Unser Grundgesetz stellt den einzelnen Menschen, seine Grundrechte, seine Freiheit und die Unverletzlichkeit seiner Würde in den Mittelpunkt und legt dem Staat und dem Gesetzgeber die Verpflichtung auf, Eingriffe in die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen. Es verpflichtet ihn, der Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte zu dienen.
Unser Grundgesetz verbrieft zum Beispiel mit der Meinungs-, der Demonstrations-, der Presse-, der Wissenschafts- und der Kulturfreiheit die Grundlagen unserer Demokratie, die Freiheit der demokratischen Willensbildung und die Legitimation der legislativen Gewalt.
Frieden, Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Verantwortung füreinander, Toleranz, Demokratie und Rechtsstaat sind Grundüberzeugungen unserer Gemeinschaft. Wir sind damit auch offen für Menschen, die auf der Grundlage dieser Werte leben wollen.
Mit dem Grundgesetz gehen wir Bürger eine Partnerschaft auf der Grundlage dieser gemeinsamen Werte ein. Wir müssen diese Partnerschaft jeden Tag pflegen und auch in persönlichen Partnerschaften im Verständnis der Präambel und der Grundrechte insbesondere von Art. 1 weiterentwickeln.
In den vergangenen 70 Jahren haben sich unsere Gesellschaft und auch die Weltordnung verändert. Unser Grundgesetz konnte und kann mit zu Recht hohen Hürden auch an diese Veränderungen angepasst werden.
Die vier Mütter unseres Grundgesetzes hatten zwar für Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz bereits im Jahr 1949 überzeugen können, aber später folgte zum Beispiel das aktive Förderungsgebot.
Beispielsweise kann weiter das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen sowie die Verankerung des Tierschutzes als Schutz von Mitgeschöpfen genannt werden für die Anpassung der Grundrechte und des Grundgesetzes.
Intensiv wird zum Beispiel zurzeit über Grundrechte im digitalen Zeitalter und über sich daraus gegebenenfalls ergebende Anpassungen unseres Grundgesetzes diskutiert oder über die Ausgestaltung einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und etwaige Verfassungsänderungen.
Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, dass wir Antworten auf all die Fragen finden werden, die sich 1949 noch nicht stellten.
Eine Frage aber wurde bereits im Jahr 1949 im Grundsatz beantwortet: Zwar wurde eine Europäische Union als Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft vielleicht nur von Visionären geträumt, doch erklärten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Verwirklichung eines vereinten Europas in der Präambel zum Staatsziel.
Populisten, Links- wie Rechtsradikale und extremistische Kräfte stellen die Erfüllung der grundgesetzlichen Aufträge immer wieder infrage, und das ist leider keine Erscheinung nur in unserem Land.
Demokratie, Freiheit, das friedliche Miteinander der Völker – das erscheint oft allzu selbstverständlich. Sie sind es aber nicht aus sich heraus. Wir müssen täglich überzeugen, werben und die Werte leben. Das ist manchmal unbequem, das ist aufwendig und erfordert Kraft, aber ich bin davon überzeugt: Es lohnt sich.
Eine lebendige und wehrhafte Demokratie braucht engagierte Demokratinnen und Demokraten und natürlich auch stete Demokratieförderung mit einer Erinnerungskultur, die immer wieder verdeutlicht, dass Freiheit und Demokratie jeden Tag neu verteidigt werden müssen, um nicht plötzlich oder schleichend abhandenzukommen.
Der politische Diskurs und die politische Bildung sind wichtig, damit mündige Bürger – reife wie junge – widerstandsfähig und widerstandswillig sind gegen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass wir dieses Ziel in diesem Hohen Hause gemeinsam verfolgen und auf der Grundlage eines jährlichen Demokratieberichts der Landesregierung die Herausforderungen dieser Aufgabe auch in den nächsten Jahren hier im Landtag in den entsprechenden Fachausschüssen diskutieren werden. Damit wollen wir eine Öffentlichkeit herstellen und auch die Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu einladen.
2019 ist das Jubiläumsjahr der Demokratie. Wir dürfen das feiern, müssen gleichzeitig aber auch die Verpflichtung sehen, aktiv für Frieden, Freiheit und Demokratie zu arbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Grünen erteile ich der Kollegin Frau Paul das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Geschichte von Demokratie und Freiheit in Deutschland ist dies ein ganz besonderes Jubiläumsjahr: 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung und in Verbindung damit auch 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz, aber eben auch 30 Jahre friedliche Revolution.
Das alles sind Anlässe, die Grund zur Freude und Grund zum Feiern sind; beschreiben sie doch den positiven Kampf für Freiheit und Demokratie, der in der ersten deutschen Demokratie, dem demokratischen Wiederaufbau nach der Barbarei der Nazis und nicht zuletzt im friedlichen Protest für eine Überwindung der deutschen Teilung zum Ausdruck kommt.
Das darf andererseits aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, welch tiefe Einschnitte diesen Ereignissen vorausgegangen waren: der Erste Weltkrieg als Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts mit fast 10 Millionen toten Soldaten und noch einmal so vielen zivilen Opfern.
Die erste deutsche Demokratie von Weimar und der Völkerbund sollten die demokratische und humane Antwort auf übersteigerten Nationalismus und Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln sein.
Im Zweiten Weltkrieg, an dessen Beginn vor 80 Jahren wir auch in diesem Jahr erinnern, hat sich dieser
Auch die erste deutsche Demokratie stand unter keinem guten Stern, und dabei – es ist wichtig, das immer wieder zu unterstreichen – war ihr Ende keinesfalls eine historische Zwangsläufigkeit.
