Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

Ich nenne Ihnen auch noch konkrete Zahlen, wie wir das gemacht haben, sehr gerne. Bereits im Haushalt 2018, unserem ersten Haushalt, haben wir den Ansatz für die offenen Ganztagsschulen im Primarbereich um 27 Millionen Euro erhöht.

(Jochen Ott [SPD]: Das war gut, jetzt zur Sache!)

Wir kommen noch weiter. Wir haben die Fördersätze sogar um 3 % in dem gerade laufenden Schuljahr erhöht.

(Jochen Ott [SPD]: Das war auch gut, jetzt zur Sache!)

Ja, ich sage Ihnen noch etwas Gutes. Weil Sie in Ihren Jahren gar nichts gemacht haben, sage ich Ihnen noch etwas Gutes: Wir haben insgesamt ein Ausgabenvolumen von mehr als 540 Millionen Euro geschaffen und damit Rekordzahlen beim Platzaufwuchs erreicht mit erst 315.000 Plätzen und dann 323.000 Plätzen mit dem jetzt vorliegenden Haushalt.

(Jochen Ott [SPD]: Aber darum geht es doch nicht in dem Antrag!)

Passen Sie auf! Dann kommen wir zum nächsten Punkt, der bei Ihnen auch nicht so wirklich funktioniert hatte, nämlich ein ganz besonders wichtiger. Stichwort: Augenhöhe. Man hat in Düsseldorf immer wieder gehört, dass die Ministerien nicht auf Augenhöhe gearbeitet haben. Und das spiegelt sich dann auch vor Ort wider. Da gab es dann die OGS-Kräfte und die Lehrkräfte, die nicht wirklich miteinander zusammenarbeiten konnten. Das hat Ihnen selbst die komba gewerkschaft ins Stammbuch geschrieben, und das ist nun wirklich nicht unsere Pressestelle.

(Beifall von der FDP und der CDU – Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Und wo haben Sie das geändert?)

Ich freue mich außerordentlich, dass Dr. Stamp und Frau Gebauer, unsere Minister, nicht aneinander vorbei arbeiten, sondern beim Ausbau des Ganztags wirklich zusammenstehen. Daran hat es bei RotGrün gefehlt.

(Beifall von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Schön, und jetzt zur Sache!)

Sie sehen also, was wir wollen. Das steht auch ganz ausdrücklich im Koalitionsvertrag. Was allerdings die

Bundesfamilienministerin will, das weiß man nicht so wirklich.

(Zuruf von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Sie spricht von einem Rechtsanspruch ab 2025 und will dafür bis 2021 einmalig 2 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Mal abgesehen von der Tatsache, dass 2 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen schon nicht ausreichen dürften, will sie das gesamte Geld auf alle 16 Bundesländer verteilen, bleibt noch die Frage: Wie geht es denn nach dieser investiven Maßnahme weiter?

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Ja, genau!)

Sie sagen, wir wollen einen Rechtsanspruch. Und wer finanziert die ganze Party? Das sagt Frau Giffey nicht.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Dafür kön- nen Sie sich einsetzen!)

Da kommt gar nichts. Dann verlangen Sie, wir sollen Ihnen sagen, wer das finanziert? Nutzen Sie doch Ihre Kontakte zur SPD-Familienministerin und bringen Sie da mal ein bisschen Licht ins Dunkle!

(Beifall von der FDP und der CDU – Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist Länderverhandlungs- sache!)

Aber auch – hören Sie mal zu! – die Gestaltung des Ganztages, so wie Frau Giffey das macht, ist ein völliges Chaos. Die Methode Giffey nimmt kein Ende: wolkige Versprechen, große Überschriften wie zum Beispiel „Gute-Kita-Gesetz“, aber dafür ganz schön wenig Inhalt. Schon beim Gute-Kita-Gesetz hat Frau Giffey für Planungsunsicherheit gesorgt.

