Sie fordern den Landtag lediglich dazu auf, für eine vollständige Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen durch den Bund einzutreten. Ich weiß nicht, ob Sie die Idee schon einmal mit dem NRW-Städtetag oder mit dem Landkreistag NRW besprochen haben. Ich gehe aber davon aus, dass es nicht so war, ansonsten hätte ich gerne die Reaktion der beiden Institutionen gesehen.
Ich bin seit 2010 im Landtag, aber so etwas habe ich beim besten Willen noch nicht erlebt. Die AfD, die nun wirklich in jedem Landtag und im Bundestag kritisiert, dass die Diäten für die Parlamentarier sowie die Mitarbeiterpauschalen zu hoch seien, zeigt ihr wahres Gesicht.
Dieser Antrag ist aus meiner Sicht der Beleg dafür, wie Sie mit Steuergeldern umgehen. Sie machen sich die Arbeit hier im Parlament genauso einfach, wie Sie es sich auch beim Thema „Steuerpolitik“ machen: Erbschaftsteuer – in den Papierkorb; Grunderwerbsteuer – weg damit; Gewerbesteuer – überflüssig. Und jetzt geht es weiter: Grundsteuer – abschaffen. Ich hätte mich nicht gewundert, wenn die Überschrift im Stil von Alice Weidel gelautet hätte: Grundsteuer auf den Müllhaufen der Geschichte.
Es mag für den einen oder anderen Bürger ganz nett aussehen, aber jeder erkennt, dass das Ganze instabil und inhaltsleer ist.
Ich kann den Leuten, die überlegen, Ihnen am kommenden Wochenende ihre Stimme zu geben, eigentlich nur sagen, dass man mit verantwortungsvoller Politik für Land und Kommune sowie für die Bürgerinnen und Bürger darauf bedacht sein sollte, Kompromisse zu finden, die dem Gemeinwohl dienen; und damit hat dieser Antrag gar nichts zu tun.
Die kommunale Familie Nordrhein-Westfalens profitiert von der Grundsteuer; mit ca. 3,6 Milliarden Euro ist sie das wichtigste Einnahmeinstrument. Die gesamte Infrastruktur, die die Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, wird davon mitfinanziert.
Und ja, die Grundlagen der Grundsteuer wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingeschätzt. Der Bund und die Finanzminister der Länder sind aber dabei, neue Modelle zur Grundsteuer zu erarbeiten. Natürlich muss die Grundsteuer
Deshalb können wir aber nicht die Flinte ins Korn werfen. Im Gegenteil: Als Land NRW sollten wir das Ganze offensiv angehen. Unser Ziel ist es, dass die Einnahmen der Kommunen sichergestellt sind, dass ein verfassungskonformes Modell zustande kommt, dass der Belastungsgrund transparent und vor allem fair benannt wird, dass Mehrbelastungen bei der Reform der Bemessungsgrundlage vermieden werden, dass das Wohnen in NRW bezahlbar bleibt und dass Ideen für schnelle Berechnungen der Bemessungsgrundlage gefunden werden.
Das sind zwar viele Hürden, aber der Referentenentwurf zeigt auch, dass viele dieser Hürden bereits genommen und viele Modelle bereits diskutiert worden sind. Zum Beispiel haben Bund und Länder beim Thema „Administrierbarkeit“ bereits wichtige Schritte unternommen und Hürden abgeräumt.
Alle Parteien beteiligen sich an diesem intensiven Dialog, außer einer Partei, die den Kopf lieber in den Sand steckt. Ich bin sicher, dass dies weder der Ansatz der NRW-Koalition noch der anderer Parteien ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde diskutieren wir über die Grundsteuer, die zweitwichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen und der gesamten Bundesrepublik. Es handelt sich dabei um ein nach Art. 28 der Verfassung verbrieftes Recht der Kommunen, die Hebesätze festzulegen.
Sie als Antragsteller haben recht, dass durch das Bundesverfassungsgericht infrage gestellt worden ist, ob die Bemessungsgrundlagen richtig sind. Sie haben auch zu Recht darauf hingewiesen, dass wir mit dem zuständigen Finanzminister Lucky Lutz Lienenkämper im Ausschuss bereits häufig darüber diskutiert haben.
