Lieber Kollege Wolf, es ist wirklich ein starkes Stück, Berlin als Synonym für die erfolgreiche Bekämpfung der Clankriminalität hinzustellen. Was ist denn in Berlin passiert? – Da hat man tatsächlich einen Clangipfel abgehalten. Wissen Sie, wann? – Im Herbst 2018, 29 Jahre nachdem sich vor allen Dingen in Berlin diese Strukturen verfestigt haben.
In Berlin bestimmen die Clans nämlich schon längst das Straßenbild von Neukölln, von Kreuzbeug und von Wedding. Und wenn wir nicht aufpassen, Herr Wolf, dann bestimmen diese Gruppierungen demnächst auch das Straßenbild von Essen, Duisburg, Dortmund und Gelsenkirchen, liebe Freunde – nicht „liebe Freunde“, besser „meine Damen und Herren“.
Herr Wolf, die „Berliner Zeitung“ schreibt am 19.07.2018: Die Clans haben sich die Straßen in Berlin untereinander aufgeteilt. – Die „FAZ“ schreibt am 24.04.2019: „Arabische Clans: Parallelgesellschaft mitten in Berlin“. – Und dann wollen Sie uns erzählen, dass das Berliner Vorbild erfolgreich sei? Nein, das ist es eben nicht.
Frau Schäffer Sie versuchen uns hier zu erzählen, dass Leute auch deswegen straffällig werden, weil sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhalten und sich daher nicht als angenommen ansehen.
Also entschuldigen Sie: 36 % der Tatverdächtigen im kriminellen Clanmilieu haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Das deutet nicht etwa darauf hin, dass die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit die Krönung der eigenen Integrationsleistung ist, sondern das deutet darauf hin, dass wir die deutsche Staatsangehörigkeit viel zu leichtfertig verleihen.
(Beifall von der AfD – Josefine Paul [GRÜNE]: Sie haben nicht zugehört! Darum geht es überhaupt nicht!)
Und wenn Frau Schäffer sagt, die rot-grüne Landesregierung sei schon lange an dem Thema „Clankriminalität“ dran gewesen, dann zitiere ich mal die „WAZ“ vom 17.11.2015. Die Überschrift lautete: „NRW-Innenminister – keine Lagebilder über kriminelle Clans“. Dort heißt es:
Von wegen, man habe da schon etwas gegen Clankriminalität gesagt! Das Schöne an solchen Artikeln ist: Die werden auch kommentiert. Und ein Kommentator sagt:
„Herr Jäger erinnert stark an das Bild der drei Affen: Er sieht nichts, er hört nichts, und den dritten Affen hat er aber leider nicht verstanden, er redet zu viel…“
Da muss ich Ihnen sagen: Das gilt bis heute für Teile der linken Seite dieses Hauses. – Herzlichen Dank.
Danke, Herr Kollege Wagner. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Somit können wir die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1, der Aktuellen Stunde, schließen.
Der Präsident hat mich gebeten, noch zwei nichtförmliche Rügen auszusprechen, bevor ich Tagesordnungspunkt 2 aufrufe.
Die beiden nichtförmlichen Rügen werden im Nachgang zu Tagesordnungspunkt 3 der gestrigen Sitzung ausgesprochen. Sie betreffen Herrn Abgeordneten Christian Dahm von der Fraktion der SPD und Herrn Abgeordneten Helmut Seifen von der Fraktion der AfD.
Herr Seifen hat sich durch eine Äußerung während seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 3 „2019 das Jubiläumsjahr der Demokratie: Demokratieverständnis fördern – dauerhafte Aufgabe in der parlamentarischen Demokratie“ unparlamentarisch verhalten,
Auch Herr Dahm hat sich durch einen Zwischenruf während einer Rede des Abgeordneten Wagner zu demselben Tagesordnungspunkt unparlamentarisch verhalten, indem er gegenüber Herrn Wagner eine unparlamentarische Äußerung getätigt hat.
In beiden Fällen ist das der Würde des Parlaments und damit des Hohen Hauses nicht angemessen. Sie wissen, dass wir in diesen Fällen die getätigten Äußerungen nicht wiederholen, aber Herrn Kollegen Seifen und Herrn Kollegen Dahm bitte und ermahne ich, derartige Äußerungen künftig zu unterlassen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/6290
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die Fraktion der CDU – eine der beiden antragstellenden Fraktionen – Herr Kollege Schrumpf das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht“, hat der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland Theodor Heuss einmal gesagt.
