Ich erinnere einmal an den Rechtsanspruch auf die U3-Plätze, der 2013 eingeführt wurde. Damals hatten die Eltern plötzlich das Gefühl, alle könnten jetzt einen Platz bekommen, weil schließlich ein Rechtsanspruch bestehe. Aber von vornherein waren doch nur 35 % angedacht. In Nordrhein-Westfalen haben wir diesen Anteil bis heute nicht erreicht. Diese ganze Debatte über den Rechtsanspruch streut den Eltern Sand in die Augen. Es wird das Gefühl suggeriert, man würde auf jeden Fall einen Platz bekommen.
Mich würde interessieren, wie es damit aussieht. Zum Beispiel bei der Kita ist es so, dass man zwar einen Rechtsanspruch hat, aber im Zweifelsfall durch die ganze Stadt fahren muss. Habe ich einen Rechtsanspruch für einen Ganztagsbetreuungsplatz an der Grundschule, die mein Sohn ohnehin besucht, oder muss ich die Schule wählen, an der man mir diesen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung gewährleisten kann, oder ist das womöglich doch räumlich voneinander getrennt? Mich würde mal interessieren, wie das tatsächlich aussehen soll.
Sie haben in Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde Ihren vorangegangenen Antrag zum OGS-Gipfel angesprochen. In der Tat hatte der Antrag zumindest ein Gutes, nämlich die Durchführung einer Anhörung, die ich sehr interessant fand. Darin wurde wieder sehr deutlich, dass es bei der Ganztagsbetreuung in der Grundschule viel weniger um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, sondern vielmehr um eine ganz andere Intention, wie es die Expertin des Grundschulverbands Nordrhein-Westfalen in ihren Ausführungen bestätigte: Die Aufgaben der Grundschule seien sehr viel kompensatorischer als früher
angelegt. Es gehe um die elementare Erfahrung verlässlicher Beziehungen etc. Viele Kinder würden zu Hause die Mahlzeiten nur noch vor dem Tablet einnehmen und hätten kaum noch eine Chance, zu lernen und Dinge zu erfahren. Man müsse viel rausgehen usw., weil das zu Hause nicht mehr stattfinde.
Der Bildungsforscher, der an der Anhörung teilgenommen hat, gestand hingegen ein, dass die familiären Einflüsse auf die Bildungsbiographie nach wie vor ungleich größer sind als die jeglicher öffentlichen Institutionen. Er sah das nach dem Motto: Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Gestern hat dies auch Herr Laumann in der Debatte rund um die Kindergrundsicherung noch einmal angemerkt. Er kam zwar zu einem anderen Schluss, als ich kommen würde, aber trotzdem ist es grundsätzlich richtig: Es wird immer mehr gemacht, immer mehr Betreuungsinfrastruktur aufgefahren und immer mehr Geld ins System gegeben, aber eigentlich ändert es nichts daran, dass immer mehr Kinder in Armut leben und immer mehr Kinder schlechtere Bildungschancen haben.
Sie haben sicherlich auch kürzlich die Post des Verbands der Kinder- und Jugendärzte bekommen, die beklagt haben, dass mittlerweile bis zu 20 % der Kinder psychisch auffällig oder erkrankt sind und es einen ganz klaren Zusammenhang dieses Sachverhalts mit dem sozioökonomischen Status gibt.
In diesem Zusammenhang wurde auch davon gesprochen, dass viele Eltern eben nicht mehr über die Ressourcen verfügen, mit ihren Kindern zu kuscheln oder ihnen etwas vorzulesen. Ich denke, das wird auch eine Ganztagsbetreuung nicht kompensieren können. Deshalb müssen wir wissen, was wir eigentlich wollen, was die Intention ist, ob es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht oder eben wieder um die Ganztagsbetreuung als Idee für die Chancengleichheit.
Wir sehen das so, dass das zwar ein hehres Anliegen und es wichtig ist, dass sich grundsätzlich etwas ändert und Familien eben wieder über die Ressourcen verfügen, dass es selbstverständlich ist, dass man als Mutter mit seinen Kindern kuschelt und ihnen etwas vorliest, aber diesen Effekt wird die Ganztagsbetreuung mit Sicherheit nicht haben. Da werden die Erwartungen auch weiterhin nicht erfüllt werden, auch wenn wir das flächendeckend ausbauen. -Vielen Dank.
Ausschuss schon des Öfteren erläutert, warum ich fest davon überzeugt bin, dass der offene Ganztag hier in Nordrhein-Westfalen ein Erfolgsmodell ist und wir dieses Erfolgsmodell auch kontinuierlich weiter verbessern wollen.