Ich hatte mir damals noch die Frage gestellt, ob es tatsächlich eine landesspezifische Diskussion geben wird. Das ist erkennbar nicht der Fall. Mein Vorredner hat völlig recht: Das hat nicht nur im Bundestag und im niedersächsischen Landtag eine Rolle gespielt, sondern in vielen anderen Landtagen auch, etwa in Sachsen und in Baden-Württemberg.
auch so bleiben. Natürlich sind wir gegen eine Abschaffung der Grundsteuer und setzen uns sehr dafür ein, dass eine Länderöffnungsklausel, wie sie Bayern gerade einfordert, nicht kommt, weil wir eine Einheitlichkeit im Steuersystem wollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich bei der vorliegenden Drucksache um einen typischen Oppositionsantrag. Sie erheben eine populäre Forderung und sagen erst im zweiten Schritt, wer sonst dafür an anderer Stelle die Zeche bezahlen soll. Bei Auswirkungen auf die nordrhein-westfälischen Finanzen in Höhe von knapp 4 Milliarden Euro – sei es beim Land, sei es bei den Kommunen – ist das aus unserer Sicht nicht verantwortbar.
Damit keine Zweifel aufkommen: Wenn Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagen würde, er sei gescheitert, müde gespielt, er käme in der GroKo mit seinen Grundsteuermodellen nicht voran, man könne sich auf nichts einigen und er hätte so viel Geld, dass er den Ausfall gerne für die Kommunen eins zu eins kompensieren würde, dann würde die Idee einer so gearteten vollkompensierten Abschaffung der Grundsteuer sicherlich nicht an der Zustimmung der FDP scheitern.
Ich halte das allerdings vor dem Hintergrund der aktuell geführten Diskussionen für absolut irreal; denn aufgrund der Spendierhosen, die sich die Verantwortlichen im Bund in den letzten Jahren gegönnt haben, gibt es große Probleme bei der Finanzierung.
Hier werden permanent neue Nachrichten darüber generiert, wo Kürzungen drohen. Insbesondere bei Dingen, die gerade für nordrhein-westfälische Kommunen sehr wichtig sind – Integrationspauschale, DigitalPakt, Kita-Programm –, droht, dass sie auslaufen, weil sie nur befristet sind, oder es existieren schon ganz konkrete Vorschläge des Bundesfinanzministers, an welchen Stellen er sich gut vorstellen kann oder sogar beabsichtigt, überwiegende Kürzungen vorzunehmen.
In diesem Kontext stehen auch die aktuellen Steuerschätzungen, mit denen der Bund umgehen muss, und über die wir heute Vormittag diskutiert haben. Diese bringen mich nicht ernsthaft zu der Annahme, dass der Bund seinerseits bereit wäre, 14 Milliarden Euro an Steuerkompensation aufzubringen.
Gerade weil seit dem Politikwechsel zu SchwarzGelb die beispielhaft genannten Bundesgelder auch den Kommunen zugutekommen – das war bei der Integrationspauschale bei Rot-Grün anders; diese haben Sie sich auf Landesseite eingesteckt, während wir sie vollständig an die Kommunen weitergeben –, muss man sich natürlich fragen, wo der Nutzen liegt, sich in den einzelnen Zwecken gegeneinander auszuspielen.
Der Antrag hat erkennbar die strategische Funktion, mit der Mobilisierung gegen eine besonders unbeliebte Steuer Zielgruppen zu bedienen. Ja, wir haben ein Akzeptanzproblem bei der Grundsteuer, und zwar aus zwei Gründen. Erstens sind die Sätze in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich besonders hoch, und zweitens ist sie so konstruiert, dass sie beim Existenzbedürfnis Wohnen mit einer brutalen Durchdringungswirkung ausgestattet ist.
Anders als bei vielen anderen Steuern – Konsumsteuern, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuern –, bei denen man durch sein eigenes Verhalten ein bisschen Einfluss darauf hat, ob man die Steuer zahlt oder nicht, ist das bei der Grundsteuer so nicht möglich. Es gibt immer einen Adressaten, der pflichtig entrichtet.