(Zuruf von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Sie konnte sich nämlich nicht durchsetzen, die groß angekündigte Entfristung in das Gesetz zu schreiben. Das dürfen wir jetzt mit Dr. Stamp hier ausbaden. Das, was Frau Giffey nicht geschafft hat, müssen jetzt die Länder ausbaden.

(Jochen Ott [SPD]: Können Sie bitte etwas zu unserem Antrag sagen?)

Ich meine die Befristung der Mittel bis 2022 – es interessiert Sie nicht, wie es danach weitergeht –, und ähnlich ist es bei dem Rechtsanspruch ab 2025. Wir als NRW-Koalition lassen uns davon aber nicht irritieren. Wir übernehmen auch wie bei der KiBiz-Novelle die Verantwortung, die wir uns vom Bund gewünscht hätten, und kümmern uns um Chancengerechtigkeit und qualitativ gute Angebote.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Weil Herr Ott immer dazwischenruft „Kommen Sie mal zum Antrag!“, will ich einmal eine Stelle des Antrags aufgreifen. Da fordern Sie nämlich „intensive,

zeitnahe Beteiligung von Verbänden, Trägern und Kommunen“. Dann wird es Sie freuen, was ich Ihnen jetzt zu sagen habe; denn die von Ihnen geforderten Dialogprozesse sind nämlich bereits vollumfänglich eingeleitet worden.

(Beifall von der FDP – Eva-Maria Voigt-Küp- pers [SPD]: Warum wissen wir nichts davon?)

Entschuldigung, das ist doch wohl Ihre Familienministerin von der SPD. Warum wissen Sie davon nichts? Weil vielleicht Ihre Kontakte nach Berlin nicht so gut funktionieren. Das ist vielleicht auch mal Ihre Aufgabe.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Jedenfalls gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Länder und Vertretern des Bundes zusammensetzt, die jetzt eine Berechnungsgrundlage schafft, um eine Kostenabschätzung zu gestalten, damit wir valides Zahlenmaterial vorliegen haben und nicht nur grobe Schätzungen des Bundes.

Neben der Arbeit dieser Arbeitsgruppe ist es besonders wichtig, dass die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden und eine enge Zusammenarbeit gewährleistet ist. Es wurde gerade schon darauf hingewiesen, darin bestehe eine große Herausforderung. Aber auch diese Prozesse sind schon im Gange, die Gespräche dazu finden schon statt.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Wir gehen davon aus, dass Sie mit denen sprechen!)

Ich möchte noch einmal abschließend zusammenfassen.

Erstens. Die NRW-Koalition hat für Qualitätssteigerungen, Flexibilisierungen und Rekordzahlen bei den OGS-Plätzen gesorgt.

Zweitens. Die Landesregierung ist schon längst in die Gespräche eingetreten, die Sie in Ihrem Antrag fordern.

Drittens. Vielleicht sollte die SPD nicht von Frau Giffeys Schwierigkeiten ablenken und nicht versuchen, den Schwarzen Peter der Landesregierung zuzuschieben. Wie gerade schon gesagt: Sie sollten vielmehr versuchen, Kontakte zu Ihrer Familienministerin aufzubauen und endlich Einfluss aus Nordrhein-Westfalen auszuüben.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Meine Güte! – Jochen Ott [SPD]: Sprechen Sie doch mal zum Thema!)

Frau Giffey hat groß angekündigt, aber jetzt muss sie auch mal liefern. Wer viel verspricht, muss das Ganze auch mit Zahlen unterlegen, und das würden wir uns endlich einmal von Frau Giffey wünschen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU – Jochen Ott [SPD]: Sie haben am Thema vorbei ge- sprochen! Das war schlecht! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Das war bisher keine Sternstunde des Föderalismus! – Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Nur „Nutzen Sie Ihre Kontakte“! – Ge- genruf von Minister Dr. Joachim Stamp: Sie hatten ja Gelegenheit dazu, Frau Kollegin!)

