeschlossen haben, Täuschung vorwirft?

Es geht dabei nicht um die Frage der Weiterentwicklung und die entsprechenden Ressourcen. Die Formel 25 – 3 – 1,5 ist doch lediglich eine Rechenformel, wie Sie landauf, landab betonen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Fakt ist: Es gibt keine Deckelung der Lerngruppen. Es kommt zu einer späten Zuweisung der Stellen, die zum Teil erst im Laufe des Schuljahres – wenn überhaupt – erst besetzt werden können. Es ist auch nicht klar, durch welche Fachkräfte das passieren wird. Die Kinder sind aber schon da. Sie haben im Vorfeld keine Fortbildung zur Verfügung gestellt. Sie haben sich vom Ziel eines inklusiven Schulsystems verabschiedet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir wollen Schulen, an denen alle Kinder willkommen sind. Nicht das Kind muss sich an das System

anpassen, sondern das Bildungssystem muss umfassende Teilhabe ermöglichen, die Bedürfnisse der Lernenden berücksichtigen und sich in diesem Sinne weiterentwickeln. Dieses Ziel verfolgt diese Landesregierung nicht mehr.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Ministerin, dieser Verantwortung müssen Sie sich stellen. Da nutzt es auch nicht, das ewige Mantra „Schauen wir auf die letzten sieben Jahre“ zu bemühen. Das Ganze unterliegt Ihrer Steuerung und steht in Ihrer Verantwortung. Das spielt sich zurzeit im Land ab.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Beer. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Rock.

Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Diese heutige Rede ist meine fünfzehnte und nicht meine erste in diesem Hohen Haus zum Thema „Inklusion“. Es muss schon etwas mit Selbstgeißelung zu tun haben, wenn die Fraktion, die für die desaströse Umsetzung der schulischen Inklusion der letzten sieben Jahre verantwortlich war, diesen Punkt immer wieder auf die Tagesordnung setzt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir versuchen, nach vorne zu schauen und in NRW eine inklusive Schullandschaft – peu à peu und nicht überhastet – schulfähig zu machen. Die heutige Beratung wird zum wiederholten Male aufzeigen, dass die jetzige NRW-Regierung eine andere Idee von Inklusion hat und vor allem eine andere Umsetzungsstrategie verfolgt als die Vorgängerregierung.

Am Wochenende endeten die Spiele der höchsten deutschen Fußballklasse. Deutscher Meister wurde der FCB. Für den Westen war am schönsten, dass der 1. FC Köln Zweitligameister und Aufsteiger wurde.

(Allgemeiner Beifall)

Absteiger gab es auch. Davon blieb NRW, was die erste Liga anbelangt, glücklicherweise verschont.

Die Inklusion der rot-grünen Vorgängerregierung war auch so ein Absteiger. Es gab keine Leistung, schlechte Trainer und einen massiven Vertrauensverlust bei den eigenen Fans. Ihr Ansatz war es, den Ball sofort lang nach vorne zu schlagen und zu schauen, was passiert.

Wir, die neue NRW-Regierung, wollen mit einer sicheren Defensive und einem überlegten Spielaufbau nach vorne kommen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie sind noch gar nicht auf dem Platz!)

Die rot-grüne Bildungspolitik wurde im Mai 2017 – Sie können jetzt wieder schreien – von den Wählerinnen und Wählern abgestraft. Ich will es mit Frau Löhrmann sagen und zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. April dieses Jahres: „Die Unzufriedenheit mit der Bildungspolitik war eine Ursache für unsere Niederlage.“

Nun liegt es an uns, Ihre Fehler und Versäumnisse aufzuholen. Das tun wir. Und wie bei so vielen notwendigen Veränderungen geschieht wenig von heute auf morgen. Qualitätsverbesserung braucht Zeit und bedarf einer Vielzahl an richtigen Entscheidungen. So ist es auch mit unserer Inklusion.

Die regierungstragenden Fraktionen haben nie behauptet, dass ab heute alles besser wird. Wir mussten nur feststellen, dass der Scherbenhaufen größer war als gedacht. Hier sind unter anderem die Zerschlagung guter Förderschulen, der Mangel an Sonderpädagogen und Grundschullehrern, das Fehlen an Räumlichkeiten in den Schulen, der Mangel an Sachmitteln und – das ist ganz zentral, liebe Kolleginnen und Kollegen – der hohe Vertrauensverlust bei allen Beteiligten zu erwähnen. Diesen gab es bei den Schülerinnen und Schülern, in den Elternhäusern und in den Kollegien. Es gab einen Verlust an Vertrauen in Ihre Politik.

Genau vor einer Woche entnahm ich dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ folgende Antwort von Michael Felten, Pädagoge und Publizist, auf die Frage nach der Weichenstellung der neuen Landesregierung. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Sie geht in die richtige Richtung, denn mit dem Zustand, den Rot-Grün bis 2017 herbeigeführt hat, konnte kein Mensch vernünftig leben, weder die betroffenen Schüler noch die Lehrer.“

Unser Inklusionsplan für mehr Qualität beginnt mit dem kommenden Schuljahr, also ab dem 01.08.2019 mit den fünften Schuljahren in allen Sekundarstufen aller Schulformen. Bis zur vollständigen Umsetzung dauert es noch einige Jahre. Wandel benötigt Zeit.

Wir sehen den Erhalt der Förderschulen im Rahmen des Inklusionsprozesses für noch unabdingbar an, weil es erst durch den Erhalt der hochspezialisierten Systeme geschafft wird, die Inklusion nach und nach zu ermöglichen. Die Förderschulen verstehen sich als Teil der Inklusion, im besten Fall als Durchlaufstation. Die hervorragende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort, vor allem aber den geschützten Rahmen und Raum für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf stellen wir nicht infrage. Wir erhalten weiterhin die Wahlmöglichkeit für Eltern und diskreditieren unsere Förderschulen nicht.

Ich komme zu Ihrem Lieblingsthema „Gymnasien“. Eine von Ihnen propagierte Befreiung der Gymnasien findet nicht statt. In der Regel findet die Inklusion zielgleich statt. Sie trägt auch zu einer gerechten Verteilung der Schüler bei. Die Gymnasien, die den Weg der inklusiven Beschulung begonnen haben, können ihn wie bisher fortführen.

Wir werden der Überweisung zustimmen, auch wenn wir inhaltlich den Antrag mit den sieben Punkten nicht teilen können.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Beer?