Mich hat der Gedanke beschlichen, dass man jetzt einen solchen Antrag stellt, weil die notwendigen Veränderungen im Bereich des Denkmalschutzes nicht mit allererster Priorität angegangen werden. Ein Zeitraum ist jetzt genannt: 2020 will man das Gesetz novelliert bzw. Eckpunkte vorgelegt haben; so genau wissen wir das nicht.
Einige Fragen könnten schon jetzt unterhalb der gesetzlichen Ebene entschieden werden, beispielsweise der wichtige Aspekt, wie die Vielzahl der Gebäude aus der Nachkriegszeit konzeptionell erfasst werden soll. Da müssen wir nämlich aufpassen, dass nicht halbe Stadtteile unter Denkmalschutz gestellt werden. Hierfür braucht es ein Konzept, auf das wir uns verständigen, nach dem dann die Gebäude erfasst werden. Sonst ist das Kind in den Brunnen gefallen. So etwas könnte man schon heute miteinander klären. Da warten wir auf die Vorschläge der Landesregierung.
Wir könnten schon heute in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren – ähnlich wie in Hessen – die Anforderungen, die sich durch die erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung ergeben, schnell regeln. Das wäre möglich.
Wir könnten schon heute auch eine Lösung dafür finden, wie wir die Unteren Denkmalbehörden am besten stärken. Hier besteht ein Konflikt der kommunalen Ansprüche, auf der untersten Ebene darüber entscheiden zu wollen. Gleichzeitig gibt es – gerade in kleinen und kleinsten Städten und Gemeinden – aber nicht das notwendige Fachpersonal, jedenfalls nicht in ausreichender Stärke. Dafür muss es eine Lösung geben. Fachliche Beratung ist das eine. Das andere ist möglicherweise eine zusammenfassende gemeindeübergreifende Regelung.
sion entzogen, indem Gesetz und Fachlichkeit abschließend auf der administrativen Seite geregelt werden. Ich möchte darüber nachdenken wollen, wie wir an der einen oder anderen Stelle auf den unterschiedlichen Ebenen auch über die Ausgestaltung und die Entscheidung des Denkmalschutzes eine demokratische Diskussion führen können.
Ich erlebe das selbst, wenn es beispielsweise darum geht, Gebäude, die im „Tausendjährigen Reich“ errichtet worden sind, in irgendeiner Weise dem Denkmalschutz anheim zu stellen. Da stellt sich die Frage: Müssen wir das im erhaltenden Stil tun, oder gibt es auch andere Lösungen, um Erinnerungsorte, insbesondere die der Täter, für die Nachwelt offen zu halten?
Das alles sind Fragen, die man schon jetzt miteinander klären könnte. Deshalb atmet der Antrag ein wenig das zeitliche Überbrücken, bis diese Fragen endlich angegangen werden. Inhaltlich kann man wenig dagegen sagen, aber im Hinblick auf das Verfahren ist ein Fragezeichen zu setzen. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist in der Sache richtig; er ist jedenfalls nicht verkehr. Er sagt nicht viel, er ist bleibt ziemlich allgemein.
Die Denkmäler des Landes und ihre Erhaltung haben sicherlich einen hohen Stellenwert für viele Menschen bei uns. Sie sind tagtäglich erlebbare Heimat. Deshalb ist es wichtig, dass die maßgebliche Gruppe der Eigentümer, die der privaten Eigentümer, bei Erhaltung und Nutzung unterstützt wird. Dabei ergeben sich viele Probleme, die die Eigentümer zu bewältigen haben. Sie müssen dabei unterstützt werden.
In dem Antrag selbst ist dafür denkbar wenig vorgesehen. Er bleibt ganz allgemein und spricht von rechtlichen Grundlagen, die überprüft werden müssen. Die Frage ist, wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll. Mit Blick auf die Unteren Denkmalbehörden stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, sie alle bei den Gemeinden anzusiedeln, oder ob es nicht sinnvoll wäre, sie eine Ebene höher anzusiedeln.