Wenn wir uns nun vor Augen führen, dass sich in unserem Bundesland mehr als 85.000 Bau- und Bodendenkmäler aus unterschiedlichen Epochen befinden, wird deutlich, auf welch reiches kulturelles Erbe wir in Nordrhein-Westfalen zurückblicken können.
Diese Denkmäler und gewachsenen historischen Strukturen, die alle für sich ihre eigene Geschichte über Menschen aus einer anderen Zeit erzählen, gilt es zu wahren und zu schützen. Das ist unsere Aufgabe als Politik, und dieser Verantwortung stellen wir uns als NRW-Koalition.
Doch Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen heute vor ganz besonderen Herausforderungen. So stellt beispielsweise Barrierefreiheit im Denkmal eine hochkomplexe Aufgabe für Architekten, Landschaftsplaner, Denkmalbehörden und nicht zuletzt für die Eigentümer dar. Darüber hinaus müssen auch Aspekte des Umweltschutzes, energetische Sanierungen, die Nutzung regenerativer Energien und Brandschutz besser in Einklang mit den Zielen des Denkmalschutzes gebracht werden.
Auch müssen unter Berücksichtigung des jeweiligen Denkmalcharakters – hier komme ich gerne auf das eingangs erwähnte Zitat von Theodor Heuss zurück – neue Nutzungsmöglichkeiten von Denkmälern leichter möglich werden.
len, was war und woher wir kommen. Sie leisten somit einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Denkmäler müssen weiter in die Mitte der Gesellschaft gerückt werden und nachhaltige Perspektiven bieten – als Wohnorte, sakrale Räume, als Orte für Kunst und Kultur oder aber auch für eine wirtschaftliche und gewerbliche Nutzung.
Die Erhaltung von gewachsenen historischen Strukturen als Kernaufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege muss demnach mit der jeweiligen individuellen Geschichte in neue Nutzungsmöglichkeiten eingebunden werden. Das gilt insbesondere, wenn es darum geht, sie für die Menschen erlebbar zu machen.
Die NRW-Koalition hat mit der Erhöhung der Mittel für die Denkmalförderung auf 12 Millionen Euro bereits ein wichtiges Fundament dafür geschaffen. Wir haben so dem bürgerschaftlichen Engagement in der Denkmalpflege die ihm angemessene Unterstützung und Wertschätzung zukommen lassen. Private und kirchliche Eigentümer leisten nämlich einen herausragenden Beitrag zum Erhalt der Baudenkmäler. Daher ist ihr ehrenamtliches Engagement in diesem Zusammenhang schlichtweg unverzichtbar.
Über 64.000 Baudenkmäler, also mehr als zwei Drittel aller Bau- und Bodendenkmäler in NordrheinWestfalen, befinden sich in privatem Eigentum. Über 7.000 Denkmäler sind in kirchlicher Hand. Wir wollen und werden diese Eigentümer beim Erhalt und der Nutzung von Denkmälern mit allen Kräften unterstützen. Doch dazu bedarf es eines zeitgemäßen rechtlichen Rahmens.
Erfreulicherweise – deshalb möchte ich mich hier ausdrücklich bei allen mitberatenden Akteuren bedanken – gab es nach konstruktiven Beratungen im Ausschuss hierzu weitestgehend Konsens, was diese formulierten Ziele betrifft. Auch bei der Diskussion des Gutachtens zur Evaluation des Denkmalschutzgesetzes und bei der Anhörung vom 15. März dieses Jahres wurde deutlich, dass die denkmalrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen in vielerlei Hinsicht Novellierungsbedarf haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Herausforderungen und vielfältigen Aufgaben im Denkmalschutz und der Denkmalpflege zu bewältigen, sollen insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden gestärkt werden. Wir wollen ihnen die richtigen Werkzeuge an die Hand geben, damit sie gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern tragfähige und zukunftsfeste Lösungen für den Erhalt und die Nutzung von Denkmälern erarbeiten können.
Unser aller Ziel muss es dabei sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten und zu verbessern, dass sie ebenso wie die Bausubstanz unserer Denkmäler den heutigen Herausforderungen standhalten können.
Ich bitte Sie heute, durch Zustimmung zu unserem Antrag ein starkes Zeichen in diesem Sinne zu setzen. – Herzlichen Dank.