Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb ist eine der Grundideen, dass Kinder mit ihrem Anspruch gegenüber dem Staat alle gleich sind. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist: Alle Kinder sind dem Staat auch gleich viel wert. Das ist ein Punkt, bei dem es im Augenblick nicht gelingt, ihn in dem Fördersystem umzusetzen.

Deshalb kann man auch auf eine weitere Idee kommen. – Natürlich ist es richtig, dass arme Kinder meistens auch arme Eltern haben. Aber es kann nicht richtig sein, dass sich die Leistungen, die zur Armutsbekämpfung bereitgestellt werden, an der Erwerbs- und Lebenssituation der Eltern orientieren. Denn das bedeutet, dass Kinder permanent in Haftung für die Situation ihrer Eltern genommen werden und das aushalten müssen.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Deshalb ist es richtig, was vorhin schon einmal gesagt worden ist. Wir müssen alles tun, was Sie geschildert haben, aber wir müssen uns überlegen, wie das System verändert werden kann.

Darum haben wir unseren Antrag gestellt: einfach um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie diese Landesregierung bei dem tickt, was die ASMK im Augenblick auf den Weg gebracht hat. Es geht darum, dass bei der Förderung und Unterstützung von Kindern, insbesondere von armen Kindern, etwas verändert werden muss.

Erstens. 573 Euro ist der Betrag, den alle Kinder nach den Vorstellungen derjenigen erhalten, die sich auf den Weg hin zur Kindergrundsicherung gemacht und geschaut haben, wie man ein anderes System hinbekommt. Das wären 573 Euro für jedes Kind. Sicherlich ist das viel Geld, und das ist auch mehr Geld, als manche jetzt haben. Doch es wäre, wenn man Kindergeld, Kinderfreibetrag und Hartz-IV

Regelsätze zusammennimmt, der Betrag, den man jedem Kind zur Verfügung stellen könnte. Die Kinder könnten dadurch eindeutig besser leben.

Zweitens. Die über 600 Euro kommen dadurch zustande, dass man 180 Euro solange zur Verfügung stellt, bis die gesamte Bildungsinfrastruktur kostenfrei ist. An dieser Stelle sind wir dann beim Mittagessen und bei anderen Dingen, die wir jetzt auch noch fördern. Dann ändert sich die Situation von armutsgefährdeten Familien und von Familien in Armut.

Ausgangspunkt ist, dass die Regelsätze anders gestaltet sein müssen, weil das nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht so gesagt hat.

Ein letzter Satz. Dadurch, dass sich die Kindergrundsicherung aus der Existenz von Kindern ableitet, ist sie eine grundlegend andere Finanzierung und muss auch anders gedacht werden als zum Beispiel das Kindergeld.

Wenn heute gesagt wird, diejenigen, die in Deutschland arbeiten, aber ständig im Ausland leben, würden das dann auch bekommen, …

Die Redezeit.

… und dann so viel Geld: Das ist nicht richtig. Denn tatsächlich geht es um die Kinder, die hier in Deutschland leben. Diesen Umstand kann man ganz anders anfassen.

Die Kindergrundsicherung ist nicht die Lösung aller Dinge, aber sie als Idee zu verfolgen, ist sicher richtig. Ich bin froh über die Aussage des Ministers, er werde diese Überlegung in der ASMK weiter unterstützen. Am Ende des Jahres sehen wir weiter, wie wir uns in Nordrhein-Westfalen positionieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Altenkamp.

Wir sind am Ende der Debatte, weil keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.

(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Schön!)

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/6253 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Federführung. Die Mitberatung geht an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Da beides nicht der Fall war, haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

12 Abschaffung der Grundsteuer

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6265

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die AfD-Fraktion Herr Kollege Strotebeck das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Seit April 2018 liegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungswidrigen Berechnung der Grundsteuer vor. Seit nunmehr über einem Jahr erhalten wir im Haushaltsausschuss regelmäßig vom NRW-Finanzminister einen Statusbericht, aber leider ohne Fortschritte.

Das Gegenteil ist der Fall. Vor der Osterpause sollte endlich ein verabschiedungsfähiger Gesetzentwurf vorliegen. Dieser Entwurf wurde bekanntlich vom Kanzleramt zurückgezogen.

Vor liegt nur ein Referentenentwurf. In diesem Entwurf wurden aber nicht einmal alle Fragen der Länder behandelt, wie zum Beispiel die nach der Bewertung von Gewerbegrundstücken.

Am 10. Mai dieses Jahres gab es dann ein Symposium zu verfassungsrechtlichen Fragen. Und das Ergebnis? Im Streit um die Reform der Grundsteuer wurde auch bei dieser Anhörung von Verfassungsrechtlern keine Lösung gefunden. Es besteht also auch keine Einigung zur Länderöffnungsklausel und der damit verbundenen Frage, ob dafür eventuell sogar vorher das Grundgesetz geändert werden muss. Auch zu der von den Karlsruher Richtern geforderten Vorgabe nach einer realitätsgerechten Bewertung gibt es keine Einigung.

Ein verfassungswidriges Gesetz könnte verheerende Folgen für die Kommunen haben. Es geht für die

Kommunen immerhin um über 14 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht entschied vor einem Jahr, dass die Steuer ohne Reform als Einnahme bereits ab 2020 wegfällt. Das können und wollen wir als Land auf keinen Fall zulassen und unseren Kommunen natürlich auch nicht zumuten.

