Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die AfD hat nun der Abgeordnete Herr Seifen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde in den westlichen Bundesländern der Grundstein für eine neue Staatlichkeit Deutschlands gelegt. Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes durch die westdeutschen Bundesländer wurde vom Parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

Wenn wir das heute feiern, dann erweisen wir auch denen unsere Ehrerbietung und Dankbarkeit, die damals trotz schwierigster Verhältnisse genügend Einsatz für ihr Vaterland gezeigt und Weitsicht bewiesen haben. Deswegen ist es sehr schade, dass die Regierungsbank nicht besser gefüllt ist, und auch im Abgeordnetenrund sehe ich noch freie Plätze. Diese Ehrerbietung hätten die Väter und Mütter der Verfassung sicherlich verdient.

Sie gründeten ihre Weitsicht auf ihr historisches Wissen und ihr historisches Urteilsvermögen. Die Siegermächte haben 1945 durch ihren Sieg über das verbrecherische Regime der Nationalsozialisten – Herr Kutschaty, hören Sie gut zu –, der Nationalsozialisten, den Demokraten in Westdeutschland den Weg freigemacht für einen Neubeginn. Aber die Demokratie haben sie uns nicht bringen müssen.

Grundlage für das Grundgesetz waren die demokratischen Traditionen unseres Landes, und diese Traditionen reichen zurück bis mindestens in die Anfänge des 19. Jahrhunderts. Ich will jetzt nicht von den mittelalterlichen Stadtgesellschaften sprechen.

(Zuruf)

Ja, Anfang des 19. Jahrhunderts, wo man im Anschluss an die revolutionären Bewegungen in Deutschland in den einzelnen deutschen Staaten konstitutionelle Monarchien gegründet hat und die

Diskussionen um den Nationalstaat und freiheitliche Verfassungen nicht verstummen wollten.

In der Paulskirchen-Verfassung von 1849 war bereits das Gerüst eines konstitutionellen parlamentarischen Staates entworfen. Auch wenn die innenpolitischen Machtverhältnisse und die Uneinsichtigkeit herrschender Adelskreise die Verwirklichung einer konstitutionellen Monarchie 1849 noch nicht zuließen, so sah sich Bismarck 1871 doch gezwungen, dem Reich eine Verfassung zu geben, die mit dem Budgetrecht des Reichstages ein starkes parlamentarisches Element enthielt.

Am 28. Oktober 1918 führten Verfassungsänderungen zur Stärkung des Parlaments noch vor Ende des Ersten Weltkrieges. Von dieser Entwicklung her war der Schritt zur Ausformung der Weimarer Verfassung nicht mehr sehr groß. Die Grundrechte, die zwar nicht in der Reichsverfassung 1871 enthalten waren, aber in den verschiedenen Bundesverfassungen, die vormals dort verankert waren, wurden jetzt in die Weimarer Verfassung übernommen.

So sehr das Jahr 1919 verfassungsmäßig eine Zäsur darstellt, so wenig darf man 1919 als den Beginn der Demokratie in Deutschland betrachten; denn im neuen Reichstag saßen die gleichen Parteien wie im alten Bismarck-Reichstag.

Leider Gottes ist diese Republik gescheitert, aber, Herr Kutschaty, an diesem Scheitern war die SPD maßgeblich mit beteiligt. Weiteres darf ich jetzt hier nicht sagen, weil die Zeit zu kurz ist.

(Sven Wolf [SPD]: Das ist unverschämt! – Zu- ruf von der SPD: Das ist Geschichtsklitterung!)

Die Schöpfer des Grundgesetzes nahmen die Weimarer Verfassung als Folie, vor deren Hintergrund …

(Zuruf)

Sie haben doch keine Ahnung, Herr Ott! – … sie die neue Verfassung schufen. Aus den Erfahrungen der Weimarer Zeit legte man mit dem Grundgesetz den neuen Staat – jetzt hören Sie zu – als wehrhafte Demokratie an. Die Grundrechte, die in der Weimarer Verfassung noch im zweiten Hauptteil ihren Platz hatten, rückten nun im Grundgesetz an den Anfang, um damit auch zu dokumentieren, dass alle Staatlichkeit auf die Bewahrung der Menschenrechte ausgerichtet sein muss.

Wir leben also bis zum heutigen Tag auf dem juristischen Fundament, das die Verfassungsväter und mütter in schwierigster Zeit auf den Weg gebracht haben. Und doch, wir leben in Zeiten, in denen viele Menschen immer mehr Zweifel entwickeln, ob diesem Grundgesetz noch genügend Beachtung geschenkt wird.

Selbst der Bundeskanzlerin wirft man vor, sie gehe vorsätzlich über grundgesetzliche Regeln hinweg.

Zum Beispiel entspricht die Aussage der Bundeskanzlerin – Zitat – „das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt“ – Zitatende – nicht dem Grundgesetz. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 20 und Art. 116 das glatte Gegenteil.

Auch die Entscheidungen zur Euro-Rettung, zum abrupten Atomausstieg innerhalb von nur drei Tagen und zur rechtswidrigen unkontrollierten Aufnahme von inzwischen bis zu 2 Millionen Migranten wurden gegen geltendes Recht und Gesetz getroffen. Zumindest führen auch ehemalige Verfassungsrichter es so aus.

Besorgniserregend und noch viel stärker die Entwicklung in Sachen „Meinungsfreiheit“ – das können wir auch in diesem Hohen Hause wahrnehmen; zumindest partiell in dieser Debatte, Herr Kutschaty, sowie dann, wenn man sich die Anträge anschaut.