Den Ärger der Betroffenen zu mobilisieren, ohne eine Gegenfinanzierung zu haben, halten wir allerdings nicht für seriös. Deshalb konzentrieren wir unsere Kraft lieber darauf, für ein besseres Grundsteuermodell zu werben, damit es von mehr Menschen akzeptiert wird.
Das jetzt vorliegende Fragment von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist aus Sicht der FDPLandtagsfraktion nicht unterstützenswert. Die FDP hat sich in Bund und Ländern entschieden, für die Vorteile zu werben, die ein flächenbasiertes Modell hat, wenn es um die Bewertung von über 35 Millionen Liegenschaften in Deutschland geht. Das ist nämlich bürokratiearm; die Daten sind bereits bei Katasterämtern vorhanden. Jedes wertabhängige Modell erfordert die Neueinstellung Tausender Beamter.
Flächenbasierte Berechnungen sind rechtssicher, da unwahrscheinliche, aber mögliche Differenzen objektiv zu klären sind – anders, wenn es um komplizierte Bewertungsfragen geht. Dieses Modell wäre außerdem methodisch aufkommensneutral und sozial gerecht – auch, weil bei dieser Steuer für die identische Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen derjenige mehr zahlt, der auch mehr selbstgenutzten Wohnraum oder mehr Gartenfläche hat, also der tendenziell Leistungsfähigere ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam Kraft aufbringen, jetzt auf der Zielgeraden ein möglichst gutes Modell zu finden, das auch vor
Ort auf Akzeptanz stößt, das für Kommunen Rechtssicherheit und auch ihre Einnahmebasis schafft. Je besser neue Modellvarianten und Vorschläge des Bundesfinanzministers aussehen, umso geringer wird das Bedürfnis nach Länderöffnungsklauseln sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Witzel, Ihr Beitrag hat mich etwas verstört zurückgelassen; denn das, was der Finanzminister uns im Ausschuss immer erzählt hat, ist doch wohl eine etwas … Ist das die Position der Landesregierung? Das kann ich mir nicht ernsthaft vorstellen, Herr Finanzminister. Ich hoffe gleich auf eine Klarstellung von Ihnen.
In der Finanzministerkonferenz haben die Finanzminister schließlich monatelang miteinander gerungen, um einen Kompromiss zu erreichen. Es geht insgesamt um 14 Milliarden Euro und für die Kommunen in NRW um 3,6 Milliarden Euro. Diese sind darauf auch zukünftig angewiesen, um Aufgaben der Daseinsvorsorge, Bildung, Kinderbetreuung und die Infrastruktur finanzieren zu können. Es geht also um sehr viel, und die Zeit wird knapp.
Es gibt einen guten Kompromissvorschlag. Drei grüne Finanzministerinnen haben sich aktiv eingebracht, damit ein Kompromiss zustande kommt, der zwar nicht allen gerecht wird, aber für uns Grundlage sein kann, eine Reform anzustreben.
Im Bundestag wird das dann – so hört man – nicht nur von den Bayern, sondern auch von der CDUBundestagsfraktion wieder einkassiert. Jetzt haben wir einen Scherbenhaufen. Ich halte überhaupt nichts davon, wieder bei Adam und Eva anzufangen. Warum diskutieren Sie da eigentlich monatelang? Damit das jetzt alles wieder von vorne anfängt?
Wir Grünen stehen zur Grundsteuer als Finanzierungsgrundlage für die Kommunen. Wir lehnen eine Flächensteuer durch eine Öffnungsklausel ab. Wir stehen zu einer wertorientierten Steuer.
Der Kompromiss sieht im Übrigen auch eine soziale Komponente vor, die ganz klar diejenigen, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau leben, entlastet. Auch dafür ist also gesorgt. Auf Bundesebene setzen wir uns – wie in der Finanzministerkonferenz durch die Länder, in denen wir mitregieren – für eine verfassungskonforme, aufkommensneutrale und sozial
Herr Lienenkämper, ich bin gespannt, ob Sie das heute mal bestätigen; denn Ihre Meinung war im Finanzausschuss nicht immer ganz klar herauszuhören. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat nun der fraktionslose Abgeordnete Pretzell das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.