Bei allem Optimismus: Die Zeit wird knapp. Sie ist bereits sehr knapp. Es besteht immer noch keine Einigung über das Steuermodell, das Flächenmodell, das vom Land Bayern bevorzugt wird, das wertunabhängige Modell, das die FDP favorisiert, und das wertabhängige Modell, das die CDU bevorzugt. Unter anderem aus dem Grunde soll es die Länderöffnungsklausel geben, sodass jedes Bundesland es so handhaben kann, wie die jeweilige Landesregierung es für richtig und zweckmäßig hält. Damit ist aber wiederum der Bundesfinanzminister, Herr Scholz, nicht einverstanden.

Bis Ende 2024 sind über 36 Millionen Grundstücke zu bewerten – ein gigantischer Verwaltungsaufwand. Ohne IT-Einsatz ist das nicht zu bewältigen. Die verfügbaren Daten sind aber teilweise nur in Papierform verfügbar. Außerdem müssen die Daten aus verschiedenen, bisher nicht vernetzten Behörden zusammengeführt werden. Die „Bild“-Zeitung schrieb von zusätzlichen Verwaltungskosten in Höhe von 500 Millionen Euro.

Nicht berücksichtigt sind verständlicherweise die zu erwartenden Kosten aufgrund der kommenden Rechtsmittel gegen die Grundlagenbescheide zu den bewerteten Grundstücken, mit denen sich unsere Finanzämter werden beschäftigen müssen. Und diese Bewertung erfolgt alle sieben Jahre.

Nicht vergessen werden soll der Aufwand für die ca.19 Millionen Eigentümer, die für die Bewertung jeweils eine zusätzliche Steuerklärung abgeben müssen. Auch hier sind Probleme zu erwarten, da durchaus ältere Immobilieneigentümer mit der geforderten elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzämter überfordert sein könnten. Ein unnützes Bürokratiemonster wird aufgebaut.

Die Reform der Grundsteuer soll bundesweit aufkommensneutral sein. Es wird aber deutliche Verschiebungen geben zwischen Großstädten und ländlichem Raum. Es wird Einzelfälle mit starken Grundsteuersteigerungen geben, aber auch Grundsteuersenkungen. Ob das sozial gerecht ist, vor allem dann, wenn hohe Grundsteuersteigerungen auf etwaige Mieter per Nebenkosten umgelegt werden, kann wohl nur verneint werden.

Die Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen habe ich bereits deutlich erwähnt. Aus diesem Grund ist die Frage der Kompensation beim Fortfall der Grundsteuer sehr wichtig für unsere Kommunen, die aber mit etwas gutem Willen durchaus zu lösen sein dürfte.

Wir haben den Antrag auf Abschaffung der Grundsteuer bereits im Bundestag gestellt und am 16. Mai 2019 auch im Niedersächsischen Landtag. Heute stellen wir den Antrag auch hier und fordern die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative beim Bundesfinanzminister und den anderen Bundesländern für die Abschaffung der Grundsteuer einzusetzen.

Die Redezeit!

Eventuell erhalten wir für unseren Antrag Unterstützung von der CDU. Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann befürwortet bekanntlich die Abschaffung der Grundsteuer, warnt vor dem zu erwartenden „Bürokratiewahn pur“ und möchte den Steuerausfall über einen Zuschlag zur Einkommensteuer kompensieren.

Die Redezeit!

Ich bin fertig. – Bitte stimmen Sie unserem Antrag zum Wohle unseres Landes und seiner Bürger zu, egal ob Eigentümer oder Mieter, und auch, um zusätzliche und überflüssige Bürokratie zu vermeiden. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Strotebeck. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Moritz jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass die Fraktion der AfD ihre Rolle im Parlament auf eine exklusive Art und Weise interpretiert, ist allen Kollegen schon zu Beginn der Legislaturperiode klar geworden. Aber mit diesem Antrag setzen Sie Ihrem Verständnis parlamentarischer Arbeit wirklich die Krone auf.

(Helmut Seifen [AfD]: Rückwärtsgewandt!)

Ich hätte es mir genauso einfach machen können wie die AfD-Fraktion und die Reden halten können, die meine CDU-Bundestagskollegen Andreas Jung und Fritz Güntzler vor zwei Monaten gehalten haben; denn der Antrag, den die AfD hier vorlegt, ist eins zu eins von der Bundestagsfraktion abgeschrieben.

(Helmut Seifen [AfD]: Was ist daran schlecht? – Roger Beckamp [AfD]: Das haben Sie in Ihren Anträgen auch schon gemacht!)

Die Zahlen wurden nicht mal recherchiert, sondern es wurden einfach die im Bund geltenden Zahlen übernommen, nach dem Motto: NRW steckt sowieso irgendwo und irgendwie drin. – Der feine Unterschied zum Antrag der AfD-Bundestagsfraktion ist, dass

Ihre Berliner Kollegen zumindest eine Idee davon hatten, wie man zu einer Lösung kommen könnte. Ich will natürlich nicht ausschließen, dass die Idee, wie man das machen könnte, bei der Methode „Copy-and-paste“ irgendwo verloren gegangen ist.

Sie fordern den Landtag lediglich dazu auf, für eine vollständige Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen durch den Bund einzutreten. Ich weiß nicht, ob Sie die Idee schon einmal mit dem NRW-Städtetag oder mit dem Landkreistag NRW besprochen haben. Ich gehe aber davon aus, dass es nicht so war, ansonsten hätte ich gerne die Reaktion der beiden Institutionen gesehen.