Es geht um das große Thema „Flexibilität“, es geht um die Qualität, und es geht um die Quantität. Ich glaube, sagen zu dürfen, wie das auch einige meiner Vorredner getan haben, dass wir die Szene, was die Flexibilität anbelangt, in den vergangenen Wochen und Monaten haben beruhigen können. Es gab keinerlei Hinweise mehr an mein Ministerium, dass es hier noch eine Nachsteuerung geben müsse.
Was die Qualität anbelangt: Wir haben mit nur zwei Haushalten 93 Millionen Euro in die Stärkung der Qualität der OGS investiert, und was die Quantität anbelangt, auch eine Stärkung der Qualität, nämlich zusätzliche Plätze, die wir in den Kommunen in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellt haben. Ab diesem Sommer, ab dem 1. August, werden 323.100 Plätze hier bei uns in Nordrhein-Westfalen bereitstehen. Das sind 7.500 Plätze mehr als im vergangenen Jahr, insgesamt knapp 20.000 Plätze, die wir hier seit Regierungsübernahme neu geschaffen haben.
Ich hoffe nur – auch das sage ich dazu –, dass die Kommunen diese Plätze auch abrufen werden. Das ist nicht immer der Fall. Wir wissen um die Probleme. Gerade in Ballungsgebieten gelingt es den Kommunen nicht, die beantragten Plätze nachher auch in Gänze abzurufen.
Jetzt zum Rechtsanspruch. Ich meine, dieser Rechtsanspruch wird immer mehr zu einem bloßen Lippenbekenntnis. Wenn nämlich die Bundesfamilienministerin Giffey hier einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule schaffen möchte, ist das ein hehres Ziel, aber dann muss sie dafür auch dauerhaft Mittel bereitstellen.
Und da darf ich Ihnen sagen: Ohne die dauerhafte Bereitstellung und die finanzielle Unterstützung des Bundes wird dieses Projekt „Rechtsanspruch auf Ganztag“ nicht erfolgreich bei uns in NordrheinWestfalen, aber auch darüber hinaus nicht im ganzen Bundesgebiet umgesetzt werden können. Ich spreche hier – so meine ich – auch ausdrücklich im Namen der Kommunen, die das an dieser Stelle genauso sehen wie wir.
Es geht hier um 2 Milliarden Euro. Und diese 2 Milliarden Euro reichen weder zur Deckung der notwendigen Investitionskosten noch zum dauerhaften Betrieb der Einrichtungen. Liebe Frau Voigt-Küppers, wir haben in der Vergangenheit – wir können Ihnen
Staatssekretäre der Jugendhilfe, Staatssekretäre aus dem Bildungsministerium zusammen mit dem Finanzministerium auf Staatssekretärsebene.
Ich kann Ihnen sagen: Eine Aussage ist unumstößlich, und das ist die Aussage des Staatssekretärs Gatzer aus dem Bundesfinanzministerium, der ganz deutlich zu verstehen gegeben hat, dass es mehr als diese 2 Milliarden Euro nicht geben wird. Jetzt müssen wir schauen; denn mit diesen 2 Milliarden Euro werden wir, wird das Land, werden die Kommunen diesen Rechtsanspruch nicht umsetzen können. Das ist Fakt.
Die Länder unterhalten sich jetzt noch unter dem Vorsitz von Staatssekretär Richter aus Nordrhein-Westfalen darüber, wie eigentlich der Ganztag aussieht. Fünf Tage, 90 % Versorgungsquote; der Bund sieht nur 71 % Versorgungsquote. Wie schaut die Stundenzahl in der Woche aus? Das sind alles Dinge, die wir zu regeln haben.
Und das tun wir. Aber mit 2 Milliarden Euro regeln wir hier gar nichts. Das sage ich ganz ausdrücklich. Und deswegen hängt es natürlich an diesen 2 Milliarden Euro. Und da müssen wir schauen, wie viel wir am Ende des Tages bekommen. Daran werden wir uns orientieren können, was wir an zusätzlicher Qualität noch in die OGS geben können. Und dass wir gerne noch Qualität in die OGS geben wollen, da liegen wir doch sicher alle ganz nah beieinander.
Hier aber einen Rechtsanspruch ins Leben zu rufen, den Kommunen das aufs Auge zu drücken und Land und Kommunen nachher mit 2 Milliarden Euro im Regen stehen zu lassen, das wird es mit NordrheinWestfalen nicht geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, ich kann das, was Sie dargestellt haben, überwiegend teilen. Ich möchte aber noch einmal auf die Redner der Koalitionsfraktionen eingehen. Warum haben wir diesen Antrag gestellt? – Wir haben diesen Antrag deshalb gestellt, weil es heute um die Frage geht, mit welcher Position Nordrhein-Westfalen in die Debatte auf Bundesebene einsteigt.
Um es einmal auf den Punkt zu bringen: Da geht es nicht um Lippenbekenntnisse oder ein Bekenntnis zum Ganztag, sondern da geht es um folgende Frage: Wenn eine Bundesjugendministerin, Bundeskinderministerin, Bundesfamilienministerin einen
Ganztagsrechtsanspruch individuell verankert – über welches Gesetz macht sie das? Wohl kaum über ein Schulgesetz.