In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: Sind genügend Architekten und Handwerker vorhanden? Wie können diese gefunden und im Bereich Denkmalschutz unterstützt werden? Gibt es Ausbildungen in diesem Bereich? Ist die fachliche und personelle Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden ausreichend? – All das hatten wir besprochen, aber
Interessant ist auch das, was Herr Remmel gerade ausgeführt hat, nämlich dass demokratische Entscheidungen über Denkmäler getroffen werden könnten. Das ist in der Tat ein sehr interessanter Gedanke, den wir sicherlich weiter verfolgen können. Ich komme aus Köln, und gerade dort gibt es in dieser Hinsicht viel Gesprächsbedarf.
Vielen Dank, Herr Kollege Beckamp. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass wir wieder einmal eine Denkmaldebatte führen; denn letztendlich sind Denkmäler die Wurzeln, aus denen Neues erwächst. Das ist das Besondere bei Denkmälern.
Gebäude – das ist das, was sichtbar ist. Wir haben knapp 7.000 Bodendenkmäler, die sehr oft gut verborgen sind. Sie legen Zeugnis ab über unsere Geschichte, über viele verschiedene Epochen, über die Geschichte unserer Regionen in Nordrhein-Westfalen. Sie sind immer wieder auch Orte der Identität und der Identifikation. Das ist das Spannende, wenn wir über Denkmäler reden.
Wir haben eines auch im Ausschuss deutlich gemacht. Lieber Herr Abgeordneter Becker, ich weiß nicht, ob Sie überhaupt bei der Ausschusssitzung dabei waren; aber Ihre Rede passte wenig zu der Debatte, die wir letzte Woche Freitag im Ausschuss geführt haben. Ihr Abgeordnetenkollege hat sich gänzlich anders eingelassen als Sie. Insofern gehe ich davon aus, dass das noch dem Neustart zu diesem Themenfeld bei Ihnen in der Fraktion geschuldet ist.
Vor diesem Hintergrund habe ich sehr wohl wahrgenommen, dass es das Interesse gibt, gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe für Nordrhein-Westfalen und in den Regionen zu bewahren. Wir feiern im nächsten Jahr gemeinsam „40 Jahre Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen“. Das ist, wie ich finde, ein guter Zeitpunkt für die Landesregierung und für das Parlament, ein neues Denkmalschutzgesetz auf den Weg zu bringen.
Die Denkmäler – ob das das Feuerwehrmuseum in Isselhorst oder De Wette Telder in Emmerich am Rhein ist – sind immer Orte, um die sich Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland kümmern, die sie
sichtbar machen, die sie öffnen, die sie erlebbar machen. Sie nehmen Jung und Alt zu folgenden Fragen der Geschichte mit: Woher kommen wir? Warum ist es so, wie es ist? Wie gestalten wir daraus gemeinsam die Zukunft?
Lieber Herr Abgeordneter Remmel, wir haben Ihnen im Ausschuss auch deutlich gemacht, dass wir uns im Rahmen der Dienstbesprechungen, die seit vielen, vielen Jahren das erste Mal wieder in NordrheinWestfalen stattfinden, auch über die Frage der Nachkriegsgebäude austauschen und wie wir damit umgehen. Der erste Termin hat gestern stattgefunden. Das war ein sehr erfolgreiches Gespräch.
Ich darf Ihnen auch sagen, dass die neuen Förderrichtlinien, die zum 1. Juli 2019 in Kraft treten werden, zur Unterstützung der Unteren Denkmalbehörden die Erforschung und Präsentation von Denkmalen förderfähig machen, und zwar auch die Erstellung von Gutachten durch die Unteren Denkmalbehörden zu denkmalpflegerischen Einzelfragen. Das ist ein Beitrag in den veränderten Förderrichtlinien.
Wir haben über Bodendenkmäler gesprochen. Wir haben über Baudenkmäler gesprochen. Gestern haben wir noch ein ganz besonderes Denkmal feiern dürfen, nämlich 70 Jahre Grundgesetz – ein Denkmal der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen. Auch für diese gelebten Traditionen, die wir hier sichtbar machen, gilt, dass wir sie erhalten und schützen müssen. Das gilt für Baudenkmäler und für Bodendenkmäler; das gilt aber auch für die demokratischen Traditionen in unserem Land.