Danke schön, Herr Brockmeier. – Jetzt hat das Wort Frau Dworeck-Danielowski für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kinder sind vier und sechs Jahre alt, und mein Sohn wird dieses Jahr eingeschult. Das macht mich natürlich sehr stolz. Ich zittere und bange aber noch, ob ich einen Platz in der offenen Ganztagsbetreuung an der Grundschule bekomme oder nicht.

Daher kann ich auch die Nöte und Sorgen insbesondere berufstätiger Mütter sehr gut nachvollziehen, die denken: Das kann doch gar nicht wahr sein. – Ich bin nach der Elternzeit wieder in das Berufsleben eingestiegen; das war alles kein Problem, weil ich einen ganztägigen Betreuungsplatz im Kindergarten hatte. Jetzt wird mein Kind aber eingeschult, und ich habe als Mutter das Gefühl, dass ich mein Kind jetzt auch für einen längeren Zeitraum am Tage in fremde Hände geben kann, einfach weil es schon ein bisschen älter ist. Aber jetzt auf einmal steht das Ganze wieder auf wackligen Füßen. Für die Mütter bzw. für die Eltern, die das unglaublich wichtig finden und das wahrscheinlich gerne per Gesetzanspruch dauerhaft geklärt wüssten, habe ich daher großes Verständnis.

Ich kann mich aber auch noch gut an meine eigene Kindheit erinnern, in der ich es sehr genossen habe, mittags nach Hause zu kommen, zu Hause zu essen, meine Hausaufgaben zu machen und mich anschließend zu verabreden. Das war schon ein Stück weit heile Welt. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass es eine Generation später schon völlig selbstverständlich ist, dass man von Kindesbeinen an – so wie wir es früher nur aus Geschichten von meiner Tante in der DDR kannten – bis nachmittags fremdbetreut wird.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Das ist die Diskussion, die wir vor 15 Jahren geführt ha- ben! – Frank Müller [SPD]: Ich finde den Ver- gleich mit der DDR wirklich ungehörig!)

Aber nun gut, jetzt geht es ja nicht um die Frage, ob offener Ganztag oder gebundener Ganztag, sondern um den Rechtsanspruch. Dem Rechtsanspruch standen wir bisher eigentlich immer sehr offen und positiv gegenüber. Allerdings muss ich zugeben, dass die einleitenden Worte der SPD-Rednerin mich

doch ein bisschen besorgt machen; denn das klang plötzlich gar nicht mehr nach Rechtsanspruch und dass man diesen Platz einfordern kann, wenn man beispielsweise berufstätig ist. Vielmehr klang da schon wieder dieser Hang zur Zwangsbeglückung durch.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Quatsch!)

Das – Sie haben es doch selbst gesagt – hängt davon ab, wie der Rechtsanspruch aussieht, ob gebundener oder offener Ganztag. Der gebundene Ganztag geht bei Ihnen wieder in Richtung Zwangsbeglückung.

Unabhängig davon möchte ich einmal ein paar Zitate aus der Presse nennen, die in der letzten Zeit aufgeschlagen sind. Beispielsweise beschrieb die „WeLT“, in Sachsen-Anhalt sollten aufgrund des strukturellen Lehrermangels Siebtklässler Grundschüler unterrichten. „Der Tagesspiegel“ zitierte den nationalen Bildungsbericht, nach dem in Deutschland Hunderttausende Erzieher fehlten. Laut dem Deutschen Lehrerverband fehlten mindestens 40.000 Pädagogen. In dieser Gemengelage bringt die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf den Weg bzw. hat das vor.

Ich erinnere einmal an den Rechtsanspruch auf die U3-Plätze, der 2013 eingeführt wurde. Damals hatten die Eltern plötzlich das Gefühl, alle könnten jetzt einen Platz bekommen, weil schließlich ein Rechtsanspruch bestehe. Aber von vornherein waren doch nur 35 % angedacht. In Nordrhein-Westfalen haben wir diesen Anteil bis heute nicht erreicht. Diese ganze Debatte über den Rechtsanspruch streut den Eltern Sand in die Augen. Es wird das Gefühl suggeriert, man würde auf jeden Fall einen Platz bekommen.