Doch ihre Feinde waren mächtig, und ihre halbherzigen Verteidiger glaubten zu lange, dass antidemokratische Kräfte sich einhegen ließen. Weimar ist am Ende nicht an mangelnder Wehrhaftigkeit seiner Institutionen gescheitert – vor allem sind die Weimarer Republik und die erste deutsche Demokratie an mangelnder Haltung gescheitert.
Demokratie war und ist eine Frage klarer Haltung, und das dürfen wir auch und gerade in der aktuellen Situation nicht aus dem Blick verlieren.
Demokratie lebt von einer aktiven Zivilgesellschaft, sie lebt von den Menschen, die sie mit Leben füllen und die, wenn es nötig ist, unsere Demokratie auch verteidigen.
Der friedlichen Revolution vor 30 Jahren waren 40 Jahre deutscher Teilung vorausgegangen. Vor 30 Jahren gingen Menschen in der DDR für ihre Freiheit auf die Straße. Dieses Engagement für Freiheit und Demokratie war die einzige unblutige Revolution in der deutschen Geschichte.
Möglicherweise ist das in der wechselvollen und leider zu häufig blutigen Geschichte Deutschlands eine Gnade des historischen Schicksals. Es ist aber vor allem das Verdienst der Frauen und Männer, die mutig und gewaltlos für Meinungsfreiheit und freie Wahlen auf die Straßen gegangen sind.
Nicht zuletzt ist unser Grundgesetz eine Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Demokratie und auch aus der unmenschlichen Grausamkeit des Nationalsozialismus. Art. 1 des Grundgesetzes beschreibt daher: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das muss Kern all unseres politischen Handelns sein.
Der Anspruch des Art. 1 aus unserem Grundgesetz ist absolut und allumfassend, und deshalb wehren wir uns gegen all diejenigen, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer sozialen Stellung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität abwerten, diskriminieren oder gar mit Gewalt bedrohen.
Der 70. Geburtstag unseres Grundgesetzes ist aber nicht nur Anlass zur Rückschau. Ich finde, es bietet einen sehr guten Anlass, auch nach vorne zu schauen. Demokratie verändert sich, weil sich Gesellschaften verändern. Demokratie bietet die Möglichkeit, dass Gesellschaften genau das tun können. Deshalb können sich auch Verfassungen verändern, weil sie unser Zusammenleben regeln. Dieses Zusammenleben muss an vielen Stellen immer wieder miteinander ausgehandelt werden.
Vor 100 Jahren ist das Frauenwahlrecht eingeführt worden. Wir erleben leider, dass die Repräsentanz von Frauen im politischen Bereich, aber auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen nach wie vor nicht gleichberechtigt umgesetzt ist. Deswegen hat der Verfassungsgesetzgeber den Art. 3 Abs. 2 weiterentwickelt und ihn zu einem Auftrag zur Gleichberechtigung gemacht. Ich finde, 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechtes wäre es eine gute Zeit, diesen Verfassungsauftrag endlich umzusetzen.
Es wäre aber auch eine gute Zeit, um über eine weitere Erweiterung des Art. 3 nachzudenken, nämlich um das Merkmal „sexuelle Identität“; denn Grundrechte gelten für alle. Es wäre ein wichtiges Zeichen, nicht zuletzt als Rehabilitierung für das Unrecht, das im Zusammenhang mit dem § 175 StGB homosexuellen Männern in der Bundesrepublik geschehen ist.
Es wäre auch an der Zeit, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben; denn sie müssen besonders geschützt werden, sie müssen aber auch als aktiver Teil unserer Gesellschaft mit eigenen Rechten innerhalb unserer Gesellschaft anerkannt werden.
Unser Grundgesetz ist die Grundlage für eine offene Gesellschaft, es ist ein Dach für alle. Das heißt, wir sollten diesen 70. Geburtstag zum Anlass nehmen, dieses Dach für alle an den Stellen, die ich gerade genannt habe, zu erweitern.
Heute ist aber auch ein guter Tag, um über den Tellerrand zu blicken, denn das Grundgesetz garantiert uns Grundrechte, die weltweit leider keine Selbstverständlichkeit sind. Dabei haben eigentlich alle Menschen weltweit das Recht, unter universell verbrieften Menschenrechten zu leben – ein Anspruch, der leider in allzu vielen Regionen der Welt nicht eingelöst wird.
Aber auch innerhalb Europas werden demokratische Grundrechte infrage gestellt. Dabei ist Europa ein einzigartiges Projekt von Frieden, Verständigung, Freiheit, aber auch Toleranz und Akzeptanz von Unterschiedlichkeiten. Es ist das Projekt, das im Nachgang des leider gescheiterten Völkerbundes zu den 70 Jahren Frieden in einem sonst so zerrütteten Kontinent beigetragen hat.
Dieses Zeichen von Frieden und Freiheit wollen wir stärken. Wir wollen das vor allem auch mit einem Signal am Sonntag stärken. Ich glaube, uns eint hoffentlich in diesem Hohen Haus der Grundsatz, dass wir glauben können, dass Europa die beste Idee ist, die Europa je hatte; die beste Idee, Frieden und Freiheit für alle Menschen, zumindest in Europa, aber in der Strahlkraft für die Menschen weltweit einzulösen. – Vielen Dank.