Keine Demokratie der Welt kommt ohne das Recht auf Meinungsfreiheit aus. Wo es keine Meinungsfreiheit gibt, da ist demokratisch formulierte Gesetzgebung reine Makulatur. Deutschland entwickelt sich diesbezüglich in eine zutiefst beunruhigende Richtung.

(Volkan Baran [SPD]: Ah!)

Immer weniger Menschen wagen, offen ihre Meinung zu politischen und gesellschaftlichen Themenfeldern auszusprechen – aus Angst, stigmatisiert zu werden.

Die Themenliste des öffentlich nicht mehr oder kaum noch Verhandelbaren wird immer länger, und sie umfasst die Diskussion über das Finanzprodukt Euro. Diejenigen, die das kritisierten, waren sofort EuroFeinde oder Europafeinde.

Die Gestaltung des Zusammenlebens der europäischen Staaten wird heftig diskutiert. Bei jedem Zusammenleben muss immer wieder diskutiert werden, ob die getroffenen Maßnahmen richtig oder falsch sind. Ich hoffe, dass die Bürger Ihnen am Sonntag bei der Europawahl eine Antwort darauf geben, dass Sie das Zusammenleben der europäischen Staaten in der Vergangenheit ganz miserabel gestaltet haben.

(Beifall von der AfD)

Mit Zweifeln am anthropogenen Klimawandel oder der Genderideologie, wenn man sich um den Schutz des ungeborenen Lebens kümmert oder die zunehmenden Kulturkonflikte im Land erwähnt, die Zuwanderung und anderes – immer läuft man Gefahr, von Leuten als faschistisch, faschistoid oder rassistisch bezeichnet zu werden.

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nicht zu fassen! – Henning Höne [FDP]: Nicht immer, nur wenn es so ist!)

Nicht immer. – Sie in der SPD sind die Vorreiter dieser Entwicklung. Der Umgang mit Männern wie Thilo Sarrazin oder Hans-Georg Maaßen macht doch schlaglichtartig deutlich, wie mit Überzeugungen umgegangen wird, die nicht meinungskonform sind.

Immer mehr Leute fühlen sich berufen, missliebige Personen gewaltsam an der Meinungsäußerung zu hindern. Dafür gibt es bereits seit längerer Zeit Zeugnisse. Dem Protokoll eines Ortsverbandes der SPD aus einer Sitzung vom 2. November 2016 aus diesem rheinischen Kreis

(Der Abgeordnete hält ein DIN-A4-Blatt hoch.)

ist folgender Satz zu entnehmen – ich zitiere –: AfD. Beschluss des Unterbezirksvorstands. In solchen Fällen dringend das Gespräch mit Gaststätten suchen und im besten Fall mit anderen Vereinen Druck auf Wirte ausüben, sodass die AfD nur noch in den letzten Drecksschuppen tagen kann. – Bitte!

(Markus Wagner [AfD]: Das ist SPD-Politik! Das ist Ihre Haltung zum Grundgesetz! – Zuruf von der SPD)

Das passt zu Ihrer Rede, Herr Kutschaty.

(Fortgesetzt Zurufe von der SPD)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir feiern das Grundgesetz – alle miteinander, das gestehe ich Ihnen ja zu –, aber Ihre Rede war unsäglich und voller hetzerischer Angriffe auf irgendwelche imaginären Gegner – wobei wir natürlich genau wissen, wer gemeint ist.

(Beifall von der AfD – Zuruf von der SPD: Sie sind der Hetzer!)

Wir leben wieder in einer Zeit, in der wir für die Einhaltung grundgesetzlicher Bestimmungen kämpfen müssen; denn das Grundgesetz alleine kann die Freiheit in diesem Land nicht sichern.

Von Popper stammt die folgende Aussage: Institutionen sind wie Festungen. Sie müssen stark gebaut und gut bemannt sein. – Unser Staat ist dank unserer besonnenen und klugen Vorfahren eine Festung mit starken grundgesetzlichen Mauern.

Allerdings haben immer mehr Leute den Eindruck, dass in dieser Festung feindseliges Personal am Werk ist. Hoffen wir, dass das Grundgesetz als Bauwerk unserer Vorfahren dieses übersteht und uns noch lange als Bollwerk erhalten bleibt. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Herr Kollege, es gibt eine Kurzintervention aus den Reihen der SPD-Fraktion. Wollen Sie diese am Redepult oder von Ihrem Platz aus beantworten?

Ich bleibe hier.

Okay. – Die Kollegin Gödecke hat das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Voltaire hat einmal gesagt: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ – Als Parlamentarierin, die diesem Landtag seit 1995 angehört, hier viel erlebt hat und als Demokratin, wie ich mich nicht nur verstehe, sondern mein ganzes Leben – und das dauert jetzt schon 60 Jahre – gelebt habe, habe ich diesen Satz immer ohne Wenn und Aber unterstrichen. Das ist auch heute so. Ich versuche, diesen Satz zu leben.

Es gibt aber Situationen im parlamentarischen Leben und im Alltag hier in Nordrhein-Westfalen – ausgerechnet bei zentralen und wichtigen Debatten –, wo es mir – der Ausdruck sei mir verziehen – verdammt schwer fällt, hier im Saal zu bleiben und mein Leben für die Meinungsfreiheit zu geben.

Herr Seifen, ich will Ihnen eines sagen: Was Sie hier gemacht haben, das ist unerträglich, und zwar nicht nur für Sozialdemokraten, sondern für Demokraten insgesamt.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Dass Sie ausgerechnet der Sozialdemokratie in einer perfiden Weise unterstellen, unsere Vorväter und Vormütter seien für das Scheitern der Weimarer Republik zuständig gewesen, ist mehr als ein Schlag in das Gesicht der Sozialdemokratie. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller aufrechten demokratischen Parlamentarier hier im Raum. Und Sie gehören nicht dazu!