Das heißt, es geht um die Frage: Geht die Landesregierung damit rein, dass wir die Ganztagsschulen schließen, wie es manche Länder durchaus diskutieren, weil sie gar nicht so viele Ganztagsschulen haben, oder bauen wir wieder ein Hortsystem auf? Das ist kein Witz, sondern das ist eine Diskussion, die in Deutschland stattfindet. Wir bauen Horte wieder auf, weil das ein Rechtsanspruch über das Jugendhilfegesetz ist. Oder sagen wir: „Nein, wir sorgen als NRW natürlich dafür, dass in diesem Gesetz der Individualanspruch auch in den Ländern über das Schulgesetz geregelt werden kann“?
Meines Wissens haben das einige Länder auch eingebracht, damit dort eben nicht der Unsinn passiert, den Eltern zu erklären: Wir schaffen jetzt an der Grundschule den Ganztag wieder ab. – Dann bauen die Kommunen daneben – dann reichen die 2 Milliarden erst recht nicht – wieder Horte auf.
Man muss doch wissen: Was sagt denn der Jugendminister? Was sagt denn unsere Schulministerin? Ich möchte das gerne wissen. Ich glaube, wir sind uns da relativ schnell einig, aber wir müssen es doch mal festlegen.
Dann möchte ich gerne wissen – das ist auch angesprochen worden –: Wenn wir den Ganztag organisieren, wie wird er denn organisiert? Was sind denn die Debatten, die Sie einbringen?
Wenn wir für Nordrhein-Westfalen im Sinne des Föderalismus etwas erreichen wollen: Es gibt hier eine Fraktion, die in Berlin mitregiert. Dann müsste die doch wissen, was denn eigentlich das Ziel ist. Was soll denn erkämpft werden? Heute Morgen haben wir beim Thema „Kohle und Strukturwandel“ doch auch darüber gesprochen. Viele Dinge kommen doch nur dann zustande.
Wir wissen doch, wie Bundespolitik funktioniert. So machen das die Hamburger – übrigens egal, wer regiert –, und auch die Baden-Württemberger und auch die Bayern. Die Einzigen, die das nie hinbekommen, so etwas mal strategisch für das Land zusammenzuschieben, sind wir. Was verschlägt man sich denn, zu sagen: „Das ist unsere Position“? Warum geht das denn nicht?
Die nächste Frage: Die FDP hat hier in der Debatte – da bin ich Herrn Brockmeier dankbar; das hat er ja auch gut gemacht – das ganz klare Bekenntnis abgegeben: Es geht um Bildung. Frau Vogt hat dage
gen wie immer überwiegend die ganze Rede hindurch von Betreuung gesprochen. Von der AfD will ich ganz schweigen.
Da ist zum Beispiel die spannende Frage: Welchen Anspruch haben wir denn? Je nachdem, welchen Anspruch man formuliert, würde ich als Berlin auch sagen: Das bezahle ich, und das nicht. Denn natürlich ist Betreuung am Ende wesentlich preiswerter als Bildung.
Zum nächsten Punkt. Da bin ich Herrn Minister Laumann dankbar, der hier gestern gesprochen hat. Der hat nämlich gesagt: Wenn wir über Kinderarmut reden, wenn wir über Alleinerziehende reden, dann reden wir doch über die Frage: Welche Strukturen schafft der Staat, um diese Schwierigkeiten in den Griff zu kriegen? Das hat Herr Laumann hervorragend vorgestellt. Er hat gesagt: Wir brauchen Barmherzigkeit und Strukturen. – Das ist ein rheinischer Kapitalismus, wie ich ihn genauso vertreten würde.
Deshalb ist doch die spannende Frage: Was machen wir denn mit den BuT-Mitteln? Was machen wir denn mit dem Bundesteilhabegesetz? Das ist eben angesprochen worden. Was machen wir mit den Mitteln der Armutsbekämpfung?
Angesichts der Diskussion um die Fälle in Lügde geht es auch ganz klar um die Frage: Wie betreuen wir Kinder denn so gut an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule, dass wir diese Zeit, in der sie da sind, auch nutzen können? Dafür muss man doch ein Konzept haben. Da kann es doch nicht so weitergehen: Hier ist der Schulbereich, und da ist der Jugendbereich.
Da haben Sie übrigens auch recht, Herr Brockmeier. Es kann auch nicht sein, dass diejenigen, die in der Schule zusammenarbeiten, sich gegenüberstehen, sondern die müssen ein multiprofessionelles Team bilden, das gemeinsam mit den Kindern arbeitet, und selbstverständlich in der Grundschule in einer anderen Aufstellung als in der weiterführenden Schule.