Ich glaube, dass wir in den vergangenen zwei Jahren alle miteinander die Erfahrung gemacht haben, was passiert, wenn man sich nicht ausreichend um die Denkmäler kümmert, im übertragenen Sinne auch um demokratische Traditionen. Deshalb sind wir uns in Nordrhein-Westfalen, einem Land zwischen Tradition und Moderne, unserer Vergangenheit mehr als bewusst und gestalten daraus gemeinsam Gegenwart und Zukunft.
So wird auch ein neues Denkmalschutzgesetz und all das, was damit zusammenhängt, ausgestaltet werden – in dem Wissen, die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gemeinsam zu gestalten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2.
in Drucksache 17/6290, den Antrag Drucksache 17/3807 unverändert anzunehmen. Wir stimmen jetzt über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und die AfD-Fraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe. Wer stimmt dagegen? – Das ist die SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Wie angekündigt, sind die Enthaltungen bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank für die Abstimmung. Mit dem vorgetragenen Abstimmungsergebnis ist der Antrag Drucksache 17/3807 angenommen worden.
den Wissenschafts- und Forschungsstandort NRW tätig werden und Forschungskooperationen aktiv fördern
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der SPD Herr Kollege Bell das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir erleben tagtäglich, wie sich die Situation in Großbritannien weiter zuspitzt. Wer die Nachrichten heute Morgen verfolgt, hat mitbekommen, dass Theresa May ihren Rücktritt angeboten hat, auch von den Ämtern als Parteivorsitzende.
Ein geordneter Brexit wird, je länger das parlamentarische Theater in England anhält, immer unwahrscheinlicher. Wir wissen, wie groß die Bedeutung des Wissenschaftsstandorts Großbritannien auch aus europäischer Sicht ist.
In Großbritannien verbindet sich eine hohe Exzellenz mit international sichtbaren Hochschulen. Eine Kooperation ist auch für andere europäische Hochschulen und Forschungsinstitute wichtig, um weiterhin international sichtbar und erlebbar zu sein.
Großbritannien ist europäischer Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme europäischer Förderungsgelder im universitären Bereich. Bis zu 15 % der Grundfinanzierungsmittel der britischen Hochschulen basieren auf europäischen Forschungsmitteln. Deswegen ist die Bedeutung für die britischen Hochschulen, auch weiterhin europäische Forschungsmittel in Anspruch nehmen zu können, extrem hoch.
Wir haben in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 13. Februar dieses Jahres das Ministerium gefragt, inwieweit es Aussagen zu Forschungsprojekten, Kooperationen und Ähnlichem machen könne und inwieweit der Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen von einem ungeregelten Brexit betroffen wäre. Die Aussage war – ich überspitze es jetzt mal salopp –: Wir wissen nichts, und eigentlich ist es auch nicht wirklich relevant. Wir haben mit den Hochschulen gesprochen, und die sehen keinen Handlungsbedarf.
Dass man das politisch auch anders sehen kann, beweisen andere Bundesländer. Wir haben in unserem Antrag das Beispiel Berlin genannt, wo sehr stark antizipierend die Möglichkeit genutzt wird, britische Hochschulen über die Ansiedlung von Dependancen an die Berliner Hochschullandschaft anzubinden.
„Damit ist nicht gemeint, dass die deutsche Wissenschaftspolitik an den ausländischen Lehrstühlen ‚shoppen‘ gehen oder gar eine Art Beutefeldzug starten sollte.
Vielmehr gilt es, die politische Situation zu nutzen, um Wissenschaftsallianzen zwischen britischen und deutschen Universitäten aufzubauen und zu festigen. Berlin hat das im Dezember 2017 vorgemacht, mit Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters und des Wissenschaftssenats. Die Freie Universität, die Humboldt-Universität, die Technische Universität und die Charité haben sich zusammengetan. Geschmiedet wurde eine enge Kooperation mit der Universität Oxford. Weitere Institutionen wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz unterstützen diese Zusammenarbeit. Fördergelder wurden ausgeschrieben, gezielt für Forschungsbrücken zwischen Kontinent und Insel: Projekte, Lehre, Austauschprogramme. Nun kommen die außeruniversitären Einrichtungen hinzu. Ein Berlin House in Oxford ist ebenso in Vorbereitung wie ein Oxford-Haus in Berlin. Obere Repräsentanten der englischen Universität leben in Berlin und sind Teil der Stadtkultur geworden.“